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Document 52007DC0678

    Bericht der Kommission - Jahresbericht über den Kohäsionsfonds (2006)

    /* KOM/2007/0678 endg. */

    52007DC0678

    Bericht der Kommission - Jahresbericht über den Kohäsionsfonds (2006) /* KOM/2007/0678 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 6.11.2007

    KOM(2007) 678 endgültig

    BERICHT DER KOMMISSION

    JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2006)

    INHALTSVERZEICHNIS

    JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2006) 3

    1. Ausführung des Haushaltsplans 3

    2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konditionalität 9

    3. Koordinierung mit der Verkehrs- und der Umweltpolitik 11

    3.1. Verkehr 11

    3.2. Umwelt 11

    4. Kontrollen 12

    5. Unregelmäßigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe 13

    6. Bewertung 14

    7. Der neue Rechtsrahmen für den Zeitraum 2007-2013 15

    8. Information und Publizität 15

    JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2006)

    Der vorliegende Bericht wird gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 zur Errichtung des Kohäsionsfonds (KF) vorgelegt. Er bezieht sich auf die Tätigkeit des Kohäsionsfonds im Kalenderjahr 2006.

    1. Ausführung des Haushaltsplans

    Die im Jahr 2006 für Mittelbindungen zur Verfügung stehenden Kohäsionsfondsmittel beliefen sich auf 6 032 082 110 EUR (jeweilige Preise) für die 13 begünstigten Mitgliedstaaten. Dieser Betrag umfasst auch die Mittel für technische Hilfe (8 100 000 EUR). Irland ist aufgrund seines Wirtschaftswachstums seit 1. Januar 2004 im Rahmen des Kohäsionsfonds nicht mehr förderfähig. Rumänien und Bulgarien sind der Europäischen Union am 1. Januar 2007 beigetreten und sind seither im Rahmen des Kohäsionsfonds förderfähig (werden aber in diesem Bericht über das Jahr 2006 nicht berücksichtigt).

    Die Verpflichtungsermächtigungen wurden vollständig ausgeschöpft, auf das Jahr 2007 wurden keine Mittel übertragen.

    Tabelle 1. Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2006 (in EUR)

    Von 2005 übertragene Mittel | - | - | - | - | - | - |

    Wiedereingesetzte Mittel | - | - | - | - | - | - |

    Erstattungen | - | - | - | - | - | - |

    Von 2005 übertragene Mittel | - | - | - | - | - | - |

    Wiedereingesetzte Mittel | 60 776 | - | - | - | - | 60 776 |

    Erstattungen | - | - | - | - | - | - |

    Griechenland | 191 616 437 | 38,8 % | 298 556 462 | 60,4 % | 4 026 467 | 494 199 366 | 8,4 % |

    Portugal | 273 923 751 | 55,4 % | 218 291 973 | 44,2 % | 1 983 642 | 494 199 366 | 8,2 % |

    Zypern | 15 599 762 | 75,5 % | 5 058 456 | 24,5 % | - | 20 658 218 | 0,3 % |

    Tschechische Republik | 169 425 877 | 46,6 % | 192 728 948 | 53,0 % | 1 343 504 | 363 498 329 | 6,0 % |

    Estland | 51 641 255 | 45,3 % | 59 936 657 | 52,5 % | 2 505 460 | 114 083 372 | 1,9 % |

    Ungarn | 210 331 313 | 49,3 % | 209 390 382 | 49,1 % | 6 910 457 | 426 632 152 | 7,1 % |

    Lettland | 84 648 355 | 50,3 % | 75 472 277 | 44,9 % | 8 112 593 | 168 233 225 | 2,8% |

    Litauen | 121 403 548 | 53,7 % | 99 888 363 | 44,2 % | 4 807 152 | 226 099 063 | 3,7 % |

    Malta | 4 305 250 | 51,0 % | 4 075 480 | 48,3 % | 65 171 | 8 445 901 | 0,1 % |

    Polen | 751 359 517 | 46,9 % | 828 944 996 | 51,7 % | 21 905 810 | 1 602 210 323 | 26,5 % |

    Slowakei | 79 712 721 | 36,4 % | 138 255 724 | 63,2 % | 826 055 | 218 794 500 | 3,6 % |

    Slowenien | 27 925 173 | 38,6 % | 44 270 658 | 61,2 % | 165 000 | 72 360 831 | 1,2 % |

    Tabelle 4. Zahlungsermächtigungen 2006 (in EUR) – einschl. technischer Hilfe

    Die Zahlen für die neuen Mitgliedstaaten beziehen sich nur auf Zahlungen für Vorhaben, die ab 1. Mai 2004 im Rahmen des Kohäsionsfonds genehmigt wurden (d. h. ohne die Heranführungshilfe für ISPA-Vorhaben). Tabelle 5 gibt Aufschluss über die Zahlungen, die 2006 für vor dem Beitritt genehmigte ISPA-Vorhaben getätigt wurden.

    Mitgliedstaat | Umwelt | Verkehr | Technische Hilfe | INSGESAMT |

    Griechenland | 194 069 922 | 40,2 % | 289 132 091 | 59,8 % | - | 483 202 013 | 17,7 % |

    Irland | 27 991 936 | 70,8 % | 11 521 393 | 29,2 % | - | 39 513 329 | 1,4 % |

    Portugal | 148 750 484 | 73,1 % | 53 874 121 | 26,5 % | 899 853 | 203 524 458 | 7,5 % |

    Zypern | - | 0,0 % | 6 001 512 | 100,0 % | - | 6 001 512 | 0,2 % |

    Tschechische Republik | 32 982 124 | 26,2 % | 92 544 105 | 73,6 % | 278 460 | 125 804 689 | 4,6 % |

    Estland | 6 769 474 | 17,0 % | 32 972 870 | 82,9 % | 23 322 | 39 765 666 | 1,5 % |

    Ungarn | 82 157 579 | 70,9 % | 33 767 249 | 29,1 % | - | 115 924 828 | 4,2 % |

    Lettland | 14 060 182 | 23,4 % | 42 930 570 | 71,5 % | 3 075 450 | 60 066 202 | 2,2 % |

    Litauen | 17 587 842 | 36,0 % | 31 243 260 | 64,0 % | - | 48 831 102 | 1,8 % |

    Malta | - | 0,0 % | 2 591 637 | 100,0 % | - | 2 591 637 | 0,1 % |

    Polen | 15 601 766 | 6,1 % | 239 697 120 | 93,7 % | 589 292 | 255 888 178 | 9,4 % |

    Slowakei | 18 811 566 | 58,7 % | 13 218 768 | 41,3 % | - | 32 030 334 | 1,2 % |

    Slowenien | 7 502 018 | 24,1 % | 23 651 860 | 75,9 % | - | 31 153 878 | 1,1 % |

    Nicht spezifiziert | - | 0,0 % | - | 0,0 % | 965 686 | 965 686 | 0,0 % |

    Tabelle 5. Neue Mitgliedstaaten – 2006 getätigte Zahlungen für ehemalige ISPA-Vorhaben

    Mitgliedstaat | Umwelt | Verkehr | Technische Hilfe | INSGESAMT |

    Estland | 17 872 983 | 55,6 % | 13 213 810 | 41,1 % | 1 036 078 | 32 122 871 | 4,7 % |

    Ungarn | 42 045 203 | 54,0 % | 34 943 145 | 44,9 % | 856 649 | 77 844 997 | 11,4 % |

    Lettland | 12 195 774 | 24,8 % | 33 083 549 | 67,3 % | 3 890 083 | 49 169 406 | 7,2 % |

    Litauen | 21 227 151 | 55,0 % | 15 421 582 | 39,9 % | 1 955 102 | 38 603 835 | 5,7 % |

    Polen | 136 381 574 | 51,4 % | 126 946 209 | 47,9 % | 1 872 421 | 265 200 204 | 38,9 % |

    Slowakei | 33 197 820 | 43,6 % | 40 809 790 | 53,6 % | 2 120 189 | 76 127 799 | 11,2 % |

    Slowenien | 5 176 729 | 73,4 % | 1 875 000 | 26,6 % | 0 | 7 051 729 | 1,0 % |

    Griechenland | 3 307 420 974 | 435 532 521 | 467 400 382 | 335 157 938 | 529 459 151 | 535 843 689 | 438 083 755 | 494 199 366 | 3 235 676 802 |

    Griechenland | 2 815 806 760 | 1 236 273 691 | 1 579 533 069 |

    Irland | 575 411 134 | 517 830 136 | 57 580 998 |

    Portugal | 3 128 862 926 | 1 467 756 462 | 1 661 106 465 |

    Spanien | 11 773 161 809 | 7 383 381 713 | 4 389 780 096 |

    GESAMT EU-4 | 18 293 242 629 | 10 605 242 001 | 7 688 000 628 |

    Zypern | 54 014 695 | 11 059 968 | 42 954 727 |

    Tschechische Republik | 748 976 735 | 141 131 405 | 607 845 330 |

    Estland | 242 449 651 | 39 765 666 | 202 683 985 |

    Ungarn | 812 924 360 | 185 512 701 | 627 411 659 |

    Lettland | 376 863 199 | 79 841 253 | 297 021 946 |

    Litauen | 517 642 688 | 97 697 349 | 419 945 339 |

    Malta | 21 966 289 | 2 591 637 | 19 374 652 |

    Polen | 3 191 270 327 | 255 730 261 | 2 935 540 066 |

    Slowakei | 264 254 882 | 32030 334 | 232 224 548 |

    Slowenien | 172 654 702 | 39 651 472 | 133 003 230 |

    GESAMT EU-10 | 6 403 017 528 | 885 012 045 | 5 518 005 483 |

    INSGESAMT | 24 696 260 157 | 11 490 254 046 | 13 206 006 111 |

    .

    Tabelle 7.2. Für ehemalige ISPA-Vorhaben im Zeitraum 2000-2006 angenommene Beträge (einschl. RAL)

    Land | Mittelbindungen, netto | Auszahlungen | RAL |

    Tschechische Republik | 479 117 990 | 351 044 435 | 128 073 555 |

    Estland | 185 251 384 | 121 573 113 | 63 678 271 |

    Ungarn | 669 677 980 | 307 713 993 | 361 963 987 |

    Lettland | 333 856 759 | 183 662 936 | 150 193 823 |

    Litauen | 307 765 169 | 161 019 456 | 146 745 712 |

    Polen | 2 444 163 012 | 1 093 425 990 | 1 349 686 751 |

    Slowakei | 501 995 906 | 263 375 354 | 238 620 552 |

    Slowenien | 83 499 178 | 45 820 204 | 37 678 974 |

    INSGESAMT | 5 005 327 377 | 2 527 635 482 | 2 476 641 625 |

    .

    Vollzug des Haushalts für den Zeitraum 1993-1999

    Bei den noch offenen Mittelbindungen (RAL) aus dem Zeitraum 1993-1999 ergibt sich im Jahr 2006 folgende Situation:

    Tabelle 8. Abwicklung der Mittelbindungen für 1993-1999 im Jahr 2006 (in EUR)

    Griechenland | 82 165 494 | 52 585 827 | 3 476 269 | 26 103 398 |

    Irland | 29 637 545 | 19 003 | 17 387 263 | 12 231 279 |

    Portugal | 29 514 596 | 1 555 707 | 15 998 198 | 11 960 691 |

    INSGESAMT |345 616 784 |71 324 213 |136 725 822 |137 566 749 | | Bei den im Rahmen des Kohäsionsfonds gebundenen Mitteln handelt es sich um getrennte Mittel, d. h. die Zahlungen folgen den ursprünglichen Mittelbindungen. Wenn die Vorhaben gemäß den entsprechenden Entscheidungen ausgeführt werden, ergibt sich aus der Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt der Entscheidung und dem Zeitpunkt der Zahlung des Restbetrags (in der Regel 4-5 Jahre) „automatisch“ eine noch offene Mittelbindung oder „Altlast“.

    Damit die in der Vergangenheit gebundenen Mittel in größerem Umfang auch tatsächlich ausgezahlt werden, wurden die Anstrengungen zum Abbau der noch offenen Mittelbindungen – vor 2000 begonnene Maßnahmen - fortgesetzt. Rund 40 % der zu Jahresbeginn noch offenen Mittelbindungen wurden im Laufe des Jahres 2006 entweder ausgezahlt oder aufgehoben. Ende 2006 waren die noch offenen Mittelbindungen auf nur 2,7 % des Jahreshaushalts des Kohäsionsfonds zurückgegangen (gegenüber rund 50 % Ende 2002, 39 % Ende 2003, 15 % Ende 2004 und 6,7 % Ende 2005). Die Anstrengungen zum Abbau der noch offenen Mittelbindungen werden auch 2007 in Partnerschaft mit den nationalen Behörden, die für die Durchführung der Vorhaben und die entsprechenden Auszahlungsanträge zuständig sind, fortgesetzt.

    Nähere Angaben zu den 2006 in den einzelnen Mitgliedstaaten genehmigten Vorhaben enthält der Anhang.

    2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konditionalität

    Die Verordnung des Rates über den Kohäsionsfonds[2] knüpft dessen Einsatz an makroökonomische Bedingungen: „Aus dem Fonds werden keine neuen Vorhaben oder, im Fall bedeutender Vorhaben, keine neuen Vorhabenphasen in einem Mitgliedstaat finanziert, wenn der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung der Kommission feststellt, dass der Mitgliedstaat [sein Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramm] nicht derart durchgeführt hat, dass ein übermäßiges öffentliches Defizit vermieden wird.“ Dies entspricht der Funktion des Kohäsionsfonds als Instrument der Haushaltsunterstützung für die Mitgliedstaaten zur Wahrung der volkswirtschaftlichen Disziplin.

    2006 waren bei vier vom Kohäsionsfonds abgedeckten Mitgliedstaaten (Zypern, Ungarn, Polen und Portugal) zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Defizitverfahrens erforderlich. In keinem dieser Fälle musste dabei die Aussetzung der Förderung aus dem Kohäsionsfonds erwogen werden.

    Im Fall Zyperns beschloss der Rat im Juni 2006, das Verfahren einzustellen, da das Land sein übermäßiges Defizit 2005 korrigiert hatte. Im Fall Portugals erklärte die Kommission im Juni 2006 in einer Mitteilung, dass das Land auf dem richtigen Weg zur Korrektur seines übermäßigen Defizits ist.

    Im Fall Ungarns wurde seit Beginn des Defizitverfahrens im Jahr 2004 bereits zweimal festgestellt (zunächst im Januar 2005 und dann erneut im November 2005), dass das Land auf die Empfehlungen des Rates hin keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat. Bei keiner dieser Gelegenheiten hat die Kommission dem Rat jedoch die Aussetzung der Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds empfohlen. Da Ungarn nicht zur Eurozone gehört, gilt für das Land, was weitere Schritte des Defizitverfahrens betrifft, eine spezielle Ausnahmeregelung. Nachdem im September 2006 eine überarbeitete Fassung der Aktualisierung des Konvergenzprogramms 2006 vorgelegt wurde, kann der Rat weitere Empfehlungen an Ungarn nur auf der Grundlage einer neuen Entscheidung nach Artikel 104 Absatz 7[3] richten. Kommt Ungarn diesen Empfehlungen nicht nach, kommt Artikel 104 Absatz 8 zur Anwendung, der die Möglichkeit der Aussetzung der Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds einschließt.

    Im November 2006 stellte der Rat in einer an Polen gerichteten Entscheidung nach Artikel 104 Absatz 8 fest, dass sich die von Polen ergriffenen Maßnahmen zur Korrektur seines übermäßigen Defizits in Einklang mit den 2004 ausgesprochenen Empfehlungen des Rates als unzureichend erwiesen haben. Diese Entscheidung basierte noch auf den Zielen, die bei der 2005 erfolgten Aktualisierung des Konvergenzprogramms und der im Frühjahr 2006 erfolgten Übermittlung von Haushaltsdaten festgelegt wurden. Der jüngsten Konvergenzprogrammaktualisierung 2006 zufolge wird Polen sein übermäßiges Defizit jedoch bis 2007 korrigieren, u. a. da die Bestimmungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes auf das Land Anwendung finden, wonach ein Teil der mit der Reform von Altersversorgungssystemen verbundenen Kosten jetzt abzugsfähig ist.

    Griechenland ist offensichtlich dabei, sein übermäßiges Defizit zu korrigieren, denn in Einklang mit der im Februar 2005 ergangenen Entscheidung des Rates nach Artikel 104 Absatz 9 hat es sein Defizit 2006 auf unter 3 % des BIP zurückgeführt. In drei neuen EU-Mitgliedstaaten, in denen 2004 ein übermäßiges Defizit festgestellt worden war - der Tschechischen Republik, Malta und der Slowakei – erforderte die Entwicklung der Haushaltslage keine weiteren Schritte im Rahmen des Defizitverfahrens, denn die Kommission hatte im Dezember 2004 festgestellt, dass alle drei Länder auf die Empfehlungen des Rates hin wirksame Maßnahmen ergriffen hatten. Das Defizitverfahren wurde 2006 im Fall dieser Länder allerdings nicht eingestellt. Malta hat sein übermäßiges Defizit in Einklang mit den Empfehlungen des Rates bis 2006 korrigiert. Die Slowakei wird ihr Defizit bis 2007 auf unter 3 % des BIP zurückführen, die Tschechische Republik will dieses Ziel bis 2010 erreichen.

    Verschiedene Unsicherheiten, die in der Vergangenheit in Bezug auf die Anwendung der Bestimmungen über die Konditionalität der Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds bestanden, wurden durch die den Zeitraum 2007-2013 betreffende Verordnung über den Kohäsionsfonds[4] beseitigt. So kann die Kommission, wenn eine Entscheidung nach Artikel 104 Absatz 8 ergangen ist, die Aussetzung der Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds vorschlagen. Der Rat kann dann beschließen, die Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds ab dem 1. Januar des Folgejahres ganz oder teilweise auszusetzen. Stellt der Rat später im Rahmen des Defizitverfahrens fest, dass der Mitgliedstaat die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen hat, zieht dies automatisch die Entscheidung nach sich, dass die Aussetzung der Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds aufgehoben wird. Ferner wurde die Wiedereinstellung der ausgesetzten Mittelbindungen in den Haushaltsplan geregelt.

    3. Koordinierung mit der Verkehrs- und der Umweltpolitik

    3.1. Verkehr

    2006 entfielen knapp die Hälfte (49,2 %) der Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds auf den Verkehrssektor. Wie bereits in den Vorjahren forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Bahnprojekten Vorrang einzuräumen. Die 2006 genehmigten Vorhaben sind im Anhang nach Mitgliedstaaten aufgeführt.

    Die Gemeinschaftsförderung im Verkehrssektor erfolgt koordiniert durch verschiedene Instrumente: den Kohäsionsfonds, das ISPA, den EFRE, TEN-Programme und EIB-Darlehen. Die Finanzmittel aus diesen Instrumenten werden überwiegend für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) eingesetzt.

    Nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94, geändert durch die Verordnung Nr. 1264/1999, kann der Kohäsionsfonds Verkehrsinfrastrukturprojekte von gemeinsamem Interesse fördern, die im Rahmen der TEN-T-Leitlinien bestimmt und von den Mitgliedstaaten finanziert werden.

    Die gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau des TEN-T wurden in der Entscheidung Nr. 1692/96/EG in der geänderten Fassung festgelegt. In dieser Entscheidung werden 30 vorrangige Projekte von europäischem Interesse bestimmt, und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihnen Vorrang einzuräumen. Artikel 19a der Entscheidung Nr. 1692/96/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 Vorhaben für den Kohäsionsfonds vorschlagen, den Vorhaben angemessenen Vorrang geben, für die ein europäisches Interesse erklärt wurde.

    3.2. Umwelt

    2006 entfielen etwas mehr als die Hälfte (50,8 %) der Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds auf den Umweltsektor. Die aus dem Kohäsionsfonds geförderten Vorhaben tragen generell zur Erreichung der allgemeinen umweltpolitischen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung bei, insbesondere in den Schwerpunktbereichen des Sechsten Aktionsprogramms, wie Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Abfallwirtschaft und Investitionen zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels. Die 2005 und 2006 beschlossenen sieben thematischen Umweltstrategien für die Bereiche Luft, Ressourcen, Abfall und Recycling, städtische Umwelt, Boden, Meere und Pestizide sind für die aus dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Vorhaben relevant. Die 2006 genehmigten Vorhaben sind im Anhang nach Mitgliedstaaten aufgeführt.

    Der Kohäsionsfonds hat auch 2006 weiter zur Anwendung des Umweltrechts beigetragen, und zwar nicht nur durch die direkte Finanzierung von Infrastrukturvorhaben, sondern auch durch die Schaffung von Anreizen, durch die die Umsetzung einschlägiger Richtlinien gefördert wird; so gehört die Umsetzung bestimmter Richtlinien zu den Bedingungen für die Bereitstellung von Fördermitteln. Dies gilt vor allem für thematische Projekte mit raumpolitischer Dimension, etwa in den Bereichen Naturschutz, Abfallwirtschaft und Abwässer, und für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

    In den Akten über den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten wurden Zwischenziele für die Investitionen zur Einhaltung des gemeinschaftlichen Umweltrechts festgesetzt. Daher haben diese Länder die Wasser- und die Abfallwirtschaft als wichtige Ausgabenprioritäten festgelegt. Was die Umsetzung der zentralen Richtlinien in Bereichen wie Abfallwirtschaft und Abwässer (insbesondere die Behandlung von Siedlungsabwässern) betrifft, aber auch in Bezug auf die Luftqualität und die Bemühungen um eine Reduzierung der industriellen Verschmutzung (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) besteht in den meisten Fällen weiterhin ein hoher Investitions- und Infrastrukturbedarf. Die Förderung der Umweltinfrastruktur aus dem Kohäsionsfonds ist für die neuen Mitgliedstaaten daher von entscheidender Bedeutung.

    4. Kontrollen

    Was die vier ursprünglichen begünstigten Mitgliedstaaten betrifft, so wurden in Spanien, Portugal und Griechenland insgesamt sieben Kontrollbesuche durchgeführt; sie dienten der Prüfung der Umsetzung von Aktionsplänen und dem Follow-up von 2004-2005 geprüften KF-Vorhaben. 2006 wurde des Weiteren die Arbeit der Abwicklungsstellen im Zusammenhang mit dem Abschluss von KF-Vorhaben geprüft.

    Zusätzlich wurden in der Generaldirektion Regionalpolitik 2006 Verfahren für den Abschluss von KF-Vorhaben eingeführt, die gewährleisten sollen, dass die Verwaltungsbehörde und die Abwicklungsstelle im Zuge des Abschlussverfahrens angemessene Informationen bereitstellen, aus denen die Recht- und die Ordnungsmäßigkeit der abschließenden Ausgabenerklärung hervorgehen; andernfalls werden Finanzkorrekturen vorgenommen.

    Bei den Prüfungen in den Mitgliedstaaten, die der EU 2004 beigetreten sind, handelte es sich 2006 in erster Linie um Follow-up-Prüfungen, mit denen festgestellt werden sollte, inwieweit Empfehlungen, die aufgrund der Systemprüfungen des Jahres 2005 ausgesprochen worden waren, tatsächlich umgesetzt wurden; hinzu kamen Prüfungen zur Kontrolle der Projektausgaben. Ein weiterer Schwerpunkt war die Überprüfung der Arbeiten der nationalen Prüfstellen; hierzu gehörte die Prüfung der Qualität der Systemprüfungen, der Stichprobenprüfungen und anderer Aspekte der Erstellung der Prüfbescheinigung. Insgesamt fanden 13 Kontrollbesuche statt, z. T. in Kombination mit EFRE-Prüfungen (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung).

    Angesichts der mit der Einführung solider Auftragsvergabeverfahren verbundenen speziellen Risiken wurde 2005 eine thematische Untersuchung eingeleitet; sie betraf in erster Linie nach dem Beitritt in den neuen Mitgliedstaaten vergebene Aufträge und hatte sowohl eine präventive als auch eine korrektive Zielsetzung. 2006 fanden hierzu Follow-up-Prüfungen statt, mit denen die Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen ermittelt werden sollte.

    Im jährlichen Tätigkeitsbericht der Generaldirektion für 2006 wurde, was die Wirksamkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme betrifft, zu den Systemen in fünf Mitgliedstaaten (Zypern, Estland, Griechenland, Malta und Slowenien) eine uneingeschränkt positive Stellungnahme abgegeben.

    Im Fall der verbleibenden Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei und Spanien) wurde als Folge von erheblichen Mängeln an zentralen Systembestandteilen eine eingeschränkt positive Stellungnahme abgegeben. Eine negative Stellungnahme wurde in keinem Fall abgegeben.

    5. Unregelmäßigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe

    Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/94[5] betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems haben acht der begünstigten Mitgliedstaaten 228 Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet; sie betrafen Gemeinschaftsmittel in Höhe von insgesamt 186 604 797 EUR und waren Gegenstand einer ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung.

    Die meisten Fälle (183) wurden von den vier ursprünglichen begünstigten Ländern des Kohäsionsfonds gemeldet; den größten Anteil hatte Griechenland mit 103 Fällen und Gemeinschaftsmitteln von insgesamt 117 856 924 EUR, wovon nur noch 12 698 144 EUR wiedereinzuziehen sind, da der verbleibende Teil der Mittel von den der Kommission vorgelegten Anträgen auf Auszahlung des Restbetrags in Abzug gebracht wurde. Bei der Durchführung der genannten Verordnung in Spanien wurden im Laufe des Jahres Fortschritte erzielt; es wurden 82 Fälle gemeldet, die Gemeinschaftsmittel in Höhe von 44 472 847 EUR betrafen, wovon noch 30 179 534 EUR wiedereingezogen werden müssen. Die portugiesischen Behörden meldeten 18 Fälle, bei denen es um Gemeinschaftsmittel in Höhe von 23 747 904 EUR ging, von denen noch 14 850 306 EUR wiedereingezogen werden müssen.

    Von den neuen Mitgliedstaaten haben nur fünf (Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Lettland und Litauen) der Kommission (10 bzw. 6, 6, 2 und 1) Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet, die niedrigere Beträge betrafen. Diese Beträge wurden z. T. vor Einreichung der Zahlungsanträge bei der Kommission abgezogen.

    Die anderen begünstigten Mitgliedstaaten haben der Kommission mitgeteilt, im Berichtsjahr seien keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Einige Fälle, die bei nationalen und/oder Gemeinschaftskontrollen festgestellt wurden, müssen noch in Einklang mit der einschlägigen Verordnung gemeldet werden.

    Die meisten gemeldeten Unregelmäßigkeiten betrafen die Anwendung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die übrigen Fälle nicht förderfähige Ausgaben.

    Im Verlauf des Jahres 2006 ist die Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 in Kraft getreten, die den neuen Programmplanungszeitraum 2007-2013 betrifft. Die Meldung von Unregelmäßigkeiten wird jetzt durch Abschnitt 4 („Unregelmäßigkeiten“) dieser Verordnung geregelt, der auch für KF-Vorhaben gilt, die im neuen Programmplanungszeitraum genehmigt werden. Für Entscheidungen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 1831/94.

    2006 hat das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) drei Fälle im Zusammenhang mit den Kohäsionsfonds betreffenden Informationen eröffnet. In einem dieser Fälle wurde ein „Monitoring-Fall“[6] eröffnet, die beiden anderen Fälle wurden, bis eine Evaluierung vorliegt, auf das Jahr 2007 übertragen. Ein Kontrollbesuch aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2185/96[7] fand nicht statt.

    6. Bewertung

    Nach Artikel 13 der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1164/94 müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Durchführung der aus dem Kohäsionsfonds geförderten Vorhaben wirksam überwacht und bewertet wird. Dies bedeutet, dass Maßnahmen zur Prüfung, Überwachung und Bewertung der Vorhaben durchgeführt werden, auf deren Grundlage die Vorhaben erforderlichenfalls angepasst werden.

    Die Prüfung und Bewertung aller kofinanzierten Vorhaben wird von der Kommission und den Mitgliedstaaten gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank durchgeführt.

    Die Vorhaben, die aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden sollen, werden von der Kommission im Einvernehmen mit dem begünstigten Mitgliedstaat genehmigt. Was die Prüfung der Vorhaben anbelangt, so ist jedem Förderantrag eine Kosten-Nutzen-Analyse für das Vorhaben beizufügen. Sie muss zeigen, dass der mittelfristige sozioökonomische Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den bereitgestellten Finanzmitteln steht. Die Kommission prüft diese Bewertung nach den in der Anleitung zur Kosten-Nutzen-Analyse dargelegten Grundsätzen.[8] Diese Anleitung aus dem Jahr 2003 wird derzeit aktualisiert.

    Vor diesem Hintergrund hat die Kommission im Berichtsjahr wichtige interne methodische Hilfe geleistet und die Mitgliedstaaten durch kapazitätsbildende Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz der finanziellen und der wirtschaftlichen Ex-ante-Analyse der Vorhaben unterstützt. Im Oktober 2006 billigte die Kommission einen Leitfaden zur Methodik von Kosten-Nutzen-Analysen[9]. Er enthält einige allgemeine Grundsätze der Kosten-Nutzen-Analyse sowie praktische Hinweise und legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre eigenen Leitlinien für Kosten-Nutzen-Analysen zu entwickeln.

    Außerdem nimmt die Kommission an Stichproben von aus dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Vorhaben eine Ex-post-Bewertung vor. Die jüngste derartige Bewertung wurde 2005 veröffentlicht; sie betraf eine Stichprobe von 200 im Zeitraum 1993-2002 durchgeführten Vorhaben. Die nächste Ex-post-Bewertung ist für 2009 geplant.

    7. Der Neue Rechtsrahmen für den Zeitraum 2007-2013

    Die Verordnung (EG) Nr. 1164/94 über den Kohäsionsfonds gilt für die Zeit bis zum 31. Dezember 2006. Mit Blick auf den Beginn des neuen Programmplanungszeitraums (2007-2013) hat die Kommission neue Verordnungen über den Kohäsionsfonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds ausgearbeitet.

    Diese neuen Verordnungen wurden im Verlauf des Jahres 2006 erlassen. Den Kohäsionsfonds betreffen die folgenden neuen Verordnungen:

    - die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999;

    - die Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 zur Errichtung des Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1164/94;

    - die Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates.

    Alle für den Zeitraum 2007-2013 geltenden Verordnungen liegen auf der INFOREGIO-Website unter folgender Adresse vor: http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/newregl0713_de.htm

    8. Information und publizität

    Am 22. Juni und am 20. Dezember fand in Brüssel je eine Informationssitzung mit allen 25 Mitgliedstaaten statt. Auf der ersten Sitzung legte die Kommission die endgültigen Mittelzuweisungen 2006 für die einzelnen Mitgliedstaaten vor. Da 2006 das letzte Jahr des Programmplanungszeitraums ist, wurde unterstrichen, dass alle Verpflichtungsermächtigungen bis zum 31. Dezember verwendet sein müssen und dass eine Mittelübertragung von anderen Haushaltslinien nicht vorgesehen ist. Ferner wurde die Initiative JASPERS (Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions) vorgestellt. Mit dieser gemeinsamen Initiative der Kommission und der EIB sollen die Mitgliedstaaten bei der technischen Prüfung von künftigen Großprojekten, die der Kommission unterbreitet werden sollen, unterstützt werden. JASPERS wird 2007 anlaufen. Auf der Sitzung im Dezember legte die Kommission den Entwurf der Leitlinien für den Abschluss von KF-Vorhaben vor. Dabei rief sie Folgendes in Erinnerung: (i) Wenn es um den Abschluss geht, müssen die konkreten Vorhaben den einschlägigen Entscheidungen entsprechen. (ii) Der Endtermin für die Zuschussfähigkeit von Projekten des Zeitraums 2000-2006 bleibt der 31. Dezember 2010. (iii) Es gilt die Regel der einen Änderung. Die Kommission wies ferner darauf hin, dass diese Informationssitzung die letzte im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 war. Den Kohäsionsfonds betreffende Fragen werden ab dem 1. Januar 2007 gemäß der neuen Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 im Koordinierungsausschuss für die Fonds behandelt.

    2006 veranstaltete die Kommission zwei Sitzungen für die Informationsbeauftragten für den EFRE und den Kohäsionsfonds, und zwar am 15. Juni und am 5. Dezember. Dabei wurden verschiedene Kommunikationsfragen erörtert, die Durchführung der neuen Verordnungen wurde erläutert, und es wurden einige Fallstudien und Stichprobenprodukte vorgestellt. Diese Sitzungen der Informationsbeauftragten werden 2007 fortgesetzt.

    [1] Infolge der Aufhebung nicht verwendeter Beträge und des Abschlusses von Interventionen sind die Mittelbindungen niedriger als die Mittelzuweisung (s. Tab. 6).

    [2] Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates in der von der Kommission vorgelegten kodifizierten Fassung.

    [3] Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 104 zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.

    [4] Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 zur Errichtung des Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1164/94.

    [5] ABl. L 191 vom 27. Juli 1994, S. 9. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2168/2005, ABl. L 345 vom 28. Dezember 2005, S. 15.

    [6] „Monitoring-Fälle“ sind Fälle, bei denen eine andere Stelle oder eine Einrichtung eines Mitgliedstaates ihre eigene externe Untersuchung vornimmt, wobei das OLAF hierzu jedoch auch befugt wäre.

    [7] ABl. L 292 vom 15. November 1996, S. 2.

    [8] http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/guides/cost/guide02_de.pdf

    [9] Europäische Kommission, GD Regionalpolitik, „Methodologische Leitlinien zur Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse“, 2007-2013 – Referat „Bewertung“, Arbeitsdokument Nr. 4, abrufbar unter http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/working/sf2000_de.htm

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