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WTO-Übereinkommen
Mit dem Beschluss wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft (heute die Europäische Union oder EU) das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) genehmigt.
Weiterführende Informationen:
Beschluss 94/800/EG des Rates vom über den Abschluss der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die in ihre Zuständigkeiten fallenden Bereiche (ABl. L 336 vom , S. 1-2).
Die multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) – Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) (ABl. L 336 vom , S. 3-10).
Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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