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Ein Beschluss ist ein verbindlicher Rechtsakt, der eine allgemeine Geltung haben oder an einen bestimmten Adressaten gerichtet sein kann. Ein Beschluss ist Teil des abgeleiteten Rechts der EU, der Gesamtregelungen, die aus den in den EU-Verträgen (Primärrecht) gesetzten Grundsätzen und Zielen hervorgehen.
Gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist ein Beschluss in allen Teilen rechtsverbindlich.
Ein Beschluss kann ein legislativer oder nichtlegislativer Rechtsakt sein.
Beschlüsse sind legislative Rechtsakte, wenn sie gemeinsam erlassen werden von:
Beschlüsse sind meist nichtlegislative Rechtsakte, die, im Allgemeinen, aber nicht ausschließlich, von der Europäischen Kommission entsprechend einer Delegation (delegierte Rechtsakte) oder zur Durchführung eines Gesetzgebungsaktes (Durchführungsrechtsakt) erlassen wurden.
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