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Gesundheit für Wachstum: EU-Gesundheitsprogramm (2014-2020)

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'EU4health-Programm (2021–2027)' .

Gesundheit für Wachstum: EU-Gesundheitsprogramm (2014-2020)

2014 hat die Europäische Union (EU) ihr drittes Gesundheitsprogramm gestartet. Das Programm dient der Unterstützung des Gesundheitsschutzes in Europa: Eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheitspolitik soll Bürgern Vorteile bringen und die Bündelung von Ressourcen in den Fällen fördern, in denen Größeneinsparungen optimale Lösungen bieten.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 282/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 über ein drittes Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1350/2007/EG.

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel des Gesundheitsprogramms ist die Verbesserung der Gesundheit der Europäer sowie der Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten, indem die Gesundheitspolitik in den Mitgliedstaaten auf vier Arten ergänzt wird. Das Programm bezweckt Folgendes:

  • Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten: Die Länder sollen Informationen und bewährte Verfahren darüber austauschen, wie mit verschiedenen Risikofaktoren wie Rauchen, Drogen- und Alkoholmissbrauch, ungesunde Ernährungsgewohnheiten und Bewegungsmangel umzugehen ist;
  • Schutz der Unionsbürger vor schwerwiegenden grenzübergreifenden Gesundheitsgefahren: Häufigere internationale Reisen und Handel bedeuten, dass wir einer größeren Vielfalt an Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind als in der Vergangenheit, was eine schnelle und koordinierte Reaktion erforderlich macht;
  • Unterstützung von Innovation und Nachhaltigkeit in den Gesundheitssystemen der EU-Länder: Das Programm soll Handlungskompetenzen im Gesundheitswesen aufbauen, optimale Verfahren finden, damit knappe Ressourcen effizienter genutzt werden, und zur Übernahme von Innovationen bei Verfahren, Arbeitsweisen und Technologien ermutigen;
  • Verbesserung des Zugangs zu sicherer und hochwertiger Gesundheitsversorgung: Das bedeutet unter anderem, sicherzustellen, dass EU-weite Netzwerke von Fachzentren geschaffen werden, damit medizinisches Fachwissen über die Landesgrenzen hinaus zur Verfügung steht.

Förderfähige Maßnahmen

Die Verordnung sieht verschiedene Arten und Höhen von Fördermaßnahmen vor (siehe Artikel 7). Projekte müssen den deutlichen Mehrwert der EU-Fördermaßnahme nachweisen, die von dem jeweiligen Einzelstaat kofinanziert wird (EU-Mehrwert).

Es gibt außerdem Vorschriften für außergewöhnlich zweckmäßige Projekte, wenn mindestens 30 % der Mittel für die vorgeschlagene Maßnahme Mitgliedstaaten zugewiesen werden, deren Bruttonationaleinkommen pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt und mindestens 14 Länder an der Maßnahme teilnehmen. In diesen Fällen kann der Beitrag der EU bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen.

Die Finanzhilfen der EU dürfen 60 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, die im Zusammenhang mit einem Programmziel steht, oder für die Arbeit einer nichtstaatlichen Stelle nicht überschreiten.

Teilnahmeberechtigte Länder

Das Programm steht auch Drittländern offen, und zwar insbesondere den Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums, Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern um die EU-Mitgliedschaft und bestimmten sonstigen Nachbarländern (siehe Artikel 6).

Haushalt

Für den Zeitraum zwischen 2014 und 2020 stehen förderfähigen Projekten Mittel in Höhe von beinahe 450 Millionen EUR zur Verfügung.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 282/2014

1.1.2014

-

ABl. L 86 vom 21.3.2014

Letzte Änderung: 28.07.2014

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