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Wahrung und Förderung der Grundwerte der EU
Eine Mitteilung aus Juli 2019 legt das Konzept für das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission vor – konkrete Maßnahmen zu drei Themenbereichen.
Die Mitteilung beruht auf Rahmenvorschriften zur Bewältigung systembedingter Bedrohungen für die Rechtsstaatlichkeit in einem der Mitgliedstaaten, die 2014 von der Kommission erlassen wurde. Diese Rahmenvorschriften ergänzen das Vertragsverletzungsverfahren, das bei Verstößen gegen EU-Recht greift, und das Verfahren nach Artikel 7 EUV, das bei schwerwiegender und anhaltender Verletzung der Grundwerte der EU als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des betreffenden Mitgliedstaates im Rat vorsieht. Die Europäische Kommission kann außerdem einen Dialog mit dem betroffenen Mitgliedstaat aufnehmen, um die weitere Zunahme der systembedingten Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit zu vermeiden. Bei der Ausarbeitung ihrer Bewertung der Situation kann die Kommission die Expertise anderer EU-Organe und internationaler Organisationen in Anspruch nehmen.
Dem 2019 vorgelegten Konzept folgend hat die Kommission als Teil des jährlichen Zyklus zur Überwachung der Rechtsstaatlichkeit 2020, 2021 und 2022 Jahresberichte zur Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Der Zweck des Zyklus ist, die Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten zu fördern und zu verhindern, das Probleme aufkommen oder sich vertiefen. Jeder Bericht enthält vier Schwerpunkte:
Die Berichte enthalten für jeden Mitgliedstaat jeweils ein Kapitel und analysieren neue Entwicklungen innerhalb des Berichtszeitraums sowie die Nachuntersuchung der Herausforderungen und Entwicklungen aus dem vorherigen Bericht. Beginnend mit dem Bericht für 2022 fügt die Kommission Empfehlungen für die Mitgliedstaaten ein.
Weiterführende Informationen:
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel I – Allgemeine Bestimmungen – Artikel 2 (ABl. C 202 vom , S. 17).
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel I – Allgemeine Bestimmungen – Artikel 7 (ex-Artikel 7 EUV) (ABl. C 202 vom , S. 19-20).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union: Ein Konzept für das weitere Vorgehen (COM(2019) 343 final vom ).
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