Ez a dokumentum az EUR-Lex webhelyről származik.
Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten
Das Abkommen stärkt außerdem die Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien in den folgenden Bereichen:
Das Abkommen enthält außerdem einen klaren Fahrplan durch die Festlegung einer nicht erschöpfenden Liste „vorrangiger Punkte“ für die Aushandlung eines Abkommens der zweiten Stufe.
Weitere Verhandlungen zwischen der EU und den USA wurden 2008 aufgenommen und führten 2010 zur Unterzeichnung eines Abkommens der zweiten Stufe. Dieses Protokoll baut auf der ersten Vereinbarung auf und deckt zusätzliche Investitions- und Marktzugangsmöglichkeiten ab. Es stärkt zudem den Rahmen für die Zusammenarbeit in Regulierungsbereichen wie Luftsicherheit, Allgemeine Sicherheit, soziale Aspekte und insbesondere im Umweltbereich, in denen sich beide Seiten auf eine spezielle Gemeinsame Erklärung einigten.
Norwegen und Island traten dem Abkommen im Jahr 2011 bei.
Die Vereinbarung ist am in Kraft getreten. Es gilt jedoch vorläufig seit dem (Artikel 25 des Luftverkehrsabkommens). Das Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens trat am in Kraft.
Luftverkehrs-Abkommen (ABl. L 134 vom , S. 4-41).
Nachfolgende Änderungen des Luftverkehrsabkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss 2007/339/EG des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (ABl. L 134 vom , S. 1-3).
Beschluss (EU) 2020/1110 des Rates vom über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits im Namen der Europäischen Union (ABl. L 244 vom , S. 6-7).