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Umweltzeichen
Ein Beschluss der Kommission von 2010 (Beschluss 2010/709/EU) setzt den AUEU ein. Seine Mitglieder werden von der Kommission ernannt. Er besteht aus Vertretern aus den EU-Ländern und des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie von bestimmten europäischen Organisationen, die zum Beispiel die Verbraucher, Unternehmen und Umweltbelange vertreten. Die Kommission konsultiert diesen Ausschuss bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung der Kriterien und Anforderungen für die Vergabe des Umweltzeichens.
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das EU-Umweltzeichen (ABl. L 27 vom , S. 1-19)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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