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Integration der Roma im Bereich Gesundheitsfürsorge

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Integration der Roma im Bereich Gesundheitsfürsorge

 

ZUSAMMENFASSUNG

Eine im Jahr 2013 angenommene Empfehlung des Rates fordert, dass Maßnahmen in einer Reihe von Bereichen, einschließlich Gesundheitsfürsorge, ergriffen werden, um die Integration der Roma, der größten ethnischen Minderheit in Europa, zu fördern.

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Die Empfehlung legt die starke und gemeinsame politische Verpflichtung aller EU-Länder dar, ihre Anstrengungen zu verstärken, um

soziale Ausgrenzung und Diskriminierung zu bekämpfen; und

echte Verbesserungen bei der Förderung der Integration der Roma in den Bereichen Gesundheitsfürsorge, Bildung, Beschäftigung und Wohnraum zu erreichen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Empfehlung fordert die EU-Länder auf, Maßnahmen hinsichtlich der Gleichbehandlung der Roma beim Zugang zu allgemein verfügbaren medizinischen Leistungen auf der Grundlage allgemeiner Kriterien für deren Inanspruchnahme zu ergreifen. Beispiele für angemessene Maßnahmen umfassen:

Beseitigung jeglicher Hemmnisse für den Zugang zu dem der Gesamtbevölkerung zugänglichen Gesundheitsfürsorgesystem;

Verbesserung des Zugangs zu ärztlichen Untersuchungen, prä- und postnataler Versorgung und Familienplanung sowie zur sexuellen und reproduktiven Gesundheitsfürsorge, die gewöhnlich von den nationalen Gesundheitsdiensten erbracht werden;

Verbesserung des Zugangs zu Programmen für die kostenfreie Impfung von Kindern und zu Programmen für die Impfung insbesondere von Personen, die besonders gefährdeten Gruppen angehören und/oder in marginalisierten und abgelegenen Gebieten leben;

Sensibilisierung für Gesundheits- und Gesundheitsfürsorgefragen.

Beobachtung und Bewertung

Die EU-Länder müssen die Wirksamkeit ihrer nationalen Strategien zur Integration der Roma und ihrer im Rahmen einer breiter angelegten Politik zur sozialen Inklusion ergriffenen Maßnahmen beobachten und bewerten.

Dies könnte durch die Festlegung von Zielvorgaben oder die Erhebung qualitativer oder quantitativer Daten über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Strategien oder Maßnahmen bewerkstelligt werden.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat ein Mehrjähriges Roma-Programm (2012-2020) entwickelt. Sie erstellt regelmäßig Berichte zu den erzielten Fortschritten und bietet den EU-Organen und EU-Ländern faktenbasierte Beratung auf Grundlage von Daten, die in der gesamten EU gesammelt wurden.

Berichterstattung und Follow-up

Die EU-Länder sollten der Europäischen Kommission bis 1. Januar 2016 im Anschluss an diese Empfehlung getroffene Maßnahmen mitteilen. Danach sollten diese Informationen der Kommission jeweils jährlich mitgeteilt werden.

Die Kommission gewährleistet, dass die übermittelten Angaben als Grundlage für ihre Jahresberichte über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma dienen.

Die Ergebnisse fließen zudem in den Prozess des Europäischen Semesters für wirtschaftspolitische Koordinierung ein. Seit 2012 hat der Rat länderspezifische Empfehlungen als Teil des Europäischen Semesters an fünf Länder, in denen große Roma-Gemeinden leben (Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien und Slowakei), ausgesprochen.

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Jahr 2014 einen Bericht über die Gesundheit der Roma, der zu dem Schluss gelangte, dass der Zugang der Roma zur Gesundheitsfürsorge eng mit den Faktoren der sozialen Ausgrenzung zusammenhängt. Roma sprechen häufig die Sprache nicht, verstehen das Gesundheitsfürsorgesystem nicht oder werden nicht erfasst oder versichert. Die Roma erfahren zudem Diskriminierung durch Fachkräfte des Gesundheitswesens, wodurch sie weniger Vertrauen in das Gesundheitsfürsorgesystem haben.

HINTERGRUND

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten (ABl. C 378 vom 24.12.2013, S. 1-7)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 (KOM(2011) 173 endgültig vom 5. April 2011)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma 2015 (COM(2015) 299 final vom 17. Juni 2015)

Letzte Aktualisierung: 15.10.2015

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