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Der Militärische Planungs- und Durchführungsstab der EU
Mit diesem Beschluss wird ein militärischer Planungs- und Durchführungsstab, der Military Planning and Conduct Capability (MPCC), innerhalb des Militärstabs der EU (EUMS) eingerichtet. Der EUMS ist Bestandteil des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD). Der MPCC soll den Direktor des MPCC (der zugleich als Generaldirektor des EUMS fungiert) bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Operationsbefehlshaber bei militärischen EU-Missionen ohne Exekutivbefugnisse1 unterstützen.
Mit dem Beschluss wird der Militärische Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) innerhalb des Militärstabs (EUMS) eingerichtet. Der MPCC ist Bestandteil der Umsetzung der Globalen EU-Strategie für Sicherheit und Verteidigung.
Der MPCC unterstützt den Befehlshaber von militärischen EU-Missionen ohne Exekutivbefugnisse, d. h. von Operationen ohne Kampfeinsatz in Nicht-EU-Ländern.
Die EU führt gegenwärtig drei solche Missionen durch. Es handelt sich um Ausbildungsmissionen in:
Der MPCC gewährleistet eine statische Befehls- und Führungsstruktur außerhalb des Einsatzgebiets auf militärisch strategischer Ebene. Diese Struktur ist für die operative Planung und Durchführung militärischer Missionen ohne Exekutivbefugnisse verantwortlich. Dies umfasst den Aufbau, die Verlegung, die Unterhaltung sowie die Rückführung von Einsatzkräften der EU.
Der MPCC ist innerhalb des Militärstabs der EU eingerichtet, der Bestandteil des EAD ist. Er arbeitet in gemeinsamer Abstimmung mit dem Zivilen Planungs- und Durchführungsstab zusammen.
Der Generaldirektor des EUMS fungiert zugleich als Direktor des MPCC. Er nimmt eine Reihe von Aufgaben wahr, darunter:
Der Direktor des MPCC untersteht dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee, das sich aus den Botschaftern der EU-Länder zusammensetzt und seinen Sitz in Brüssel hat. Er erstattet darüber hinaus auch dem Militärausschuss der EU Bericht.
Die Operationen werden durch den EU-Mechanismus Athena zur Finanzierung militärischer oder verteidigungspolitischer Operationen der EU finanziert.
Der Beschluss ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Beschluss (GASP) 2017/971 des Rates vom zur Festlegung der Planungs- und Durchführungsmodalitäten für militärische GSVP-Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte, des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (ABl. L 146 vom , S. 133-138)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (GASP) 2017/971 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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