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Durch den Beschluss werden die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der durch den Vertrag von Lissabon errichtet wurde, zur Unterstützung des Hohen Vertreters bzw. der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (des Hohen Vertreters bzw. der Hohen Vertreterin) bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben in Hinblick auf die Durchführung der EU-Außenpolitik festgelegt.
Der EAD ist dem Hohen Vertreter bzw. der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterstellt und unterstützt ihn bzw. sie in den folgenden Bereichen:
Darüber hinaus
Der EAD, der seinen Sitz in Brüssel hat, wird von einem Generalsekretär verwaltet, der von drei Stellvertretenden Generalsekretären unterstützt wird und der Hohen Vertreterin bzw. dem Hohen Vertreter unterstellt ist. Die Zentralverwaltung des EAD ist in Generaldirektionen untergliedert, die folgende Bereiche umfassen:
Die GSVP und Krisenbewältigungsstrukturen umfassen:
Der Beschluss ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Beschluss 2010/427/EU des Rates vom über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (ABl. L 201 vom , S. 30-40)
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