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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Von Blutdepots einzuhaltende Qualitätsstandards

Von Blutdepots einzuhaltende Qualitätsstandards

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2005/62/EG in Bezug auf Standards und Spezifikationen für ein Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Es wird dargelegt, wie die nationalen Behörden verschiedene Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit und der Qualität von menschlichem Blut, das in der EU gewonnen und getestet wird, erfüllen sollten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die EU-Länder müssen Folgendes sicherstellen:
  • Die Betriebsleitung von Blutspendeeinrichtungen ist zur systematischen Einführung und Aufrechterhaltung eines Qualitätssystems verpflichtet.
  • Das Qualitätssystem umfasst:
    • Qualitätsmanagement: Validierung sämtlicher Verfahren, Räumlichkeiten und der Ausrüstung;
    • Personal und Organisation: Das Personal muss über eine angemessene Ausbildung, klare Aufgaben und Verantwortlichkeiten verfügen sowie ausreichend verfügbar sein;
    • Räumlichkeiten: Es müssen spezifische Bereiche für vertrauliche Gespräche und zur Gewinnung, Testung, Verarbeitung und Lagerung von Blut sowie zur Abfallentsorgung vorhanden sein;
    • Geräte und Materialien: Diese sind zu validieren, zu eichen und zu warten sowie in einem Bestand zu erfassen;
    • Dokumentation: Spezifikationen, Verfahren und Aufzeichnungen zu jedem Arbeitsschritt sind auf dem Laufenden zu halten;
    • Blutgewinnung: Es sind Verfahren für die Spenderidentifizierung, für das Spendergespräch und für die Spendereignung durchzuführen, und das Risiko einer mikrobiellen Kontamination ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
    • Laboruntersuchung: Alle Verfahren sind vor der Anwendung zu validieren und ihre Qualität ist regelmäßig zu bewerten;
    • Verarbeitung und Validierung: Alle Geräte und technischen Apparaturen sind nach validierten Verfahren zu benutzen;
    • Kennzeichnung: Während aller Herstellungsstadien sind sämtliche Behälter mit sachdienlichen Angaben über die Identität ihrer Inhalte zu kennzeichnen;
    • Freigabe: Einzelne Bluteinheiten und Blutbestandteile dürfen nicht freigegeben werden, bevor alle in dieser Richtlinie festgelegten obligatorischen Anforderungen erfüllt sind;
    • Lagerung und Verteilung: Es sind Verfahren vorzusehen, um die Verwechslung von Blutbestandteilen auszuschließen;
    • Beschwerden: Diese sind zu dokumentieren und sorgfältig zu untersuchen. Falls notwendig, sind ein Rückruf der Produkte und Korrekturmaßnahmen zur Verhinderung des erneuten Auftretens des Fehlers zu veranlassen;
    • Rückruf: Es ist ein wirksames Rückrufverfahren einzurichten, das die Rückverfolgung des betroffenen Bluts bzw. der betroffenen Blutbestandteile ermöglicht;
    • Eigenkontrolle: Eigenkontroll- oder Auditsysteme sind bei allen Arbeitsschritten einzurichten, um die Konformität mit der Richtlinie nachzuprüfen.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

  • In Richtlinie 2005/62/EG werden die technischen Anforderungen zur Gewährleistung der Einhaltung der in Richtlinie 2002/98/EG definierten Qualitäts- und Sicherheitsstandards festgelegt.
  • Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2005/62/EG der Kommission vom zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf gemeinschaftliche Standards und Spezifikationen für ein Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen (ABl. L 256 vom , S. 41-48)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2005/62/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung

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