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Europäische Verteidigungsagentur (ab 2011)

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Europäische Verteidigungsagentur (ab 2011)

Die Europäische Verteidigungsagentur unterstützt den Rat und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten der Europäischen Union (EU) und die Aufrechterhaltung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), indem sie den operativen Bedarf ermittelt, die industrielle und technologische Basis der Europäischen Union stärkt sowie die Forschungstätigkeit unterstützt und zu einem effektiven militärischen Beschaffungswesen beiträgt.

RECHTSAKT

Beschluss 2011/411/GASP des Rates vom 12. Juli 2011 über die Rechtsstellung, den Sitz und die Funktionsweise der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 2004/551/GASP

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Verteidigungsagentur (im Folgenden Agentur) wurde im Jahre 2004 als eine Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung geschaffen, um den Rat und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um die Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten der EU zu unterstützen.

Sie bildet einen rechtlichen und institutionellen Rahmen, der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, bei der Entwicklung militärischer Fähigkeiten im Kontext der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) und insbesondere der GSVP zusammen zu arbeiten.

Durch den Vertrag von Lissabon ist eine besondere Bestimmung über die Agentur in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 45; vgl. auch Artikel 42 Absatz 3) eingefügt worden. Folglich nahm der Rat im Juli 2011 den Beschluss 2011/411/GASP, der den ursprünglichen Rechtsakt ersetzt, mit dem die Agentur geschaffen worden war.

Aufgaben

Aufgabe der Agentur ist es:

  • bei der Ermittlung der Ziele im Bereich der militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten und der Beurteilung, ob die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Fähigkeiten eingegangenen Verpflichtungen erfüllt wurden, mitzuwirken;
  • auf die Harmonisierung des operativen Bedarfs sowie die Festlegung effizienter und kompatibler Beschaffungsverfahren hinzuwirken;
  • multilaterale Projekte zur Erfüllung der Ziele im Bereich der militärischen Fähigkeiten vorzuschlagen und für die Koordinierung der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Programme sowie die Verwaltung spezifischer Kooperationsprogramme zu sorgen;
  • die Forschung auf dem Gebiet der Verteidigungstechnologie zu unterstützen, gemeinsame Forschungsaktivitäten sowie Studien zu technischen Lösungen, die dem künftigen operativen Bedarf gerecht werden, zu koordinieren und zu planen;
  • dazu beizutragen, dass zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors und für einen wirkungsvolleren Einsatz der Verteidigungsausgaben ermittelt werden, und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, indem sie z. B. im Benehmen mit der Kommission und gegebenenfalls der Industrie einschlägige Strategien entwickelt.

Die Agentur kann auch hinsichtlich der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeitunterstützend tätig werden, sollte der Rat in diesem Sinne entscheiden.

Der Auftrag der Agentur lässt die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in Verteidigungsangelegenheiten unberührt.

Governance

Die Agentur hat ihren Sitz in Brüssel und steht unter der politischen Aufsicht des Rates.

Der Lenkungsausschuss, dem je ein Vertreter jedes beteiligten Mitgliedsstaats sowie ein Kommissionsmitglied (ohne Stimmrecht) angehören, bildet das Entscheidungsgremium der Agentur. Der Lenkungsausschuss tritt mindestens zweimal jährlich auf der Ebene der Verteidigungsminister zusammen und tagt bei anderen Gelegenheiten in besonderen Zusammensetzungen, zum Beispiel in Gestalt der für Forschung und Technologie bzw. für die Verteidigungspolitik zuständigen Direktoren. Außer Dänemark beteiligen sich alle EU-Mitgliedstaaten an der Agentur.

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist der Leiter der Agentur und bildet das Bindeglied zwischen der Agentur und dem Rat. Der Hauptgeschäftsführer ist dafür verantwortlich, die Funktionseinheiten zu beaufsichtigen und zu koordinieren.

Finanzierung

Die durch laufenden Betrieb der Agentur entstehenden Kosten werden von den Mitgliedstaaten im Verhältnis ihres jeweiligen BSP getragen. Einzelne Projekte werden von den beteiligten Mitgliedstaaten gesondert finanziert.

Beziehungen zu Drittländern

Die Agentur kann mit Drittländern Kooperationen eingehen. Sie kann außerdem mit internationalen Organisationen zusammen arbeiten, etwa mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) oder der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR).

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss des Rates 2011/411/GASP

13.7.2011

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ABl. L 183 vom 13.7.2013

Letzte Änderung: 18.06.2014

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