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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU.

Sie soll

  • den Frieden erhalten,
  • die internationale Sicherheit stärken und
  • die internationale Zusammenarbeit, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten stärken.

Die EU verfügt über einen diplomatischen Dienst, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), der 2011 formell eingeführt wurde. Der EAD handelt unter der Dienstaufsicht des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission (HR/VP); das Amt wird gegenwärtig von Josep Borrell Fontelles bekleidet. Der EAD unterstützt den HR/VP bei der Erfüllung seines Mandats (als Vertreter der GASP und als Vorsitzender des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ sowie in seiner Rolle als Vizepräsident der Kommission, welche in der Erfüllung der der Kommission in den Außenbeziehungen obliegenden Aufgaben besteht).

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), bestehend aus Vertretern aus 27 EU-Ländern, handelt ebenfalls unter der Verantwortung des HR/VP. Es überwacht die internationale Lage in den Bereichen, die von der GASP abgedeckt werden, und spielt eine Schlüsselrolle bei der Definition und Umsetzung einer Krisenreaktionsmaßnahme der EU.

Die GASP wurde ursprünglich 1993 mit dem Vertrag von Maastricht geschaffen. Sie wurde schrittweise durch nachfolgende Verträge verstärkt, insbesondere durch den Vertrag von Lissabon (Titel V des Vertrags über die Europäische Union). Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 besitzt die EU Rechtspersönlichkeit (d. h., sie kann internationale Verträge unterzeichnen).

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