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Entgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
Diese Verordnung legt Obergrenzen für Interbankenentgelte fest. Sie erhöht die Transparenz hinsichtlich der Entgelte – so ist den Händlern die Höhe der Entgelte bereits bekannt, wenn sie die Zahlungskarten akzeptieren. Sie fördert den Wettbewerb, indem sie Verbrauchern mehr und bessere Auswahlmöglichkeiten aus verschiedenen Arten von Zahlungskarten und Dienstleistern bietet.
Die Kernpunkte der Verordnung sind Folgende:
Die Verordnung ist Teil eines Pakets, das auch die überarbeitete Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) umfasst, über die im Mai 2015 eine politische Einigung erzielt wurde. Das Paket hat die Förderung des digitalen Binnenmarktes durch sicherere und kostengünstigere Zahlungsvorgänge zum Ziel und ebnet den Weg für innovative Zahlungstechnologien.
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom , S. 1-15)
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