Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Finanzhilfe für Griechenland

Finanzhilfe für Griechenland

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) Nr. 472/2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Ländern im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden finanziellen Schwierigkeiten betroffen oder bedroht sind

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/338 über die Verlängerung der verstärkten Überwachung Griechenlands

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 über die Aktivierung einer verstärkten Überwachung für Griechenland

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG UND WORIN BESTEHT DIE FINANZHILFE FÜR GRIECHENLAND?

  • Die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 soll die wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung von Ländern im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind, stärken.
  • Griechenland hat von Mai 2010 bis August 2018 finanzielle Unterstützung von den Ländern des Euro-Währungsgebiets und vom Internationalen Währungsfonds (IWF) erhalten, um seine finanziellen Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des makroökonomischen Anpassungsprogramms am wurde Griechenland vollständig in den Rahmen des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik integriert. Gleichzeitig wurde der verstärkte Überwachungsrahmen 1 für Griechenland gemäß der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 aktiviert.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Das erste Anpassungsprogramm:
    • wurde am von der Euro-Gruppe angekündigt;
    • sah im Rahmen der Darlehensfazilität für Griechenland 52,9 Mrd. € an bilateralen Darlehen von den Ländern des Euro-Währungsgebiets für Griechenland vor;
    • wurde durch rund 20 Mrd. € an Darlehen vom IWF ergänzt.
  • Das zweite Anpassungsprogramm:
    • wurde am von der Euro-Gruppe genehmigt und lief bis zu seiner Ablauffrist im Juni 2015;
    • sah im Rahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) Darlehen in Höhe von 141,8 Mrd. € von den Ländern des Euro-Währungsgebiets vor;
    • wurde durch rund 12 Mrd. € an Darlehen vom IWF ergänzt.
  • Das dritte Anpassungsprogramm:
    • begann am und wurde wie geplant am erfolgreich abgeschlossen;
    • sah Darlehen in Höhe von bis zu 86 Mrd. € aus dem ESM vor.
  • Bevor die Verhandlungen mit der EU über die Bedingungen des dritten Anpassungsprogramms beginnen konnten, musste Griechenland Folgendem zustimmen:
  • Darüber hinaus hat Griechenland zugestimmt, folgende Maßnahmen umzusetzen:
    • Wiederherstellung der finanziellen Tragfähigkeit durch eine Reform des Mehrwertsteuer- und Rentensystems und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung;
    • Sicherstellung der Finanzstabilität durch Rekapitalisierung der Banken (d. h. Umstrukturierung ihres Fremd- und Eigenkapitals) und Stärkung ihrer Leitungsstruktur;
    • Umsetzung von Reformen, die Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen fördern;
    • Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung, insbesondere durch die Verbesserung der Effizienz des Justizsystems und die Verstärkung der Korruptionsbekämpfung.
  • Nach dem erfolgreichen Abschluss des dritten Anpassungsprogramms verabschiedete die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192, mit dem eine verstärkte wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung für Griechenland mit Wirkung vom aktiviert wurde. Ein erster Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands wurde im November 2018 veröffentlicht und ein zweiter Bericht im Februar 2019. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/338 wurde der Zeitraum der verstärkten Überwachung ab dem um weitere sechs Monate verlängert.

    Am wurde der dritte Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands veröffentlicht.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Verstärkte Überwachung: ein an Griechenland angepasster Rahmen für die Zeit nach dem makroökonomischen Anpassungsprogramm angesichts der anhaltenden Krise und der zu bewältigenden Herausforderungen. Der Rahmen wird die Fortsetzung, den Abschluss und die Durchführung der im Rahmen des Programms vereinbarten Reformen im Einklang mit den Verpflichtungen der griechischen Behörden durch eine genaue Überwachung der wirtschaftlichen, steuerlichen und finanziellen Situation und ihrer Entwicklung unterstützen.

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind (ABl. L 140 vom , S. 1-10)

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/338 der Kommission vom über die Verlängerung der verstärkten Überwachung Griechenlands (ABl. L 60 vom , S. 17-19)

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 der Kommission vom über die Aktivierung einer verstärkten Überwachung für Griechenland (ABl. L 211 vom , S. 1-4)

Letzte Aktualisierung

nach oben