Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Im Mai 2023 hat die Kommission ein Paket zur Korruptionsbekämpfung vorgelegt. Das Paket umfasst:
Das Übereinkommen trat am in Kraft, und alle EU-Länder sind ihm beigetreten.
Die Kriminalisierung der Bestechung und Bestechlichkeit wird seit den letzten zwei Jahrzehnten durch eine Reihe von internationalen und europäischen Instrumenten geregelt.
NB: Obwohl ein Großteil der Mitgliedstaaten dem Übereinkommen beigetreten sind (Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr und Strafrechtsübereinkommen über Korruption), ist die EU keine Vertragspartei.
Weiterführende Informationen:
Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c) des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. L 195 vom , S. 2-11).
Rechtsakt des Rates vom über die Ausarbeitung des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c) des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom , S. 1).
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