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Document 32023R0895

    Durchführungsverordnung (EU) 2023/895 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verfahren, Formate und Meldebögen für die Veröffentlichung der Berichte über Solvabilität und Finanzlage durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2023/2228

    ABl. L 120 vom 05/05/2023, p. 1597–1805 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/895/oj

    5.5.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 120/1597


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/895 DER KOMMISSION

    vom 4. April 2023

    zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verfahren, Formate und Meldebögen für die Veröffentlichung der Berichte über Solvabilität und Finanzlage durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (1), insbesondere auf Artikel 56 Absatz 4 und Artikel 256 Absatz 5,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    In der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 der Kommission (2) wurden die Verfahren, Formate und Meldebögen für die Veröffentlichung des in Artikel 51 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Berichts über Solvabilität und Finanzlage durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen festgelegt.

    (2)

    Die Offenlegung von Informationen ist eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz der Versicherungsnehmer. Die Angleichung von Berichts- und Offenlegungspflichten sollte den Schutz der Versicherungsnehmer fördern und einer risikobasierten Aufsicht zugutekommen. Deshalb sollten sich bei der Aktualisierung von Meldepflichten vorgenommene Änderungen in Bezug auf grenzübergreifende Informationen und andere Bereiche auch in den Offenlegungspflichten niederschlagen.

    (3)

    Zur Verbesserung der Qualität, Vergleichbarkeit und Lesbarkeit der offengelegten Informationen sollten die in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 festgelegten Meldebögen für die Solvenzkapitalanforderung aktualisiert werden. Bei Unternehmen, die ihre Solvenzkapitalanforderungen unter Anwendung eines internen Voll- oder Partialmodells berechnen, sollten diese aktualisierten Meldebögen die Diversifizierungsvorteile zwischen separaten Risikomodulen umfassender darstellen.

    (4)

    Offenlegungspflichten sollten für die Unternehmen nicht übermäßig aufwendig sein. Deshalb ist festzulegen, wie Offenlegungspflichten auf angemessene Art und Weise angewandt werden können, ohne die Qualität der vom Unternehmen bereitzustellenden Daten zu beeinträchtigen.

    (5)

    Um sicherzustellen, dass die Offenlegungspflichten relevant bleiben und Versicherungsnehmern und anderen Interessenträgern hochwertige Informationen zur Verfügung gestellt werden, müssen die in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 festgelegten Meldebögen für die Offenlegung von Informationen grundlegend überarbeitet werden. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angezeigt, die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 aufzuheben.

    (6)

    Die vorliegende Verordnung stützt sich auf den Entwurf technischer Durchführungsstandards, der der Kommission von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung vorgelegt wurde.

    (7)

    Die Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hat zu diesem Entwurf öffentliche Konsultationen durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingesetzten Interessengruppe Versicherung und Rückversicherung eingeholt.

    (8)

    Den Unternehmen sollte für die Umsetzung der aktualisierten Offenlegungspflichten ausreichend Zeit eingeräumt werden. Daher sollte für den Geltungsbeginn dieser Verordnung ein späteres Datum festgelegt werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Format der Veröffentlichung

    Bei der Offenlegung der Informationen gemäß dieser Verordnung geben die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Zahlen, die Geldbeträge wiedergeben, in Einheiten von Tausend an.

    Artikel 2

    Berichtswährung

    (1)   Sofern von der Aufsichtsbehörde nichts anderes bestimmt wird, bezeichnet der Ausdruck „Berichtswährung“ im Sinne dieser Verordnung

    a)

    für Offenlegungen auf Einzelebene die zur Erstellung des Abschlusses des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens verwendete Währung;

    b)

    für Offenlegungen auf Gruppenebene die zur Erstellung des konsolidierten Abschlusses verwendete Währung.

    (2)   Die Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen legen Zahlen, die Geldbeträge wiedergeben, in der Berichtswährung offen. Sie rechnen jede andere Währung als die Berichtswährung in die Berichtswährung um.

    (3)   Bei Angabe des Wertes von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die auf eine andere Währung als die Berichtswährung lauten, rechnen die Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen diesen Wert zum Schlusskurs des letzten Tages um, für den der betreffende Kurs im Berichtszeitraum, auf den sich der Vermögenswert oder die Verbindlichkeit bezieht, verfügbar ist.

    (4)   Wenn Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen den Wert von Einnahmen oder Aufwendungen in einer anderen Währung als der Berichtswährung angeben, rechnen sie diesen Wert auf derselben Umrechnungsbasis in die Berichtswährung um, die auch für Rechnungslegungszwecke verwendet wird.

    (5)   Die Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen nehmen die Umrechnung in die Berichtswährung

    a)

    im Falle der Berichterstattung auf Einzelebene anhand des Wechselkurses aus derselben Quelle vor wie beim Abschluss des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens;

    b)

    im Falle der Gruppenberichterstattung anhand des Wechselkurses aus derselben Quelle vor wie beim konsolidierten Abschluss, sofern die Aufsichtsbehörde nichts anderes verlangt.

    Artikel 3

    Meldebögen und Hinweise zur Veröffentlichung des Berichts über Solvabilität und Finanzlage einzelner Unternehmen

    Die einzelnen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen veröffentlichen in ihrem Bericht über Solvabilität und Finanzlage mindestens die folgenden Informationen unter Verwendung der nachstehend genannten Meldebögen und entsprechend den einschlägigen Hinweisen:

    a)

    Meldebogen S.02.01.02 in Anhang I zur Angabe von Bilanzinformationen mittels der Bewertung gemäß Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.02.01 der vorliegenden Verordnung;

    b)

    Meldebogen S.04.05.21 in Anhang I zur Angabe von nach Ländern aufgeschlüsselten Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.05;

    c)

    Meldebogen S.05.01.02 in Anhang I zur Angabe von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen unter Anwendung der im Abschluss des Unternehmens verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.05.01 der vorliegenden Verordnung für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich;

    d)

    Meldebogen S.12.01.02 in Anhang I zur Angabe von Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen für die Lebensversicherung und die auf vergleichbarer technischer Basis wie die Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung („Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung“) entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.12.01 der vorliegenden Verordnung für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich;

    e)

    Meldebogen S.17.01.02 in Anhang I zur Angabe von Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.17.01 der vorliegenden Verordnung für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definierten Geschäftsbereich;

    f)

    Meldebogen S.19.01.21 in Anhang I zur Angabe von Informationen über Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen in Form von Abwicklungsdreiecken entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.19.01 für das Nichtlebensversicherungsgeschäft insgesamt;

    g)

    Meldebogen S.22.01.21 in Anhang I zur Angabe von Informationen über die Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.22.01;

    h)

    Meldebogen S.23.01.01 in Anhang I zur Angabe von Informationen über Eigenmittel, einschließlich Basiseigenmitteln und ergänzenden Eigenmitteln entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.23.01;

    i)

    Meldebogen S.25.01.21 in Anhang I zur Angabe von Informationen über die gemäß der Standardformel berechnete Solvenzkapitalanforderung entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.25.01;

    j)

    Meldebogen S.25.05.21 in Anhang I zur Angabe von Informationen über die unter Anwendung eines internen Voll- oder Partialmodells berechnete Solvenzkapitalanforderung entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.25.05;

    k)

    Meldebogen S.28.01.01 in Anhang I zur Angabe der Mindestkapitalanforderung für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die nur Lebens- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder -rückversicherungstätigkeiten ausüben, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.28.01;

    l)

    Meldebogen S.28.02.01 in Anhang I zur Angabe der Mindestkapitalanforderung für Versicherungsunternehmen, die sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.28.02.

    Artikel 4

    Meldebögen und Hinweise zur Veröffentlichung des Berichts über Solvabilität und Finanzlage für Gruppen

    Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften veröffentlichen in ihrem Gruppenbericht über Solvabilität und Finanzlage mindestens die folgenden Informationen unter Verwendung der nachstehend genannten Meldebögen und entsprechend den einschlägigen Hinweisen:

    a)

    wenn zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der genannten Richtlinie verwendet wird, Meldebogen S.02.01.02 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Angabe von Bilanzinformationen unter Anwendung der in Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Bewertungsmethode entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.02.01 der vorliegenden Verordnung;

    b)

    Meldebogen S.05.01.02 in Anhang I zur Angabe von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen unter Anwendung der im konsolidierten Abschluss verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.05.01 der vorliegenden Verordnung für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definierten Geschäftsbereich;

    c)

    Meldebogen S.05.02.04 in Anhang I zur Angabe von nach Ländern aufgeschlüsselten Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen unter Anwendung der im konsolidierten Abschluss verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.05.02;

    d)

    Meldebogen S.22.01.22 in Anhang I zur Angabe von Informationen über die Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.22.01;

    e)

    Meldebogen S.23.01.22 in Anhang I zur Angabe von Informationen über Eigenmittel, einschließlich Basiseigenmitteln und ergänzenden Eigenmitteln, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.23.01;

    f)

    wenn zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der genannten Richtlinie verwendet wird, Meldebogen S.25.01.22 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Angabe von Informationen über die nach der Standardformel berechnete Solvenzkapitalanforderung entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.25.01 der vorliegenden Verordnung;

    g)

    wenn zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der genannten Richtlinie verwendet wird, Meldebogen S.25.05.22 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Angabe von Informationen über die unter Anwendung eines internen Voll- oder Partialmodells berechnete Solvenzkapitalanforderung entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.25.05 der vorliegenden Verordnung;

    h)

    Meldebogen S.32.01.22 in Anhang I zur Angabe von Informationen über die Unternehmen der Gruppe entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.32.01.

    Artikel 5

    Verweise auf andere Dokumente im Bericht über Solvabilität und Finanzlage

    Wenn Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften oder gemischte Finanzholdinggesellschaften im Bericht über Solvabilität und Finanzlage auf andere öffentlich zugängliche Dokumente Bezug nehmen, führen die betreffenden Verweise direkt zu den betreffenden Informationen und nicht zu einem allgemeinen Dokument.

    Artikel 6

    Kohärenz der Informationen

    Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften gewährleisten die Qualität der offengelegten Informationen und stellen sicher, dass die offengelegten Informationen mit den an die Aufsichtsbehörden übermittelten Informationen in vollem Umfang übereinstimmen.

    Artikel 7

    Mittel der Offenlegung des Gruppen- und Einzelberichts über Solvabilität und Finanzlage

    (1)   Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften veröffentlichen den Gruppen- und Einzelbericht über Solvabilität und Finanzlage auf der Website der Gruppe.

    (2)   Wenn die Gruppe oder die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, beteiligten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften keine Website besitzen und unterhalten, aber Mitglied eines Unternehmensverbands sind, der eine Website besitzt und unterhält, so wird der Bericht über Solvabilität und Finanzlage für die Gruppe und für Einzelunternehmen auf dieser Website veröffentlicht, sofern der Verband dies gestattet.

    (3)   Veröffentlichen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften den Gruppen- und Einzelbericht über Solvabilität und Finanzlage gemäß Absatz 1 oder 2 auf einer Website, so bleibt dieser Bericht nach dem Offenlegungsdatum mindestens fünf Jahre lang auf dieser Website verfügbar.

    (4)   Veröffentlichen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften ihren Gruppen- und Einzelbericht über Solvabilität und Finanzlage nicht gemäß Absatz 1 und Absatz 2 auf einer Website, so übermitteln sie jeder Person, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Veröffentlichungsdatum den Bericht anfordert, eine elektronische Fassung des Berichts. Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln den Bericht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dessen Anforderung.

    (5)   Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln jeder Person, die dies innerhalb von zwei Jahren nach dem Veröffentlichungsdatum beantragt, binnen 20 Arbeitstagen nach der Anforderung eine gedruckte Fassung des Berichts, und zwar unabhängig davon, ob der Gruppen- und Einzelbericht über Solvabilität und Finanzlage gemäß Absatz 1 oder Absatz 2 auf einer Website veröffentlicht wurde.

    6.   Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften sorgen dafür, dass der Gruppen- und Einzelbericht über Solvabilität und Finanzlage sowie etwaige aktualisierte Fassungen den Aufsichtsbehörden in elektronischer Form übermittelt werden.

    Artikel 8

    Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Einzelbericht über Solvabilität und Finanzlage

    (1)   Wenn ein beteiligtes Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, eine Versicherungsholdinggesellschaft oder eine gemischte Finanzholdinggesellschaft die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde um Zustimmung ersucht, gemäß Artikel 256 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG einen einzigen Bericht über Solvabilität und Finanzlage vorlegen zu dürfen, nimmt die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde unverzüglich Kontakt mit allen betroffenen Aufsichtsbehörden auf, um insbesondere zu klären, in welcher Sprache der Einzelbericht über Solvabilität und Finanzlage abzufassen ist.

    (2)   Das beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Versicherungsholdinggesellschaft oder die gemischte Finanzholdinggesellschaft legt eine Erklärung vor, aus der hervorgeht, in welcher Form die Tochterunternehmen erfasst und die Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane der Tochterunternehmen in die Erstellung und in die Genehmigung des Einzelberichts über Solvabilität und Finanzlage einbezogen werden.

    Artikel 9

    Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452

    Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 wird aufgehoben.

    Artikel 10

    Inkrafttreten und Geltungsbeginn

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Sie gilt ab dem 31. Dezember 2023.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 4. April 2023

    Für die Kommission

    Die Präsidentin

    Ursula VON DER LEYEN


    (1)  ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1.

    (2)  Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 der Kommission vom 2. Dezember 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der Verfahren, Formate und Meldebögen für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 31.12.2015, S. 1285).

    (3)  Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48).


    ANHANG I

    S.02.01.02

    Bilanz

     

     

    Solvabilität-II-Wert

    Vermögenswerte

     

    C0010

    Immaterielle Vermögenswerte

    R0030

     

    Latente Steueransprüche

    R0040

     

    Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen

    R0050

     

    Sachanlagen für den Eigenbedarf

    R0060

     

    Anlagen (außer Vermögenswerten für indexgebundene und fondsgebundene Verträge)

    R0070

     

    Immobilien (außer zur Eigennutzung)

    R0080

     

    Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen

    R0090

     

    Aktieninstrumente

    R0100

     

    Aktien — notiert

    R0110

     

    Aktien — nicht notiert

    R0120

     

    Anleihen

    R0130

     

    Staatsanleihen

    R0140

     

    Unternehmensanleihen

    R0150

     

    Strukturierte Schuldtitel

    R0160

     

    Besicherte Wertpapiere

    R0170

     

    Organismen für gemeinsame Anlagen

    R0180

     

    Derivate

    R0190

     

    Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten

    R0200

     

    Sonstige Anlagen

    R0210

     

    Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge

    R0220

     

    Darlehen und Hypotheken

    R0230

     

    Policendarlehen

    R0240

     

    Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen

    R0250

     

    Sonstige Darlehen und Hypotheken

    R0260

     

    Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von:

    R0270

     

    Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen

    R0280

     

    Nichtlebensversicherungen außer Krankenversicherungen

    R0290

     

    Nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen

    R0300

     

    Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen

    R0310

     

    Nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen

    R0320

     

    Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen

    R0330

     

    Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden

    R0340

     

    Depotforderungen

    R0350

     

    Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern

    R0360

     

    Forderungen gegenüber Rückversicherern

    R0370

     

    Forderungen (Handel, nicht Versicherung)

    R0380

     

    Eigene Anteile (direkt gehalten)

    R0390

     

    In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel

    R0400

     

    Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

    R0410

     

    Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte

    R0420

     

    Gesamtvermögenswerte

    R0500

     

    Verbindlichkeiten

     

    C0010

    Versicherungstechnische Rückstellungen — Nichtlebensversicherung

    R0510

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung)

    R0520

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0530

     

    Bester Schätzwert

    R0540

     

    Risikomarge

    R0550

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung)

    R0560

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0570

     

    Bester Schätzwert

    R0580

     

    Risikomarge

    R0590

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — Lebensversicherung (außer fonds- und indexgebundenen Versicherungen)

    R0600

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung)

    R0610

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0620

     

    Bester Schätzwert

    R0630

     

    Risikomarge

    R0640

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen)

    R0650

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0660

     

    Bester Schätzwert

    R0670

     

    Risikomarge

    R0680

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — fonds- und indexgebundene Versicherungen

    R0690

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0700

     

    Bester Schätzwert

    R0710

     

    Risikomarge

    R0720

     

    Eventualverbindlichkeiten

    R0740

     

    Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen

    R0750

     

    Rentenzahlungsverpflichtungen

    R0760

     

    Depotverbindlichkeiten

    R0770

     

    Latente Steuerschulden

    R0780

     

    Derivate

    R0790

     

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    R0800

     

    Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    R0810

     

    Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern

    R0820

     

    Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern

    R0830

     

    Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung)

    R0840

     

    Nachrangige Verbindlichkeiten

    R0850

     

    Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten

    R0860

     

    In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten

    R0870

     

    Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten

    R0880

     

    Verbindlichkeiten insgesamt

    R0900

     

    Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

    R1000

     

    S.04.05.21

    Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern

    Herkunftsland: Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen

    Land

    R0010

     

     

     

     

     

    Wichtigste fünf Länder: Nichtlebensversicherung

     

    Herkunftsland

     

    C0010

    C0020

     

    Gebuchte Prämien — brutto

     

     

     

     

    Gebuchte Bruttobeiträge (Direktversicherungsgeschäft)

    R0020

     

     

    Gebuchte Bruttobeiträge (proportionale Rückversicherung)

    R0021

     

     

    Gebuchte Bruttobeiträge (nichtproportionale Rückversicherung)

    R0022

     

     

    Verdiente Prämien — brutto

     

     

     

    Verdiente Bruttobeiträge (Direktversicherungsgeschäft)

    R0030

     

     

    Verdiente Bruttobeiträge (proportionale Rückversicherung)

    R0031

     

     

    Verdiente Bruttobeiträge (nichtproportionale Rückversicherung)

    R0032

     

     

    Aufwendungen für Versicherungsfälle — brutto

     

     

     

    Aufwendungen für Versicherungsfälle (Direktversicherungsgeschäft)

    R0040

     

     

    Aufwendungen für Versicherungsfälle (proportionale Rückversicherung)

    R0041

     

     

    Aufwendungen für Versicherungsfälle (nichtproportionale Rückversicherung)

    R0042

     

     

    Angefallene Aufwendungen (brutto)

     

     

     

    Angefallene Brutto-Aufwendungen (Direktversicherungsgeschäft)

    R0050

     

     

    Angefallene Brutto-Aufwendungen (proportionale Rückversicherung)

    R0051

     

     

    Angefallene Brutto-Aufwendungen (nichtproportionale Rückversicherung)

    R0052

     

     


    Herkunftsland: Lebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen

     

     

    Land

    R1010

     

     

     

     

    Wichtigste fünf Länder: Nichtlebensversicherung

     

     

     

    Herkunftsland

     

     

     

    C0030

    C0040

     

    Gebuchte Bruttobeiträge

    R1020

     

     

     

    Verdiente Bruttobeiträge

    R1030

     

     

    Aufwendungen für Versicherungsfälle

    R1040

     

     

    Angefallene Brutto-Aufwendungen

    R1050

     

     

    S.05.01.02

    Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

     

    Geschäftsbereich für: Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen (Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft)

    Krankheitskostenversicherung

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Arbeitsunfallversicherung

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Sonstige Kraftfahrtversicherung

    See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

    Feuer- und andere Sachversicherungen

    Allgemeine Haftpflichtversicherung

    Kredit- und Kautionsversicherung

    C0010

    C0020

    C0030

    C0040

    C0050

    C0060

    C0070

    C0080

    C0090

    Gebuchte Prämien

     

     

    Brutto – Direktversicherungsgeschäft

    R0110

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    R0120

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    R0130

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R0140

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R0200

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Verdiente Prämien

     

     

    Brutto – Direktversicherungsgeschäft

    R0210

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    R0220

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    R0230

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R0240

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R0300

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Aufwendungen für Versicherungsfälle

     

     

    Brutto – Direktversicherungsgeschäft

    R0310

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    R0320

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    R0330

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R0340

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R0400

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Angefallene Aufwendungen

    R0550

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

    R1200

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gesamtaufwendungen

    R1300

     

     

     

     

     

     

     

     

     


     

    Geschäftsbereich für: Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen (Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft)

    Geschäftsbereich für: in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    Insgesamt

    Rechtschutzversicherung

    Beistand

    Verschiedene finanzielle Verluste

    Krankheit

    Unfall

    See, Luftfahrt und Transport

    Sach

    C0100

    C0110

    C0120

    C0130

    C0140

    C0150

    C0160

    C0200

    Gebuchte Prämien

     

     

    Brutto – Direktversicherungsgeschäft

    R0110

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    R0120

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    R0130

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R0140

     

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R0200

     

     

     

     

     

     

     

     

    Verdiente Prämien

     

     

    Brutto – Direktversicherungsgeschäft

    R0210

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    R0220

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    R0230

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R0240

     

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R0300

     

     

     

     

     

     

     

     

    Aufwendungen für Versicherungsfälle

     

     

    Brutto – Direktversicherungsgeschäft

    R0310

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    R0320

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    R0330

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R0340

     

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R0400

     

     

     

     

     

     

     

     

    Angefallene Aufwendungen

    R0550

     

     

     

     

     

     

     

     

    Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

    R1200

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gesamtaufwendungen

    R1300

     

     

     

     

     

     

     

     


     

    Geschäftsbereich für: Lebensversicherungsverpflichtungen

    Lebensrückversicherungsverpflichtungen

    Insgesamt

    Krankenversicherung

    Versicherung mit Überschussbeteiligung

    Index- und fondsgebundene Versicherung

    Sonstige Lebensversicherung

    Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen

    Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit anderen Versicherungsverpflichtungen (mit Ausnahme von Krankenversicherungsverpflichtungen)

    Krankenrückversicherung

    Lebensrückversicherung

     

    C0210

    C0220

    C0230

    C0240

    C0250

    C0260

    C0270

    C0280

    C0300

    Gebuchte Prämien

     

     

    Brutto

    R1410

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R1420

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R1500

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Verdiente Prämien

     

     

    Brutto

    R1510

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R1520

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R1600

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Aufwendungen für Versicherungsfälle

     

     

    Brutto

    R1610

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R1620

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R1700

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Angefallene Aufwendungen

    R1900

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

    R2500

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gesamtaufwendungen

    R2600

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag Rückkäufe

    R2700

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    S.05.02.04

    Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern

     

    Herkunftsland

    Land (nach gebuchten Bruttoprämien) — Nichtlebensversicherungsverpflichtungen

    Insgesamt — fünf wichtigste Länder und Herkunftsland

    C0010

    C0020

    C0030

    C0040

    C0050

    C0060

    C0070

     

    R0010

     

     

     

     

     

     

     

     

    C0080

    C0090

    C0100

    C0110

    C0120

    C0130

    C0140

    Gebuchte Prämien

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – Direktversicherungsgeschäft

    R0110

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    R0120

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    R0130

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R0140

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R0200

     

     

     

     

     

     

     

    Verdiente Prämien

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – Direktversicherungsgeschäft

    R0210

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    R0220

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    R0230

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R0240

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R0300

     

     

     

     

     

     

     

    Aufwendungen für Versicherungsfälle

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – Direktversicherungsgeschäft

    R0310

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    R0320

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    R0330

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R0340

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R0400

     

     

     

     

     

     

     

    Angefallene Aufwendungen

    R0550

     

     

     

     

     

     

     

    Sonstige Aufwendungen

    R1200

     

     

     

     

     

     

     

    Gesamtaufwendungen

    R1300

     

     

     

     

     

     

     


     

    Herkunftsland

    Land (nach gebuchten Bruttoprämien) — Lebensversicherungsverpflichtungen

    Insgesamt — fünf wichtigste Länder und Herkunftsland

    C0150

    C0160

    C0170

    C0180

    C0190

    C0200

    C0210

     

    R1400

     

     

     

     

     

     

     

     

    C0220

    C0230

    C0240

    C0250

    C0260

    C0270

    C0280

    Gebuchte Prämien

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto

    R1410

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R1420

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R1500

     

     

     

     

     

     

     

    Verdiente Prämien

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto

    R1510

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R1520

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R1600

     

     

     

     

     

     

     

    Aufwendungen für Versicherungsfälle

     

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto

    R1610

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil der Rückversicherer

    R1620

     

     

     

     

     

     

     

    Netto

    R1700

     

     

     

     

     

     

     

    Angefallene Aufwendungen

    R1900

     

     

     

     

     

     

     

    Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

    R2500

     

     

     

     

     

     

     

    Gesamtaufwendungen

    R2600

     

     

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag Rückkäufe

    R2700

     

     

     

     

     

     

     

    S.12.01.02

    Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung

     

    Versicherung mit Überschussbeteiligung

    Index- und fondsgebundene Versicherung

     

    Verträge ohne Optionen und Garantien

    Verträge mit Optionen oder Garantien

    C0020

    C0030

    C0040

    C0050

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0010

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

    R0020

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert (brutto)

    R0030

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

    R0080

     

     

     

     

    Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen

    R0090

     

     

     

     

    Risikomarge

    R0100

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

    R0200

     

     

     

     

    Höhe des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

    R0370

     

     

     

     


     

    Sonstige Lebensversicherung

    Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit anderen Versicherungsverpflichtungen (mit Ausnahme von Krankenversicherungsverpflichtungen)

    In Rückdeckung übernommenes Geschäft

     

    Verträge ohne Optionen und Garantien

    Verträge mit Optionen oder Garantien

    C0060

    C0070

    C0080

    C0090

    C0100

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0010

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

    R0020

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert (brutto)

    R0030

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

    R0080

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen

    R0090

     

     

     

     

     

    Risikomarge

    R0100

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

    R0200

     

     

     

     

     


     

    Insgesamt (Lebensversicherung außer Krankenversicherung, einschl. fondsgebundenes Geschäft)

    Krankenversicherung (Direktversicherungsgeschäft)

    Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen

     

    Verträge ohne Optionen und Garantien

    Verträge mit Optionen oder Garantien

    C0150

    C0160

    C0170

    C0180

    C0190

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0010

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

    R0020

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert (brutto)

    R0030

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

    R0080

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen

    R0090

     

     

     

     

     

    Risikomarge

    R0100

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

    R0200

     

     

     

     

     


     

    Krankenrückversicherung (in Rückdeckung übernommenes Geschäft)

    Insgesamt (Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung)

    C0200

    C0210

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0010

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

    R0020

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

     

     

     

    Bester Schätzwert

     

     

     

    Bester Schätzwert (brutto)

    R0030

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

    R0080

     

     

    Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen

    R0090

     

     

    Risikomarge

    R0100

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

    R0200

     

     

    S.17.01.02

    Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung

     

    Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    Krankheitskostenversicherung

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Arbeitsunfallversicherung

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Sonstige Kraftfahrtversicherung

    See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

    C0020

    C0030

    C0040

    C0050

    C0060

    C0070

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0010

     

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen

    R0050

     

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

     

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert

     

     

     

     

     

     

     

    Prämienrückstellungen

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto

    R0060

     

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

    R0140

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

    R0150

     

     

     

     

     

     

    Schadenrückstellungen

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto

    R0160

     

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

    R0240

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

    R0250

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert insgesamt — brutto

    R0260

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert insgesamt — netto

    R0270

     

     

     

     

     

     

    Risikomarge

    R0280

     

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

     

     

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

    R0320

     

     

     

     

     

     

    Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

    R0330

     

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

    R0340

     

     

     

     

     

     


     

    Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

    Feuer- und andere Sachversicherungen

    Allgemeine Haftpflichtversicherung

    Kredit- und Kautionsversicherung

    Rechtschutzversicherung

    Beistand

    Verschiedene finanzielle Verluste

    C0080

    C0090

    C0100

    C0110

    C0120

    C0130

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0010

     

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen

    R0050

     

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

     

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert

     

     

     

     

     

     

     

    Prämienrückstellungen

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto

    R0060

     

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

    R0140

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

    R0150

     

     

     

     

     

     

    Schadenrückstellungen

     

     

     

     

     

     

     

    Brutto

    R0160

     

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

    R0240

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

    R0250

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert insgesamt — brutto

    R0260

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert insgesamt — netto

    R0270

     

     

     

     

     

     

    Risikomarge

    R0280

     

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

     

     

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

    R0320

     

     

     

     

     

     

    Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

    R0330

     

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

    R0340

     

     

     

     

     

     


     

    In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

    Nichtlebensversicherungsverpflichtungen insgesamt

    Nichtproportionale Krankenrückversicherung

    Nichtproportionale Unfallrückversicherung

    Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung

    Nichtproportionale Sachrückversicherung

    C0140

    C0150

    C0160

    C0170

    C0180

    Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    R0010

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen

    R0050

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

     

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert

     

     

     

     

     

     

    Prämienrückstellungen

     

     

     

     

     

     

    Brutto

    R0060

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

    R0140

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

    R0150

     

     

     

     

     

    Schadenrückstellungen

     

     

     

     

     

     

    Brutto

    R0160

     

     

     

     

     

    Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

    R0240

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

    R0250

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert insgesamt — brutto

    R0260

     

     

     

     

     

    Bester Schätzwert insgesamt — netto

    R0270

     

     

     

     

     

    Risikomarge

    R0280

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

     

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

    R0320

     

     

     

     

     

    Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

    R0330

     

     

     

     

     

    Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

    R0340

     

     

     

     

     

    S.19.01.21

    Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen

    Schadenjahr/Zeichnungsjahr

    Z0020


    Bezahlte Bruttoschäden (nicht kumuliert) – Entwicklungsjahr (absoluter Betrag). Nichtlebensversicherungsgeschäft insgesamt

     

    0

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    8

    9

    10 & +

    C0010

    C0020

    C0030

    C0040

    C0050

    C0060

    C0070

    C0080

    C0090

    C0100

    C0110

    Vorher

    R0100

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-9

    R0160

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-8

    R0170

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-7

    R0180

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-6

    R0190

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-5

    R0200

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-4

    R0210

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-3

    R0220

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-2

    R0230

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-1

    R0240

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N

    R0250

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     


    Bezahlte Bruttoforderungen (nicht kumuliert) – laufendes Jahr, Summe der Jahre (kumuliert). Nichtlebensversicherungsgeschäft insgesamt

     

    Im laufenden Jahr

    Summe der Jahre (kumuliert)

    C0170

    C0180

    Vorher

    R0100

     

     

    N-9

    R0160

     

     

    N-8

    R0170

     

     

    N-7

    R0180

     

     

    N-6

    R0190

     

     

    N-5

    R0200

     

     

    N-4

    R0210

     

     

    N-3

    R0220

     

     

    N-2

    R0230

     

     

    N-1

    R0240

     

     

    N

    R0250

     

     

    Insgesamt

    R0260

     

     


     

    0

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    8

    9

    10 & +

    C0200

    C0210

    C0220

    C0230

    C0240

    C0250

    C0260

    C0270

    C0280

    C0290

    C0300

    Vorher

    R0100

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-9

    R0160

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-8

    R0170

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-7

    R0180

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-6

    R0190

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-5

    R0200

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-4

    R0210

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-3

    R0220

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-2

    R0230

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N-1

    R0240

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    N

    R0250

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     


    Schadenrückstellungen – Bester Schätzwert abgezinst (brutto) – laufendes Jahr, Summe der Jahre (kumuliert). Nichtlebensversicherungsgeschäft insgesamt

     

    Jahresende (abgezinste Daten)

    C0360

    Vorher

    R0100

     

    N-9

    R0160

     

    N-8

    R0170

     

    N-7

    R0180

     

    N-6

    R0190

     

    N-5

    R0200

     

    N-4

    R0210

     

    N-3

    R0220

     

    N-2

    R0230

     

    N-1

    R0240

     

    N

    R0250

     

    Insgesamt

    R0260

     

    S.22.01.21

    Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

     

    Betrag mit langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

    Auswirkung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

    Auswirkung der Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

    Auswirkung einer Verringerung der Volatilitätsanpassung auf null

    Auswirkung einer Verringerung der Matching-Anpassung auf null

    C0010

    C0030

    C0050

    C0070

    C0090

    Versicherungstechnische Rückstellungen

    R0010

     

     

     

     

     

    Basiseigenmittel

    R0020

     

     

     

     

     

    Für die Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung anrechnungsfähige Eigenmittel

    R0050

     

     

     

     

     

    Solvenzkapitalanforderung

    R0090

     

     

     

     

     

    Für die Erfüllung der Mindestkapitalanforderung anrechnungsfähige Eigenmittel

    R0100

     

     

     

     

     

    Mindestkapitalanforderung

    R0110

     

     

     

     

     


    S.22.01.22

    Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

     

    Betrag mit langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

    Auswirkung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

    Auswirkung der Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

    Auswirkung einer Verringerung der Volatilitätsanpassung auf null

    Auswirkung einer Verringerung der Matching-Anpassung auf null

    C0010

    C0030

    C0050

    C0070

    C0090

    Versicherungstechnische Rückstellungen

    R0010

     

     

     

     

     

    Basiseigenmittel

    R0020

     

     

     

     

     

    Für die Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung anrechnungsfähige Eigenmittel

    R0050

     

     

     

     

     

    Solvenzkapitalanforderung

    R0090

     

     

     

     

     

    S.23.01.01

    Eigenmittel

     

    Insgesamt

    Tier 1 — nicht gebunden

    Tier 1 — gebunden

    Tier 2

    Tier 3

    C0010

    C0020

    C0030

    C0040

    C0050

    Basiseigenmittel vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im Sinne von Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35

     

     

     

     

     

     

    Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile)

    R0010

     

     

     

     

     

    Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio

    R0030

     

     

     

     

     

    Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen

    R0040

     

     

     

     

     

    Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

    R0050

     

     

     

     

     

    Überschussfonds

    R0070

     

     

     

     

     

    Vorzugsaktien

    R0090

     

     

     

     

     

    Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio

    R0110

     

     

     

     

     

    Ausgleichsrücklage

    R0130

     

     

     

     

     

    Nachrangige Verbindlichkeiten

    R0140

     

     

     

     

     

    Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche

    R0160

     

     

     

     

     

    Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden

    R0180

     

     

     

     

     

    Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

     

     

     

     

     

     

    Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

    R0220

     

     

     

     

     

    Abzüge

     

     

     

     

     

     

    Abzüge für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten

    R0230

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen

    R0290

     

     

     

     

     

    Ergänzende Eigenmittel

     

     

     

     

     

     

    Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert werden kann

    R0300

     

     

     

     

     

    Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die nicht eingezahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden können

    R0310

     

     

     

     

     

    Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen eingefordert werden können

    R0320

     

     

     

     

     

    Rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen

    R0330

     

     

     

     

     

    Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG

    R0340

     

     

     

     

     

    Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG

    R0350

     

     

     

     

     

    Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

    R0360

     

     

     

     

     

    Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung — andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

    R0370

     

     

     

     

     

    Sonstige ergänzende Eigenmittel

    R0390

     

     

     

     

     


     

    Insgesamt

    Tier 1 — nicht gebunden

    Tier 1 — gebunden

    Tier 2

    Tier 3

    C0010

    C0020

    C0030

    C0040

    C0050

    Ergänzende Eigenmittel insgesamt

    R0400

     

     

     

     

     

    Zur Verfügung stehende und anrechnungsfähige Eigenmittel

     

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel

    R0500

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel

    R0510

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der für die Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel

    R0540

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der für die Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel

    R0550

     

     

     

     

     

    SCR

    R0580

     

     

     

     

     

    MCR

    R0600

     

     

     

     

     

    Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur SCR

    R0620

     

     

     

     

     

    Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur MCR

    R0640

     

     

     

     

     


     

     

    C0060

    Ausgleichsrücklage

     

     

    Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

    R0700

     

    Eigene Anteile (direkt und indirekt gehalten)

    R0710

     

    Vorhersehbare Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte

    R0720

     

    Sonstige Basiseigenmittelbestandteile

    R0730

     

    Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden

    R0740

     

    Ausgleichsrücklage

    R0760

     

    Erwartete Gewinne

     

     

    Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) — Lebensversicherung

    R0770

     

    Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) — Nichtlebensversicherung

    R0780

     

    Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) — insgesamt

    R0790

     

    S.23.01.22

    Eigenmittel

     

    Insgesamt

    Tier 1 — nicht gebunden

    Tier 1 — gebunden

    Tier 2

    Tier 3

    C0010

    C0020

    C0030

    C0040

    C0050

    Basiseigenmittel vor Abzügen

     

     

     

     

     

     

    Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile)

    R0010

     

     

     

     

     

    Nicht verfügbares in Abzug zu bringendes eingefordertes, jedoch nicht eingezahltes Grundkapital auf Gruppenebene

    R0020

     

     

     

     

     

    Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio

    R0030

     

     

     

     

     

    Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen

    R0040

     

     

     

     

     

    Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

    R0050

     

     

     

     

     

    Nicht verfügbare in Abzug zu bringende nachrangige Mitgliederkonten auf Gruppenebene

    R0060

     

     

     

     

     

    Überschussfonds

    R0070

     

     

     

     

     

    Nicht verfügbare in Abzug zu bringende Überschussfonds auf Gruppenebene

    R0080

     

     

     

     

     

    Vorzugsaktien

    R0090

     

     

     

     

     

    Nicht verfügbare in Abzug zu bringende Vorzugsaktien auf Gruppenebene

    R0100

     

     

     

     

     

    Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio

    R0110

     

     

     

     

     

    Nicht verfügbares auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio auf Gruppenebene

    R0120

     

     

     

     

     

    Ausgleichsrücklage

    R0130

     

     

     

     

     

    Nachrangige Verbindlichkeiten

    R0140

     

     

     

     

     

    Nicht verfügbare in Abzug zu bringende nachrangige Verbindlichkeiten auf Gruppenebene

    R0150

     

     

     

     

     

    Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche

    R0160

     

     

     

     

     

    Betrag in Höhe der nicht verfügbaren in Abzug zu bringenden latenten Netto-Steueransprüche auf Gruppenebene

    R0170

     

     

     

     

     

    Sonstige, oben nicht aufgeführte Kapitalbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden

    R0180

     

     

     

     

     

    Nicht verfügbare Eigenmittel in Verbindung mit anderen von der Aufsichtsbehörde genehmigten Eigenmittelbestandteilen

    R0190

     

     

     

     

     

    Minderheitsanteile

    R0200

     

     

     

     

     

    Nicht verfügbare in Abzug zu bringende Minderheitsanteile auf Gruppenebene

    R0210

     

     

     

     

     

    Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

     

     

     

     

     

     

    Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

    R0220

     

     

     

     

     

    Abzüge

     

     

     

     

     

     

    Abzüge für Beteiligungen an anderen Finanzunternehmen, einschließlich nicht der Aufsicht unterliegender Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen

    R0230

     

     

     

     

     

    diesbezügliche Abzüge gemäß Artikel 228 der Richtlinie 2009/138/EG

    R0240

     

     

     

     

     

    Abzüge für Beteiligungen, für die keine Informationen zur Verfügung stehen (Artikel 229)

    R0250

     

     

     

     

     

    Abzug für Beteiligungen, die bei einer Kombination der Methoden durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogen werden

    R0260

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der nicht verfügbaren in Abzug zu bringenden Eigenmittelbestandteile

    R0270

     

     

     

     

     

    Gesamtabzüge

    R0280

     

     

     

     

     


     

    Insgesamt

    Tier 1 — nicht gebunden

    Tier 1 — gebunden

    Tier 2

    Tier 3

    C0010

    C0020

    C0030

    C0040

    C0050

    Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen

    R0290

     

     

     

     

     

    Ergänzende Eigenmittel

     

     

     

     

     

     

    Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert werden kann

    R0300

     

     

     

     

     

    Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die nicht eingezahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden können

    R0310

     

     

     

     

     

    Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen eingefordert werden können

    R0320

     

     

     

     

     

    Rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen

    R0330

     

     

     

     

     

    Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG

    R0340

     

     

     

     

     

    Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG

    R0350

     

     

     

     

     

    Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

    R0360

     

     

     

     

     

    Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung — andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

    R0370

     

     

     

     

     

    Nicht verfügbare, in Abzug zu bringende ergänzende Eigenmittel auf Gruppenebene

    R0380

     

     

     

     

     

    Sonstige ergänzende Eigenmittel

    R0390

     

     

     

     

     

    Ergänzende Eigenmittel insgesamt

    R0400

     

     

     

     

     

    Eigenmittel anderer Finanzbranchen

     

     

     

     

     

     

    Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzinstitute, Verwalter alternativer Investmentfonds, OGAW-Verwaltungsgesellschaften — insgesamt

    R0410

     

     

     

     

     

    Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

    R0420

     

     

     

     

     

    Nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen

    R0430

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der Eigenmittel anderer Finanzbranchen

    R0440

     

     

     

     

     

    Eigenmittel bei Verwendung der Abzugs- und Aggregationsmethode, ausschließlich oder in Kombination mit Methode 1

     

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der Eigenmittel bei Verwendung der Abzugs- und Aggregationsmethode oder einer Kombination der Methoden

    R0450

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der Eigenmittel bei Verwendung der Abzugs- und Aggregationsmethode oder einer Kombination der Methoden unter Abzug der gruppeninternen Transaktionen

    R0460

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der zur Erfüllung des konsolidierten Teils der SCR für die Gruppe zur Verfügung stehenden Eigenmittel (außer Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen)

    R0520

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der zur Erfüllung des Mindestbetrags der konsolidierten SCR für die Gruppe zur Verfügung stehenden Eigenmittel

    R0530

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der für die Erfüllung des konsolidierten Teils der SCR für die Gruppe anrechnungsfähigen Eigenmittel (außer Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen)

    R0560

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der für die Erfüllung des Mindestbetrags der konsolidierten SCR für die Gruppe anrechnungsfähigen Eigenmittel

    R0570

     

     

     

     

     

    Mindestbetrag der konsolidierten SCR für die Gruppe

    R0610

     

     

     

     

     

    Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zum Mindestbetrag der konsolidierten SCR für die Gruppe

    R0650

     

     

     

     

     

    Gesamtbetrag der für die Erfüllung der gesamten SCR für die Gruppe anrechnungsfähigen Eigenmittel (einschließlich Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen)

    R0660

     

     

     

     

     

    Gesamte SCR für die Gruppe

    R0680

     

     

     

     

     

    Verhältnis des Gesamtbetrags der anrechnungsfähigen Eigenmittel zur gesamten SCR für die Gruppe, einschließlich Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen

    R0690

     

     

     

     

     


     

    C0060

     

    Ausgleichsrücklage

     

     

     

    Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

    R0700

     

     

    Eigene Anteile (direkt und indirekt gehalten)

    R0710

     

     

    Vorhersehbare Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte

    R0720

     

     

    Sonstige Basiseigenmittelbestandteile

    R0730

     

     

    Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden

    R0740

     

     

    Sonstige nicht verfügbare Eigenmittel

    R0750

     

     

    Ausgleichsrücklage

    R0760

     

     

    Erwartete Gewinne

     

     

     

    Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) — Lebensversicherung

    R0770

     

     

    Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) — Nichtlebensversicherung

    R0780

     

     

    Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) — insgesamt

    R0790

     

     

    S.25.01.21

    Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die die Standardformel verwenden

    Basissolvenzkapitalanforderung

    Basissolvenzkapitalanforderung (brutto)

    Vereinfachungen

    C0110

    C0120

    Marktrisiko

    R0010

     

     

    Gegenparteiausfallrisiko

    R0020

     

     

    Lebensversicherungstechnisches Risiko

    R0030

     

     

    Krankenversicherungstechnisches Risiko

    R0040

     

     

    Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

    R0050

     

     

    Diversifikation

    R0060

     

     

    Risiko immaterieller Vermögenswerte

    R0070

     

     

    Basissolvenzkapitalanforderung

    R0100

     

     


    Basissolvenzkapitalanforderung (USP)

     

    USP

    C0090

    Lebensversicherungstechnisches Risiko

    R0030

     

    Krankenversicherungstechnisches Risiko

    R0040

     

    Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

    R0050

     


    Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

     

    Wert

    C0100

    Operationelles Risiko

    R0130

     

    Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

    R0140

     

    Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

    R0150

     

    Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG

    R0160

     

    Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag

    R0200

     

    Kapitalaufschlag bereits festgesetzt

    R0210

     

    davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ A

    R0211

     

    davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ B

    R0212

     

    davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ C

    R0213

     

    davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ D

    R0214

     

    Solvenzkapitalanforderung

    R0220

     

    Weitere Angaben zur SCR

     

     

    Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko

    R0400

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil

    R0410

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände

    R0420

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios

    R0430

     

    Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände für Artikel 304

    R0440

     


    Vorgehensweise beim Steuersatz

     

    Ja/Nein

    C0109

    Vorgehensweise basierend auf dem Durchschnittssteuersatz

    R0590

     


    Berechnung der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern (LAC DT)

     

    LAC DT

    C0130

    LAC DT

    R0640

     

    LAC DT wegen Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten

    R0650

     

    LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne

    R0660

     

    LAC DT wegen Rücktrag, laufendes Jahr

    R0670

     

    LAC DT wegen Rücktrag, künftige Jahre

    R0680

     

    Maximale LAC DT

    R0690

     

    S.25.01.22

    Solvenzkapitalanforderung – für Gruppen, die die Standardformel verwenden

    Basissolvenzkapitalanforderung

     

    Basissolvenzkapitalanforderung (brutto)

    Vereinfachungen

    C0110

    C0120

    Marktrisiko

    R0010

     

     

    Gegenparteiausfallrisiko

    R0020

     

     

    Lebensversicherungstechnisches Risiko

    R0030

     

     

    Krankenversicherungstechnisches Risiko

    R0040

     

     

    Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

    R0050

     

     

    Diversifikation

    R0060

     

     

    Risiko immaterieller Vermögenswerte

    R0070

     

     

    Basissolvenzkapitalanforderung

    R0100

     

     


    Basissolvenzkapitalanforderung (USP)

     

    USP

    C0090

    Lebensversicherungstechnisches Risiko

    R0030

     

    Krankenversicherungstechnisches Risiko

    R0040

     

    Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

    R0050

     


    Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

     

    Wert

    C0100

    Operationelles Risiko

    R0130

     

    Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

    R0140

     

    Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

    R0150

     

    Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG

    R0160

     

    Gemäß Artikel 336 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnete Solvenzkapitalanforderung, ohne Kapitalaufschlag

    R0200

     

    Kapitalaufschläge bereits festgesetzt

    R0210

     

    davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ A

    R0211

     

    davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ B

    R0212

     

    davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ C

    R0213

     

    davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ D

    R0214

     

    Konsolidierte SCR für die Gruppe

    R0220

     

    Weitere Angaben zur SCR

     

     

    Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko

    R0400

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil

    R0410

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände

    R0420

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios

    R0430

     

    Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände für Artikel 304

    R0440

     

    Mindestbetrag der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe

    R0470

     

    Angaben zu anderen Unternehmen

     

     

    Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen)

    R0500

     

    Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzinstitute, Verwalter alternativer Investmentfonds und OGAW-Verwaltungsgesellschaften

    R0510

     

    Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

    R0520

     

    Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Kapitalanforderung für nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen

    R0530

     

    Kapitalanforderung bei Beteiligung an Unternehmen, auf die maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird

    R0540

     

    Kapitalanforderung für verbleibende verbundene Unternehmen

    R0550

     

    Kapitalanforderung für Organismen für gemeinsame Anlagen oder Anlagen in Fondsform

    R0555

     

    Gesamt-SCR

     

     

    SCR für Unternehmen, die durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogen werden

    R0560

     

    Solvenzkapitalanforderung für die gesamte Gruppe

    R0570

     

    S.25.05.21

    Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

    Angaben zur Solvenzkapitalanforderung

     

    Solvenzkapitalanforderung

    Modellierter Betrag

    USP

    Vereinfachungen

    C0010

    C0070

    C0090

    C0120

    Art des Risikos

     

     

     

     

     

    Gesamtdiversifikation

    R0020

     

     

     

     

    Diversifiziertes Risiko vor Steuern insgesamt

    R0030

     

     

     

     

    Diversifiziertes Risiko nach Steuern insgesamt

    R0040

     

     

     

     

    Markt- und Kreditrisiko insgesamt

    R0070

     

     

     

     

    Markt- und Kreditrisiko – diversifiziert

    R0080

     

     

     

     

    Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses

    R0190

     

     

     

     

    Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses – diversifiziert

    R0200

     

     

     

     

    Geschäftsrisiko insgesamt

    R0270

     

     

     

     

    Geschäftsrisiko insgesamt – diversifiziert

    R0280

     

     

     

     

    Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt

    R0310

     

     

     

     

    Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt – diversifiziert

    R0320

     

     

     

     

    Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt

    R0400

     

     

     

     

    Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt – diversifiziert

    R0410

     

     

     

     

    Operationelles Risiko insgesamt

    R0510

     

     

     

     

    Operationelles Risiko insgesamt – diversifiziert

    R0520

     

     

     

     

    Sonstige Risiken

    R0530

     

     

     

     


    Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

     

    C0100

    Undiversifizierte Komponenten insgesamt

    R0110

     

    Diversifikation

    R0060

     

    Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/MAP

    R0120

     

    Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG

    R0160

     

    Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag

    R0200

     

    Kapitalaufschläge bereits festgesetzt

    R0210

     

    Bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ A

    R0211

     

    Bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ B

    R0212

     

    Bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ C

    R0213

     

    Bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ D

    R0214

     

    Solvenzkapitalanforderung

    R0220

     

    Weitere Angaben zur SCR

     

     

    Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

    R0300

     

    Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

    R0310

     

    Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko

    R0400

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil

    R0410

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände

    R0420

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Matching-Adjustment-Portfolios

    R0430

     

    Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände für Artikel 304

    R0440

     

    Methode zur Berechnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände

    R0450

     

    Künftige Überschussbeteiligungen (netto)

    R0460

     

    S.25.02.21.04

    Vorgehensweise beim Steuersatz

     

    Ja/Nein

    C0109

    Vorgehensweise basierend auf dem Durchschnittssteuersatz

    R0590

     


    S.25.02.21.05

    Berechnung der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern (LAC DT)

     

    LAC DT

    C0130

    Betrag/Schätzung der LAC DT

    R0640

     

    Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten

    R0650

     

    Betrag/Schätzung der LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne

    R0660

     

    Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Rücktrag, laufendes Jahr

    R0670

     

    Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Rücktrag, künftige Jahre

    R0680

     

    Betrag/Schätzung der maximalen LAC DT

    R0690

     

    S.25.05.22

    Solvenzkapitalanforderung — für Gruppen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

     

    Solvenzkapitalanforderung

    Modellierter Betrag

    USP

    Vereinfachungen

    C0010

    C0070

    C0090

    C0120

    Art des Risikos

     

     

     

     

     

    Gesamtdiversifikation

    R0020

     

     

     

     

    Diversifiziertes Risiko vor Steuern insgesamt

    R0030

     

     

     

     

    Diversifiziertes Risiko nach Steuern insgesamt

    R0040

     

     

     

     

    Markt- und Kreditrisiko insgesamt

    R0070

     

     

     

     

    Markt- und Kreditrisiko – diversifiziert

    R0080

     

     

     

     

    Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses

    R0190

     

     

     

     

    Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses – diversifiziert

    R0200

     

     

     

     

    Geschäftsrisiko insgesamt

    R0270

     

     

     

     

    Geschäftsrisiko insgesamt – diversifiziert

    R0280

     

     

     

     

    Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt

    R0310

     

     

     

     

    Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt – diversifiziert

    R0320

     

     

     

     

    Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt

    R0400

     

     

     

     

    Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt – diversifiziert

    R0410

     

     

     

     

    Operationelles Risiko insgesamt

    R0510

     

     

     

     

    Operationelles Risiko insgesamt – diversifiziert

    R0520

     

     

     

     

    Sonstige Risiken

    R0530

     

     

     

     


    Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

     

    C0100

    Undiversifizierte Komponenten insgesamt

    R0110

     

    Diversifikation

    R0060

     

    Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/MAP

    R0120

     

    Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG

    R0160

     

    Gemäß Artikel 336 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnete Solvenzkapitalanforderung, ohne Kapitalaufschlag

    R0200

     

    Kapitalaufschläge bereits festgesetzt

    R0210

     

    Bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ A

    R0211

     

    Bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ B

    R0212

     

    Bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ C

    R0213

     

    Bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ D

    R0214

     

    Konsolidierte SCR für die Gruppe

    R0220

     

    Weitere Angaben zur SCR

     

     

    Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

    R0300

     

    Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

    R0310

     

    Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko

    R0400

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil

    R0410

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände

    R0420

     

    Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Matching-Adjustment-Portfolios

    R0430

     

    Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände für Artikel 304

    R0440

     

    Mindestbetrag der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe

    R0470

     

    Angaben zu anderen Unternehmen

     

     

    Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen)

    R0500

     

    Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzinstitute, Verwalter alternativer Investmentfonds und OGAW-Verwaltungsgesellschaften

    R0510

     

    Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

    R0520

     

    Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Kapitalanforderung für nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen

    R0530

     

    Kapitalanforderung bei Beteiligung an Unternehmen, auf die maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird

    R0540

     

    Kapitalanforderung für verbleibende verbundene Unternehmen

    R0550

     

    Kapitalanforderung für Organismen für gemeinsame Anlagen oder Anlagen in Fondsform

    R0555

     

    Gesamt-SCR

     

     

    SCR für Unternehmen, die durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogen werden

    R0560

     

    Solvenzkapitalanforderung für die gesamte Gruppe

    R0570

     

    S.28.01.01

    Mindestkapitalanforderung — nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder -rückversicherungstätigkeit

    Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen

     

    MCR-Bestandteile

    C0010

    MCRNL-Ergebnis

    R0010

     


     

    Hintergrundinformationen

    Bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

    Gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten 12 Monaten

    C0020

    C0030

    Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung

    R0020

     

     

    Berufsunfähigkeitsversicherung und proportionale Rückversicherung

    R0030

     

     

    Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung

    R0040

     

     

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung

    R0050

     

     

    Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung

    R0060

     

     

    See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung

    R0070

     

     

    Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung

    R0080

     

     

    Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung

    R0090

     

     

    Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung

    R0100

     

     

    Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung

    R0110

     

     

    Beistand und proportionale Rückversicherung

    R0120

     

     

    Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung

    R0130