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Dokumentum 52022DC0240

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Energiesparplan für die EU

COM/2022/240 final

Brüssel, den 18.5.2022

COM(2022) 240 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein Energiesparplan für die EU


1.Einführung

Häufig bieten Energieeinsparungen, d. h. die Senkung des Energieverbrauchs durch Preissignale, Energieeffizienzmaßnahmen oder freiwillige Bemühungen, die kostengünstigste, sicherste und sauberste Möglichkeit, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland zu verringern. Darüber hinaus werden durch einen geringeren Energieverbrauch die Versorgungssicherheit verbessert, der Speicherbedarf reduziert und die Energiewende gefördert.

Eine etwaige Unterbrechung der Lieferungen aus Russland wird geringere Versorgungsengpässe bei Gas und Öl zur Folge haben, wenn freiwillig unnötiger Energieverbrauch vermieden wird und Energieeffizienzmaßnahmen schneller vorangetrieben werden. Es kommt also entscheidend darauf an, die Märkte zu stabilisieren und weitere Preisschwankungen zu verhindern. Mittel- bis langfristig würden Energieeinsparungen zu niedrigeren Energiepreisen beitragen und plötzlichen Preissteigerungen und Versorgungsengpässen effizient entgegenwirken.

Energieeinsparungen führen unmittelbar zu geringeren Energiekosten und einer widerstandsfähigeren Wirtschaft. Bereits jetzt leiden die Haushalte und die gesamte Wirtschaft, vom Dienstleistungssektor bis hin zum verarbeitenden Gewerbe und von der Landwirtschaft bis zum Verkehrssektor, unter den hohen Preisen für fossile Energieträger. Von Energiearmut betroffene schutzbedürftige Haushalte sowie Kleinstunternehmen, KMU und energieintensive Branchen sind deshalb gezwungen, schmerzhafte Entscheidungen in Bezug auf die Einschränkung ihres Energieverbrauchs zu treffen. Die gestiegenen Energiepreise haben auch Folgen für die relative Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, was sich in der Folge auf Beschäftigung und Einkommen auswirken könnte.

Im vergangenen Jahr hat die Kommission im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ und der Umsetzung des europäischen Grünen Deals für das Ende dieses Jahrzehnts höhere Energieeffizienzziele vorgeschlagen. Zwar soll mit dem Vorschlag in erster Linie die Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft unterstützt werden, doch bringt er auch andere wesentliche Vorteile mit sich, wie etwa eine größere Energieversorgungssicherheit und eine Verringerung der Treibhausgasemissionen, der Luftverschmutzung und des Raubbaus an natürlichen Ressourcen.

Bei einer vollständigen Umsetzung des Pakets „Fit für 55“ würde der Gasverbrauch der EU bis 2030 um 30 % bzw. 100 Mrd. m³ sinken. Die Umsetzung des in dem Vorschlag für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) vorgegebenen EU-Energieeffizienzziels würde dazu zu mehr als einem Drittel beitragen. Erreichen ließe sich dieses Ziel durch die Umsetzung der einschlägigen Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen, wie etwa der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie selbst, der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, der Rechtsvorschriften zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung sowie weiterer Instrumente mit Auswirkungen auf den Energieverbrauch, etwa der CO2-Emissionsnormen für Neufahrzeuge, des EU-Emissionshandelssystems (EHS) und des vorgeschlagenen neuen EHS für Gebäude und den Straßenverkehr.

Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen ließe sich der Energieverbrauch strukturell verringern. Nach der russischen Invasion in der Ukraine sollten diese Veränderungen nun noch schneller erfolgen, um die Resilienz und die Energieunabhängigkeit der EU rascher zu stärken.

Zugleich lassen sich relativ schnell erhebliche Energieeinsparungen durch freiwillige Entscheidungen erzielen. Im jüngsten Bericht des Weltklimarats 1 wird hervorgehoben, dass Veränderungen unserer Lebensweise und unseres Verhaltens zu einer deutlichen Senkung unseres Energieverbrauchs beitragen können. Durch geringere Heiztemperaturen, einen ökonomischeren Fahrstil und ein verstärktes Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel und aktive Mobilität, eine effizientere Nutzung von Haushaltsgeräten und Klimaanlagen sowie Ausschalten der Beleuchtung lassen sich kurzfristig erhebliche Einsparungen erzielen 2 .

Bei diesem Energiesparplan für die EU wird deshalb ein zweigleisiger Ansatz verfolgt:

(1)Erzielung unmittelbarer Energieeinsparungen durch freiwillige Entscheidungen und

(2)Beschleunigung und Stärkung struktureller mittel- bis langfristiger Energieeffizienzmaßnahmen.

Beide Aspekte dieses Ansatzes müssen durch einen effektiven Finanzrahmen und eine wirksame Governance-Struktur unterstützt werden.

2.Erzielung unmittelbarer Energieeinsparungen durch persönliche Entscheidungen

Angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage und der aktuellen Situation auf dem Energiemarkt können wir es uns nicht leisten, umfassende strukturelle Energieeffizienzmaßnahmen abzuwarten. Schon jetzt, während der aktuellen Krise, müssen Möglichkeiten zur unmittelbaren Senkung des Energieverbrauchs gefunden werden. Auf kürzere Sicht dürften sich diese Möglichkeiten zum Großteil aus freiwilligen Entscheidungen ergeben, die, sollten sie zu einer Änderung der Gewohnheiten führen, teilweise auch mittel- bis langfristig fortwirken könnten.

Bei diesen Entscheidungen sollte der Schwerpunkt auf die Maßnahmen gelegt werden, mit denen die größten Einsparungen beim Gas- und Ölverbrauch erzielt werden können. Beim Heizen ist Erdgas der wichtigste Energieträger. Es deckt ca. 42 % des Energiebedarfs für die Raumheizung in Wohngebäuden und Privathaushalten. Der zweitwichtigste fossile Heizstoff ist Erdöl mit einem Anteil von 14 %, während Kohle nur etwa 3 % ausmacht. Im Verkehrssektor werden pro Jahr 288 Mio. Tonnen Rohöläquivalent (t RÖE) an fossilen Kraftstoffen verbraucht, was 93 % des Energiebedarfs der Branche entspricht. Der Luft- und der Seeverkehr sind fast vollständig von fossilen Treibstoffen abhängig, während der Energiebedarf im Straßenverkehr zu 93 % und im Schienenverkehr zu 23 % von fossilen Energieträgern gedeckt wird. Rund 25 % des Pkw-Verkehrs findet im städtischen Umfeld statt.

Die wichtigsten Bereiche, in denen sich erhebliche kurzfristige Einsparungen erzielen lassen, sind deshalb die Wärmeversorgung der Haushalte und des Dienstleistungssektors sowie der Verkehr und die Mobilität, wobei auch die Industrie kurzfristiges Potenzial aufweist. Besonders wichtig sind Maßnahmen zur sofortigen Senkung des Gasverbrauchs, da alle rasch erzielten Einsparungen dazu beitragen werden, die Speicher wiederaufzufüllen und so Versorgungsrisiken im Winter zu verringern. Gleichzeitig sollte Strom gespart werden, denn Gas, Öl und Kohle werden auch für die Stromerzeugung eingesetzt. Die größten Einsparungen beim Ölverbrauch dürften sich durch eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und des Flugverkehrs sowie durch eine effizientere Fahrweise bei Lkw erzielen lassen.

Durch diese bewussten Verhaltensänderungen kann die Energienachfrage gesenkt werden, wodurch eine Verringerung der Einfuhren fossiler Brennstoffe ermöglicht und verhindert wird, dass größere Engpässe auftreten und folglich Einschränkungen mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen beschlossen werden müssen.

Veränderungen werden natürlich bereits durch die derzeit hohen Marktpreise vorangetrieben, denn die Haushalte und Unternehmen suchen nach Wegen, den Anstieg ihrer Energiekosten einzudämmen. Solche marktbedingten Einsparungen könnten jedoch aus verschiedenen Gründen nicht ausreichen. Den Akteuren ist möglicherweise nicht bekannt, wie sich Einsparungen am besten erreichen lassen. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, wäre eventuell eine Koordinierung angebracht. Außerdem ist nicht davon auszugehen, dass notwendigerweise Fairness und Solidarität herrschen: Die Wohlhabenderen sich frei entscheiden, ob sie ihr Verhalten anpassen oder nicht. Andere wiederum, insbesondere die Schwächsten, könnten hingegen gezwungen sein, schmerzhafte Maßnahmen zu ergreifen. Und schließlich werden die Marktpreise nicht zwangsläufig zu angemessenen Anstrengungen im Hinblick auf die REPowerEU-Ziele führen.

Die Unterstützungsmaßnahmen, die ergriffen werden können, lassen sich daher folgendermaßen unterteilen:

·Informationsmaßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die verschiedenen Kategorien von Energieverbrauchern verstehen, wie wichtig es ist, den Energiebedarf zu senken, und wissen, was sie tun können, um hierzu beizutragen, und

·Anreiz- und Fördermaßnahmen, mit denen die Energieverbraucher bei ihren Bemühungen um die Senkung des Energieverbrauchs unterstützt werden, z. B. indem Rabatte für den Kauf der effizientesten Geräte gewährt werden.

Der Hauptvorteil der Veränderungen, die durch diese Art von Maßnahmen herbeigeführt werden, liegt darin, dass sie sich unmittelbar auf den Energieverbrauch auswirken und keine (oder nur sehr geringe) Investitionen im Vorfeld erfordern. Außerdem ist nur eine geringfügige Umstellung der Gewohnheiten erforderlich, die sich nicht oder nur in sehr begrenztem Maße auf das Wohlergehen auswirkt, da nur diejenigen, die solche Entscheidungen treffen wollen und können, dies auch tun werden.

Diese Maßnahmen beruhen in erster Linie auf Freiwilligkeit und gutem Willen und sowie darauf, dass die Energieverbraucher effektiv über die wirkungsvollsten Maßnahmen informiert werden. Da die Hauptverwendungszwecke von Gas und Öl recht begrenzt sind (Gas wird hauptsächlich zum Heizen und Öl vorwiegend bei Verkehrsmitteln genutzt), kann die Kommunikation relativ zielgerichtet erfolgen.

Für die Bürgerinnen und Bürger sind gezielte Informationen eine wesentliche Voraussetzung dafür, fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die richtigen Botschaften müssen zum richtigen Zeitpunkt gesendet werden. Es dürfte also um wenige, aber breit angelegte Maßnahmen gehen, die durch leicht zugängliche Informationen untermauert werden.

Die Maßnahmen müssen von vertrauenswürdigen Stellen ergriffen werden, die die lokalen Besonderheiten gut kennen und weite Teile der Bevölkerung zu konkretem Handeln mobilisieren können. Die Mitgliedstaaten sind häufig am besten in der Lage, zu einem geeigneten Zeitpunkt und unter Berücksichtigung ihrer örtlichen Gegebenheiten diese Arten von Energiesparmaßnahmen zu fördern. Eine Schlüsselrolle kommt hier den lokalen Gebietskörperschaften zu, z. B. über lokale, regionale und nationale Energieagenturen, den Bürgermeisterkonvent und die Mission für klimaneutrale und intelligente Städte.

Die Informationsmaßnahmen können auch verbessert werden, indem für Energieeinsparungen erforderliche Kompetenzen in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden und der Erwerb von Kompetenzen in den Bereichen gefördert wird, die maßgeblich zur Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele des REPowerEU-Plans beitragen.

Einige Mitgliedstaaten haben bereits Maßnahmen ergriffen, um das Potenzial kurzfristiger Energieeinsparungen zu nutzen 3 , doch könnte noch mehr getan werden. Zur Unterstützung dieser Bemühungen bietet die gemeinsame Kampagne der Kommission und der Internationalen Energie-Agentur „Playing my part“ einfache Informationen über wichtige freiwillige Schritte, die Einzelpersonen und Unternehmen gehen können, um zur Verringerung der Energieeinfuhren aus Russland in die EU beizutragen.

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Wahl effizienterer Geräte zu unterstützen, ist die Kommission darüber hinaus im Begriff, eine Verbraucherschnittstelle der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) 4 einzurichten. Zudem arbeitet die Kommission derzeit an einer Informationskampagne, um Informationen und Materialien zur Sensibilisierung bereitzustellen, die von anderen Stellen bei der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verwendet werden können. Die Mitgliedstaaten sollten auch die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Förderung der Energieeffizienz in vollem Umfang nutzen, indem sie etwa ermäßigte Mehrwertsteuersätze für hocheffiziente Heizungsanlagen gewähren, dafür sorgen, dass über die Energiepreisgestaltung eine Umstellung auf Wärmepumpen gefördert wird, und den Kauf effizienterer Geräte fördern. Die Mitgliedstaaten sind am besten in der Lage, die angesichts der jeweiligen nationalen Gegebenheiten wirksamsten und am besten geeigneten Möglichkeiten am zu ermitteln.

Denkbar sind viele spezifische direkte Empfehlungen. Im Anhang werden die verschiedenen Arten von Maßnahmen dargestellt, einschließlich vorläufiger Schätzungen der Einsparpotenziale, von denen die wichtigsten in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst werden 5 .

 

Öleinsparungen (Mio. t RÖE) 

Gaseinsparungen (Mrd. m³) 

Maßnahmen zur Einsparung von Gas 

Einsparungen durch Drosselung der Heiztemperatur, Abschaltung der Heizung in ungenutzten Räumen, Schutz gegen Zugluft usw.

≈ 1,5 

≈ 6  

Empfehlung, die Heizkesseltemperatur unter 60 Grad zu halten, sowie Überprüfung der Heizkesseltemperatur durch die Verbraucher

 

≈ 3 

Informationen über die Heizkesselwartung, einfache Isoliermaßnahmen, die Abdichtung gegen Zugluft, den Einbau von Heizkörperthermostaten und Heizungssteuerungen sowie Motivierung zum Handeln 

≈ 0,3 

≈ 1  

 

Prüfung der Möglichkeit, die Energiepreisgestaltung zu ändern und eine Gebührenstaffelung und andere Lösungen einzuführen, um Energieeinsparungen und eine Umstellung von Gas auf Strom zu fördern

 

≈ 1   

Wirtschaft

Anreize für die Durchführung und Berücksichtigung von Energieaudits mit dem Ziel, Wärmeverluste bei Hochtemperaturprozessen zu vermeiden und ein Abrücken von fossilen Energieträgern zu fördern

 

≈ 2  

Maßnahmen im Verkehrsbereich 

Empfehlung zur Verringerung der Geschwindigkeit auf Autobahnen

≈8  

 

Förderung des Zufußgehens, Radfahrens, des öffentlichen Verkehrs und der Mikromobilität in städtischen Gebieten

≈5  

 

Förderung des Schienenverkehrs

≈2

 

Potenzial dieses Beispiels 

16  

13  

Schätzungen der IEA zufolge könnte sich mit dieser Art von kurzfristigen Maßnahmen der Gas(end)verbrauch im Laufe eines Jahres um 5 % (rund 13 Mrd. m³) senken lassen. Ebenso könnten die Maßnahmen je nach Mitgliedstaat und dessen Gesamtverkehrsnachfrage eine Verringerung von bis zu 5 % (rund 16 Mio. t RÖE) des Öl(end)verbrauchs bewirken, ohne dass notwendige Fahrten wegfallen müssten.

Zur Unterstützung dieser Bemühungen wird die Kommission

·im Kontext der Reaktion der EU auf die Folgen des Krieges Russlands gegen die Ukraine sowie der hohen Energiepreise eine Kampagne entwickeln, mit der die Sensibilisierung gefördert und anderen Einrichtungen Material zur Verfügung gestellt werden soll;

·Informationen über die Kampagne „Playing my part“ zu Energiesparmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger verbreiten und mit Interessengruppen zusammenarbeiten, um die Reichweite dieser Informationsmaßnahmen zu erhöhen und eine größtmögliche Wirkung zu erzielen, und

·eine Verbraucherschnittstelle der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) einrichten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher und die für die Beschaffung zuständigen Stellen bei der Wahl effizienterer Geräte zu unterstützen.

3.Beschleunigung und Stärkung struktureller mittel- bis langfristiger Energieeffizienzmaßnahmen

Die derzeitigen Energieeffizienzziele der EU leisten einen erheblichen Beitrag zur Umsetzung der EU-Klimaziele. Die „20-20-20“-Ziele und die im Klimagesetz festgelegten Klimaziele für 2030 sind klare Beispiele dafür, dass dank Energieeffizienzmaßnahmen Wachstum und ein geringerer Energieverbrauch Hand in Hand gehen können und die Erreichung des Treibhausgasreduktionsziels vorangetrieben werden kann. Untersuchungen 6 haben bestätigt, dass Energieeffizienzmaßnahmen auch weiter reichende Vorteile mit sich bringen, die sich in unterschiedlichem Maße finanziell niederschlagen können. Zu diesen Vorteilen gehören die Reduzierung der Energiearmut, bessere Gesundheit und größeres Wohlergehen, höhere Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und größere Energieversorgungssicherheit.

Die Mitgliedstaaten haben die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen und die erforderlichen institutionellen Vorkehrungen getroffen, um ihre früheren und aktuellen Energieeffizienzziele zu erreichen. Mit den nationalen Energie- und Klimaplänen (NEKP) wird eine Governance-Struktur vorgegeben, um sicherzustellen, dass diese Ziele mit den allgemeinen Zielen der EU im Einklang stehen. Diese Verbesserungen der Energieeffizienz müssen nun dringend beschleunigt werden, um die Resilienz der EU zu erhöhen. Angesichts der höheren Energiepreise, durch die sich Investitionen in Energieeffizienz schneller amortisieren, müssen erneute Anstrengungen unternommen werden, um die Liquiditäts- und Informationsengpässe zu beseitigen, die solche rentablen Investitionen bremsen.

Dank der bereits in den letzten zehn Jahren geleisteten Arbeit dürfte es nicht notwendig sein, für diese intensiveren Bemühungen neue Strukturen oder Gremien zu schaffen. So verfügen beispielsweise alle Mitgliedstaaten über langfristige Renovierungsstrategien, sind Großunternehmen verpflichtet, sich alle vier Jahre einem Energieaudit zu unterziehen, und wurden Anstrengungen unternommen, angemessene Schulungen durchzuführen und Qualitätssicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Eine beschleunigte Verbesserung der Energieeffizienz erfordert jedoch möglicherweise eine Aufstockung der vorhandenen Mittel, z. B. für Beratung und Informationen sowie Instrumente zur Förderung privater Investitionen.

Die geltenden EU-Vorschriften für Ökodesign und für die Energieverbrauchskennzeichnung haben bei den betreffenden Produkten zu einer Senkung des jährlichen Energieverbrauchs um 10 % geführt, was einen erheblichen Rückgang der Primärenergienachfrage in der EU und Kosteneinsparungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zur Folge hatte. Mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte 7 wird der Anwendungsbereich der Ökodesign-Vorschriften auf ein möglichst breites Produktspektrum ausgeweitet. Angesichts des beträchtlichen Fußabdrucks der in den Produkten verwendeten Materialien wird dieser neue Rahmen dank einer höheren Energie- und Materialeffizienz deutlich größere Energieeinsparungen bewirken.

3.1.Vorgabe eines höheren EU-Energieeffizienzziels

Der Vorschlag der Kommission vom Juli 2021 für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie enthält ein um 9 % höheres Energieeffizienzziel für 2030 (gegenüber dem Referenzszenario 2020).

Im Jahr 2021 führte die Kommission außerdem eine Studie über das Energieeinsparpotenzial von Energieeffizienzmaßnahmen durch, aus der hervorging, dass das wirtschaftliche Einsparpotenzial für 2030 bis zu 13 % des Endenergieverbrauchs (752 Mio. t RÖE) betragen könnte, wenn die EU die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen und die entsprechenden Bemühungen verstärkt. Der Studie zufolge 8 könnte sich das technische Energieeinsparpotenzial auf bis zu 19 % des Endenergieverbrauchs (696 Mio. t RÖE) belaufen.

In der Folge der REPowerEU-Mitteilung vom 8. März ergibt sich aus einer weiteren Modellierung des REPowerEU 9 -Szenarios mit strukturell höheren Gaspreisen ebenfalls als Ziel eine kostenwirksame höhere Energieeffizienz von 13 % bis 2030.

3.2.Mögliche Verstärkung der Energieeffizienzmaßnahmen

Da sich die Union schnellstmöglich aus der Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe befreien muss, sollten die Mitgliedstaaten erwägen, die Umsetzung bestehender und die Ergreifung zusätzlicher Energieeffizienzmaßnahmen zu beschleunigen. Die einzelnen Mitgliedstaaten wissen sicherlich am besten, wo sie ansetzen müssen. Überdies gibt es auf EU-Ebene offensichtliche Bereiche, in denen ein gemeinsamer Ansatz sinnvoll wäre.

Im Rahmen der laufenden Mitentscheidungsverfahren zu verschiedenen Elementen des Pakets „Fit für 55“ können die beiden gesetzgebenden Organe den Rechtsrahmen für Energieeffizienz kurzfristig stärken und dafür sorgen, dass mittel- bis langfristig weitere Energieeinsparungen im Rahmen der REPowerEU erzielt werden, u. a. durch

·ehrgeizigere nationale Energieeinsparverpflichtungen;

·Vorgaben, mit denen dafür gesorgt wird, dass die Energieeffizienz in Schlüsselsektoren erhöht wird, die Subventionierung von Technologien für fossile Brennstoffe eingestellt wird, Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien konsequent gefördert werden und rasch Technologien und Ausrüstungen zur Energieeinsparung entwickelt werden;

·die Förderung einer besseren Berücksichtigung der Ergebnisse von Energieaudits, damit kosteneffiziente Maßnahmen umgesetzt werden und Unternehmen (insbesondere KMU) und andere Einrichtungen wie öffentliche Stellen, die nicht der Energieauditpflicht unterliegen, Anreize erhalten, solche Audits durchzuführen und in Form von Maßnahmen auf deren Ergebnisse zu reagieren. In diesem Zusammenhang sollte auch Rechenzentren und der Nutzung von Abwärme Rechnung getragen werden;

·die Einführung zusätzlicher Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zur Förderung von Renovierungsmaßnahmen, die auch Heiz- (und Kühl)systeme umfassen, unter Festlegung ausreichend ambitionierter Zeitpläne und eines Plans für die Sanierung der laut Energieausweis der niedrigsten Gesamtenergieklasse (G) angehörenden Gebäude, so dass diese dann der Klasse D angehören;

·den stufenweisen Abbau der Subventionen der Mitgliedstaaten für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel in Gebäuden ab spätestens 2025 (derartige Anreize verstoßen zumeist gegen Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung) und die Umschichtung der Mittel in die Förderung von Wärmepumpen;

·die Stärkung der nationalen Anforderungen an die Energieeffizienz (und Ressourceneffizienz) neuer Gebäude mithilfe von Auflagen für Heizungsanlagen und der Einführung von Nullemissionsstandards vor 2030 (im Falle öffentlicher Gebäude vor 2027);

·strengere nationale Auflagen für Heizungsanlagen bestehender Gebäude im Hinblick auf größere Renovierungen und den Austausch von Heizkesseln sowie den Anschluss an effiziente Fernwärmesysteme in dicht besiedelten Gebieten. Dies würde mit der Festlegung strengerer Ökodesign-Grenzwerte für Heizungsanlagen auf EU-Ebene einhergehen und bedeuten, dass das Inverkehrbringen „eigenständiger“ mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel nach 2029 nicht mehr zulässig ist. Parallel dazu werden die Energieetiketten (bis 2025/2026) neu skaliert, was dazu führen wird, dass Heizkessel und andere mit fossilen Brennstoffen betriebene Geräte in die unteren Energieeffizienzklassen eingestuft werden. Diese im Rahmen der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie sowie in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung ergriffenen Maßnahmen werden Anreize für eine verstärkte Nutzung von Wärmepumpen schaffen und zu dem Ziel beitragen, den Einsatz von Wärmepumpen zu verdoppeln;

·nationale Verbote für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel in bestehenden und neuen Gebäuden in Form von Anforderungen an Wärmeerzeuger auf der Grundlage der Treibhausgasemissionen oder der Art des verwendeten Brennstoffs. Zwar wird zur Beseitigung der derzeit diesbezüglich bestehenden Rechtsunsicherheit mit der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eine klare Rechtsgrundlage für solche nationalen Verbote geschaffen, doch sind derartige Maßnahmen auch schon nach geltendem Recht möglich und werden bereits von mehreren Mitgliedstaaten ergriffen.

Auf mittlere bis lange Sicht ist auch eine weitere Steigerung der Energieeffizienz im Verkehrssektor erforderlich, um den Ölverbrauch zu senken, die Umstellung auf effiziente erneuerbare Alternativen zu fördern und die Energieeffizienz der Verkehrsmittel zu erhöhen. Möglich wäre dies durch

·eine aerodynamische Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen und Anschlussvorrichtungen für Kühlanhänger; längere Lkw nach dem Ökodesign-Prinzip, z. B. Ausstattung der Anhänger mit aerodynamischen Luftleiteinrichtungen;

·die Aufnahme weiterer Ökodesign-Anforderungen oder höherer Energieeffizienzziele für Fahrzeuge und Anhänger im Zuge der anstehenden Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge, die für Dezember 2022 geplant ist;

·die Schaffung von Anreizen für die Einführung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge und die verstärkte Nutzung des Energieeinsparpotenzials längerer und schwererer Lkw für den grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der Europäischen Union im Zuge der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie über Abmessungen und Gewichte;

·die Förderung des kombinierten Verkehrs zur Erzielung von Energieeinsparungen im Zuge der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie über den kombinierten Verkehr.

Deshalb

·schlägt die Kommission vor, das verbindliche Ziel der Energieeffizienzrichtlinie auf 13 % anzuheben;

·fordert die Kommission das Parlament und den Rat auf, während der laufenden Verhandlungen die oben dargelegten einschlägigen Maßnahmen zu prüfen, die darauf abzielen, mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Energieeffizienzrichtlinie zusätzliche Einsparungen und Energieeffizienzsteigerungen in Gebäuden zu ermöglichen;

·fordert die Kommission das Parlament und den Rat auf, an den Zielen ihres Vorschlags für eine Verordnung zu Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte 10 festzuhalten, deren rasche Umsetzung dank der verbesserten Energie- und Ressourceneffizienz einer breiten Palette von Produkten zu weiteren Energieeinsparungen führen wird;

·wird die Kommission eine Gesetzgebungsinitiative prüfen, die darauf abzielt, den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge in den Fuhrparks öffentlicher Einrichtungen und privater Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu erhöhen, und

·wird die Kommission ein Legislativpaket zur Ökologisierung des Güterverkehrs vorlegen.

Darüber hinaus fordert die Kommission die Mitgliedstaaten zu einer raschen Annahme der überarbeiteten Verordnung über den einheitlichen europäischen Luftraum auf, die auf eine Modernisierung des Flugverkehrsmanagements in Europa abzielt und dank einer höheren Effizienz des Flugbetriebs zu einer erheblichen Senkung des Treibstoffverbrauchs führen wird.

4.Finanzierung

Mit Blick auf die Finanzierung von Energieeffizienz und Gebäuderenovierungen sind die in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Investitionen bereits ein guter Ausgangspunkt, zumal im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität Mittel in Höhe von mehr als 67 Mrd. Euro für solche Investitionen vorgesehen sind. Der Großteil der Fördermittel ist für die Renovierung von Gebäuden (hauptsächlich Wohngebäude und öffentliche Gebäude) bestimmt, gefolgt vom Bau energieeffizienter Gebäude. Für die Verbesserung der Energieeffizienz in KMU, in der Industrie und in gewerblich genutzten Gebäuden werden in der Regel weniger häufig Mittel in Anspruch genommen. Die derzeit mit allen Mitgliedstaaten geführten Gespräche im Rahmen von REPowerEU bieten eine gute Gelegenheit, die Aufbau- und Resilienzpläne in diesen Bereichen zu stärken.

Das EU-Emissionshandelssystem (EHS) einschließlich des Modernisierungsfonds und des vorgeschlagenen neuen EHS für Gebäude und Straßenverkehr sowie der damit verbundene Klima-Sozialfonds dürften ebenfalls Gesamteinnahmen in mindestens ähnlicher Größenordnung erbringen, die in erster Linie in Investitionen in die Energieeffizienz fließen sollen. Darüber hinaus werden im Rahmen des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens erhebliche Fördermittel aus den kohäsionspolitischen Fonds (EFRE, Kohäsionsfonds und Fonds für einen gerechten Übergang) für Energieeffizienz und nachhaltigen Verkehr bereitgestellt. Insbesondere über das Programm „InvestEU“ werden künftig private Mittel mobilisiert, um ein breites Spektrum an Energieeffizienzinvestitionen durch eine Risikoteilung mit den Durchführungspartnern (u. a. der EIB-Gruppe) zu unterstützen. Zusätzlich werden über die Gemeinsame Agrarpolitik, Horizont Europa und das LIFE-Programm jeweils Fördermittel für Investitionen in die Energieeffizienz bereitgestellt. Insgesamt belaufen sich die Finanzmittel für klimabezogene Ausgaben im Rahmen dieser Instrumente auf EU-Ebene für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 und das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ auf bis zu 626 Milliarden Euro (auch wenn diese Mittel nicht nur für Energieeffizienzmaßnahmen, sondern auch für verschiedene andere Politikbereiche vorgesehen sind).

Maßnahmen, bei denen staatliche Beihilfen in Anspruch genommen werden, unterliegen den Beihilfevorschriften. In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sind umfangreiche Möglichkeiten zur Förderung von Energieeffizienzprojekten vorgesehen. Auch wenn auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten sowie auf regionaler und lokaler Ebene erhebliche öffentliche Mittel in die Verbesserung der Energieeffizienz fließen, werden diese Fördermittel allein nicht ausreichen, um den Investitionsbedarf im Bereich Energieeffizienz zu decken. Deshalb ist eine stärkere Mobilisierung privater Investitionen für die Verwirklichung der gesetzten Ziele unerlässlich. Weiterer Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der notwendigen Weiterbildung und Umschulung von Arbeitnehmern, um dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften entgegenzuwirken, die benötigt werden, um viele der geplanten Maßnahmen wie u. a. die Installation von Energiesparinstrumenten und effizienten Geräten bzw. Anlagen oder die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie Bau- und Renovierungsmaßnahmen umsetzen zu können.

Dies bedeutet zum einen, dass öffentliche Fördermittel auf der Grundlage von Finanzinstrumenten und innovativen Finanzierungssystemen möglichst kosteneffizient eingesetzt werden müssen. Dazu wird die Kommission auch weiterhin technische Unterstützung für Energieeffizienzinvestitionen sowie für die Nutzung energieeffizienzfördernder innovativer Finanzierungssysteme (wie Rückzahlung über die Energierechnung und Rückerstattung von Steuern, Energieleistungsverträge und leistungsbasierte Modelle) und Finanzprodukte (wie Energieeffizienzhypotheken und grüne Darlehen sowie Finanzierungssysteme für den Erwerb emissionsfreier Verkehrsflotten) fördern.

Da es wichtig ist, Systeme für die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln, bei denen Finanzierungsinstrumente mit Finanzhilfen kombiniert werden, stellt die Kommission mit Unterstützung der Europäischen Investitionsbank ein Modell 11 bereit, um die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung energieeffizienzfördernder Finanzierungsinstrumente zu unterstützen und deren Inanspruchnahme im Rahmen der Kohäsionsfonds zu fördern.

Zum anderen ist es von entscheidender Bedeutung, bei Energieeffizienzinvestitionen die Zusammenarbeit mit Finanzinstituten zu verstärken und sie zu aktivem Engagement für die Verwirklichung der Ziele von REPowerEU und des europäischen Grünen Deals zu bewegen. In diesem Zusammenhang bemüht sich die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiterhin darum, die erfolgreiche Arbeit der Energy Efficiency Financial Institutions Group (EEFIG) zu stärken, etwa im Hinblick auf ihre Umwandlung in ein hochrangiges europäisches Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung mit dem Finanzsektor. Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, wie weitere private Investitionen angestoßen werden können, z. B. durch Standards für Hypothekenportfolios oder Pay-for-Performance-Modelle.

Da verstärkt private Finanzmittel für Energieeffizienz mobilisiert werden müssen, wird die Kommission

·in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein hochrangiges europäisches Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung mit dem Finanzsektor ins Leben rufen und sich dabei auf die erfolgreiche Arbeit der Energy Efficiency Financial Institutions Group stützen;

·prüfen, wie durch mögliche zusätzliche Maßnahmen weitere private Investitionen angestoßen werden können, z. B. durch Standards für Hypothekenportfolios oder Pay-for-Performance-Modelle.

5.Governance und Partner

Die Mitgliedstaaten und ihre regionalen und lokalen Behörden und Organisationen sind am besten in der Lage, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in der EU zu erreichen und sie zu Energiesparmaßnahmen oder Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu bewegen. Die Kommission wird diese Bemühungen durch die Ermittlung von Fachwissen zu den wirksamsten Maßnahmen und durch die Verbreitung dieses Wissens unter den Mitgliedstaaten flankieren, wenn möglich über bestehende Strukturen wie konzertierte Aktionen zur Energieeffizienzrichtlinie (EED) und zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), lokale Initiativen usw. Im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung hilft die Kommission den Mitgliedstaaten dabei, festzustellen, welche Reformen und Investitionen im Hinblick auf eine schrittweise Einstellung der Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland, auch mit dem Ziel der Beschleunigung und Stärkung von Energieeffizienzmaßnahmen, sinnvoll sind. Die Kommission strebt eine Zusammenarbeit mit allen einschlägigen nationalen, regionalen und lokalen Akteuren an, um eine größtmögliche Unterstützung und einen bestmöglichen Informationsaustausch zu ermöglichen.

Drei Viertel der EU-Bevölkerung leben in Städten, die das größte Potenzial zur Unterstützung dringender Energiesparmaßnahmen besitzen. Außerdem wissen sie am besten, welche Menschen von Energiearmut betroffen oder bedroht sind und wie man sie erreicht. In diesem Zusammenhang sind der Bürgermeisterkonvent und die Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte“ wichtige Aktionspartner. Damit alle Verbraucher ihren Teil beitragen können, ist es wichtig, bestehende Netze mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie jene Strukturen zu stärken, in denen auf diesen Ebenen tätige Fachleute und Interessenträger vernetzt sind. Auf internationaler Ebene steht mit dem globalen Bürgermeisterkonvent ein etablierter Kanal zur Verfügung, über den 11 000 Städte erreicht werden können. Dazu gehören auch Städte in der Ukraine, die nach dem Konflikt in ähnliche Maßnahmen eingebunden werden können.

In den verschiedenen Branchen müssen spezifische Aspekte angegangen werden, und die Kommission will prüfen, ob konkrete Energiesparpartnerschaften mit geeigneten Interessenträgern in relevanten Sektoren (z. B. Verkehr, Industrie, Agrar- und Lebensmittelindustrie, IKT einschließlich Rechenzentren, Wasser und Energie) ins Leben gerufen werden könnten. Andere bestehende Initiativen, z. B. die Initiative „Saubere Energie für EU-Inseln“ und die Initiative „Kohleregionen im Wandel“, könnten genutzt werden, um einen Rahmen für Haushalte, Unternehmen und Dienstleistungen vorzugeben.

Da die Zeit drängt, bedarf es fundierter lokaler Kenntnisse und maßgeschneiderter praktischer Unterstützung, um den Menschen Informationen darüber an die Hand zu geben, wie sie die Nutzung erneuerbarer Energien am besten mit Energieeffizienzmaßnahmen kombinieren oder Mitglied einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft werden können. Es muss sichergestellt werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger über die notwendigen Informationen verfügen, um einschlägige Entscheidungen treffen zu können. Auch bei dringenden Maßnahmen müssen Inklusion, Gleichheit und Diskriminierungsfreiheit gewährleistet sein.

Im Hinblick darauf wird die Kommission

·weiterhin die einschlägigen Interessenträger, Energiesparpartnerschaften, Verbraucherorganisationen, Kompetenzpartnerschaften und -allianzen, den Ausschuss der Regionen, lokale und regionale Netze sowie die zentralen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenzubringen, um den Austausch bewährter Verfahren für Energiesparmaßnahmen in allen Bereichen zu ermöglichen und die Wirkung der Energiesparmaßnahmen mit Blick auf den nächsten Winter zu verfolgen;

·weiterhin gezielte technische Hilfe im Bereich Energieeffizienz bereitstellen, z. B. über das Instrument für technische Unterstützung, die Kohäsionspolitik und das Instrument ELENA, um die Behörden und Interessenträger dabei zu unterstützen, Hindernisse bei der Umsetzung von Energieeffizienzprogrammen zu beseitigen;

·die Mitgliedstaaten auffordern, bis zum 1. Juli über die Maßnahmen Bericht zu erstatten, die sie zur kurzfristigen Senkung der Energienachfrage ergriffen haben. Ferner werden sie aufgefordert werden, darzulegen, welche weiteren Maßnahmen sie planen und wie sich diese voraussichtlich auswirken werden (u. a. auf Rechenzentren und industrielle Abwärme).

6.Schlussfolgerung

Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein des europäischen Grünen Deals und der Unionsstrategie für eine kosteneffiziente Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft bis 2050. Die derzeit hohen Energiepreise und der Krieg in der Ukraine haben eine neue Dynamik für Energiesparmaßnahmen ausgelöst, die erforderlich sind, damit die Europäische Union so bald wie möglich unabhängig von der Einfuhr fossiler Brennstoffe aus Russland wird.

Wie in diesem Plan dargelegt, erfordert dies sowohl mittel- bis langfristige strukturelle Energieeffizienzmaßnahmen als auch sofortige Veränderungen. Ferner sind geeignete Preissignale, eine intelligente Nutzung der knappen öffentlichen Mittel und mehr private Investitionen sowie weitere Unterstützung und flankierende Maßnahmen für ein konkretes Handeln vor Ort erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger sowie lokale und regionale Behörden und Akteure müssen stärker eingebunden werden, damit die erforderlichen Energiesparmaßnahmen engagiert mitgetragen und rasch umgesetzt werden.

Durch die Umsetzung der in der vorliegenden Mitteilung „Ein Energiesparplan für die EU“ beschriebenen Empfehlungen und Maßnahmen kann jedermann Energie sparen und somit zur Energieunabhängigkeit Europas beitragen.


Nicht erschöpfende Liste mit Maßnahmen für sofortige Energieeinsparungen

Die nachstehende Tabelle enthält eine nicht erschöpfende Liste gezielter Maßnahmen, mit denen kurzfristig (innerhalb eines Jahres) erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden können. Die angegebenen geschätzten Energieeinsparungen hängen von zahlreichen Faktoren ab, u. a. davon, inwieweit einzelne Personen auf Werbe- und Informationskampagnen und andere Anreizmaßnahmen reagieren. Sie sollten deshalb lediglich als Richtwert für die mögliche Wirkung auf EU-Ebene verstanden werden.

Darüber hinaus können sich die Auswirkungen der Maßnahmen überschneiden. So könnten etwa durch Maßnahmen im Rahmen von Informationskampagnen oder durch den verstärkten Einsatz von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz und gezielte Energieeffizienzchecks dieselben Energieeinsparungen erzielt werden. Daher ist es nicht möglich, anhand der Summe der geschätzten Auswirkungen zu ermitteln, wie viel Energie insgesamt eingespart wird.

Mögliche Maßnahmen

Beschreibung der Maßnahmen

Geschätzte Wirkung innerhalb eines Jahres (in Mio. t RÖE)

Bereichsübergreifende Energiedienstleistungen und Finanzierungsmaßnahmen

Informationskampagne zu verschiedenen Formen der Energieverschwendung in Privathaushalten und Kleinunternehmen

Gezielte Informationskampagne, mit der die Bürgerinnen und Bürger dazu angeregt werden sollen, die Heiz- und Kesseltemperaturen zu senken, Verbrauch zu Spitzenzeiten zu vermeiden, Türen zu schließen, die Heizung in ungenutzten Räumen abzuschalten, das Licht auszuschalten, die Luftdichtigkeit zu verbessern und den Energieverbrauch in Einzelhandelsgeschäften zu verringern. Dies sollte auch Beratungsangebote umfassen, etwa über zentrale Anlaufstellen oder die Bereitstellung von Energieeffizienzkits für Bürger und KMU.

11 Mio. t RÖE

Zertifizierung und Instandhaltung

Kostenlose Beratung, Inspektion, Energieaudits und Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz, um für Energieeinsparungen zu sensibilisieren und diesbezügliche Empfehlungen auszugeben, sowie stichprobenartige Kontrollen wärmetechnischer Anlagen und beschleunigte Wartung zur Verringerung von Verschwendung

3,5 Mio. t RÖE

Anpassung der Energiepreisgestaltung zur Schaffung von Anreizen für einen geringeren Energie- und Brenn- bzw. Kraftstoffverbrauch

Abschaffung der Vorzugsbehandlung fossiler Brennstoffe und der Pauschalpreise für den Energieverbrauch; Einführung verbrauchsabhängiger Tarife und anderer Lösungen, um zum Sparen zu motivieren und die Umstellung von Gas auf Strom zu fördern

2,4 Mio. t RÖE

Förderung des Erwerbs effizienterer Geräte und Anlagen

Entsprechende Informationen und Anreize sollten durch die Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Über die Verbraucherschnittelle der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) werden leicht zugängliche Vergleichsinformationen zur Verfügung gestellt.

Einführung innovativer Finanzierungsverfahren und weitere Unterstützung für Dienstleistungsunternehmen im Energiesektor

Schnell einsetzbare innovative Finanzierungssysteme und Finanzprodukte können die Nutzung von Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen und kurzfristige Energieeinsparungen ermöglichen (Systeme, die auf der Finanzierung über Steuern oder über die Energierechnung beruhen, Energieeffizienzhypotheken, Finanzierung von Energiedienstleistungsunternehmen).

0,7 Mio. t RÖE

Intelligentere Kontrollverfahren für Fernwärme-Verteilerstationen

Einführung einer intelligenten Steuerung und Überwachung zentraler Fernwärme-Verteilerstationen, die nicht dafür ausgerüstet sind, Schwankungen der Vorlauftemperatur und den Anstieg des Warmwasserflusses zu den Heizkörpern zu kontrollieren und auszugleichen

2,5 Mio. t RÖE

Gebäude

Heizung und Klimaanlagen in Gebäuden

Die Standardeinstellungen von Brennwertkesseln können häufig angepasst werden, um den Wirkungsgrad zu erhöhen und bis zu 8 % der für die Beheizung von Räumen und Wasser genutzten Energie einzusparen.

2,5 Mio. t RÖE

Rasche Einführung von Wärmepumpen durch spezielle Finanzierungsanreize

Aktivierung von Finanzierungs- und Steueranreizen im Hinblick auf eine rasche Einführung von Wärmepumpen, z. B. durch MwSt-Ermäßigungen und Energieeffizienzverpflichtungen. Zuschüsse für den Austausch von Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, um die Erdgasnachfrage unmittelbar auszugleichen.

1,5 Mio. t RÖE

Gebäudeautomatisierung und Energiemanagementsysteme

Förderung des Einbaus von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und ‑steuerung (Building automation and control systems – BACS), die den Energieverbrauch in Gebäuden überwachen und automatisch anpassen

1,5 Mio. t RÖE

Bereitstellung von Informationen über leicht umzusetzende Maßnahmen zur Gebäudeisolierung

Förderung leicht umzusetzender Maßnahmen zur Isolierung von Dachgeschossen und Dächern, u. a. durch Hochleistungsfenster und Doppelverglasung

1,5 Mio. t RÖE

Wirtschaft

Energieaudits und Maßnahmen zur Eindämmung von Wärmeverlusten

Schaffung von Anreizen für die Durchführung von Audits zur Ermittlung von Wärmeverlusten und Maßnahmen zur Eindämmung von Wärmeverlusten bei Hochtemperaturprozessen; Förderung der Durchführung von Audits in KMU.

2,5 Mio. t RÖE

Beschleunigung und finanzielle Unterstützung des Umstiegs von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen auf erneuerbare Energien

Anreize zur Beschleunigung des Umstiegs von Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, auf erneuerbare Energien, insbesondere in bestehenden Gebäuden mit Heizkesseln, die älter als 12 Jahre sind, etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Beihilfen.

5 Mio. t RÖE

Wie in der nachstehenden Tabelle erläutert, könnten im Verkehrsbereich im Einklang mit der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und insbesondere dem neuen politischen Rahmen für Mobilität in der Stadt auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die allen Seiten zugutekommen. Diese Maßnahmen können von Behörden, Verkehrsunternehmen und Arbeitgebern oder anderen Akteuren (im Rahmen der einzelnen Maßnahmen) rasch umgesetzt oder beschleunigt werden.

Mögliche Maßnahmen

Potenzielle Wirkung (abhängig von der konkreten Ausgestaltung)

Beschreibung der Maßnahme 

Verstärkter Einsatz effizienterer elektrisch angetriebener Pkw, Lieferwagen, Lastkraftwagen und Busse

Hoch

 

·Fortsetzung/Ausweitung der öffentlichen Unterstützung für den Kauf nachhaltiger Fahrzeuge

·spezielle Förderregelungen für Spezialflotten und firmeneigene Flotten (Taxis, gemeinsam genutzte Flotten, Logistikflotten, Busse)

·Investitionen in öffentlich zugängliche Lade- und Betankungsinfrastrukturen (öffentliche und private Marktteilnehmer)

·Förderung des Ausbaus privater Ladeinfrastrukturen (zu Hause/am Arbeitsplatz/in Unternehmen) durch Subventionen oder steuerliche Anreize

·Investitionen in emissionsfreie öffentliche Verkehrsinfrastrukturen zur Verringerung der Pkw-Nutzung (U-Bahn, Straßenbahn, Nahverkehrszüge, Oberleitungsbusse)

Ermutigung zur Reduzierung der Geschwindigkeit beim Autofahren

Mittel bis hoch

·Tempobeschränkungen auf Autobahnen

·Ausweisung städtischer Zonen, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung empfohlen wird
Ausweisung autofreier Zonen zur Förderung einer sanften Mobilität

Senkung der Preise für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Bahn

Mittel bis hoch

·Senkung der Preise im öffentlichen Verkehr und im Schienenverkehr auf der Grundlage einer öffentlichen Unterstützung für die Betreiber 

Schaffung von Anreizen für das Zufußgehen, das Radfahren und die Mikromobilität in der Stadt

Mittel bis hoch

·Förderung des Fahrrad-Sharings und anderer Mikromobilitätslösungen

·Anreize für den Kauf von Fahrrädern durch Fahrradprämien oder Steuer-/MwSt-Ermäßigungen

·Anreize/Prämien für Arbeitnehmer, die öffentliche oder aktive Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen

·Investitionen in neue Radwege in Städten und deren Umgebung

·Förderung der Zustellung an den Endverbraucher („letzte Meile“) per Lastenrad oder mit kleineren E-Lieferfahrzeugen

·Verbesserung der Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bahn)

Förderung eines effizienteren Fahrens und Betriebs von Güterfahrzeugen sowie einer effizienteren Warenlieferung

Mittel

·Gewährleistung einer besseren/vollständigen Beladung schwerer Nutzfahrzeuge durch bessere Planung/Daten

·Optimierung multimodaler Zustelllösungen, u. a. durch emissionsfreie Lösungen für die Zustellung an den Endverbraucher („letzte Meile“) und Abholstationen

·Trainingsangebote zur Förderung einer umweltschonenden Fahrweise

·Beschleunigte Einführung von Diensten intelligenter Verkehrssysteme

Autofreie Tage

Gering bis mittel

Veranstaltung autofreier Tage in Städten

Anpassung bestehender Systeme zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren

Gering bis mittel

Mautsysteme zur Verringerung der Verkehrsüberlastung in Spitzenzeiten und/oder zur Schaffung von Anreizen zur Nutzung nachhaltigerer Fahrzeuge

(1)      IPCC, 2022: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change
(2)    Analysis of behaviour change due to electricity crisis: Japanese household electricity consumer behaviour since the earthquake; Murakoshi et al, 2013. Can Rationing Affect Long Run Behavior? Evidence from Brazil; Costa, 2012. Siehe auch Policies for energy conservation and sufficiency: Review of existing policies and recommendations for new and effective policies in OECD countries: Bertoldi, 2022 (https://doi.org/10.1016/j.enbuild.2022.112075)
(3)    So hat die belgische Regierung beispielsweise die Kampagne „J’ai un impact/ik heb impact“ gestartet, mit der angesichts der Krise in der Ukraine kurzfristige Energieeinsparungen erzielt werden sollen. Italien hat einen Beschluss zur Begrenzung der Temperaturen in öffentlichen Gebäuden angekündigt, so dass weniger geheizt bzw. gekühlt werden muss.
(4)    Nähere Informationen siehe: https://eprel.ec.europa.eu/screen/home.
(5)    Die angegebenen geschätzten Energieeinsparungen beruhen auf einer Reihe von Quellen und hängen von zahlreichen Faktoren ab, u. a. davon, inwieweit die einzelnen Personen auf Werbe- und Informationskampagnen und andere Anreizmaßnahmen reagieren. Sie sollten deshalb lediglich als Richtwert für die mögliche relative Wirkung auf EU-Ebene verstanden werden. Darüber hinaus können sich die Auswirkungen der Maßnahmen überschneiden.
(6)    Siehe z. B. https://combi-project.eu/.
(7)    COM(2022) 142 final.
(8)    https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/511bb328-f8b9-11eb-b520-01aa75ed71a1/language-de.
(9)    SWD(2022) 230 final
(10)    COM(2022) 142 final.
(11)    https://www.fi-compass.eu/resources/factsheets-and-brochures/model-for-a-financial-instrument-with-a-grant-component
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