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Document 32014L0023
Konzessionsverträge in der EU
Sie legt die Vorschriften der Europäischen Union (EU) für die Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber im Versorgungssektor im Wege von Konzessionen (d. h. des Rechts zum Betrieb einer Infrastruktur, beispielsweise einer Straße, oder eines Dienstes, beispielsweise einer Buslinie) fest.
Diese Richtlinie musste bis spätestens zum von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom , S. 1–64).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/23/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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