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Document 52013DC0216
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS An EU Strategy on adaptation to climate change
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel
/* COM/2013/0216 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel /* COM/2013/0216 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine EU-Strategie zur Anpassung an den
Klimawandel 1. Einleitung: Die
Herausforderungen eines sich wandelnden Klimas Die Folgen des Klimawandels machen sich in
Europa und weltweit immer stärker bemerkbar. Die globale
Durchschnittstemperatur, die derzeit um etwa 0,8 °C über den
vorindustriellen Werten liegt, steigt weiter an[1].
Einige natürliche Prozesse werden beeinflusst, die Niederschlagsmuster
verändern sich, Gletscher schmelzen ab und die Meeresspiegel steigen. Um die gravierendsten Risiken des Klimawandels
zu vermeiden, insbesondere großmaßstäbliche irreversible Folgen, muss der
globale Temperaturanstieg auf weniger als 2 °C des vorindustriellen Werts
begrenzt werden. Die Eindämmung des Klimawandels muss daher für die
internationale Staatengemeinschaft auch künftig Vorrang haben. Welches Erwärmungsszenario auch betrachtet
wird, und so erfolgreich die Klimaschutzmaßnahmen auch sein mögen, die Folgen
des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten zunehmen, da die
Auswirkungen der Treibhausgasemissionen der Vergangenheit und der Gegenwart
erst mit einer zeitlichen Verzögerung ihre Wirkung entfalten. Anpassungsmaßnahmen
zur Bewältigung der unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels und ihrer
wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Kosten sind daher unumgänglich.
Wenn kohärente, flexible und partizipatorische Ansätze in den Vordergrund
gestellt werden, ist es billiger, frühe, durchdachte Anpassungsmaßnahmen zu
treffen, als den Preis dafür zu bezahlen, dass keine Anpassung erfolgte. Angesichts der besonderen, sehr vielfältigen
Formen der Klimafolgen im Gebiet der EU müssen Anpassungsmaßnahmen auf jeder –
also auf lokaler, regionaler und nationaler – Ebene getroffen werden. Auch die
Europäische Union muss eine Rolle übernehmen, um Wissens- und Handlungslücken
zu schließen und die Anstrengungen der Mitgliedstaaten durch die im Folgenden
erläuterte EU-Strategie zu ergänzen. 2. Derzeitige und
prognostizierte Auswirkungen des Klimawandels in der EU Die Temperatur auf dem europäischen Festland
lag im vergangenen Jahrzehnt (2002-2011) durchschnittlich um 1,3 °C über
dem vorindustriellen Niveau[2],
was bedeutet, dass die Temperatur in Europa schneller gestiegen ist als im
weltweiten Durchschnitt. Bestimmte Extremwetterereignisse haben zugenommen; in
Süd- und Mitteleuropa kam es häufiger zu Hitzewellen, Waldbränden und Dürren,
während für Nord- und Nordosteuropa höhere Niederschläge und Überschwemmungen
mit einem höheren Risiko von Sturmfluten und Erosion erwartet werden. Die
Häufung solcher Ereignisse dürfte auch das Ausmaß von Katastrophen verstärken,
was beträchtliche wirtschaftliche Verluste, Probleme der öffentlichen
Gesundheit und Verluste von Menschenleben verursachen kann. Je nach den klimatischen, geografischen und
sozioökonomischen Bedingungen sind in der EU sehr unterschiedliche Auswirkungen
zu verzeichnen. Der Klimawandel macht sich in allen Mitgliedstaaten der EU
bemerkbar (siehe Abb. 1). Einige Regionen sind jedoch stärker gefährdet
als andere. Besonders vulnerabel sind das Mittelmeerbecken, Berggebiete, dicht
bevölkerte Flussebenen, Küstengebiete, Regionen in äußerster Randlage und die
Arktis. Hinzu kommt, dass drei Viertel der europäischen Bevölkerung in
städtischen Gebieten leben, die oft schlecht für die Anpassung gerüstet und
Hitzewellen, Überschwemmungen und dem Anstieg des Meeresspiegels ausgesetzt
sind. Viele Wirtschaftszweige hängen direkt von den
klimatischen Bedingungen ab und werden bereits mit den Auswirkungen des
Klimawandels konfrontiert, wie die Land- und Forstwirtschaft, der Bade- und der
Schneetourismus, das Gesundheitswesen und die Fischerei. Wichtige
Versorgungsbetriebe, z. B. für Strom und Wasser, sind ebenfalls betroffen.
Die Ökosysteme und die von ihnen erbrachten Leistungen werden von den negativen
Auswirkungen des Klimawandels beeinträchtigt, was den Rückgang der
Biodiversität beschleunigt und die Fähigkeit dieser Systeme, natürliche Extreme
zu puffern, verringert. Der Klimawandel wird die Verfügbarkeit von
grundlegenden natürlichen Ressourcen beeinträchtigen (Wasser, Boden) und so in
einigen Gebieten die Bedingungen für die landwirtschaftliche und die
industrielle Produktion tiefgreifend verändern. Die globale Erderwärmung kann in bestimmten
Gebieten auch Chancen für bestimmte Wirtschaftszweige bieten, beispielsweise in
Form von höheren Ernteerträgen und stärkerem Forstwachstum, mehr Wasserkraft
oder einem geringeren Heizenergiebedarf in Nordeuropa.[3] Der potenzielle Nettonutzen für
die Regionen ist jedoch mit hoher Unsicherheit behaftet. Abbildung 1: Prognostizierte Auswirkungen des Klimawandels
und der damit verbundenen Gefahren[4]. Gestützt
auf den EUA Bericht „Climate Change Impacts and Vulnerability in Europe 2012“[5] Wenn gar nicht oder
erst später gehandelt wird, kann dies dem Zusammenhalt der EU abträglich sein.
Die Auswirkungen des Klimawandels dürften außerdem die sozialen Unterschiede
innerhalb der EU vertiefen. Wir müssen daher besonderes Augenmerk auf die
sozialen Gruppen und die Regionen richten, die am stärksten exponiert und
bereits jetzt benachteiligt sind (z. B. schlechter Gesundheitszustand der
Bevölkerung, niedrige Einkommen, unangemessene Wohnbedingungen,
Mobilitätsmangel). Die Mindestkosten einer
unterlassenen Anpassung an den Klimawandel werden für die EU als Ganzes mit 100 Mrd.
EUR im Jahr 2020 bis 250 Mrd. EUR im Jahr 2050 veranschlagt[6]. Von 1980 bis 2011 beliefen
sich die durch Hochwasser verursachten direkten wirtschaftlichen Schäden der EU
auf über 90 Mrd. EUR[7].
Dieser Betrag wird voraussichtlich weiter steigen, da die jährlichen Kosten von
Hochwasserschäden mit 20 Mrd. EUR bis zu den 2020er und 46 Mrd. EUR
bis zu den 2050er Jahren veranschlagt werden[8].
Auch die sozialen
Kosten des Klimawandels können beträchtlich sein. Durch Hochwasser verloren im
Zeitraum 1980-2011 in der EU mehr als 2500 Personen ihr Leben und mehr als
5,5 Millionen Menschen wurden geschädigt. Ohne zusätzliche Anpassungsmaßnahmen
könnten bis zu den 2020ern weitere 26 000 Personen pro Jahr durch Hitze
ihr Leben verlieren; diese Zahl könnte bis zu den 2050ern auf 89 000
Personen pro Jahr anwachsen[9]. Zwar gibt es keine
wirklich umfassende Übersicht über die Anpassungskosten für die EU, doch werden
zusätzliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz mit 1,7 Mrd. EUR jährlich
bis zu den 2020ern und 3,4 Mrd. EUR jährlich bis zu den 2050ern veranschlagt[10]. Solche Maßnahmen können sehr
wirksam sein, denn jeder Euro, der für den Hochwasserschutz ausgegeben wird,
könnte Schadenskosten von sechs Euro vermeiden[11].
3. Die Lösung: Eine
Anpassungsstrategie für die EU Das Weißbuch „Anpassung an den Klimawandel:
Ein europäischer Aktionsrahmen“ von 2009 sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die
zum Großteil durchgeführt wurden[12].
Ein wichtiges Ergebnis war die europäische Internet-Plattform für
Klimaanpassung (Climate-ADAPT)[13],
die im März 2012 ins Netz gestellt wurde. Sie enthält die neuesten Daten
zu Anpassungsmaßnahmen in der EU sowie mehrere hilfreiche Instrumente zur
Politikunterstützung. Die EU hat damit begonnen, das Thema Anpassung in mehrere
ihrer Politiken und Finanzierungsprogramme zu integrieren. Bislang haben 15 EU-Mitgliedstaaten eine
Anpassungsstrategie angenommen[14].
Weitere Strategien sind derzeit in Arbeit. Auf einige der angenommenen
Strategien folgten bereits Aktionspläne, und bei der Einbeziehung von
Anpassungsmaßnahmen in sektorale Politiken sind Fortschritte zu verzeichnen. In
den meisten Fällen jedoch befindet sich die Anpassung noch im Anfangsstadium,
und es gibt noch relativ wenige konkrete Maßnahmen vor Ort. Einige
Mitgliedstaaten haben sektorspezifische Pläne (z. B. Pläne für Hitzewellen
und Dürren) aufgestellt, doch nur ein Drittel von ihnen nahm eine umfassende
Vulnerabilitätsbewertung vor, um eine Grundlage für die politischen Maßnahmen
zu schaffen. Die Überwachung und Bewertung erweisen sich als besonders
schwierig, da bisher kaum Indikatoren und Überwachungsmethoden erarbeitet
wurden. Es gibt Beispiele für
gemeinsame Anpassungsprojekte europäischer Länder oder Kommunen, von denen
einige von der EU, beispielsweise im Rahmen von LIFE, kofinanziert werden.
Besonders im Rahmen der Kohäsionspolitik werden zahlreiche grenzübergreifende,
transnationale oder interregionale Anpassungsprogramme und -projekte
kofinanziert, namentlich im Zuge der makroregionalen Strategien im Donau- und
im Ostseeraum. Einige Städte haben umfassende Anpassungsstrategien oder
spezifische Aktionspläne (z. B. für Prävention, Hochwassermanagement oder
Wasserwirtschaft) verabschiedet oder sind dabei, dies zu tun[15]. Gestützt auf diese Initiativen sollten wir
unsere Erfahrung vertiefen und systematisch bewährte Verfahren für die
Anpassung an den Klimawandel austauschen. Deswegen sollte eine
Anpassungsstrategie für die EU als Ganzes eingeführt werden, die die Grundsätze
der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie die Charta der Grundrechte
der Europäischen Union beachtet. Diese Strategie trägt den Auswirkungen des
globalen Klimawandels wie Unterbrechungen von Lieferketten oder Schwierigkeiten
beim Zugang zu Rohstoffen, Energie und Nahrungsmitteln sowie ihren Folgen für
die EU Rechnung. Der Dialog und die Zusammenarbeit der EU mit Nachbarländern
und mit Entwicklungsländern im Bereich Anpassung werden durch die Erweiterungs- und die Europäische Nachbarschaftspolitik sowie die
Politik der Entwicklungszusammenarbeit kanalisiert. Die Unsicherheit hinsichtlich der
Verlaufskurve der Treibhausgasemissionen, der künftigen Auswirkungen des
Klimawandels und des entsprechenden Anpassungsbedarfs macht die
Politikgestaltung auf diesem Gebiet weiterhin schwierig. Unsicherheit darf
jedoch nicht als Vorwand für Untätigkeit angeführt werden. Sie macht es
vielmehr notwendig, mehr Gewicht auf die Einbeziehung von „Win-win“-, „Low-cost“-
und „No-regret“-Anpassungsoptionen zu legen. Dazu gehören auch eine nachhaltige
Wasserwirtschaft und Frühwarnsysteme. Ökosystembasierte Ansätze sind in der
Regel bei verschiedenen Szenarien kosteneffizient. Sie sind einfach
durchzuführen und bieten zahlreiche Vorteile, wie geringere Hochwassergefahr,
weniger Bodenerosion, höhere Wasser- und Luftqualität und eine schwächere
Ausprägung des Phänomens der städtischen Wärmeinsel. Anpassungsmaßnahmen sind eng mit der Politik
des Katastrophenrisikomanagements verbunden, die die EU und die Mitgliedstaaten
derzeit erarbeiten, und sollten in Synergie mit ihr durchgeführt und
vollständig auf sie abgestimmt werden. Anpassungsmaßnahmen schaffen neue
Marktmöglichkeiten und Arbeitsplätze in Sektoren wie Agrartechnologie,
Ökosystemmanagement, Bauwesen, Wasserwirtschaft und Versicherung. Die
europäischen Unternehmen, auch KMU, können Pioniere der Entwicklung
klimaresistenter Waren und Dienstleistungen sein und weltweit
Geschäftsmöglichkeiten nutzen. Im Einklang mit der Strategie Europa 2020 wird
die Anpassungsstrategie der EU helfen, sich zu einer CO2-armen,
klimaresistenten Wirtschaft zu entwickeln, und nachhaltiges Wachstum fördern,
Anreize für klimaresiliente Investitionen und neue Arbeitsplätze schaffen. 4. Ziele der Strategie Das
allgemeine Ziel der Anpassungsstrategie der EU besteht darin, einen Beitrag zur
Stärkung der Klimaresilienz Europas zu leisten. Das bedeutet, die Vorsorge und
das Reaktionsvermögen in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler,
regionaler, nationaler und EU-Ebene zu verstärken, ein kohärentes Konzept zu
entwickeln und die Koordination zu verbessern. 4.1. Förderung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten Eine der größten
Herausforderungen für kosteneffiziente Anpassungsmaßnahmen besteht darin, die
Maßnahmen auf den verschiedenen Planungs- und Verwaltungsebenen zu koordinieren
und kohärent zu gestalten. Auf globaler Ebene, d. h. in der
UN-Klimarahmenkonvention, werden hierfür einzelstaatliche Anpassungsstrategien
empfohlen. Dabei handelt es sich um zentrale Analyseinstrumente, die dafür
ausgelegt sind, über Maßnahmen und Investitionen zu informieren und diese zu
priorisieren. Besonders wichtig ist
es, für gemeinsame Konzepte und vollständige Kohärenz zwischen den nationalen
Anpassungsstrategien und den nationalen Risikomanagementplänen zu sorgen. Viele
Mitgliedstaaten erarbeiten solche Pläne als sektorübergreifende
Planungsinstrumente, um auf der Grundlage umfassender nationaler
Risikobewertungen die Abwehr von und die Vorbereitung auf Katastrophen
verbessern zu können. Die EU wird über das
vorgeschlagene LIFE-Instrument, das auch ein Unterprogramm für Klimapolitik
umfasst, Finanzmittel für die Anpassung bereitstellen. Die Kommission wird im
Wege mehrjähriger Arbeitsprogramme strategische Ziele und thematische
Prioritäten festlegen. Vorzeigeprojekten auf dem Gebiet der Anpassung, die auf
sektorübergreifende, transregionale und/oder grenzübergreifende Themen
ausgerichtet sind, wird Vorrang eingeräumt. Gefördert werden auch Projekte, die
sich zur Demonstration oder zur Übertragung eignen, grüne Infrastruktur und
ökosystembasierte Anpassungsansätze sowie Projekte zur Förderung innovativer
Anpassungstechnologien. Dies schließt harte und weiche Technologien ein, wie
klimaresistentere Baustoffe oder Frühwarnsysteme. Die Kommission strebt
EU-weite Zusammenarbeit und Kohärenz an und wird zu diesem Zweck den Austausch
bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten, Regionen, Kommunen und anderen
Beteiligten fördern. So erarbeitet sie beispielsweise zusammen mit den
Mitgliedstaaten Leitlinien auf der Grundlage bewährter Verfahren zur
Katastrophenabwehr. Die aktive Mitwirkung der lokalen und regionalen Behörden
ist dabei unerlässlich. Auf der Grundlage des
Erfolgs des Pilotprojekts „Adaptation strategies for European cities“[16] wird die Kommission auch
weiterhin für kommunale Anpassungsstrategien werben. Die Anpassungsmaßnahmen
von Kommunen werden in Koordination mit anderen EU-Politiken erarbeitet; als
Modell dient dabei namentlich der Konvent der Bürgermeister,
eine Initiative von mehr als 4000 Kommunalbehörden, die sich freiwillig
verpflichtet haben, die städtische Lebensqualität zu verbessern, indem sie
klima- und energiepolitische Ziele der EU verfolgen. Aktion 1: Sensibilisierung der Mitgliedstaaten für umfassende Anpassungsstrategien Die Kommission erstellt Leitlinien für die Formulierung von Anpassungsstrategien. Diese sollen den EU-Mitgliedstaaten helfen, ihre Anpassungspolitik zu erarbeiten, durchzuführen und zu überprüfen. Sie enthalten Aspekte, wie grenzüberschreitende Fragen, die in den bestehenden Anpassungsstrategien fehlen, und tragen dem Erfordernis Rechnung, Kohärenz mit den einzelstaatlichen Plänen für das Katastrophenrisikomanagement zu gewährleisten. Die Kommission wird bis 2014 einen Anzeiger für Anpassungsvorsorge entwickeln, indem sie Schlüsselindikatoren ermittelt, mit denen der Bereitschaftsgrad der Mitgliedstaaten gemessen werden kann. Auf der Grundlage der Berichte gemäß der Monitoring-Verordnung und des Anzeigers für Anpassungsvorsorge prüft die Kommission im Jahr 2017, ob die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ausreichen. Hält sie die Fortschritte gemessen an Geltungsbereich und Qualität der nationalen Strategien für unzureichend, so prüft sie unverzüglich, ob ein rechtsverbindliches Instrument vorgeschlagen werden sollte. Aktion 2: Bereitstellung von LIFE-Mitteln zur Förderung des Kapazitätsaufbaus und zur Beschleunigung von Anpassungsmaßnahmen in Europa (2013-2020) Die Kommission will Anpassung vor allem auf folgenden vulnerablen Gebieten fördern: - grenzübergreifendes Hochwassermanagement durch Förderung von Kooperationsvereinbarungen auf der Grundlage der Hochwasserrichtlinie der EU; - grenzüberschreitendes Küstenmanagement mit dem Hauptaugenmerk auf dicht bevölkerten Flussdeltas und Küstenstädten; - Einbindung von Anpassungsbelangen in die städtische Raumplanung, die Gestaltung von Gebäuden und die Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen; - Berg- und Inselgebiete, mit dem Hauptaugenmerk auf der Nachhaltigkeit und Klimaresistenz der Land- und Forstwirtschaft sowie des Fremdenverkehrs; - nachhaltige Wasserwirtschaft, Bekämpfung von Desertifikation und von Waldbränden in dürregefährdeten Gebieten. Die Kommission wird die Aufstellung von Vulnerabilitätsbewertungen und Anpassungsstrategien, einschließlich solcher mit grenzüberschreitendem Charakter, unterstützen. Die Kommission wird die Sensibilisierung für die Anpassung fördern, auch durch Indikatoren, Risikokommunikation und Risikomanagement. Aktion 3: Berücksichtigung von Anpassungsbelangen beim Konvent der Bürgermeister (2013/14) Nach dem Modell der Initiative für den Konvent der Bürgermeister wird die Kommission die Klimaanpassung in Städten fördern, indem sie namentlich die freiwillige Verpflichtung zur Annahme von lokalen Anpassungsstrategien und zur Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen fördert. 4.2. Besser fundierte
Entscheidungsfindung Das für eine fundierte Entscheidungsfindung erforderliche Wissen im
Bereich Klimaanpassung wächst: Es gibt mehr Forschungsprogramme, nationale und
regionale Anpassungsstrategien und Vulnerabilitätsbewertungen sowie mehr
zugängliche Klimadaten, Klimadienste und Webportale[17]. Der Fünfte Sachstandsbericht
des IPCC soll 2014 angenommen werden. Einige beträchtliche Wissenslücken müssen
jedoch noch geschlossen werden. Eine solide Wissensbasis ist auch wesentlich, um die Innovation
voranzutreiben und die Markteinführung von innovativer
Klimaanpassungstechnologie zu fördern. Das künftige EU-Programm für Forschung
und Innovation – Horizont 2020 – wird den Klimawandel im Rahmen der Priorität
„Gesellschaftliche Herausforderungen“ in Form von Investitionen in
Wissenschaftsexzellenz und durch Innovationsförderung angehen. Aktion 4: Überbrückung von Wissenslücken Die wichtigsten Wissenslücken betreffen - Informationen über die Kosten von Schäden und die Kosten und Vorteile von Anpassungsmaßnahmen; - Analysen und Risikobewertungen auf regionaler und lokaler Ebene; - Rahmenregelungen, Modelle und Instrumente zur Unterstützung der Entscheidungsfindung und zur Bewertung der Wirksamkeit der verschiedenen Anpassungsmaßnahmen; - die Mittel der Überwachung und Bewertung früherer Anpassungsmaßnahmen. Im Zuge der Durchführung der Strategie wird die Kommission weiterhin mit den Mitgliedstaaten und Interessenvertretern daran arbeiten, diese Wissenslücken genauer abzugrenzen und die geeigneten Instrumente und Methoden zu ermitteln, mit denen sie geschlossen werden können. Die Ergebnisse fließen in die Programmplanung von „Horizont 2020“ (2014-2020) ein, was dem Bedarf an besseren Schnittstellen zwischen Wissenschaft, Politikgestaltung und Wirtschaft entspricht. Diese Schnittstellen werden auch genutzt, um die auf der Plattform Climate-ADAPT verfügbaren Informationen zu verbessern. Die Kommission wird EU-weite Vulnerabilitätsbewertungen fördern, und dabei unter anderem die sektorübergreifende EU-weite Übersicht über natürliche und anthropogene Risiken einbeziehen, die sie 2013 erstellen wird. Sie wird namentlich die Gemeinsame Forschungsstelle bei ihren Arbeiten zur Abschätzung der Implikationen des Klimawandels unterstützen und eine umfassende Übersicht darüber erstellen, was der globale Klimawandel für die EU bedeutet. Dies fließt in die „Berichte zur integrierten Gefahren- und Risikoabschätzung“ ein, die die Kommission und der Hohe Vertreter demnächst (2015) verabschieden werden. Aktion 5: Weiterer Ausbau der Plattform Climate-ADAPT als einzige Anlaufstelle für Informationen zur Klimaanpassung in Europa. Die Kommission und die EUA werden den Zugang zu Informationen verbessern und die Interaktion zwischen Climate-ADAPT und anderen einschlägigen Plattformen einschließlich nationaler und lokaler Anpassungsportale fördern (2013/14). Durch die engere Zusammenarbeit zwischen den regionalen und lokalen Behörden und Finanzinstituten werden Kosten-Nutzen-Bewertungen für verschiedene Politikexperimente und innovative Finanzierungsmöglichkeiten stärker in den Mittelpunkt gerückt. Die Einbindung der künftigen Klimadienste von Copernicus[18] wird 2014 vorbereitet. 4.3. EU-Maßnahmen zur Klimasicherung:
Förderung der Anpassung in vulnerablen Schlüsselsektoren Eine Priorität und
Verantwortung der Kommission ist es, in die Politikbereiche und Programme der
EU Anpassungsmaßnahmen einzubringen, um die EU-Maßnahmen klimasicher zu
gestalten. Anpassungsbelange
wurden bereits in die Rechtsvorschriften in Bezug auf Meeresgewässer[19], Forstwirtschaft[20] und Verkehr[21] einbezogen und in wichtige
Politikinstrumente z. B. für Binnengewässer[22], Biodiversität[23] sowie Migration und Mobilität[24] integriert. Das Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen zum Thema Klimawandel, Umweltzerstörung und Migration,
das dieser Mitteilung beiliegt, vermittelt einen weiteren Einblick in die
letztgenannten Themen. Darüber hinaus hat die
Kommission Legislativvorschläge zur Einbindung von Anpassungsbelangen in die
Politikbereiche Land- und Forstwirtschaft[25],
maritime Raumordnung und integriertes Küstenzonenmanagement[26], Energie[27], Risikoprävention und
Katastrophenrisikomanagement[28],
Verkehr[29],
Forschung und Gesundheit[30]
sowie Umwelt[31]
vorgelegt. Diese Schritte zur
Einbindung der Anpassung an den Klimawandel in die Politikbereiche der EU
werden in prioritären Bereichen wie Energie und Verkehr fortgesetzt. Auf dem
Gebiet der Gesundheitspolitik sind die meisten Maßnahmen und Systeme zum Schutz
der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen bereits geschaffen, müssen
jedoch an etwaige neue Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden. In
den drei Arbeitspapieren der Kommissionsdienststellen zu den Themen Gesundheit,
Meeres- und Küstengebiete sowie Infrastruktur, die dieser Mitteilung beiliegen,
wird erläutert, was die Kommission derzeit auf diesem Gebiet tut. Auch in künftigen
Politikinitiativen in Bereichen wie invasive gebietsfremde Arten (2013), grüne
Infrastruktur (2013), Boden als Ressource (2014-15) und neue Waldstrategie (2013)
werden Anpassungsbelange voraussichtlich berücksichtigt werden. An Leitlinien
für die Anpassung an den Klimawandel und für das Küstenzonenmanagement wird
bereits gearbeitet (2014), und die Veröffentlichung von Leitlinien für die
Anpassung an den Klimawandel und das Natura-2000-Netz steht bevor (2013). Infrastrukturprojekte,
die durch eine lange Lebensdauer und hohe Kosten geprägt sind, müssen den
derzeitigen und den künftigen Auswirkungen des Klimawandels Stand halten
können. Auf der Grundlage des kürzlich ergangenen Auftrags zur Bewertung der
Auswirkungen des Klimawandels auf die Eurocodes[32] muss im Zuge unserer Arbeit
mit Normungsorganisationen, Finanzinstituten und Projektmanagern geprüft
werden, in welchem Maße Normen, technische Spezifikationen, Kodizes und
Sicherheitsbestimmungen für physische Infrastruktur verstärkt werden sollten,
um auch Extremereignissen und anderen Klimafolgen genügen zu können. Die Marktpenetration
von Versicherungen für den Katastrophenfall ist derzeit in den Mitgliedstaaten
allgemein gering[33].
Auf der Grundlage des Grünbuchs zu Versicherungen
gegen natürliche und vom Menschen verursachte Katastrophen sollte dies mit
Interessenvertretern diskutiert werden. Aktion 6: Die Klimasicherung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) erleichtern Als Teil der Strategie werden Leitlinien für weitere Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der GAP und der Kohäsionspolitik bereitgestellt. Vergleichbare Leitlinien werden 2013 zur GFP veröffentlicht. Sie richten sich an Verwaltungsbehörden und andere Akteure, die an der Konzeption, Aufstellung und Durchführung der Programme für den Zeitraum 2014-2020 beteiligt sind. Die Mitgliedstaaten und die Regionen können außerdem die Kohäsionspolitik und die GAP für den Zeitraum 2014-2020 nutzen, um Wissenslücken zu beheben und in die für die Anpassung erforderlichen Analysen, Risikobewertungen und Instrumente zu investieren und Kapazitäten aufzubauen. Aktion 7: Gewährleistung resilienterer Infrastrukturen Im Jahr 2013 wird die Kommission den europäischen Normungsorganisationen den Auftrag erteilen, industrierelevante Normen in den Bereichen Energie, Verkehr und Bauwesen zu kartieren und diejenigen Normen zu ermitteln, die überarbeitet werden müssen, um Anpassungsbelangen besser gerecht zu werden. Darüber hinaus wird sie Projektentwicklern, die sich mit Infrastruktur und Anlagevermögen befassen, strategische Leitlinien an die Hand geben, wie sie vulnerable Investitionen klimasicher machen können. Anhand der Ergebnisse der Mitteilung über grüne Infrastruktur wird die Kommission 2013 prüfen, ob zusätzliche Leitlinien für Behörden und Entscheidungsträger, die Zivilgesellschaft, Privatunternehmen und Naturschützer erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ökosystembasierte Ansätze in vollem Umfang für die Anpassung mobilisiert werden. Aktion 8: Förderung von Versicherungs- und anderen Finanzprodukten für klimaresiliente Investitionen und Geschäftsentscheidungen. Das Grünbuch über Versicherungen für den Fall natürlicher und vom Menschen verursachter Katastrophen, das zusammen mit dieser Strategie angenommen wird, ist ein erster Schritt, mit dem Versicherungsunternehmen nahegelegt werden soll, besser zum Management von Klimarisiken beizutragen. Ziel der Kommission ist es, die Marktpenetration von Versicherungen für den Fall von Naturkatastrophen zu verbessern und das volle Potenzial von Versicherungsprämien und anderen Finanzprodukten zur Risikosensibilisierung, Risikoverhütung und Risikominderung sowie zur Förderung langfristiger Klimaresilienz von Investitions- und Geschäftsentscheidungen auszuschöpfen (2014/15). 5. Governance, Finanzierung und
Überprüfung 5.1. Ein Koordinierungsrahmen Die Kommission wird die Politikkoordinierung erleichtern und danach
streben, im Rahmen des bestehenden Ausschusses für Klimaänderung mit den
Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem bis
Ende 2013 nationale Kontaktstellen einrichten, die die Kommunikation untereinander
und mit der Kommission koordinieren und zu Sensibilisierungs- und
Berichterstattungstätigkeiten beitragen. Die Kommission wird auch künftig Interessenvertreter konsultieren und
mit diesen zusammenarbeiten, um für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Umsetzung
der Strategie zu sorgen. 5.2. Finanzierung der
Klimaanpassung Ein besserer Zugang zu Finanzmitteln ist beim
Aufbau eines klimaresilienten Europas ein kritischer Faktor. Im Entwurf des mehrjährigen Finanzierungsrahmens (MFR) für 2014-2020 wird
vorgeschlagen, die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Klimaschutz[34] auf mindestens 20 % des
EU-Haushalts anzuheben. Solche Investitionen müssen unbedingt klimaresilient
sein. Insbesondere hat die Kommission die Anpassung an den Klimawandel in ihre
Vorschläge für alle wichtigen EU-Finanzierungsprogramme für den Zeitraum 2014-2020
aufgenommen. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds[35] sowie die
Programme Horizont 2020 und LIFE werden die Mitgliedstaaten, Regionen und
Kommunen wesentlich bei den Investitionen in Anpassungsprogramme und -projekte
unterstützen, insbesondere im Rahmen der
anpassungsspezifischen Investitionsprioritäten des EFRE und des Kohäsionsfonds.
Mehrere EU-Fonds und internationale
Finanzinstitutionen wie die Europäische Investitionsbank
und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung unterstützen
ebenfalls Anpassungsmaßnahmen. Die Kommission wird weitere Wege prüfen, wie
Ausgaben für bestimmte Anpassungsinvestitionen finanziert werden können, wie
sie dies in ihrer Bewertung des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Bezug auf
von der EU kofinanzierte Ausgaben getan hat[36].
Darüber hinaus gibt es spezielle Fonds – auch
auf nationaler Ebene – und öffentliche Finanzinstitutionen, die
Anpassungsmaßnahmen (Hochwasserschutz und Dürremanagement) unterstützen.
Climate-ADAPT wird mehr Informationen über potenzielle Finanzierungsquellen
bereitstellen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus
auf die Einkünfte aus Versteigerungen im Rahmen des EU-EHS als Quelle für die
Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen zurückgreifen[37]. Um die erfolgreiche Durchführung
sicherzustellen, werden die Behörden in den Mitgliedstaaten dazu angehalten,
Synergien zwischen den verschiedenen Finanzierungssystemen anzustreben,
besonders zwischen EU-Finanzierungs- und EU-Kofinanzierungsprogrammen, um die
Wirkung der Investitionen zu stärken und möglichst Finanzierungslücken zu
vermeiden. 5.3. Überwachung, Bewertung und
Überprüfung Die Überwachung und Bewertung der Politiken zur Anpassung an den
Klimawandel sind von wesentlicher Bedeutung. Der Schwerpunkt liegt noch immer
auf den Auswirkungen der Überwachung statt auf Anpassungsmaßnahmen und ihrer
Wirksamkeit. Die Kommission wird mit Mitteln aus LIFE und anderen Quellen
Indikatoren erarbeiten, mit deren Hilfe die Anpassungsmaßnahmen und
Vulnerabilitäten in der EU bewertet werden können. 2017 erstattet die Kommission dem Europäischen
Parlament und dem Rat über den Stand der Umsetzung der Strategie Bericht und
schlägt erforderlichenfalls eine Überarbeitung vor. Der Bericht stützt sich auf
die Angaben, die die Mitgliedstaaten gemäß der Monitoring-Verordnung[38] zu ihren staatlichen
Anpassungsplänen und -strategien übermittelt haben, auf die jährlichen
Durchführungsberichte zu den aus den Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds im Zeitraum 2014-2020 finanzierten Programmen und auf den
Fünften Sachstandsbericht des Weltklimarates, der voraussichtlich 2014
veröffentlicht wird. 6. Fazit Diese Strategie enthält Rahmenbedingungen und
Mechanismen, um die Vorsorge der EU für die derzeitigen und künftigen
Auswirkungen des Klimawandels auf ein neues Niveau zu heben. Dies soll durch
Förderung und Unterstützung der Anpassungsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten,
durch Schaffung einer Grundlage für besser fundierte Entscheidungen über
Anpassungsmaßnahmen in den kommenden Jahren und durch die Stärkung der
Widerstandkraft der wichtigsten Wirtschafts- und Politikbereiche gegen die
Auswirkungen des Klimawandels bewerkstelligt werden. [1] EUA-Bericht Nr. 12/2012.
Climate change, impacts and vulnerability in Europe 2012. [2] Ebd. [3] EUA-Bericht: Adaptation in Europe (erscheint 2013). [4] Zahl tropischer Nächte und heißer Tage; Veränderung der
Jahres- und der Sommerniederschläge (2071-2100, im Vergleich zu 1961-1990);
Veränderung der Brandgefahr; Zahl der Opfer von Hochwasserschäden und der
betroffenen Bruttowertschöpfung (2050). [5] Ausführliche Erläuterungen zu jedem Aspekt dieser
Abbildung sind in der Folgenabschätzung (SWD(2013) 132, Teil 2, Abschnitt 1.1.3.)
enthalten. [6] EUA-Bericht Nr. 12/2012. Diese Schätzungen beziehen die
Auswirkungen des Klimawandels auf Flusshochwasser, Küstengebiete, Energie für
Kühlung und durch Hitze verursachte Todesfälle ein. Alle Zahlen in diesem
Abschnitt beruhen auf demselben Szenario mittlerer bis hoher
Treibhausgasemissionen (A1B), die zu einem Temperaturanstieg um mehr als 2 °C
führen. [7] EUA-Bericht Nr. 12/2012. [8] Rojas, R., Feyen, L. und Watkiss, P. (2013). [9] Kovats et al. (2011). ClimateCost, siehe EUA-Bericht
Nr. 12/2012. [10] Feyen, L. und Watkiss, P (2011). [11] Ebd. [12] KOM(2009) 147 endg. Die Folgenabschätzung enthält einen
vollständigen Überblick über die Durchführung. [13] http://climate-adapt.eea.europa.eu/
ist auf Informationen auf EU-Ebene fokussiert und enthält Links zu einzelstaatlichen
Maßnahmen. Mehrere Mitgliedstaaten haben nationale Informationsplattformen
eingerichtet. [14] Siehe
http://climate-adapt.eea.europa.eu/web/guest/adaptation-strategies. [15] Die Anpassung auf kommunaler Ebene wurde ausführlich im
EUA-Bericht „Urban adaptation to climate change in Europe“ von 2012 behandelt.
http://www.eea.europa.eu/publications/urban-adaptation-to-climate-change. [16] Siehe http://eucities-adapt.eu/cms/ [17] Laut Mitteilung an Climate-ADAPT. Quelle: EUA-Bericht:
Adaptation in Europe (erscheint 2013). [18] Früher bekannt als GMES (Global Monitoring for Environment
and Security - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung). [19] Richtlinie 2008/56/EG des Rates und Verordnung (EU)
Nr. 1255/2011. [20] Verordnung (EG) Nr. 2152/2003. [21] Beschluss Nr. 661/2010/EG. [22] COM(2012) 673 final. [23] KOM(2011) 244 endg. [24] KOM(2011) 743 endg. [25] http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm. [26] COM(2013) 133 final. [27] KOM(2011) 665/3. [28] KOM(2011) 934 endg. [29] KOM(2011) 650/2 endg. [30] http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/2013_sanco_002_eu_plant_health_law_en.pdf
[31] KOM(2012) 628 endg. [32] Eurocodes sind eine Reihe harmonisierter technischer
Vorschriften für die strukturelle Auslegung von Bauwerken in der EU, die das Europäische
Komitee für Normung erstellt hat. [33] Gemeinsame Forschungsstelle, Europäische Kommission (2012),
Natural catastrophes: Risk relevance and insurance coverage in the EU. [34] Betrifft Klimaschutz und Klimaanpassung. [35] Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und
Fischereifonds (EMFF). [36] Siehe kürzlich veröffentlichte Mitteilung über ein
„Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion“, COM(2012) 777
final. [37] Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a der
Richtlinie 2003/87/EG in der durch die Richtlinie 2009/29/EG geänderten
Fassung. [38] http://ec.europa.eu/clima/policies/g-gas/monitoring/