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Document 32022H0627(02)
Council Recommendation of 16 June 2022 on a European approach to micro-credentials for lifelong learning and employability 2022/C 243/02
Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit 2022/C 243/02
Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit 2022/C 243/02
ST/9790/2022/INIT
ABl. C 243 vom 27/06/2022, p. 10–25
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/10 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 16. Juni 2022
über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit
(2022/C 243/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 149 und 292 sowie die Artikel 165 und 166,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Immer mehr Menschen in Europa müssen ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen auf den neuesten Stand bringen und verbessern, um Lücken zwischen ihrer formalen allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Bedarf einer Gesellschaft und eines Arbeitsmarkts im raschen Wandel zu schließen. Die Erholung von der COVID-19-Pandemie sowie der digitale und der grüne Wandel haben dazu geführt, dass sich die Art und Weise, wie wir leben, lernen und arbeiten, schneller verändert. Diese Entwicklungen haben auch deutlich gemacht, dass die Menschen besser gerüstet sein müssen, um die aktuellen und künftigen Herausforderungen bewältigen zu können. Die Pandemie hat die Berufsaussichten sowohl junger Menschen als auch Erwachsener beeinflusst. Des Weiteren hat sie zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt und das körperliche, geistige und emotionale Wohlbefinden hunderter Millionen Menschen in Europa beeinträchtigt. |
(2) |
Eine der größten Herausforderungen für europäische Unternehmen und Arbeitgeber ist das unzureichende Angebot an einschlägigen Qualifikationen auf dem EU-Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sehen sich die Arbeitskräfte mit noch nie da gewesenen Veränderungen in der Arbeitsorganisation konfrontiert. Darüber hinaus ändern sich die Aufgabenprofile und Qualifikationsanforderungen aufgrund des digitalen und des grünen Wandels grundlegend. Wie im Beschluss (EU) 2021/1868 des Rates vom 15. Oktober 2021 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (1) dargelegt, sind „die Mitgliedstaaten und die Union [...] gehalten, auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie auf zukunftsorientierte Arbeitsmärkte, die auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels reagieren, hinzuarbeiten.“ Kontinuierliche Weiterbildung und Umschulung sind wichtig, damit die Arbeitskräfte den Anforderungen ihres derzeitigen Arbeitsplatzes gerecht werden oder in neue Arbeitsplätze und expandierende Sektoren wie den grünen und den digitalen Sektor wechseln können, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Alterung. |
(3) |
Die Menschen benötigen Zugang zu qualitativ hochwertigem Lehren und Lernen, das auf unterschiedliche Weise und in verschiedenen Umgebungen angeboten wird, um ihre persönlichen, sozialen, kulturellen und beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln. Es gibt Appelle, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung flexibler zu gestalten und Lösungen zu finden, um einem breiteren Spektrum von Profilen ein auf die Lernenden ausgerichtetes, zugängliches und integratives Lernen zu ermöglichen. Auch nichtformale Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung gehen auf diesen Bedarf ein, indem sie neue und innovative Möglichkeiten zur Weiterbildung und Umschulung anbieten. |
(4) |
Eine wirksame Kultur des lebenslangen Lernens ist der Schlüssel, um zu gewährleisten, dass jeder Mensch über die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügt, die er braucht, um in der Gesellschaft, auf dem Arbeitsmarkt und in seinem persönlichen Leben erfolgreich zu sein. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Menschen während ihres gesamten Lebens Zugang zu qualitativ hochwertiger und sachgerechter allgemeiner und beruflicher Bildung, Weiterbildung und Umschulung haben. Angebote für lebenslanges Lernen sollten Teil der langfristigen Strategie von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sein, um ihre Reaktionsfähigkeit auf den sich schnell ändernden Bedarf von Arbeitgebern und Lernenden zu verbessern. Dies würde es einer vielfältigeren Gruppe von Lernenden (einschließlich Absolventinnen und Absolventen dieser Einrichtungen und anderen erwachsenen Lernenden) ermöglichen, Weiterbildungen und Umschulungen wahrzunehmen. Hochschuleinrichtungen, Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Anbieter für Erwachsenenbildung und andere Anbieter von Microcredentials, einschließlich Arbeitgeber, sollten zusammenarbeiten und die neuesten Forschungsergebnisse bei der Gestaltung und Aktualisierung von Lernangeboten einbeziehen. |
(5) |
Microcredentials könnten helfen, die Ergebnisse kleiner, maßgeschneiderter Lernerfahrungen zu zertifizieren. Sie ermöglichen den gezielten, flexiblen Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, um neuem und aufkommendem Bedarf in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden und befähigen Personen zur Schließung individueller Kompetenzlücken, die ihrem Erfolg in einem sich rasch wandelnden Umfeld im Wege stehen, ohne jedoch die traditionellen Qualifikationen zu ersetzen. Sie können gegebenenfalls bestehende Qualifikationen ergänzen, indem sie einen Mehrwert erbringen, ohne dabei das Grundprinzip der vollständigen Studiengänge in der allgemeinen und beruflichen Erstausbildung zu untergraben. Microcredentials könnten von einer Vielzahl von Anbietern in verschiedenen (formalen, nichtformalen und informellen) Lernumgebungen konzipiert und ausgestellt werden. |
(6) |
Trotz ihrer zunehmenden Nutzung gibt es in Europa keine einheitlichen Definitionen oder Standards für Microcredentials. Dies schränkt das Verständnis und die Akzeptanz von Microcredentials ein und untergräbt folglich ihr Potenzial, flexible Lern- und Karrierewege zu fördern. Mit dieser Empfehlung soll der Aufbau von Vertrauen in Microcredentials in ganz Europa unter allen Beteiligten, unabhängig davon, ob es sich um Anbieter oder Begünstigte handelt, unterstützt werden. |
(7) |
Im ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte (2) ist festgelegt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen, und zwar überall in der Europäischen Union. Im vierten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte ist festgelegt, dass jede Person das Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung ihrer Beschäftigungs- oder Selbstständigkeitsaussichten hat. Dieses Recht auf Unterstützung umfasst auch das Recht auf Unterstützung bei Fortbildung und Umschulung. Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte werden Microcredentials als innovatives Instrument benannt, das „flexible Lernwege erleichtern und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder bei beruflichen Übergängen unterstützen“ kann. Microcredentials können eine Rolle bei der Verwirklichung der Kernziele der EU spielen, die bis 2030 erreicht werden sollen, darunter das Ziel, dass jährlich 60 % aller Erwachsenen an einer Aus- und Weiterbildung teilnehmen, und die angestrebte Beschäftigungsquote von mindestens 78 %. Diese beiden Ziele wurden von den Staats- und Regierungschefs der EU, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft auf dem Sozialgipfel in Porto und anschließend auf der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. Juni 2021 (3) begrüßt. |
(8) |
Parallel zum Aktionsplan nahm die Kommission eine Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise (im Folgenden „EASE-Empfehlung“) (4) an. Diese Empfehlung bietet den Mitgliedstaaten konkrete politische Leitlinien für die Entwicklung kohärenter Pakete mit politischen Maßnahmen zur Erleichterung des beruflichen Wechsels und zur Förderung eines beschäftigungswirksamen Konjunkturaufschwungs nach der COVID-19-Pandemie. Die politischen Leitlinien decken auch Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung und Umschulung sowie Begleitmaßnahmen ab. |
(9) |
In der Europäischen Kompetenzagenda (5) wurden 12 Leitaktionen angekündigt, zu denen eine neue Initiative für einen europäischen Ansatz für Microcredentials zählt. Diese neue Initiative zielt darauf ab, die Qualität, Transparenz und Akzeptanz von Microcredentials in der EU zu fördern. Zugleich wurde im Rahmen der Kompetenzagenda eine Initiative zu individuellen Lernkonten angekündigt, die dazu beitragen könnte, bestehende Lücken beim Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung für Erwachsene im erwerbsfähigen Alter zu schließen und den Menschen zu ermöglichen, Arbeitsmarktübergänge erfolgreich zu bewältigen. Microcredentials können als Teil der allgemeinen und beruflichen Bildung verwendet werden, die den Menschen zur Verfügung gestellt wird, um die Nutzung dieser individuellen Lernkonten zu unterstützen. |
(10) |
In der Mitteilung der Kommission über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (6) wurde angekündigt, dass die Kommission an der Entwicklung eines europäischen Ansatzes für Microcredentials arbeiten wird, um die Lernmöglichkeiten zu erweitern und die Rolle zu stärken, die Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen beim lebenslangen Lernen spielen. |
(11) |
In der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (7) wird die Kommission aufgefordert, „das Konzept der Microcredentials und deren Nutzung“ zu sondieren. |
(12) |
In der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (8) wird unter den konkreten Themen und Maßnahmen für den prioritären Bereich 2 des strategischen Rahmens (Lebenslanges Lernen und Mobilität) die Prüfung des Konzepts der Microcredentials und ihre Nutzung vorgestellt. |
(13) |
In den Schlussfolgerungen des Rates zu der Initiative „Europäische Hochschulen“ – Ein Brückenschlag zwischen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Gesellschaft: Wegbereitung für einen neuen Bezugsrahmen für die europäische Hochschulbildung (9) wird Folgendes betont: „Auch wenn durch Microcredentials keine Abweichung vom Grundprinzip des vollwertigen Studiums bewirkt und dieses Prinzip nicht untergraben werden soll, so kann durch sie dazu beigetragen werden, die Lernangebote dahin gehend zu erweitern, dass Lernende, die nicht zur klassischen Zielgruppe gehören, daran teilnehmen können und die Lernangebote der am Arbeitsmarkt bestehenden Nachfrage nach neuen Kompetenzen gerecht werden; dass die Lernerfahrung flexibler und verstärkt modular gestaltet werden kann, der Zugang zur Tertiärbildung gefördert wird, Lernende unabhängig von früheren Qualifikationen und unabhängig von ihrem Hintergrund eingebunden und Möglichkeiten zur Umschulung und Weiterbildung gefördert werden, während gleichzeitig eine hochwertige Bildung sichergestellt wird“. |
(14) |
Die Bildungsministerinnen und -minister des Europäischen Hochschulraums haben sich im Kommuniqué von Rom des zwischenstaatlichen Bologna-Prozesses (10) dazu verpflichtet, ihre Hochschuleinrichtungen dabei zu unterstützen, i) ihr Lernangebot zu diversifizieren und ii) bei Bildungsinhalten und Vermittlungsformen innovativ zu sein. Neben vollständigen Studiengängen bieten viele Hochschuleinrichtungen auch kleinere Lerneinheiten an oder planen, diese anzubieten, wobei ihr Recht gewahrt bleibt, Studiengänge zu konzipieren und Fragen der Anrechnung von Studienleistungen unabhängig zu regeln. Diese kleineren Einheiten können den Lernenden helfen, ihre kulturellen, beruflichen und bereichsübergreifenden Fertigkeiten und Kompetenzen in verschiedenen Lebensabschnitten weiterzuentwickeln oder zu aktualisieren. Im Rahmen des Bologna-Prozesses wird gemeinsam untersucht werden, wie und in welchem Umfang diese kleineren, flexiblen Lerneinheiten – einschließlich derjenigen, die zum Erwerb von Microcredentials führen – unter Verwendung gemeinsamer Instrumente definiert, entwickelt, umgesetzt und anerkannt werden können. |
(15) |
Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Kapazitäten aller Lernenden gerecht werden. Außerdem sollten sie allen Menschen Lernmöglichkeiten bieten, auch in nichtformalen und informellen Umfeldern, wie in den Schlussfolgerungen des Rates zu Chancengleichheit und Inklusion im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung des Bildungserfolgs für alle (11) betont wird. Gut konzipierte Microcredentials können als Teil gezielter Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und des Zugangs zu allgemeiner und beruflicher Bildung für ein breiteres Spektrum von Lernenden eingesetzt werden. Zu diesem breiteren Spektrum von Lernenden gehören auch benachteiligte und schutzbedürftige Gruppen (wie Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Geringqualifizierte, Minderheiten, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Menschen mit geringeren Chancen aufgrund ihres Wohnortes und/oder ihrer nachteiligen sozioökonomischen Situation). Microcredentials können ferner eingesetzt werden, um Lernende bessere zu beraten, den Zugang zu und den Erfolg von Lernen und Ausbildung zu erleichtern und den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu unterstützen. Der erwartete Anstieg der Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern wird die Entwicklung von Strategien zur effektiven Integration dieser Gruppen in die Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitssysteme erfordern. Bei der Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials können Beratung und das Lernen voneinander innerhalb der EU die Inklusion fördern und sicherstellen, dass Lernende aus allen gesellschaftlichen Gruppen hiervon profitieren können. |
(16) |
Microcredentials können zudem die berufliche Entwicklung und die Mobilität von Beschäftigten unterstützen, auch von Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie z. B. in der Plattformwirtschaft (12), die je nach ihrem Beschäftigungsstatus Schwierigkeiten beim Zugang zu Weiterbildung haben können (13). |
(17) |
Microcredentials könnten eine aktive Rolle bei der Umsetzung der politischen Initiativen der EU zur Förderung des digitalen und des grünen Wandels spielen. Microcredentials könnten dabei helfen, i) die Ziele des Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027 (14) zu unterstützen, um flexible, zugängliche Lernmöglichkeiten für digitale Fähigkeiten zu schaffen, und ii) die Ziele des Plans „Digitaler Kompass 2030“ der Kommission zu erreichen, der darauf abzielt, bis zum Jahr 2030 eine digital qualifizierte Bevölkerung und hoch qualifizierte digitale Fachkräfte in Europa zu schaffen. Microcredentials könnten ferner eine Rolle bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals (15) spielen, der europäischen Wachstumsstrategie, die darauf abzielt, Wirtschaft und Gesellschaft zu transformieren und auf einen nachhaltigeren Weg zu bringen. |
(18) |
Die Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (16) sieht die Schaffung eines gemeinsamen Referenzrahmens vor, der Menschen und Organisationen den Vergleich verschiedener Qualifikationssysteme und der sich daraus ergebenden Qualifikationsniveaus ermöglicht. Als europäischer Referenzrahmen ist der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) offen für alle Arten und Niveaus von Qualifikationen; er stellt die gemeinsame Standardreferenz für Transparenz, Übertragbarkeit und Vergleichbarkeit dar. Der EQR ist zudem offen für Microcredentials, falls und sobald sie zum ersten Mal in nationale Qualifikationsrahmen aufgenommen werden. |
(19) |
In der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (17) wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis zum Jahr 2018 – im Einklang mit ihren nationalen Gegebenheiten und Besonderheiten und nach eigenem Ermessen – Regelungen zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens einzuführen. Diese Regelungen zur Validierung bedeuten, dass Menschen ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die sie durch nichtformales und informelles Lernen erworben haben, validieren lassen können. Die Regelungen zur Validierung ermöglichen es zudem, eine vollständige Qualifikation – oder gegebenenfalls eine Teilqualifikation – zu erwerben. In der Evaluierung der Empfehlung aus dem Jahr 2020 (18) wurde eine stärkere Verknüpfung von Validierung und Microcredentials gefordert. |
(20) |
Der Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG (19) legt die Grundlage für die Bereitstellung webbasierter Instrumente, die das Management der beruflichen Laufbahn und des lebenslangen Lernens mit Authentifizierungsdiensten für Nachweise, die Microcredentials übertragbar machen, ermöglichen. |
(21) |
Die Relevanz, Entwicklung und Aktualisierung von Microcredentials hängen von Folgendem ab:
|
(22) |
Diese Empfehlung entspricht uneingeschränkt den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, den Grundsätzen der institutionellen Autonomie und der akademischen Freiheit sowie die Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Organisation der allgemeinen und beruflichen Bildung entsprechend den nationalen Gegebenheiten und in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern. |
(23) |
Diese Empfehlung gilt unbeschadet der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der durch die Richtlinie 2013/55/EU geänderten Fassung und der dort vorgesehenen Regelung zur automatischen Anerkennung — |
HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN, die im Einklang mit den Rechtsvorschriften und Prioritäten auf regionaler und nationaler Ebene sowie auf Unionsebene, den nationalen Gegebenheiten und verfügbaren Ressourcen, einschließlich der sozioökonomischen Lage und den Merkmalen der nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, des lebenslangen Lernens und der Beschäftigung, und in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern umzusetzen ist:
Ziele
1. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, einen europäischen Ansatz für Microcredentials anzunehmen, der darauf abzielt,
|
2. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, gegebenenfalls Microcredentials als Instrument zu nutzen, um bestehende Lernmöglichkeiten zu stärken und zu ergänzen, die Teilnahme am lebenslangen Lernen zu erhöhen und das Ziel zu erreichen, dass jährlich 60 % aller Erwachsenen an einer Weiterbildung teilnehmen, wie es im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt sowie von den Staats- und Regierungschefs der EU begrüßt und durch die Entschließung des Rates zu einer neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 (20) gebilligt wurde. |
Anwendungsbereich
3. |
Gegenstand der vorliegenden Empfehlung sind Microcredentials sowie Strategien, die die wirksame Gestaltung, Ausstellung und Nutzung von Microcredentials unterstützen können. |
4. |
Microcredentials können zur Ergänzung und Verbesserung der Ökosysteme für das Unterrichtswesen, die Berufsbildung, das lebenslange Lernen und die Beschäftigungsfähigkeit eingesetzt werden. Die in der vorliegenden Empfehlung dargelegten Maßnahmen zielen darauf ab, Lernmöglichkeiten und die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, ohne dass die Systeme der Erstausbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung gestört oder bestehende Qualifikationen und Abschlüsse ausgehöhlt und ersetzt werden. Die Maßnahmen beinhalten die Empfehlung, einen gemeinsamen europäischen Ansatz für die laufende und neue Bereitstellung von Microcredentials in der Europäischen Union festzulegen, und sie enthalten eine Definition sowie Leitlinien für die Gestaltung, Ausstellung und Beschreibung von Microcredentials, um deren Qualität und Transparenz zu verbessern und deren Akzeptanz zu fördern. |
Begriffsbestimmungen
5. |
Für die Zwecke dieser Empfehlung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
|
Definition und europäische Standardelemente zur Beschreibung eines Microcredentials
6. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, Folgendes anzunehmen und zu fördern:
|
Entwicklung des Ökosystems für Microcredentials
7. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, gegebenenfalls die laufende und sich abzeichnende Entwicklung von Microcredentials in formalen Lernumgebungen zu erleichtern, unter anderem durch
|
8. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, gegebenenfalls die laufende und sich abzeichnende Entwicklung von Microcredentials in nichtformalen und informellen Lernumgebungen zu unterstützen, unter anderem durch
|
9. |
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, gegebenenfalls die Qualität und Transparenz von Microcredentials zu unterstützen, unter anderem durch
|
10. |
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, gegebenenfalls eine effektive Erprobung, Zusammenarbeit, Governance sowie Partnerschaften zwischen den folgenden Akteuren zu fördern und zu unterstützen:
Diese Erprobung, Zusammenarbeit, Governance und Partnerschaften sind wichtig, um den Bedarf an Microcredentials zu ermitteln, Microcredentials gemeinsam zu entwickeln und Microcredentials zu aktualisieren und um die Auswirkungen auf Weiterbildung und Umschulung, lebenslanges Lernen und die Laufbahnentwicklung zu beurteilen. |
Das Potenzial von Microcredentials ausschöpfen
11. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, Microcredentials gegebenenfalls sowohl in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung als auch in die Qualifizierungsstrategien zu integrieren, unter anderem durch
|
12. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, Microcredentials gegebenenfalls in ihre Beschäftigungspolitik und aktive Arbeitsmarktpolitik (d. h. Arbeitsvermittlung, Aus- und Weiterbildungsförderung und Beschäftigungsanreize) zu integrieren, unter anderem durch
|
13. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, gegebenenfalls das europäische Netz der nationalen Informationszentren und die nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (ENIC- und NARIC-Netze) oder andere geeignete Stellen bei der Entwicklung, sofern relevant, transparenter Anerkennungsverfahren für Microcredentials, die von unterschiedlichen Anbietern ausgestellt werden, zu fördern und zu unterstützen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit den in Absatz 10 genannten einschlägigen Interessenträgern geschehen, unter anderem durch Prüfung der Möglichkeit einer automatischen Anerkennung von Microcredentials (26). |
14. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, gegebenenfalls sicherzustellen, dass Informationen und Ratschläge zur Identifizierung und Auswahl von Microcredentials in die Beratungsdienste für lebenslanges Lernen aufgenommen werden. Dazu gehören Beratungsdienste in Karrierezentren von Hochschuleinrichtungen, öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen, private Arbeitsvermittlungsdienste, Sozialdienste und andere Beratungsdienste (Beschäftigung, Karriere, allgemeine und berufliche Bildung, Coaching). Die Aufnahme von Beratung in Bezug auf Microcredentials in diese Dienste sollte allen Lernenden zugutekommen, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Lernender. |
15. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, gegebenenfalls
|
Unterstützung durch die Kommission
Der Rat begrüßt folgende Absichten der Kommission, unter gebührender Berücksichtigung der Subsidiarität und der nationalen Gegebenheiten und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten:
16. |
Entwicklung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Instrumente und Dienste der Union zur Unterstützung der Entwicklung von Microcredentials durch alle Arten von Anbietern, unter anderem durch
|
17. |
Die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und allen Interessengruppen, unter anderem durch
|
18. |
Die Unterstützung der technischen Umsetzung der Empfehlung, indem Weiterentwicklungen der Europass-Plattform geprüft werden, um Folgendes bereitzustellen, sofern relevant:
|
19. |
Förderung weiterer Forschung zu folgenden Themen:
|
20. |
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten gemeinsam daran arbeiten, den Umfang und die Relevanz der bestehenden Datenerhebung zu Microcredentials auf Unionsebene zu verbessern. |
Berichterstattung
21. |
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die vorliegende Empfehlung schnellstmöglich umsetzen. Sie werden ersucht, der Kommission bis zum Dezember 2023 über die entsprechenden Maßnahmen zu unterrichten, die auf geeigneter Ebene zur Unterstützung der Ziele der vorliegenden Empfehlung zu ergreifen sind. |
22. |
Die Kommission wird ersucht, die Fortschritte bei der Umsetzung der vorliegenden Empfehlung über die geltenden einschlägigen Überwachungs- und Berichterstattungsrahmen der Union ohne jegliche zusätzliche Belastung für die Mitgliedstaaten, in Zusammenarbeit mit ihnen und nach Konsultation der betroffenen Interessenträger zu überwachen und dem Rat innerhalb von fünf Jahren nach dem Datum der Annahme dieser Empfehlung Bericht erstatten. |
Geschehen zu Luxemburg am 16. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
O. DUSSOPT
(1) ABl. L 379 vom 26.10.2021, S. 1.
(2) ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10.
(3) „[...] begrüßt der Europäische Rat die EU-Kernziele des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang mit der Erklärung von Porto“, Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 24./25. Juni 2021, EUCO 7/21.
(4) C(2021) 1372 final.
(5) COM(2020) 274 final.
(6) COM(2020) 625 final.
(7) ABl. C 417 vom 2.12.2020, S. 1.
(8) ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1.
(9) ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 14.
(10) Ministerkommuniqué von Rom vom 19. November 2020.
(11) ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 3.
(12) „[...] the notion of the online platform economy should be understood to cover all economic activity arising out of actual or intended commercial transactions in the internal market and facilitated directly or indirectly by online platforms, in particular online intermediation services and online search engines“ (Der Begriff der Online-Plattformwirtschaft sollte so verstanden werden, dass er alle wirtschaftlichen Tätigkeiten umfasst, die sich aus tatsächlichen oder beabsichtigten kommerziellen Transaktionen im Binnenmarkt ergeben und direkt oder indirekt durch Online-Plattformen, insbesondere Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen, erleichtert werden), Beschluss der Kommission vom 26.4.2018 über die Einsetzung der Sachverständigengruppe für die Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft, C(2018) 2393 final vom 26.4.2018, S. 1.
(13) In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2021 zu dem Thema „Gerechte Arbeitsbedingungen, Rechte und soziale Sicherung für auf Online-Plattformen beschäftigte Arbeitnehmer – Neue Beschäftigungsformen im Zusammenhang mit der digitalen Entwicklung“ (2019/2186(INI)) wurde gefordert, dass die allgemeine und berufliche Bildung von auf Online-Plattformen Beschäftigten im Rahmen des EU-Ansatzes für Microcredentials behandelt wird.
(14) COM(2020) 624 final.
(15) COM(2019) 640 final.
(16) ABl. C 189 vom 15.6.2017, S. 15.
(17) ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.
(18) SWD(2020) 121 final.
(19) ABl. L 112 vom 2.5.2018, S. 42.
(20) ABl. C 504 vom 14.12.2021, S. 9.
(21) Beim „Blended Learning“ (auch „integriertes Lernen“ genannt) in der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung nutzen Schulen, Lehrkräfte und Lernende mehrere Ansätze für den Lernprozess.
(22) Begriffsbestimmung aus der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens, ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.
(23) Begriffsbestimmung aus der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (ABl. L 189 vom 28.05.2021, S. 1).
(24) Begriffsbestimmung aus der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (ABl. L 189 vom 28.05.2021, S. 1).
(25) ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 14.
(26) Wie in der Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1) festgelegt.
ANHANG I
Europäische Standardelemente zur Beschreibung eines Microcredentials
Dieser Anhang enthält eine Liste gemeinsamer europäischer Standardelemente zur Beschreibung von Microcredentials, die als Ressource zur Unterstützung der Implementierung empfohlen werden (1).
Obligatorische Elemente: |
Identitätsnachweis des/der Lernenden |
Bezeichnung des Microcredentials |
|
Land (Länder) / Region(en) des Ausstellers |
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Ausstellende Stelle(n) |
|
Ausstellungsdatum |
|
Lernergebnisse |
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Geschätzter Arbeitsaufwand, der zur Erreichung der Lernergebnisse erforderlich ist (nach Möglichkeit in ECTS-Credits) |
|
Niveau (und gegebenenfalls Zyklus) der Lernerfahrung, die zum Microcredential führt (Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQF), Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum (QF-EHEA)), falls anwendbar |
|
Art der Bewertung |
|
Form der Teilnahme an der Lernaktivität |
|
Art der Qualitätssicherung, die dem Microcredential zugrunde liegt |
|
Optionale Elemente, soweit erforderlich (nicht erschöpfende Liste) |
Erforderliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der Lernaktivität |
Beaufsichtigung und Identitätsüberprüfung während der Leistungsbeurteilung (unbeaufsichtigt ohne Identitätsüberprüfung, beaufsichtigt ohne Identitätsüberprüfung, online beaufsichtigt oder vor Ort mit Identitätsüberprüfung) |
|
Erzielte Note |
|
Integrations-/Kombinationsoptionen (eigenständig, unabhängiger/integrierter Microcredential, kombinierbar mit einer anderen Qualifikation) |
|
Sonstige Angaben |
Diese Standardelemente werden in ein europäisches Datenmodell (2) der Union aufgenommen, in dem ein gemeinsames Format für die Beschreibung von Microcredentials festgelegt ist. Das Datenmodell wird als offener Standard verfügbar sein, der von den Anbietern von Microcredentials gegebenenfalls verwendet werden kann und die Interoperabilität sowie den Austausch von Daten über Microcredentials erleichtern könnte.
Die Kommission wird das Datenmodell auf der Grundlage der oben aufgeführten gemeinsamen Standardelemente entwickeln. Die Entwicklung dieses Datenmodells erfolgt
i) |
in Absprache mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen, |
ii) |
im Einklang mit den Bedürfnissen der Nutzer und dem technologischen Fortschritt, |
iii) |
im Einklang mit den Veränderungen auf den Arbeitsmärkten, |
iv) |
im Einklang mit bestehenden Ansätzen zur Bereitstellung von Bildung und Berufsbildung. |
Dieses Datenmodell soll die Kohärenz der Informationen unterstützen und einen klaren Mehrwert bieten. Als Rechtsgrundlage für das Datenmodell für Microcredentials wird der Europass-Beschluss dienen, insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b, in denen die Kommission bereits aufgefordert wird, offene Standards zu entwickeln, zu prüfen und zu aktualisieren.
(1) Die Verwendung der europäischen Standardelemente zur Beschreibung von Microcredentials an sich impliziert keine offizielle Validierung oder Anerkennung, bildet jedoch eine wesentliche Voraussetzung dafür.
(2) Datenmodelle sind grafische und/oder lexikalische Darstellungen von Daten, die deren Eigenschaften, Struktur und Beziehungen untereinander spezifizieren. Sie werden als offene Standards verwendet, sind frei verwendbar und transparent und beruhen auf einem Konsens.
ANHANG II
Europäische Grundsätze für die Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials
Die im Folgenden genannten zehn Grundsätze beschreiben den Charakter von Microcredentials und bieten den Mitgliedstaaten, Behörden und Anbietern eine Orientierungshilfe bei der Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials und Systemen für Microcredentials. Die Grundsätze heben die Hauptmerkmale des europäischen Ansatzes für Microcredentials hervor, durch die das Vertrauen und die Qualität von Microcredentials gefördert werden können. Die Grundsätze sind universell und können gegebenenfalls in jedem Bereich oder Sektor angewandt werden.
1 |
Qualität |
Microcredentials unterliegen einer internen und externen Qualitätssicherung durch das System, aus dem sie hervorgehen (z. B. der Bildungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsmarktkontext, in dem der Microcredential entwickelt und ausgegeben wird). Qualitätssicherungsprozesse müssen zweckdienlich, klar dokumentiert und zugänglich sein und den Bedürfnissen und Erwartungen von Lernenden und Interessengruppen entsprechen. Anbieter: Die externe Qualitätssicherung basiert in erster Linie auf der Bewertung der Anbieter (und nicht der einzelnen Kurse) und der Wirksamkeit ihrer internen Qualitätssicherungsverfahren. Die Anbieter sollten sicherstellen, dass die interne Qualitätssicherung alle folgenden Elemente umfasst:
Standards: Die externe Qualitätssicherung erfolgt in Übereinstimmung mit:
|
||||||||||||||||
2 |
Transparenz |
Microcredentials sind messbar, vergleichbar und verständlich, mit klaren Informationen zu Lernergebnissen, Arbeitsaufwand, Inhalt, Niveau und dem Lernangebot, soweit zutreffend. Arbeitsaufwand
Qualifikationsrahmen/-systeme
Informationen über das Angebot von Microcredentials Systeme für Microcredentials sollten transparente und klare Informationen liefern, um die Beratungssysteme für Lernende zu unterstützen, in Übereinstimmung mit den nationalen Praktiken und den Bedürfnissen der Beteiligten:
|
||||||||||||||||
3 |
Relevanz |
Microcredentials sollten als eigenständige, zielgerichtete Lernleistungen konzipiert sein und ausgestellt werden, und die Lernangebote, die zu ihrem Erwerb führen, sind erforderlichenfalls zu aktualisieren, um dem festgestellten Lernbedarf zu entsprechen. Die Zusammenarbeit zwischen Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Arbeitgebern, Sozialpartnern, anderen Anbietern und Nutzern von Microcredentials wird gefördert, um die Relevanz der Microcredentials für den Arbeitsmarkt zu erhöhen. |
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Zuverlässige Bewertung |
Die Lernergebnisse des Microcredentials werden anhand transparenter Kriterien bewertet. |
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Lernwege |
Microcredentials sind so konzipiert und werden so ausgestellt, dass sie flexible Lernwege unterstützen, einschließlich der Möglichkeit, Microcredentials aus verschiedenen Systemen zu validieren, anzuerkennen und zu kumulieren. Kumulierbarkeit Microcredentials sind modular aufgebaut, sodass weitere Microcredentials hinzugefügt und in weiter gefassten Zertifikaten oder Qualifikationen gebündelt werden können. Die Entscheidung, Microcredentials zu kumulieren, liegt bei der aufnehmenden Organisation (z. B. Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Arbeitgeber usw.) in Übereinstimmung mit ihren Praktiken und sollte die Ziele und Bedürfnisse der Lernenden unterstützen. Kumulieren von Microcredentials begründet nicht automatisch einen Anspruch auf eine Qualifikation oder einen Abschluss. Diese Entscheidungen liegen bei den regionalen und nationalen Behörden und Einrichtungen entsprechend den jeweiligen Vergabeverfahren. Validierung nichtformalen und informellen Lernens Der Erwerb von Microcredentials ist nach der Bewertung von Lernergebnissen möglich, die entweder durch einen speziellen Kurs erworben werden, der zum Erwerb des Microcredentials führt, oder auf der Grundlage der Bewertung von Lernergebnissen, die sich aus nichtformalem und informellem Lernen ergeben. |
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Anerkennung |
Microcredentials haben einen eindeutigen Signalwert für die Lernergebnisse kleinerer Lernmodule. Anerkennung ebnet den Weg für ein breiteres Angebot solcher Lernerfahrungen in vergleichbarer Form in der gesamten EU. Microcredentials werden von den zuständigen Stellen, sofern möglich, für akademische, die allgemeine bzw. berufliche Bildung betreffende oder berufliche bzw. beschäftigungsrelevante Zwecke, auf der Grundlage von Informationen, die entsprechend den europäischen Standardelementen (Anhang I) und den Grundsätzen für die Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials (Anhang II) bereitgestellt werden, anerkannt. Wenn Microcredentials von Anbietern formaler Bildung ausgestellt werden, erfolgt die Anerkennung, sofern möglich, auf der Grundlage standardisierter Anerkennungsverfahren, die für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie von Lernzeiten im Ausland zu verwenden sind. Dies berührt nicht das Recht der zuständigen Behörden, Anerkennungsverfahren festzulegen oder die Echtheit von Dokumenten zu überprüfen. |
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Übertragbarkeit |
Microcredentials sind Eigentum der Inhaber der Nachweise (der Lernenden) und können vom ihnen einfach gespeichert und geteilt werden, auch über fälschungssichere elektronische Brieftaschen (z. B. Europass), im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Die Infrastruktur für die Datenspeicherung basiert auf offenen Standards und Datenmodellen. Dies gewährleistet Interoperabilität und nahtlosen Datenaustausch und ermöglicht eine reibungslose Überprüfung der Datenauthentizität. |
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Lernerzentriert |
Microcredentials sind so konzipiert, dass sie den Bedürfnissen der Zielgruppe der Lernenden entsprechen. Die Lernenden werden in die internen und externen Qualitätssicherungsprozesse einbezogen, und ihr Feedback wird im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des Microcredentials berücksichtigt. |
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Authentisch |
Die Microcredentials enthalten ausreichende Informationen, um die Identität der Nachweisinhaber (Lernende), die rechtliche Identität des Ausstellers, das Datum und den Ort der Ausstellung des Microcredentials zu überprüfen. |
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Informationen und Beratung |
Informationen und Beratung zu Microcredentials sollten in die Beratungsdienste für lebenslanges Lernen integriert werden und möglichst breite Gruppen von Lernenden auf integrative Weise erreichen, um die Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswahl zu unterstützen. |