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Dokument 52001IE1490

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Wirtschaftswachstum, Besteuerung und Nachhaltigkeit der Rentensysteme in der EU"

    Dz.U. C 48 z 21.2.2002, S. 89–101 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52001IE1490

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Wirtschaftswachstum, Besteuerung und Nachhaltigkeit der Rentensysteme in der EU"

    Amtsblatt Nr. C 048 vom 21/02/2002 S. 0089 - 0101


    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Wirtschaftswachstum, Besteuerung und Nachhaltigkeit der Rentensysteme in der EU"

    (2002/C 48/22)

    Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss auf seiner Plenartagung am 29. März 2001, gemäß Artikel 23 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten.

    Gemäß Artikel 11 Absatz 4 und 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung setzte der Ausschuss einen Unterausschuss zur Vorbereitung seiner Arbeiten zu diesem Thema ein.

    Der Unterausschuss "Wirtschaftswachstum, Steuern und Nachhaltigkeit der Rentensysteme in der EU" nahm seine Stellungnahme am 19. Oktober 2001 an. Berichterstatter war Herr Byrne, Mitberichterstatter Herr Van Dijk.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 386. Plenartagung (Sitzung vom 29. November 2001) mit 90 gegen 2 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1. Einleitung

    1.1. Eine angemessene Altersversorgung für aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Menschen ist ein Schlüsselelement der Gesamtstruktur der europäischen sozialen Sicherung, durch das Rentnern bis zu einem gewissen Maß ein sicheres Einkommen garantiert wird.

    1.2. In Studien der Kommission und anderer Stellen wurde in den vergangenen Jahren auf den Wandel der demographischen Strukturen in der EU und die potenzielle Gefährdung aufmerksam gemacht, die sich daraus für die finanzielle Nachhaltigkeit der Rentensysteme ergeben könnte. So hat die Kommission beispielsweise erklärt: Die Kombination der drei Säulen ermöglicht der älteren Generation in Europa Wohlstand und wirtschaftliche Unabhängigkeit in einem nie gekannten Ausmaß. Die zu erwartende Alterung der Bevölkerung sowie der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter stellt diese historische Leistung vor große Herausforderungen. Die Alterung der Bevölkerung wird ein solches Ausmaß annehmen, dass die Gefahr einer Aushöhlung des europäischen Sozialmodells wie auch von Wirtschaftswachstum und Stabilität besteht, sofern keine geeigneten Reformmaßnahmen ergriffen werden(1).

    1.3. Neben den demographischen Fragen ist auch die Notwendigkeit zu beachten, die Alterssicherungssysteme an sich verändernde Bedürfnisse der Gesellschaft und des Einzelnen anzupassen.

    1.4. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss erachtet die allgemeine Nachhaltigkeit der Rentensysteme als einen Schlüsselaspekt und will daher mit dieser Initiativstellungnahme diese Frage sowie die Bedeutung des Wirtschaftswachstums und der Besteuerung für einen Lösungsansatz untersuchen.

    1.5. Der Ausschuss erkennt die umfangreichen Arbeiten der Kommission in den letzten Jahren mit dem Ziel an, die Aufmerksamkeit auf diese kritische Frage zu lenken. Die jüngste Kommissionsmitteilung "Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten durch eine integrierte Vorgehensweise"(2) baut auf den Arbeiten des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und des Ausschusses für Sozialschutz auf.

    1.5.1. In der Mitteilung wird vorgeschlagen, die Methode der offenen Koordinierung einzusetzen, um - ohne vom Subsidiaritätsprinzip abzuweichen - gemeinsame Ziele und gemeinsam vereinbarte Indikatoren für die Mitgliedstaaten festzulegen. Die Ziele werden unter drei großen Überschriften zusammengefasst:

    - Angemessenheit des Rentenniveaus,

    - finanzielle Tragfähigkeit von öffentlichen und privaten Altersvorsorgeinstrumenten und

    - Modernisierung der Rentensysteme als Reaktion auf die sich verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft und des Einzelnen.

    1.5.2. Wenngleich die Arbeiten an dieser Stellungnahme noch vor Veröffentlichung der Kommissionsmitteilung(3) begonnen, ist der Ausschuss doch der Ansicht, dass in der Stellungnahme die in der Mitteilung aufgeworfenen Fragen der Rentenproblematik hinreichend ausführlich behandelt werden, damit der Ausschuss deren Ziele vorbehaltlich seiner Bemerkungen in der im folgenden Absatz genannten Stellungnahme unterstützen kann.

    1.5.3. In der Stellungnahme, die der Ausschuss zu der Mitteilung erarbeitet, wird es insbesondere um Aspekte der Kohärenz zwischen den betroffenen Politikbereichen und den Fragen im Zusammenhang mit den Verfahren zur Entwicklung der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet gehen. Die beiden Stellungnahmen ergänzen daher einander und bilden gemeinsam den Beitrag des Ausschusses zu der laufenden Debatte.

    2. Der Demographiefaktor

    2.1. Die demographischen Studien kommen zu der eindeutigen Schlussfolgerung, dass die Zahl der älteren Menschen im Vergleich zur Zahl der Menschen im erwerbstätigen Alter steil ansteigen wird. In ihrer Mitteilung vom 3. Juli 2001 führt die Kommission aus: "Der Altenquotient wird innerhalb der nächsten zehn Jahre stark ansteigen und im Jahr 2050 doppelt so hoch sein wie heute."(4) (siehe Tabelle 1).

    Tabelle 1: Vorausschätzung des Altenquotienten in den EU-Mitgliedstaaten (über 64-Jährige im Verhältnis zu 20-64-Jährigen)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    2.2. Ursachen dafür sind die verbesserten Gesundheits- und Lebensbedingungen der EU-Bürger, die zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung führen. Die Kommission verweist darauf, dass die höhere durchschnittliche Lebenserwartung in allen früheren Vorhersagen eher unterschätzt wurde, so dass die jetzigen Vorhersagen voraussichtlich eher übertroffen als nicht erreicht werden.

    2.3. Zum Zweiten ist die Geburtenrate in erheblichem Maße zurückgegangen, sie liegt in einigen Mitgliedstaaten nunmehr unter der Reproduktionsrate.

    2.4. In der Diskussion über die Bezahlbarkeit der Renten wird von verschiedenen Personen und Institutionen darauf hingewiesen, dass die Zuwanderung künftig einen positiven Beitrag leisten wird. Von anderer Seite werden diese Überlegungen angezweifelt. Die Kommission ist beispielsweise der Auffassung, dass trotz der wahrscheinlich zunehmenden Zuwanderung der Altenquotient nicht geringer werden wird.

    In diesem Rahmen verweist der Ausschuss auf seine früher abgegebene Stellungnahme zur Zuwanderungspolitik. Sollte zu einer aktiven Zuwanderungspolitik übergegangen werden, so muss auch eine angemessene Politik für die soziale Integration entwickelt werden, damit sowohl die Union als auch die Zuwanderer den größtmöglichen Nutzen aus der Situation ziehen.

    2.5. Daher wird allgemein davon ausgegangen, dass in den nächsten 30 bis 40 Jahren der Quotient der altersbedingt abhängigen Menschen stark ansteigen wird. Dies wird Auswirkungen auf die Finanzierung der Rentensysteme haben.

    2.6. Die Kommission hat Zahlenangaben geliefert, um die potenzielle Reichweite des Problems aufzuzeigen. Ohne Reformen könnte die Ausgabenhöhe der gesetzlichen Altersversorgung im Jahr 2030 15 % des BIP übersteigen, und diese Quote ist nicht vereinbar mit dem geltenden Ziel solider öffentlicher Finanzen (siehe Tabelle 2). Derzeit machen die Ausgaben für Rentenzahlungen im Durchschnitt in der EU 12 % des BIP aus. Dabei ist aber zu beachten, dass sich hinter diesen durchschnittlichen Angaben erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten verbergen. Für den Ausschuss sind besonders die Spitzenwerte von Bedeutung, die diese Quote in einzelnen Mitgliedstaaten in frühen Jahren erreichen kann.

    Tabelle 2: Projektionen für die öffentlichen Rentenausgaben - tendenzielle Hypothesen((Allerdings mit Ausnahme Spaniens, das einen stärkeren Rückgang seiner Arbeitslosenquote vorsieht (4 % auf mittlere Sicht), sowie mit Ausnahme Portugals und Dänemarks, die eine Entwicklung der Produktivität von 3 % (Portugal) und von 1,5 % (Dänemark) vorsehen.))

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Quelle: EPC.

    2.7. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass diesen Vorhersagen, die auf das wachsende Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern gestützt sind, Beachtung geschenkt werden muss, um die Nachhaltigkeit der Altersvorsorge - sowohl der Systeme nach dem Umlageverfahren als auch der kapitalgedeckten Systeme - zu gewährleisten.

    2.8. Der Sozialschutzausschuss hat dazu die Auffassung geäußert, dass mit Blick auf die Nachhaltigkeit eine dreifache Aufgabe zu lösen sei:

    - Sicherstellung der Fähigkeit der Rentensysteme, die ihnen gesetzten gesellschaftlichen Ziele zu erfuellen, indem sie im Ruhestand befindlichen Personen und deren Angehörigen sichere und angemessen Renten gewährleisten und zusammen mit Gesundheits- und Langzeitpflegediensten angemessene Lebensbedingungen für alle älteren Personen gewährleisten;

    - Erhaltung der finanziellen Stabilität der Rentensysteme, so dass künftige Folgen der Alterung die Stabilität der öffentlichen Haushalte nicht beeinträchtigen und nicht zu einer ungerechten Verteilung der Ressourcen zwischen den Generationen führen, sowie

    - Stärkung der Fähigkeit von Rentensystemen, auf die sich verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft und des Einzelnen zu reagieren, und damit zu einer verbesserten Arbeitsmarktflexibilität, Chancengleichheit für Männer und Frauen im Hinblick auf Beschäftigung und Sozialschutz und einer besseren Anpassung der Rentensysteme an die Bedürfnisse des Einzelnen beizutragen.

    2.8.1. Der Ausschuss schlägt vor, dass mit Bezug auf die Chancengleichheit und zur Beachtung individueller Bedürfnisse den atypisch Beschäftigten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.

    2.9. Bei der Betrachtung der finanziellen Auswirkungen pflichtet der Ausschuss dem Sozialschutzausschuss darin bei, dass die Verknüpfung zwischen den Renten und den Kosten für die Gesundheitssysteme nicht übersehen werden darf. Ein größerer Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wird nicht nur zu höheren Ausgaben für die Renten, sondern auch zu höheren Kosten für die Gesundheitsversorgung, einschließlich der Folgen körperlicher Behinderungen wie auch von Alterskrankheiten, führen. Diese machen derzeit in der EU durchschnittlich 7 % des BIP aus.

    2.9.1. Die Kommission hat dargelegt, dass der Ausschuss für Wirtschaftspolitik derzeit die Folgen der Überalterung für die Gesundheitskosten bewertet, so dass verlässlichere Schätzungen der künftigen Kosten vorliegen werden. Der Ausschuss begrüßt diese Initiative sehr, betont jedoch, dass sich ein ausschließlich auf finanzielle Nachhaltigkeit gestütztes Konzept als unzureichend erweisen und somit die Güte der zu erbringenden Dienstleistungen beieinträchtigen könnte. Der Ausschuss verweist zudem mit Nachdruck auf die Notwendigkeit, die zahlreichen Posten der Ausgaben für die Gesundheitsversorgung zu prüfen und dabei insbesondere die Arzneimittel ins Auge zu fassen, wie er es in einer Reihe seiner Stellungnahmen gefordert hat. Der Ausschuss hat in einer jüngst verabschiedeten Stellungnahme zudem folgende Ansicht geäußert: "Die Möglichkeit, eine Zusatzkrankenversicherung abschließen zu können, ... können und sollten als grundsätzlich sinnvoll angesehen werden." (SOC/040 - Zusatzkrankenversicherung)(5).

    2.10. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass bei konzertierten und koordinierten Maßnahmen der Mitgliedstaaten kein Anlass für unbegründeten Pessimismus hinsichtlich der Fähigkeit der Gemeinschaft besteht, eine nachhaltige Antwort auf die Fragen der demographischen Entwicklung zu finden. Im Auge zu behalten ist auch, dass das Problem sowohl eine finanzielle als auch eine soziale Komponente hat. Der Ausschuss hat bereits angeführt, dass sich Investitionen im sozialen Bereich günstig auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auswirken. Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik spricht hier eine deutliche Sprache, denn er ruft zum Abbau der öffentlichen Schulden auf, um so Finanzmittel freizusetzen, die dann in die Sozialpolitik investiert werden können.

    3. Die Wahlmöglichkeiten für die Altersvorsorge

    3.1. Der Kommission zufolge ruht die Altersvorsorge in der EU auf drei Säulen:

    - Säule 1: Systeme der gesetzlichen Altersvorsorge (in der Regel nach dem Umlageverfahren finanziert);

    - Säule 2: Betriebliche Altersversorgung mit Kapitaldeckung (in der Regel an den Arbeitgeber oder die Branche gebunden);

    - Säule 3: Private Altersvorsorge (in der Regel von Lebensversicherungsgesellschaften angeboten).

    Die Säulen 2 und 3 werden traditionell als Zusatzrenten bezeichnet.

    3.2. Die Vor- und Nachteile jeder Säule des Systems werden in dem von der Kommission im Juni 1997 vorgelegten Grünbuch zur "Zusätzlichen Altersversorgung im Binnenmarkt" erörtert(6).

    3.3. Die Systeme der Säule 1 sind bei weitem die vorherrschende Methode, nach der die Altersvorsorge in der EU insgesamt erfolgt. In drei Mitgliedstaaten - in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich und Irland - haben die Systeme der Säulen 2 und 3 jedoch einen größeren Anteil an der Altersvorsorge.

    3.4. Die Kommission hat klar darauf hingewiesen, dass über die Höhe der Abhängigkeit von den einzelnen Säulen von jedem Mitgliedstaat selbst entschieden werden muss. Der Ausschuss stimmt dem zu und ist der Ansicht, dass es für jeden Mitgliedstaat dringend geboten ist, sich dieser Frage auf eine Art und Weise zu widmen, die seinen Gegebenheiten und Traditionen am besten entspricht. Dabei sollte ein Ausgleich erzielt werden, der zugleich das Erreichen sozialer Ziele und finanzieller Nachhaltigkeit gewährleistet. Das wird nur möglich sein, wenn zwischen Regierungen und Sozialpartnern ein Einvernehmen über die Reformen erreicht wird.

    3.5. Der Ausschuss begrüßt es, dass die Mitgliedstaaten diesen Prozess eingeleitet haben und dass sie der Kommission berichten, dass sie nicht von einem radikalen Wandel ihrer Alterssicherungssysteme ausgehen und dass dies keine Abkehr von den Grundsätzen und den sozialen Zielen bedeutet.

    3.6. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass die Festlegung gemeinsamer Ziele und gemeinsam vereinbarter Indikatoren - im Zusammenspiel mit der umfassenden Nutzung der Methode der offenen Koordinierung - zur Bildung eines Konsenses zwischen den Mitgliedstaaten über notwendige Reformen beitragen und die Gelegenheit bieten wird, Erfahrungen auf diesem wichtigen Gebiet auszutauschen. Die Wahl der zur Erreichung dieser Ziele einzusetzenden Verfahren wird gemäß dem Subsidiaritätsprinzip Sache eines jeden Mitgliedstaats sein.

    4. Verbesserung der Nachhaltigkeit der Renten

    4.1. Vor diesem Hintergrund besteht das wichtigste Erfordernis darin, die Zahlung künftiger Renten unabhängig von der Finanzierungsart zu gewährleisten.

    4.2. Auswirkungen des Wirtschaftswachstums

    4.2.1. Ein größeres Wirtschaftswachstum ist kein Ziel an sich sondern ein Mittel, Ressourcen zu erzeugen, die der Verbesserung des Lebensstandards aller Bürger dienen sollen. So kann die Höhe finanzierbarer Aufwendungen einschließlich der Renten nicht vollkommen losgelöst von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesehen werden. Die Wachstumsrate der Wirtschaft hat potenziell einen erheblichen Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Renten. Dies beruht hauptsächlich auf der Annahme, dass ein stärkeres Wirtschaftswachstum zu höheren Beschäftigungsquoten und höheren Einkommen führen wird.

    4.2.2. Die demographischen Vorhersagen setzen roh genommen die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter zu denen im Rentenalter ins Verhältnis. Unstreitig ist, dass sich dieses Verhältnis hin zu einem höheren Rentneranteil verändern wird.

    4.2.3. Die wichtigere Verhältniszahl ist jedoch die zwischen Erwerbstätigen und Rentenempfängern. Damit würden wegen der gegenwärtig relativ niedrigen Erwerbsquote in der EU (wobei es zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede gibt) bei einer Projektion in die Zukunft die düsteren Prognosen für die Nachhaltigkeit der Renten bekräftigt.

    4.2.4. Könnten jedoch die Erwerbsquoten angehoben werden, so würde dies die Auswirkungen des demographischen Problems mindern - je größer die Verbesserungen bei den Erwerbsquoten sind, desto besser sind auch die Auswirkungen auf die Renten. Um dies zu erreichen wäre jedoch eine anhaltende Periode hohen wirtschaftlichen Wachstums erforderlich.

    4.2.5. Im folgenden Absatz gehen wir näher auf die angestrebte höhere Erwerbsquote ein. Der Ausschuss möchte darauf hinweisen, dass nachhaltiges, dynamisches Wirtschaftswachstum erforderlich ist, damit mehr Arbeitsplätze entstehen können. Wichtige Faktoren, die darauf einen Einfluss ausüben können, sind die Wettbewerbsfähigkeit, die wirtschaftliche Leistungskraft der EU und die Arbeitsmarktpolitik.

    Ferner sind für die Erhöhung der Erwerbsquote gemäß den Vorgaben im Luxemburg-Prozess abgestimmte, schlüssige einzelstaatliche und europäische Maßnahmen erforderlich. Dabei sind auch flankierende Maßnahmen wie Kinderbetreuung und Möglichkeiten zur Unterbrechung der Berufstätigkeit von Bedeutung, um so mehr Möglichkeiten für die Kombination von Berufstätigkeit und Betreuungsaufgaben zu schaffen.

    4.3. Steigerung der Erwerbsquoten

    4.3.1. Ein starker Anstieg der Erwerbsquoten wäre eine der wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Renten.

    4.3.2. Wie bereits erwähnt gibt es zwar erhebliche Schwankungen zwischen den Mitgliedstaaten, insgesamt gesehen sind jedoch die Erwerbsquoten in der EU verglichen mit den USA und Japan niedrig.

    4.3.3. Allerdings muss gesagt werden, dass diese Tatsache bereits seit vielen Jahren bekannt ist und bisher nur geringe Fortschritte im Hinblick auf eine Erhöhung der Erwerbsquote erzielt wurden.

    4.3.4. Der Europäische Rat von Lissabon hat eine Zielvorgabe von 70 % gegenüber derzeit 63 % gemacht, die bis 2010 zu erreichen ist. Für Frauen hat er ein getrenntes Ziel von "über 60 %" gesetzt, denn die Erwerbsquoten von Frauen lagen traditionell immer niedriger als die der Männer.

    In Stockholm haben die Staats- und Regierungschefs der EU diese Ziele noch näher präzisiert. So soll bereits 2005 die Erwerbsquote bei 67 % und für Frauen bei 57 % liegen. Daneben wurde noch eine Zielstellung von 50 % für ältere Arbeitnehmer vorgegeben.

    4.3.5. Der Ausschuss schließt sich der Forderung nach einer Steigerung der Erwerbsquoten an und ist wegen der Erfahrungen in der Vergangenheit der Auffassung, dass dies für die Mitgliedstaaten der EU eine große Herausforderung ist. Ein entscheidender Faktor wäre in dieser Hinsicht ein anhaltendes Wirtschaftswachstum von über drei Prozent jährlich, aber in den nächsten Jahren wird dieses Ziel trotz des guten Ergebnisses im Jahr 2000 nicht erreicht werden können. Allerdings besteht die Hoffnung, dass sich die Aussichten für Wachstum und Beschäftigung mittelfristig verbessern können. Nach Auffassung des Ausschusses ist eine erfolgreiche Kombination makroökonomischer Bedingungen und anhaltender Reformbemühungen notwendig, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern.

    4.3.6. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass es zwar Berufe gibt, in denen ein Vorruhestand gerechtfertigt erscheint, er pflichtet aber dem Sozialschutzausschuss darin bei, dass die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse, die einen Vorruhestand hinnehmbar erscheinen ließen, sich nunmehr ändern. Die Praxis, nach der ältere Arbeitnehmer in den Vorruhestand gingen, hat zwar zuweilen jüngeren Arbeitnehmern eine Beschäftigungsmöglichkeit geboten oder den Arbeitsplatz erhalten, war aber ein Faktor, der die niedrigeren Erwerbsquoten bedingt und die Abhängigkeitsquoten erhöht hat. Der Ausschuss regt an, dass mit Blick auf das ganze Thema der angestrebten höheren Erwerbsquoten älterer Arbeitnehmer in einer besonderen Untersuchung geeignete Strategien dafür entwickelt werden, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

    4.3.7. Der Ausschuss unterstützt das Ziel einer höheren Erwerbsquote der Frauen, verweist jedoch darauf, dass dafür eine stärkere Unterstützung bei der Kinderbetreuung erforderlich sein wird. Nach Ansicht des Ausschusses muss dafür gesorgt werden, dass familiäre und berufliche Anforderungen in Einklang gebracht werden können, um so einen weiteren Rückgang der Geburtenraten zu verhindern. Denn eine höhere Geburtenrate würde die demographische Situation verbessern. Der Ausschuss hat sich mit den Geburtenraten eingehender in seinem Informationsbericht zum Thema "Demographische Lage und Perspektiven der Europäischen Union"(7) beschäftigt.

    4.3.8. Der Ausschuss pflichtet der Ansicht des Sozialschutzausschusses bei, dass das neue Ziel einer Erhöhung der Erwerbsquote der älteren Männer und Frauen besondere Bedeutung hat. Der Ausschuss ist zudem der Auffassung, dass geeignete Instrumente erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass der Fortbildungsbedarf gedeckt wird und dass die älteren Arbeitnehmer und insbesondere die Behinderten ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können und diese so in die Lage versetzen werden, die von vielen gewünschte Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

    4.3.9. Der Ausschuss unterstreicht, wie wichtig die Erfuellung dieser auf die Erwerbsquoten gerichteten Vorgaben wegen der Vorteile ist, die sich daraus für die Renten ergeben würden. Er betont jedoch, dass parallel dazu andere Maßnahmen getroffen werden müssen, damit die Bemühungen um eine Nachhaltigkeit der Renten von Erfolg gekrönt sein können.

    4.4. Abbau der Schulden der öffentlichen Haushalte

    4.4.1. Der Ausschuss erkennt an, dass der Abbau der Schulden der öffentlichen Haushalte und somit des Schuldendienstes - die finanzielle Lage der Mitgliedstaaten verbessern wird. Damit wird - wenngleich je nach Mitgliedstaat in unterschiedlichem Maße - mehr Spielraum zur Deckung der Finanzierungskosten künftiger Renten entstehen.

    4.4.2. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, dem alle Mitgliedstaaten beitreten müssen, und der einen Abbau der Haushaltsdefizite und das Erwirtschaften eines Überschusses fordert, wird ebenfalls die Möglichkeiten der Unterstützung der Alterssicherungssysteme verbessern. Dadurch würde beispielsweise die Einrichtung eines Reservefonds (siehe Absatz 7.5) erleichtert werden.

    4.4.3. Der Ausschuss verweist außerdem auf die Bedeutung von Verbesserungen bei der Steuererhebung und insbesondere der Bekämpfung der Steuerhinterziehung als Beitrag zur Stärkung der Finanzen der Mitgliedstaaten.

    4.5. Projektionen für die öffentlichen Rentenausgaben nach dem Lissabonner Szenario

    4.5.1. Der Ausschuss für Wirtschaftspolitik hat ein auf die Lissabonner Ziele gestütztes Szenario erarbeitet und die Mitgliedstaaten ersucht, eine weitere Projektion für die Rentenausgaben im Einklang mit diesem Szenario zu erstellen (siehe Tabelle 3). Wie aus der Tabelle hervorgeht, beträgt die Differenz der Abweichung beider Steigerungsraten für die Schulden in Prozent des BIP zwischen 0 % und höchstens 2 %, ausgenommen in Griechenland, wo dieser Wert 4,2 % beträgt.

    Tabelle 3: Projektionen für die öffentlichen Rentenausgaben - "Lissabon"-Szenario((Für das Lissabon-Szenario hat Frankreich Arbeitslosen- und spezifische Erwerbsquoten zugrunde gelegt, die unter den oben beschriebenen liegen. Die spezifische Erwerbsquote liegt niedriger, weil Änderungen an den Anforderungen für die Inanspruchnahme einer Rente, mit denen die Erwerbsquote älterer Menschen erhöht werden soll, nicht berücksichtigt werden. Die Annahmen, von denen Frankreich ausgeht, führen mittelfristig (etwa 2010-2020) zu einem optimistischeren Szenario, langfristig aber zu einem schlechteren. Die spezifischen Erwerbsquoten Italiens liegen unter denen, die in der allgemeinen Methodik angegeben wurden, während die Produktivitätszunahme Spaniens nach 2035 leicht höher liegt. Portugal legte hinsichtlich der Bevölkerung in seinem Szenario eher mittlere als hohe Zahlen zugrunde.))

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Quelle: EPC.

    4.5.2. Zu beachten ist, dass dieses Szenario auf recht optimistischen Annahmen beruht, u. a.:

    - jährliches durchschnittliches BIP-Wachstum von 3 % oder darüber im Zeitraum bis 2007.

    - Angleichung der Erwerbsquote der Männer und Frauen auf einer Höhe von 83 % bis 2045 (in den meisten Ländern würde dies einen späteren Renteneintritt erfordern).

    - Angleichung der Arbeitslosenquote von Männern und Frauen auf einer Höhe von 4 % bis 2045.

    - die Projektionen der Bevölkerung im Erwerbsalter stammen aus dem "hochangesetzten Szenario" von EUROSTAT, und

    - Produktivität und Wachstum gleichen sich europaweit an und erreichen bis 2050 das Niveau der USA. Das Produktivitätswachstum in den USA wird für die erste Hälfte des Jahrhunderts auf 1 % angesetzt, gegenüber derzeit 2,3 %.

    4.5.3. Der Ausschuss erkennt an, dass dieses sehr breit angelegte Szenario eher eine Projektion für die Zukunft als eine Vorhersage ist. Er pflichtet jedoch der Schlussfolgerung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik bei, dass zwar das Potenzial vorhanden ist, einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung der finanziellen Auswirkungen des Alterungsprozesses auf die öffentlichen Finanzen zu leisten, dass damit allein aber das Problem einer langfristigen Finanzierung der Renten nicht gelöst werden wird. Der Ausschuss möchte jedoch unterstreichen, dass wegen der derzeitigen Verschlechterung der globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des zyklischen Verlaufs und der Arbeitsplätze das genannte Szenario für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu Recht als optimistisch anzusehen ist. Der Ausschuss erachtet es daher für dringend erforderlich, eine besser koordinierte Europäische Wachstums- und Beschäftigungsstrategie unter Einbeziehung aller Akteure zu entwickeln, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern.

    5. Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit

    5.1. Die Nachhaltigkeit der Renten wird in erheblichem Maße davon abhängen, wie stark die Bevölkerung der EU künftig weiter altern wird. Die gegenwärtig vorliegenden Daten lassen erkennen, dass die höhere Lebenserwartung nach und nach erreicht wird - daher ist es notwendig, jetzt Maßnahmen einzuleiten, um schon im Vorfeld die dann entstehenden Mehrkosten aufzufangen. Der Ausschuss für Wirtschaftspolitik hat bereits anerkannt, dass selbst nach seinem optimistischen Szenario im Ergebnis die finanziellen Folgen der Alterung nicht voll abgedeckt werden können, und die jüngsten weltweiten Entwicklungen erhöhen das Risiko, dieses Ziel nicht zu erreichen. Jetzt eingeleitete Maßnahmen könnten verhindern, dass die Kosten für nachhaltige Rentenzahlungen nicht mehr aufgebracht werden können, denn die zusätzlichen Kosten könnten über einen ausgedehnten Zeitraum gestreckt werden. Damit würde auch dem Konzept der Solidargemeinschaft zwischen den Generationen in vollem Umfang Genüge getan.

    5.2. Der Ausschuss pflichtet der vom Sozialschutzausschuss geäußerten Auffassung bei, dass es nicht zu einer ungerechten Verteilung der Mittel zwischen den Generationen kommen darf. Damit wird die Notwendigkeit deutlich, frühzeitig Maßnahmen einzuleiten, um eine übergebührliche Belastung künftiger Generationen zu vermeiden.

    5.3. Die möglichen Maßnahmen lassen sich unter zwei großen Überschriften einordnen:

    (a) Verbesserung der Nachhaltigkeit der Systeme nach dem Umlageverfahren

    (b) Ergänzung der bestehenden Altersvorsorge durch die Einführung eines größeren Anteils von vorfinanzierten Regelungen (Säulen 2 und 3).

    Beide Überschriften schließen sich gegenseitig nicht aus.

    5.4. Verbesserung der Nachhaltigkeit der Systeme nach dem Umlageverfahren

    Zusätzlich zu den bereits im Abschnitt 4 behandelten Themen, könnten je nach den Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten folgende Punkte relevant sein:

    (a) Erhöhung der Erwerbsquoten älterer Arbeitnehmer (siehe 7.3);

    (b) Bewertung der Möglichkeit einer Erhöhung der Beitragssätze (siehe 7.4);

    (c) Einrichtung von Reservefonds, um die Auswirkungen der Überalterung abzufangen, bis die Altersgruppen wieder einen niedrigeren Altersquotienten aufweisen (siehe 7.5);

    (d) Änderungen bei den Voraussetzungen für den Rentenanspruch;

    (e) Überprüfung der Strukturen in den weiterführenden Bildungseinrichtungen, die in einigen Mitgliedstaaten das Eintreten in den Arbeitsmarkt unnötig hinauszögern (siehe 7.7);

    (f) Abbau der Schulden der öffentlichen Haushalte, um Mittel zur Stützung der Alterssicherungssysteme freizusetzen (siehe 4.4);

    (g) Kombination der vorgenannten Maßnahmen.

    5.5. Im Rahmen des Binnenmarktes hat die Kommission Schritte unternommen, um die Einführung von Systemen der zusätzlichen Altersversorgung zu ermöglichen, ohne jedoch deren Entwicklung zu fördern. Mit ihrem jüngsten Richtlinienentwurf hat die Kommission zudem versucht, den Schutz der an ein Rentensystem Angeschlossenen zu verbessern, indem strengere Kontrollverfahren, die Bereitstellung einschlägiger Informationen für mehr Transparenz und eine Investitionsregelung eingeführt wurden, die zu besseren Erträgen mit kontrollierten Risiken führen soll.

    5.6. Der selbst nur teilweise Übergang von umlagefinanzierten auf kapitalgedeckte Systeme mag zwar für manche Staaten attraktiv erscheinen und wurde beispielsweise in Schweden wie in Italien bereits eingeführt. Dabei sollten aber die sozialen Auswirkungen sorgfältig geprüft werden.

    5.7. Denn es müssten Einzahlungen in beide Systeme zugleich geleistet werden. Nicht hinnehmbar wäre, die Einkommen der jetzigen Rentner dadurch zu gefährden, dass Beiträge von den Umlagesystemen für die Finanzierung künftiger Renten abgezweigt werden. Eine gewisse Höhe der Vorfinanzierung ist dennoch machbar, wie der Fall Schweden belegt, und dies wäre ein willkommener Beitrag zur Reduzierung künftiger Kosten.

    5.8. Der wichtigste Vorzug der kapitalgedeckten Systeme ist weiter, dass sie nicht von dem künftigen Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern abhängig sind, das sich naturgemäß nicht genau vorhersagen lässt. Die Mittel sollten in gut diversifizierte Portfolios investiert werden, um das Risiko gering zu halten, allerdings sollte eine Vorgabe quantitativer Begrenzungen vermieden werden. Der Ausschuss hat eine Stellungnahme zu dem Kommissionsvorschlag betreffend die Tätigkeit von Einrichtungen der zweiten Säule abgegeben(8).

    5.9. Dennoch müssen wegen des relativen Gewichts der gesetzlichen Vorsorgesysteme die größten Anstrengungen bei Maßnahmen zur Wahrung der Nachhaltigkeit dieser Systeme unternommen werden.

    6. Besteuerung

    6.1. Der Ausschuss schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die Besteuerung nutzen, um die von ihnen gewünschten Maßnahmen auf dem Gebiet der Renten zu begünstigen.

    6.1.1. Steuervergünstigungen für die Beitragszahlungen können eingesetzt werden, um die individuelle finanzielle Vorsorge für Privatrenten oder andere Sparformen zur Altersvorsorge, u. a. als Ergänzung zum staatlichen System, zu fördern.

    6.1.2. Steuervergünstigungen können ebenfalls eingesetzt werden, um Arbeitgeber zur Einführung kapitalgedeckter Rentenregelungen für ihre Arbeitnehmer zu veranlassen. Die Entwicklung der Zusatzrentensysteme einzelner Unternehmen bzw. für bestimmte Berufsgruppen gestützt auf in Tarifverträgen getroffene Vereinbarungen wäre sinnvoll.

    6.1.3. Die steuerlichen Regelungen für kapitalgedeckte Altersversorgungssysteme stützen sich auf drei unterschiedliche Konzepte in den EU-Mitgliedstaaten:

    (a) BBS, d. h. Beiträge befreit, Kapitalerträge befreit und Renten besteuert

    (b) BSS, d. h. Beiträge befreit, Kapitalerträge besteuert und Renten besteuert

    (c) SBB, d. h. Beiträge besteuert, Kapitalerträge befreit und Renten befreit.

    Der Gedanke, dass bei (durch Rentenbeitragszahlungen) verschobenem Einkommen auch die Steuer verschoben werden sollte, erscheint logisch. Auch wegen des größeren Anteils am BIP, der künftigen Rentnern zukommen wird, lässt sich die völlige Steuerbefreiung der Renten sicherlich nur schwerlich aufrecht erhalten.

    6.2. Vom Standpunkt des Binnenmarktes aus gesehen müssen rasche Fortschritte bei der Lösung der Probleme erreicht werden, die durch grenzüberschreitende Rentenregelungen verursacht werden. In diesem Zusammenhang ist die jüngste Mitteilung der Kommission zur Besteuerung zu begrüßen. Sie war bereits Gegenstand einer getrennten Stellungnahme des Ausschusses(9).

    7. Allgemeine Bemerkungen

    7.1. Die Gewährleistung der Rentenzahlungen für eine ständig alternde Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben, vor denen die EU steht. Die Unionsbürger müssen davon ausgehen können, dass die erforderlichen Anstrengungen unternommen werden.

    7.2. Wichtigstes Anliegen des Ausschusses ist weiterhin die Sicherung des Einkommens künftiger Rentner. Die Rentner sind ein gefährdeter Teil der Gesellschaft und ihre Interessen sind zu schützen. Der Ausschuss unterstützt daher nachdrücklich die Auffassung, dass hierzu geeignete Maßnahmen zu treffen sind, wobei jedoch zu beachten ist, dass die Solidargemeinschaft zwischen den Generationen erhalten bleiben muss.

    7.3. Erhöhung der Erwerbsquoten älterer Arbeitnehmer

    7.3.1. Die Erhöhung der Erwerbsquote ist für die Bezahlbarkeit der Renten von großer Bedeutung. Wie bereits angeführt ist diese Quote bei Arbeitnehmern zwischen 55 und 64 Jahren beträchtlich niedriger als bei anderen Altersgruppen. Grund dafür sind größtenteils Regelungen, die es älteren Arbeitnehmern gestatten, frühzeitig - vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter - aus dem Arbeitsprozess auszuscheiden.

    Diese Regelungen waren eingeführt worden, damit ältere Arbeitnehmer auf sozial verträgliche Art Platz für jüngere Arbeitnehmer machen konnten. Grund hierfür war die hohe Arbeitslosigkeit.

    7.3.2. Die Ansichten darüber haben sich seit Einführung der Regelungen verändert. Die Arbeitsmarktsituation ist in vielen Mitgliedstaaten nun eine andere. Auch die finanziellen Belastungen durch die Vorruhestandsregelungen wiegen immer schwerer.

    7.3.3. Der Ausschuss hat sich bereits in früheren Stellungnahmen für eine höhere Erwerbsquote der älteren Arbeitnehmer ausgesprochen. In der Stellungnahme zum Thema "Ältere Arbeitnehmer" wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen:

    - eine Personalpolitik, die das Alter berücksichtigt,

    - Steueranreize für Arbeitgeber, um älteren Menschen weiter Arbeit zu geben,

    - Teilzeitrente,

    - Steueranreize für Arbeitnehmer, um länger in Arbeit zu bleiben,

    - flexibler Renteneintritt.

    7.3.4. Wenn die Erwerbsquote der älteren Arbeitnehmer künftig steigt, sieht der Ausschuss vorläufig keinen Anlass für eine Harmonisierung des Renteneintrittsalters. Bisher ist dies Sache der Mitgliedstaaten, und daran soll sich vorläufig auch nichts ändern.

    Schließlich ist der Ausschuss der Auffassung, dass eine Debatte über eine Anhebung des Renteneintrittsalters wenig Sinn macht, solange die Erwerbsquote der älteren Arbeitnehmer nicht wesentlich erhöht wird, denn wichtigster Indikator ist das tatsächliche, und nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter.

    7.3.5. Der Ausschuss empfiehlt daher die Einführung flexibler Eintrittsalter, so dass Arbeitnehmer mit guter Gesundheit, die gerne weiter arbeiten möchten, die Gelegenheit und finanzielle Anreize erhalten, entweder in Vollzeit- oder in Teilzeitarbeit weiterzumachen. Die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer ab einem angemessenen Lebensalter die Arbeitsstunden nach und nach verringern, würde einer verringerten Leistungsfähigkeit entsprechen und zugleich dem Arbeitnehmer die Gelegenheit geben, mit einem für seinen Bedarf ausreichenden Lohn weiter beschäftigt zu bleiben, und die Auszahlung der eigentlichen Rente würde hinausgezögert.

    7.3.6. Eine solche Flexibilität müsste sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Altersvorsorge parallel bestehen. Gegenwärtig gelten jedoch in den Mitgliedstaaten häufig für die einzelnen Säulen unterschiedliche Vorschriften betreffend das flexible Renteneintrittsalter. Modelle eines späteren Renteneintritts könnten gefördert werden, sofern die Art und Weise, wie die Flexibilität in den einzelnen Säulen der Altersvorsorge im jeweiligen Mitgliedstaat angewandt wird, aufeinander abgestimmt ist. Ein späterer Renteneintritt hätte wirtschaftliche Vorzüge und würde zugleich zu besseren und sichereren Renten beitragen.

    7.4. Bewertung der Möglichkeit einer Erhöhung der Beitragssätze

    7.4.1. Der Ausschuss akzeptiert, dass höhere Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu verwendet werden könnten, um die Nachhaltigkeit der Renten zu verbessern.

    7.4.2. Der Ausschuss ist jedoch über die möglichen Folgen höherer Beitragssätze besorgt:

    (a) Die Lohnnebenkosten würden erhöht und somit potenziell das Ziel höherer Erwerbsquoten gefährdet.

    (b) Die Beitragserhöhung ist potenziell insofern ungerecht, als von den Arbeitnehmern verlangt würde, beträchtlich mehr als die wirtschaftlichen Kosten für die Leistungen einzuzahlen, die sie persönlich in der Zukunft wegen des Ungleichgewichts zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern in der Mitte dieses Jahrhunderts erhalten könnten.

    (c) Die Fähigkeit der EU, weltweit verfügbares Kapital für Investitionen aus dem Ausland anzuziehen, könnte beeinträchtigt werden.

    (d) Die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus der EU könnte begünstigt werden.

    7.4.3. Der Ausschuss ist daher der Auffassung, dass Vorschläge zur Erhöhung der Beiträge unter Beachtung der möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigung zu prüfen sind.

    7.5. Abfederung der höheren Kosten für die Altersvorsorge durch Nutzung der Reservefonds

    7.5.1. Der Ausschuss schlägt vor, als einen Weg zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Systeme der Säule 1 jetzt - sofern möglich - Kapitalrücklagen zu bilden, auf die nach dem Jahr 2020 zurückgegriffen werden kann, um die erhöhten Kosten zu decken.

    7.5.2. Irland ist einer der Mitgliedstaaten, die dieses Verfahren gewählt haben. 1998 hat die irische Regierung geänderte Altersversorgungsregelungen getroffen. Dazu gehört auch die Einrichtung des Nationalen Rentenreservefonds. Die Regierung ist verpflichtet, in diesen Fonds jährlich ein Prozent des BIP einzuzahlen. Außerdem wurden die Erlöse aus Privatisierungen in jüngster Zeit ebenfalls in diesen Fonds eingezahlt. Die Investitionen aus diesem Fonds erfolgen unter Aufsicht eines unabhängigen Gremiums und sollen schließlich dazu eingesetzt werden, die Kosten für die Finanzierung der gesetzlichen Altersversorgung nach dem Jahr 2025 zu decken. Der Fonds ist zweckgebunden, so dass künftige Regierungen die Mittel nicht zweckentfremdet verwenden können.

    7.5.3. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die "Zweckgebundenheit" eine bedeutende Sicherung zum Schutze der Rentner darstellt, weil so gewährleistet wird, dass diese Fonds durch künftige Regierungen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden können.

    7.5.4. Dieses Verfahren bedeutet nicht einen Übergang zur Kapitaldeckung an sich, sondern ist ein Mittel, einen gerechteren Ausgleich zwischen den Generationen zu erzielen.

    7.6. Eine Option zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Renten ist, die Voraussetzungen für den Anspruch auf künftigen Renten zu ändern. Der Ausschuss ist sich bewusst, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten solche Anpassungen der Vorschriften für den Rentenanspruch vorgenommen haben. Für den Ausschuss ist dies kein Bereich, in dem allgemeine Empfehlungen angemessen wären: zum einen wegen des Subsidiaritätsprinzips, zum anderen weil solche Maßnahmen an die besonderen Umstände im jeweiligen Mitgliedstaaten angepasst sein müssen und nach Möglichkeit mit den Sozialpartnern erörtert werden sollten.

    7.7. Der Ausschuss weiß darum, dass die Strukturen der weiterführenden Bildungseinrichtungen in einigen Mitgliedstaaten das Eintreten der Absolventen in den Arbeitsmarkt unnötig hinauszögern. Wegen der neuen demographischen Lage ist eine diesbezügliche Überprüfung wünschenswert. Der Ausschuss betont jedoch, dass dieser Vorschlag nicht etwa auf eine Senkung des Bildungsniveaus abzielt, das vielmehr gemäß dem vom Europäischen Rat von Lissabon vorgegebene Ziel, zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu werden, erhöht werden sollte.

    7.8. Gesetzliche Zusatzrenten mit kapitalgedeckten Ergänzungsregelungen

    7.8.1. Zahlreiche Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass die Förderung von Zusatzrentensystemen einen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Rentensysteme insgesamt leisten kann. All diese Fonds sollten in gut diversifizierte Portfolios investiert werden, um die Risiken zu minimieren, allerdings sollte die Vorgabe von quantitativen Begrenzungen vermieden werden.

    7.8.2. Mindeststandards zur Gewährleistung von Sicherheit und Nachhaltigkeit von kapitalgedeckten Ergänzungsregelungen sind von der Kommission bereits vorgeschlagen worden.

    7.8.3. Zusatzrentensysteme werden insbesondere in drei Mitgliedstaaten - in den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Irland - genutzt. In diesen Staaten ist die Höhe der gesetzlichen Altersversorgung (Umlageverfahren) relativ niedrig, und viele Arbeitnehmer sind Zusatzversorgungssystemen angeschlossen, um ihre Renten zu ergänzen. Während in den Niederlanden fast alle Arbeitnehmer angeschlossen sind, ist in den beiden letztgenannten Ländern der Anteil der in solchen Systemen versicherten Arbeitnehmer aus einer Vielzahl von Gründen noch zu gering, u. a. wegen der zögerlichen Haltung der Arbeitgeber hinsichtlich der Einrichtung eines solchen Systems sowie wegen der befristet beschäftigten Arbeitnehmer usw.

    7.8.4. Diese Frage stand kürzlich sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Irland auf der Tagesordnung. Im VK hat die Regierung die Anteilseigner-Versorgung eingeführt. Mit diesem System hat die Regierung Rahmenbedingungen geschaffen, nach denen die Rentenversicherungsträger eine anteilseigene Altersversorgung anbieten können. Die Arbeitgeber müssen an der Regelung mitwirken, indem sie die Lohnabzüge realisieren, die Beitragszahlung der Arbeitgeber bleibt jedoch freiwillig. Zudem ist in den einschlägigen Rechtsvorschriften eine Obergrenze für die Fondskosten vorgesehen, um sicherzustellen, dass ein möglichst hoher Betrag tatsächlich zum Nutzen der Arbeitnehmer investiert wird. Mit dem System werden praktisch übertragbare Sparpläne ermöglicht, deren Zweck die Auszahlung einer Rente ist.

    7.8.5. Nach Ansicht des Ausschusses könnte die Nutzung solcher Systeme auch in anderen Mitgliedstaaten sinnvoll sein, um gegebenenfalls die gesetzliche Vorsorge zu ergänzen.

    7.9. Anpassung der Renten an eine sich wandelnde Gesellschaft

    7.9.1. Der Ausschuss pflichtet dem Sozialschutzausschuss darin bei, dass darauf geachtet werden muss, die Alterssicherungssysteme den sich wandelnden Beschäftigungsmodellen anzupassen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu gewährleisten.

    7.9.2. Dies sind wichtige Überlegungen und der Ausschuss ist der Auffassung, dass am meisten erreicht wird, wenn die Mitgliedstaaten ihre Erfahrungen austauschen.

    7.9.3. Eines der angestrebten langfristigen Ziele wäre die Individualisierung der Renten, d. h. dass jeder eigene Rentenansprüche hätte und nicht - wie gegenwärtig in bestimmten Fällen - gegenüber einer anderen Person abhängig ist. Das würde hauptsächlich für Frauen gelten. Dabei müsste jedoch wegen der Beschäftigungsmodelle der Frauen, u. a. der Zeiten ohne Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung, dafür gesorgt werden, dass für sie keine unzureichenden Renten verbleiben. Einige Mitgliedstaaten haben sich dieses Problems erfolgreich angenommen.

    7.9.4. In der Gemeinschaft gibt es eine beträchtliche Zahl selbstständiger Unternehmer, die häufig für ihre eigene Alterssicherung und die ihrer Angehörigen nicht ausreichend vorsorgen und möglicherweise keine Ansprüche auf eine angemessene Versorgung aus der ersten Säule haben. Es sollte darauf geachtet werden, diesen Personenkreis ausreichend zu sichern.

    7.9.5. Der Ausschuss stellt fest, dass die älteren Menschen von bestimmten Mitgliedstaaten auf andere Weise als durch Geldleistungen unterstützt werden. Dazu gehören verschiedene Regelungen wie günstigere Besteuerung, kostenlose Stromlieferungen, kostenlose Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Beförderung zu ermäßigten Tarifen, Steuerermäßigung für Mieten. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass diese Art der Unterstützung besonders wirksam ist, um die Armut unter älteren Bürgern zu bekämpfen.

    7.10. In den ergänzenden Altersversorgungssystemen zu regelnde Punkte

    7.10.1. Eines der Hauptprobleme bei den Altersversorgungssystemen ist in einigen Ländern die lange Verfallbarkeitsfrist (bis zu zehn Jahren), nach der ein Arbeitnehmer erst Anspruch auf seine Altersversorgung hat. Dies steht eindeutig im Gegensatz zu dem Standpunkt, dass Renten zeitlich verschobene Zahlungen darstellen, d. h. dass die Rentenansprüche jährlich in derselben Weise wie die Lohn- bzw. Gehaltszahlungen erworben werden. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die langen Verfallbarkeitsfristen gestrichen werden sollten.

    7.10.2. Die demographischen Faktoren, die die Altersversorgung nach dem Umlageverfahren beeinträchtigen, sind auch für kapitalgedeckte Systeme von Bedeutung. Wichtigste Überlegung ist hier, dass die Versicherungsträger rechtzeitig Anpassungen der Beitragssätze vornehmen, um sicherzustellen, dass angemessene technische Reserven in Anbetracht der höheren Lebenserwartung gebildet werden.

    7.10.3. Der Ausschuss hat bereits den Vorschlag für eine Richtlinie über die Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung, durch den die grenzüberschreitende Tätigkeit der Systeme der zweiten Säule erleichtert werden soll, begrüßt und Bemerkungen dazu gemacht(10).

    7.10.4. In dieser Richtlinie wird die wichtige Frage der Besteuerung nicht behandelt. Die Kommission hat diese Frage in einer unlängst veröffentlichten Mitteilung behandelt, zu der der Ausschuss bereits eine Stellungnahme erarbeitet hat(11).

    7.11. Erweiterung

    7.11.1. Nach Ansicht des Ausschusses ist die Nachhaltigkeit der Renten sowohl für die Beitrittsstaaten selbst als auch für die Union insgesamt in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht ein wichtiges Thema. Die Beitrittsstaaten sollten daher aufgefordert werden, die Tragfähigkeit ihrer Rentenregelungen auf lange Sicht zu bewerten und bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit einzuleiten.

    8. Schlussfolgerungen

    8.1. Für den Ausschuss hat der Schutz der jetzt lebenden wie der künftigen Rentner höchste Priorität, damit diese im Rentenalter einen angemessenen Lebensstandard genießen können. Der Ausschuss empfiehlt der Kommission daher, vor dem Hintergrund demographischer und sozialer Veränderungen das Hauptaugenmerk auf diese Frage zu richten.

    8.2. Der Ausschuss stellt zudem mit Genugtuung fest, dass die Mitgliedstaaten nunmehr aktiv daran gehen, eine Verbesserung der Nachhaltigkeit ihrer Rentenzahlungen zu planen. Es ist nicht zweckmäßig, den Mitgliedstaaten gemeinsame Lösungen vorzuschlagen, denn deren Positionen liegen weit auseinander.

    8.2.1. Daher sollten die Mitgliedstaaten nach Auffassung des Ausschusses prüfen, welche Möglichkeiten sich aus der Nutzung von Zusatzrentensystemen (zweite und dritte Säule) als Unterstützungsmaßnahmen ergeben, erkennt aber an, dass ergänzende Regelungen kein Allheilmittel sein können.

    8.3. Mit Nachdruck verweist der Ausschuss auf den Zusammenhang zwischen hohem Lebensalter und Gesundheits- und Pflegekosten sowie Renten. Der Ausschuss begrüßt die geplanten Arbeiten des Ausschusses für Wirtschaftspolitik mit dem Ziel, ein voraussichtliches Langzeitprofil dieser Kosten zu erstellen. Besondere Kosten für Behinderte sollten dabei nicht übersehen werden.

    8.4. Der Ausschuss ist zudem der Meinung, dass auch die Rentenregelungen an die Veränderungen in der Gesellschaft selbst angepasst werden müssen, und er begrüßt, dass dies in den Kommissionsmitteilungen ausdrücklich anerkannt wird.

    8.5. Nach Ansicht des Ausschusses kann eine verbesserte Wirtschaftsleistung ein wichtiger Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit sein - eine höhere Zuwachsrate beim BIP könnte nicht nur eine Verringerung der Arbeitslosigkeit ermöglichen, sondern auch zu einer höheren Erwerbsquote führen. Dies zu erreichen, wird jedoch eine große Herausforderung sein und konzertierte, auf die genannten Ziele abgestimmte Maßnahmenprogramme erfordern. Der Ausschuss für Wirtschaftspolitik leistet einen substanziellen Beitrag zu besserer Verständigung über die Chancen auf diesem Gebiet.

    8.6. Die potenziellen Auswirkungen steigender Ausgaben für die Rentenzahlungen auf die Mitgliedstaaten sind von so erheblicher Bedeutung, dass der Einsatz der Methode der offenen Koordinierung sehr zu begrüßen ist. Die Festlegung gemeinsamer Ziele mit geeigneten Indikatoren wird den Mitgliedstaaten die Gewissheit geben, dass alle Staaten Maßnahmen ergreifen und außerdem die Gelegenheit bieten, voneinander zu lernen, um so Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu übertragen.

    8.7. Der Ausschuss empfiehlt, dass die Beitrittsstaaten angehalten werden, ähnliche Bewertungen ihrer Alterssicherungssysteme vorzunehmen, um deren Nachhaltigkeit auf lange Sicht zu prüfen.

    8.8. Abschließend unterstreicht der Ausschuss erneut die Notwendigkeit, jetzt Maßnahmen einzuleiten, um die wichtige Frage der Nachhaltigkeit der Renten anzugehen, die für alle jetzigen und künftigen Rentnern von größtentscheidender Bedeutung ist.

    Brüssel, den 29. November 2001.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Göke Frerichs

    (1) KOM(2000) 622 endg.

    (2) KOM(2001) 362 endg.

    (3) SOC/085 - Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten durch eine integrierte Vorgehensweise - KOM(2001) 362 endg.

    (4) KOM(2001) 362 endg.

    (5) ABl. C 204 vom 18.7.2000, S. 51.

    (6) KOM(97) 283 endg.

    (7) SOC/017 - Informationsbericht "Demographische Lage und Perspektiven der Europäischen Union" - CES 930/99 fin.

    (8) ABl. C 155 vom 29.5.2001, S. 26.

    (9) ECO/071 - "Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung" - KOM(2001) 214 endg.

    (10) ABl. C 155 vom 29.5.2001, S. 26.

    (11) ECO/071 - "Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung" - KOM(2001) 214 endg.

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