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Document 02022R0259-20220223
Consolidated text: Verordnung (EU) 2022/259 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Verordnung (EU) 2022/259 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
In force
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02022R0259 — DE — 23.02.2022 — 000.001
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VERORDNUNG (EU) 2022/259 DES RATES vom 23. ►C1 Februar ◄ 2022 (ABl. L 042I vom 23.2.2022, S. 1) |
Berichtigt durch:
VERORDNUNG (EU) 2022/259 DES RATES
vom 23. ►C1 Februar ◄ 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates wird wie folgt geändert:
Folgender Artikel wird eingefügt:
„Artikel 6b
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.