Die Richtlinie 2014/65/EU, die als Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) bekannt ist, zielt darauf ab, die Finanzmärkte in der Europäischen Union (EU) robuster und transparenter zu gestalten. Die Richtlinie schafft einen neuen Rechtsrahmen, der die Investitions- und Handelstätigkeiten auf Finanzmärkten besser regulieren und den Anlegerschutz verstärken soll. Nach den mit der Richtlinie (EU) 2024/2811 eingeführten Änderungen zielt sie außerdem darauf ab, Analysen zu Unternehmen, insbesondere zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zu fördern, um deren Sichtbarkeit zu erhöhen und ihnen den Zugang zu den öffentlichen Kapitalmärkten der EU zu erleichtern. Außerdem werden einige Anforderungen an die Börsennotierung von Unternehmen gelockert, um die Kapitalmärkte der EU wettbewerbsfähiger zu machen.
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten erlassen, darunter die Folgenden:
Die Richtlinie 2014/65/EU musste bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften gelten seit dem , nachdem Sie durch die Richtlinie (EU) 2016/1034 um ein Jahr verschoben wurden.
Die Änderungsrichtlinie (EU) 2024/2811 musste bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen Vorschriften der Richtlinie gelten seit dem .
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung) (ABl. L 173 vom , S. 349-496).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/65/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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