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Document 52016PC0088

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Zustimmung zum Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

COM/2016/088 final

Brüssel, den 26.2.2016

COM(2016) 88 final

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Zustimmung zum Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union


BEGRÜNDUNG

Der beigefügte Vorschlag ist der Rechtsakt für die Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Zustimmung zum Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union.

(i)Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft.

Dieser Vorschlag wird gemeinsam vorgelegt mit

(ii)einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten;

(iii)einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.

Gemäß der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien tritt die Republik Kroatien den von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten unterzeichneten oder geschlossenen internationalen Abkommen durch Abschluss eines Protokolls zu diesen Abkommen bei.

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 11. Oktober 2004 unterzeichnet und ist am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten.

Mit einem Beschluss vom 14. September 2012 1 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit den betreffenden Drittländern über den Abschluss der einschlägigen Protokolle. Die Verhandlungen mit der Republik Tadschikistan wurden mit der Paraphierung des Protokolls erfolgreich abgeschlossen.

Mit dem vorgeschlagenen Protokoll wird die Republik Kroatien als Vertragspartei in das Abkommen aufgenommen und die EU zur Bereitstellung der verbindlichen Fassung des Abkommens in kroatischer Sprache verpflichtet.

Nach Auffassung der Kommission ist das Ergebnis der Verhandlungen zufriedenstellend und sie ersucht den Rat, einen Beschluss des Rates über die Zustimmung zum Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union anzunehmen.

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Zustimmung zum Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nach Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien wird der Beitritt der Republik Kroatien zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (im Folgenden „Abkommen“) in einem Protokoll zu diesem Abkommen geregelt.

(2)Am 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit den betreffenden Drittstaaten aufzunehmen 2 . Die Verhandlungen mit der Republik Tadschikistan wurden mit der Paraphierung des Protokolls erfolgreich abgeschlossen.

(3)Der Abschluss des Protokolls durch die Kommission sollte für die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, genehmigt werden.

(4)Im Hinblick auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten fallen, sind die Unterzeichnung und der Abschluss des Protokolls Gegenstand eines getrennten Verfahrens —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Der Abschluss des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft wird genehmigt.

Der Wortlaut des Protokolls ist dem Beschluss über dessen Unterzeichnung beigefügt.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1) Beschluss des Rates über die Ermächtigung – im Hinblick auf den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union – zur Aufnahme von Verhandlungen über die Anpassung von Übereinkünften, die zwischen der Europäischen Union beziehungsweise zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern oder einer oder mehreren internationalen Organisationen unterzeichnet oder geschlossen wurden (Ratsdok. 13351/12 LIMITED).
(2) Beschluss des Rates über die Ermächtigung – im Hinblick auf den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union – zur Aufnahme von Verhandlungen über die Anpassung von Übereinkünften, die zwischen der Europäischen Union beziehungsweise zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern oder einer oder mehreren internationalen Organisationen unterzeichnet oder geschlossen wurden (Ratsdok. 13351/12 LIMITED).
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