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Document 52011DC0571
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Roadmap to a Resource Efficient Europe
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa
/* KOM/2011/0571 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa /* KOM/2011/0571 endgültig */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Herausforderungen und Chancen für
Europa.................................................................... 2 2........... Ressourceneffizienz in Europa
einführen........................................................................... 3 3........... Umgestaltung der Wirtschaft........................................................................................... 5 3.1........ Nachhaltigkeit in Produktion und
Verbrauch.................................................................... 5 3.2........ Aus Abfällen Ressourcen gewinnen................................................................................. 8 3.3........ Forschung und Innovation fördern................................................................................... 9 3.4........ Umweltschädliche Subventionen und
die wahren Preise................................................. 11 4........... Naturkapital und
Ökosystemleistungen.......................................................................... 13 4.1........ Ökosystemleistungen.................................................................................................... 13 4.2........ Biodiversität................................................................................................................. 14 4.3........ Mineralien und Metalle.................................................................................................. 15 4.4........ Wasser......................................................................................................................... 15 4.5........ Luft.............................................................................................................................. 16 4.6........ Land und Böden........................................................................................................... 17 4.7........ Meeresressourcen........................................................................................................ 18 5........... Schlüsselsektoren......................................................................................................... 20 5.1........ Lebensmittel................................................................................................................. 20 5.2........ Besser bauen................................................................................................................ 21 5.3........ Effiziente Mobilität gewährleisten................................................................................... 22 6........... Governance und Überwachung..................................................................................... 22 6.1........ Neue Handlungsansätze für
Ressourceneffizienz............................................................. 22 6.2........ Ressourceneffizienz international
fördern........................................................................ 25 6.3........ Den Nutzen der EU-Umweltmaßnahmen
stärker konkretisieren..................................... 26 7........... Fazit............................................................................................................................. 26 Anhang: Ressourceneffizienz – Wechselbeziehungen
zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU.................................................................................................................................................. 28
1.
Herausforderungen und Chancen für Europa
Europa hat viele
Jahrzehnte Wohlstand und Wohlergehen genossen, die auf der intensiven Nutzung
von Ressourcen beruhten. Doch heute steht es vor der doppelten Herausforderung,
das Wachstum anzuregen, das erforderlich ist, um seinen Bürgerinnen und Bürgern
Beschäftigungsmöglichkeiten und Wohlergehen zu bieten, und sicherzustellen,
dass die Qualität dieses Wachstums zu einer nachhaltigen Zukunft führt. Damit
diese Herausforderungen in Angriff genommen und als Chancen genutzt werden
können, muss unsere Wirtschaft innerhalb einer Generation grundlegend
umgestaltet werden - in Bezug auf Energie, Industrie, Landwirtschaft, Fischerei
und Verkehrssysteme, in Bezug auf das Verhalten von Erzeugern sowie von
Verbraucherinnen und Verbrauchern und in Bezug auf technische Innovationen.
Wird diese Umgestaltung rechtzeitig, vorhersehbar und kontrolliert vorbereitet,
so können wir unseren Wohlstand und unser Wohlergehen weiter ausbauen und
gleichzeitig unseren Ressourcenverbrauch und die Auswirkungen auf die
Ressourcen verringern. Im Laufe des 20.
Jahrhunderts hat sich der weltweite Verbrauch von fossilen Brennstoffen
verzwölffacht. Der Abbau von Bodenschätzen ist um den Faktor 34 gestiegen. In
der EU verbrauchen wir heutzutage jährlich 16 Tonnen Werkstoffe pro Person,
davon werden 6 Tonnen zu Abfall und die Hälfte endet auf einer Deponie. Trends
deuten jedoch darauf hin, dass die Zeit der im Überfluss vorhandenen und
preisgünstigen Ressourcen vorüber ist. Die Unternehmen müssen immer höhere
Preise für unverzichtbare Rohstoffe und Mineralien zahlen, ihre Knappheit und
die starken Preisschwankungen schaden der Wirtschaft. Quellen von Mineralien,
Metallen und Energieträgern sowie Fischbestände, Holz, Wasser, fruchtbare
Böden, saubere Luft, Biomasse und die Biodiversität sind ebenso unter Druck wie
die Stabilität des Klimas. Während der Bedarf an Nahrungs- und Futtermitteln
sowie an Fasern bis zum Jahr 2050 um bis zu 70 % steigen kann, sind
60 % der wichtigsten Ökosysteme der Welt, die zur Erzeugung dieser
Ressourcen beitragen, bereits geschädigt oder werden nicht nachhaltig genutzt.
Wenn wir Ressourcen weiterhin in demselben Tempo verbrauchen, benötigen wir bis
2050 insgesamt das Äquivalent von mehr als zwei Planeten, und die Hoffnungen
vieler Menschen auf eine bessere Lebensqualität werden nicht erfüllt. Unser
Wirtschaftssystem fördert noch immer die ineffiziente Verwendung von
Ressourcen, indem bei einigen von ihnen die Preise nicht ihre wahren Kosten
widerspiegeln. Das World Business Council for Sustainable Development schätzt,
dass wir unsere Ressourceneffizienz bis 2050 um das Vier- bis Zehnfache erhöhen
müssen und bis 2020 bereits erhebliche Verbesserungen notwendig sind. Einige dynamische
Unternehmen haben die Vorteile einer produktiveren Verwendung von Ressourcen
bereits erkannt, doch vielen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern
sind das Ausmaß und die Dringlichkeit der erforderlichen Umstellungen noch
nicht bewusst. Die Förderung der effizienten Verwendung von Ressourcen ist auch
aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll und dürfte dazu beitragen, die
Wettbewerbsfähigkeit und die Rentabilität der Unternehmen zu verbessern. Sie
ist daher ein wesentlicher Bestandteil der EU-Agenda für globale
Wettbewerbsfähigkeit. Sie trägt auch dazu bei, eine nachhaltige Erholung von
der Wirtschaftskrise sicherzustellen, und sie kann die Beschäftigung ankurbeln. Die Umgestaltung
benötigt einen politischen Rahmen, in dem ein Umfeld dafür geschaffen wird,
dass Innovationen und Ressourceneffizienz belohnt werden, wobei wirtschaftliche
Möglichkeiten und bessere Versorgungssicherheit durch Neukonzeption von
Produkten, nachhaltige Bewirtschaftung ökologischer Ressourcen, mehr
Wiederverwendung, Recycling und Ersetzung von Werkstoffen und Einsparungen von
Ressourcen geschaffen werden. Die Entkopplung des Wachstums von der
Ressourcennutzung und die Erschließung dieser neuen Wachstumsquellen erfordern
Kohärenz und Integration in den politischen Strategien, die unsere Wirtschaft
und unseren Lebensstil gestalten. Die Maßnahmen zum Klimaschutz haben bereits
wegweisend dazu beigetragen, das Wachstum von der Nutzung von Kohlenstoff zu
entkoppeln. Die Strategie Europa 2020 und ihre
Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“[1]
hat die Europäische Union auf den Weg zu dieser Umgestaltung gebracht. Die
Initiative fordert einen Fahrplan zur Festlegung „mittel- und langfristiger
Ziele und darauf ausgelegte Maßnamen“. Dieser Fahrplan baut auf den anderen
Initiativen im Rahmen dieser Leitinitiative auf und ergänzt sie, insbesondere
die politischen Errungenschaften auf dem Weg zu einer Wirtschaft mit geringem
CO2-Ausstoß. Er berücksichtigt auch die Fortschritte der
Thematischen Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen[2] von 2005 und der Strategie der
Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung. Der Fahrplan sollte auch im
Kontext der weltweiten Bemühungen um einen Übergang zu einer „grünen
Wirtschaft“ gesehen werden[3].
Er stützt sich auf eine Reihe von Quellen, einschließlich des Berichts der
Europäischen Umweltagentur über den Zustand der Umwelt und die Perspektiven für
die Zukunft, auf die in der beigefügten Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen verwiesen wird.
2.
Ressourceneffizienz in Europa einführen
Ausarbeitung
des Fahrplans Die Vision: Bis 2050 ist die Wirtschaft der Europäischen Union auf eine
Weise gewachsen, die die Ressourcenknappheit und die Grenzen des Planeten
respektiert, und trägt so zu einer weltweiten wirtschaftlichen Umgestaltung
bei. Unsere Wirtschaft ist wettbewerbsfähig und integrativ und bietet einen
hohen Lebensstandard bei deutlich geringerer Umweltbelastung. Alle Ressourcen
werden nachhaltig bewirtschaftet, von Rohstoffen bis hin zu Energie, Wasser,
Luft, Land und Böden. Die Etappenziele des Klimaschutzes wurden erreicht,
während die Biodiversität und die Ökosystemleistungen, die sie unterstützt,
geschützt und wertbestimmt werden und im Wesentlichen wiederhergestellt sind. Der Weg zur
Verwirklichung dieser Vision ist ressourcenschonende Entwicklung. Mit
Ressourceneffizienz kann die Wirtschaft aus weniger mehr produzieren und mit
weniger Input größere Werte schaffen, indem Ressourcen auf nachhaltige Weise
genutzt und ihre Umweltauswirkungen minimiert werden. In der Praxis erfordert
dies, dass die Bestände aller Umweltgüter, die die EU nutzt oder aus der
gesamten Welt bezieht, sicher sind und innerhalb ihres höchstmöglichen
Dauerertrags bewirtschaftet werden. Außerdem muss der Restabfall nahe Null
liegen, und Ökosysteme müssen wiederhergestellt worden sein. Die von der Umwelt
ausgehenden systemischen Risiken für die Wirtschaft werden verstanden und
vermieden. Eine neue Innovationswelle ist erforderlich. Dieser Fahrplan
setzt die Etappenziele fest, die veranschaulichen, was erforderlich ist, um uns
auf den Weg zu ressourcenschonendem und nachhaltigem Wachstum zu bringen. In
jedem Kapitel werden dann die Maßnahmen beschrieben, die kurzfristig
erforderlich sind, um diesen Prozess in Gang zu setzen. Der Fahrplan
bildet einen Rahmen, in dem künftige Maßnahmen geplant und kohärent
durchgeführt werden können, wobei erläutert wird, wie die politischen
Strategien miteinander zusammenhängen und aufeinander aufbauen. Die
Wechselbeziehungen zwischen Schlüsselsektoren und Ressourcen und die
diesbezüglichen politischen Strategien der EU sind in der Tabelle im Anhang
dargestellt. Bevor detaillierte Vorschläge unterbreitet werden, werden für alle
wichtigen Maßnahmen und potenziellen Ziele Folgenabschätzungen durchgeführt[4]. Fortschritte
erzielen und messen Es werden
belastbare und leicht verständliche Indikatoren benötigt, um Signale zu geben
und die Fortschritte bei der Verbesserung der Ressourceneffizienz zu messen, Dieser Fahrplan
schlägt einen neuen Handlungsansatz für Ressourceneffizienz vor. Dazu gehört
ein Prozess, in den alle wichtigen Interessenträger mit Diskussionen und
Vereinbarungen von Indikatoren und Zielen bis Ende des Jahres 2013 einbezogen
werden. Dieser Prozess wird in Kapitel 6 ausführlicher erläutert. Um diesen Prozess
in Gang zu setzen, werden vorläufig zwei Ebenen von Indikatoren formuliert[5]: (1)
Ein vorläufiger Leitindikator -
„Ressourcenproduktivität“ - für die Messung des Hauptziels dieses Fahrplans:
die Verbesserung der Wirtschaftsleistung bei geringerem Druck auf die natürlichen
Ressourcen; (2)
eine Reihe ergänzender Indikatoren für wichtige
natürliche Ressourcen wie Wasser, Land, Werkstoffe und Kohlenstoff, die den
Gesamtverbrauch dieser Ressourcen in der EU berücksichtigen sollen. Hindernisse
überwinden Die EU und ihre
Mitgliedstaaten sollten danach streben, die Hindernisse auszuräumen, die der
Ressourceneffizienz im Wege stehen, und so die richtigen Anreize für
Produktions- und Verbrauchsentscheidungen geben. Hierzu ist Folgendes
erforderlich: –
Prüfung von Märkten und Preisen, Steuern und
Subventionen, die nicht die wahren Kosten der Ressourcennutzung widerspiegeln
und die Wirtschaft auf einem nicht nachhaltigen Kurs blockieren; –
Förderung von langfristigerem innovativem Denken in
Unternehmen, Finanzwelt und Politik, das zu neuen, nachhaltigen Praktiken
führt, bahnbrechende Innovationen anregt und vorausschauende, kosteneffektive
Regulierung fördert; –
Forschungsarbeiten zur Schließung unserer
Wissenslücken und Vermittlung der richtigen Informationen und Ausbildung; –
Lösung von Problemen der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit und Bemühung um einen Konsens mit internationalen
Partnern, damit diese einen ähnlichen Kurs einschlagen.
3.
Umgestaltung der Wirtschaft
Die Umgestaltung der Wirtschaft in Richtung
Ressourceneffizienz wird die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und neue Quellen
für Wachstum und Beschäftigung erschließen, die auf Kosteneinsparungen aufgrund
von größerer Effizienz, die Vermarktung von Innovationen und eine bessere
Bewirtschaftung der Ressourcen während ihres gesamten Lebenszyklus
zurückzuführen sind. Hierzu sind Politiken erforderlich, die die
Wechselbeziehungen zwischen Wirtschaft, Wohlergehen und Naturkapital anerkennen
und versuchen, die derzeitigen Hindernisse für eine bessere Ressourceneffizienz
auszuräumen, und den Unternehmen gleichzeitig eine faire, flexible,
vorhersagbare und kohärente Handlungsgrundlage bieten. Quelle: Europäische Umweltagentur
3.1.
Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.1.1 Produkte verbessern und
Verbraucherverhalten ändern Ein verändertes
Verbraucherverhalten im privaten und im öffentlichen Bereich wird dazu
beitragen, die Ressourceneffizienz zu verbessern, und oft auch zu direkten
Nettoeinsparungen führen. Es kann die Nachfrage nach ressourcenschonenderen
Dienstleistungen und Erzeugnissen erhöhen. Als Orientierungshilfe für
Konsumentscheidungen werden genaue Informationen über die Umweltbelastung
während des gesamten Lebenszyklus und die Kosten des Ressourcenverbrauchs
benötigt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können Kosten sparen, indem sie
Abfall vermeiden und Erzeugnisse kaufen, die lange halten oder die leicht
repariert oder recycelt werden können. Neue unternehmerische Modelle, bei denen
Erzeugnisse nicht gekauft, sondern gemietet werden, können Konsumbedürfnisse
mit geringerem Ressourcenverbrauch während des Lebenszyklus decken. Der Binnenmarkt
und marktorientierte Instrumente spielen eine wichtige Rolle für die Festlegung
eines Rahmens, der den Märkten die Belohnung grünerer Erzeugnisse ermöglicht.
Ein Ansatz, der sowohl auf freiwilligen als auch auf obligatorischen Maßnahmen
beruht - wie die Pilotmarkt-Initiativen und die Ökodesign-Richtlinie - sollte
für ein breiteres Spektrum von Erzeugnissen und Dienstleistungen in Betracht
gezogen werden und mehr ressourcenrelevante Kriterien umfassen. Es wurde jedoch
gezeigt, dass Kosteneinsparungen infolge höherer Effizienz einer Technologie
die Verbraucherinnen und Verbraucher in manchen Fällen dazu veranlassen, mehr
zu konsumieren. Dieses Phänomen, der so genannte „Rebound-Effekt“, muss bei der
Ausarbeitung der politischen Strategie und der Festlegung der Ziele
vorhergesehen und berücksichtigt werden. Etappenziel: Spätestens 2020 werden Bürgerinnen und Bürgern sowie
öffentlichen Behörden über angemessene Preissignale und klare Umweltinformationen
die richtigen Anreize geboten, damit sie die ressourcenschonendsten Erzeugnisse
und Dienstleistungen wählen können. Die Kaufentscheidungen werden Unternehmen
zu Innovationen und zur Lieferung ressourcenschonenderer Waren und
Dienstleistungen veranlassen. Es werden Mindest-Umweltleistungsstandards
festgesetzt, um die Erzeugnisse mit der schlechtesten Ressourceneffizienz, die
die Umwelt am stärksten belasten, vom Markt zu nehmen. Es besteht eine hohe
Verbrauchernachfrage nach nachhaltigeren Produkten und Dienstleistungen. 3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern Europa hat weltweit die höchsten
Netto-pro-Kopf-Einfuhren von Rohstoffen, und seine freie Wirtschaft hängt in
hohem Maße von eingeführten Rohstoffen und Energieträgern ab. Der sichere
Zugang zu Ressourcen ist eine wirtschaftliche Frage von zunehmender
strategischer Bedeutung geworden, wobei mögliche negative soziale und
ökologische Auswirkungen auf Drittländer ein zusätzliches Problem darstellen.
Im Jahr 2007 verbrauchte die Wirtschaft in der Europäischen Union insgesamt
mehr als 8 Mrd. Tonnen Werkstoffe. Wir könnten diese Menge senken und
gleichzeitig die Produktion und die Wettbewerbsfähigkeit steigern[6]. Durch eine bessere
Wiederverwendung von Rohstoffen durch verstärkte „Industriesymbiose“ (bei der einige
Firmen die Abfälle anderer Firmen als Ressource nutzen) in der gesamten EU
könnten darüber hinaus 1,4 Mrd. EUR im Jahr gespart und Verkäufe im
Wert von 1,6 Mrd. EUR generiert werden[7]. Viele Unternehmen haben zwar bereits Maßnahmen
zur Steigerung ihrer Ressourceneffizienz getroffen, doch es gibt noch viel
Spielraum für Verbesserungen. Dies gilt insbesondere für nicht zum Kerngeschäft
gehörende Geschäftsbereiche, bei denen zum Beispiel Energie- oder
Wassereffizienz für die Tätigkeit des Unternehmens nicht von zentraler
Bedeutung sind. Vielen gelingt es nicht, bei der längerfristigen
Ressourcennutzung zu sparen, da sie wegen der geltenden
Berichterstattungspraktiken bei Unternehmen nur kurzfristig planen.
Unternehmen, die bereits in Ressourceneffizienz investieren, müssen von
Fortschritten bei Wissen und Innovation profitieren. Durch den Austausch von Informationen über
Wege zur Ressourceneffizienz zwischen Partnern in Wertschöpfungsketten und in
anderen Sektoren, auch bei KMU, können Abfälle vermieden, Innovationen angeregt
und neue Märkte erschlossen werden. Die Vermeidung der Verwendung gefährlicher
Chemikalien, wo immer dies möglich ist, und die Förderung einer grünen Chemie
kann dazu beitragen, wichtige Ressourcen wie Böden und Wasser zu schützen und bei
anderen, z. B. Werkstoffen, das Recycling und die Wiederverwendung
sicherer, einfacher und billiger zu machen. Das durch die vollständige
Umsetzung von REACH verfolgte Konzept der Chemikalienbewirtschaftung trägt dazu
bei, Möglichkeiten für die Ersetzung gefährlicher Chemikalien durch sicherere
sowie technologisch und wirtschaftlich vertretbare Alternativen aufzuzeigen. Etappenziel: Spätestens 2020 sind Marktanreize und politische Anreize
eingeführt, die Investitionen von Unternehmen in Effizienz belohnen. Diese
Anreize haben zu Innovationen bei ressourceneffizienten Erzeugungsmethoden
geführt, die breite Anwendung finden. Alle Unternehmen und ihre Investoren
können ihre Lebenszyklus-Ressourceneffizienz messen und vergleichend bewerten.
Wirtschaftswachstum und Wohlergehen sind vom Ressourceneinsatz entkoppelt und
basieren hauptsächlich auf dem höheren Wert von Erzeugnissen und
Dienstleistungen. Zur
Förderung der Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch wird die Kommission ·
bei Erzeugnissen mit erheblichen
ökologischen Auswirkungen die Anforderungen an das umweltorientierte
öffentliche Beschaffungswesen verschärfen, prüfen, in welchen Fällen das
umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen mit von der EU finanzierten
Projekten verbunden werden könnte, sowie gemeinsame Beschaffung und Netzwerke
von Beauftragten für öffentliche Beschaffung zur Unterstützung des
umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens fördern (im Jahr 2012); ·
einen gemeinsamen methodischen Ansatz
festlegen, damit die Mitgliedstaaten und der Privatsektor ihre Umweltbilanz in
Bezug auf Erzeugnisse, Dienstleistungen und Unternehmen auf der Grundlage einer
umfassenden Bewertung der Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus
bewerten, anzeigen und vergleichen können („ökologischer Fußabdruck“) (im Jahr
2012); ·
sich ausgehend von einer 2012 fälligen
laufenden Bewertung und nach Anhörung der Interessenträger mit dem ökologischen
Fußabdruck von Erzeugnissen befassen, u. a. durch die Festlegung von
Anforderungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie, um die Ressourceneffizienz
von Erzeugnissen zu verbessern (z. B.
Wiederverwendbarkeit/Verwertbarkeit/Recyclingfähigkeit, recycelte
Inhaltsstoffe, Haltbarkeit), und durch Ausweitung des Geltungsbereichs der
Ökodesign-Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Erzeugnisse (im Jahr
2012); ·
ein besseres Verständnis des
Verbraucherverhaltens sicherstellen und bessere Informationen über den
ökologischen Fußabdruck von Erzeugnissen bereitstellen; dazu gehört auch, dass
die Verwendung irreführender Angaben verhindert und
Umwelt-Kennzeichnungssysteme verbessert werden (im Jahr 2012); ·
den Aufbau von Netzwerken und den
Austausch vorbildlicher Verfahren zwischen Agenturen, die Regelungen für
Ressourceneffizienz für KMU betreiben, unterstützen (fortlaufend). Die Mitgliedstaaten sollten ab 2012 mit
der Kommission Folgendes bewerten: ·
Optionen zur Vergrößerung des Marktnutzens für
wirklich umweltfreundliche Erzeugnisse; ·
Maßnahmen zur Ausweitung der
Verantwortung der Hersteller auf den gesamten Lebenszyklus ihrer Erzeugnisse
(auch durch neue Geschäftsmodelle, durch Orientierungshilfen zu Rücknahme- und
Recyclingregelungen sowie Unterstützung für Reparaturdienste); ·
Maßnahmen zur Optimierung der
Ressourceneffizienz von Verpackungen. Die Mitgliedstaaten sollten ·
Anreize dafür schaffen, dass eine große Mehrheit
von Unternehmen ihre Ressourceneffizienz systematisch misst, vergleichend
bewertet und verbessert (fortlaufend); ·
die Unternehmen dabei unterstützen, so
zusammenzuarbeiten, dass sie ihre Abfälle und Nebenprodukte bestmöglich nutzen
können (z. B. durch Industriesymbiosen) (fortlaufend); ·
sicherstellen, dass KMU dabei beraten und
unterstützt werden, ihre Ressourceneffizienz und die nachhaltige Verwendung von
Rohstoffen zu bestimmen und zu verbessern (fortlaufend); ·
mit der Kommission zusammenarbeiten, um
sicherzustellen, dass bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden
Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste stehen (fortlaufend).
3.2.
Aus Abfällen Ressourcen gewinnen
In der
Europäischen Union fallen jedes Jahr 2,7 Milliarden Tonnen Abfall an,
98 Millionen Tonnen davon sind gefährliche Abfälle. Wiederverwendet oder
recycelt werden im Durchschnitt nur 40 % unserer festen Abfälle, der Rest
geht auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen. Das Gesamtabfallaufkommen in der
EU ist zwar stabil, doch bestimmte Abfallströme, z. B. Bau- und
Abbruchabfälle, Klärschlämme und ins Meer entsorgte Abfälle nehmen weiter zu.
Die Menge der Elektro- und Elektronik-Altgeräte allein dürfte zwischen 2008 und
2014 um rund 11 % zunehmen. In einigen
Mitgliedstaaten werden mehr als 80 % des Abfalls recycelt. Das zeigt, dass
es möglich ist, Abfall als eine der wichtigsten Ressourcen der EU zu nutzen.
Eine bessere Abfallbewirtschaftung ermöglicht eine bessere Ressourcennutzung
und kann neue Märkte erschließen, Arbeitsplätze schaffen sowie die Abhängigkeit
von Rohstoffeinfuhren und die Umweltauswirkungen verringern. Wenn aus Abfällen Ressourcen werden sollen,
die als Rohstoffe in die Wirtschaft zurückgeführt werden, muss der
Wiederverwendung und dem Recycling eine viel höhere Priorität eingeräumt
werden. Eine Kombination von Strategien würde dazu beitragen, eine vollständige
Recyclingwirtschaft zu schaffen, darunter Produktdesign nach dem
Lebenszykluskonzept, bessere Zusammenarbeit aller Marktteilnehmer der
Wertschöpfungskette, bessere Abfallsammelsysteme, ein geeigneter
Regelungsrahmen, Anreize für Abfallvermeidung und Recycling sowie öffentliche
Investitionen in moderne Anlagen für Abfallbehandlung und hochwertiges
Recycling. Etappenziel:
Spätestens 2020 wird Abfall als Ressource bewirtschaftet. Das
Pro-Kopf-Abfallaufkommen sinkt in absoluten Zahlen. Dank weit verbreiteter
getrennter Sammlung und der Entwicklung funktionierender Märkte für
Sekundärrohstoffe sind Recycling und Wiederverwendung von Abfällen
wirtschaftlich attraktive Optionen für Akteure des öffentlichen und des
privaten Sektors. Mehr und mehr Werkstoffe, besonders solche, die erhebliche
Auswirkungen auf die Umwelt haben, und kritische Rohstoffe, werden recycelt.
Das Abfallrecht ist vollständig umgesetzt. Illegale Abfallverbringungen gibt es
nicht mehr. Die energetische Verwertung ist auf nicht recyclingfähige
Werkstoffe begrenzt, Deponierungen gibt es praktisch nicht mehr, und ein
hochwertiges Recycling ist sichergestellt. Die Kommission
wird ·
den Sekundärwerkstoffmarkt und die Nachfrage nach
recycelten Werkstoffen durch wirtschaftliche Anreize und durch die Erarbeitung
von Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft ankurbeln (in den Jahren
2013/2014); ·
die bestehenden Ziele auf den Gebieten Vermeidung,
Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Abkehr von Deponien überprüfen, um
zu einer auf Wiederverwendung basierenden Wirtschaft überzugehen, in der das
Restabfallaufkommen nahe Null liegt (im Jahr 2014); ·
die Einführung von Mindestanteilen für recycelte
Werkstoffe, Haltbarkeits- und Wiederverwendbarkeitskriterien sowie die
Ausweitung der Verantwortung der Hersteller bei wichtigen Erzeugnissen prüfen
(im Jahr 2012); ·
prüfen, auf welchen Gebieten die Rechtsvorschriften
für die verschiedenen Abfallströme angeglichen werden könnten, um die Kohärenz
zu verbessern (in den Jahren 2013/2014); ·
innerhalb der EU und mit den internationalen
Partnern weiterhin darauf hinarbeiten, dass die illegale Verbringung von
Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen, unterbunden wird; ·
sicherstellen, dass öffentliche Mittel aus dem
EU-Haushalt vorrangig für Tätigkeiten auf einer höheren Stufe der
Abfallhierarchie gemäß der Abfallrahmenrichtlinie eingesetzt werden (z. B.
Recyclinganlagen haben Priorität vor Abfallbeseitigung) (in den Jahren
2012/2013); ·
den Austausch von besten Praktiken für die Sammlung
und Behandlung von Abfällen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und
Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung von Verstößen gegen das EU-Abfallrecht ausarbeiten
(in den Jahren 2013/2014). Die Mitgliedstaaten sollten ·
durch ihre nationalen Abfallvermeidungs- und ‑bewirtschaftungsstrategien
die vollständige Durchführung des EU-Abfallrechts, einschließlich der
Mindestziele sicherstellen.
3.3.
Forschung und Innovation fördern
Der Übergang zu einer grünen Wirtschaft mit
geringem CO2-Ausstoß erfordert ein hohes Maß an Innovation von
kleinen schrittweisen Veränderungen bis zu großen technischen Durchbrüchen. Gleichzeitig müssen wir besser und
zuverlässiger verstehen, wie die natürlichen Systeme auf die verschiedenen
Arten von Druck, die wir auf sie ausüben, reagieren. Die Grundlagenforschung
und die angewandte Forschung sollten Herausforderungen identifizieren und
Maßnahmen lenken, und die sozialwissenschaftliche Forschung sollte sich mit
unserem Verständnis des Verhaltens befassen. Um diesen Forschungs- und Innovationsschub
auszulösen, müssen die richtigen Anreize gegeben werden, damit der Privatsektor
mehr in Forschung und Innovation im Bereich Ressourceneffizienz investiert.
Maßnahmen auf der Nachfrageseite werden dazu beitragen, Anreize für
umweltfreundliche Innovationen durch die Erschließung von Märkten zu schaffen.
Es sind klare Rahmenbedingungen notwendig, um die Sicherheit für Investoren zu
erhöhen und Unternehmen, die in grüne Technologien investieren, die als
riskanter angesehen werden und längere Amortisationszeiten haben, besseren
Zugang zu Finanzmitteln zu geben. Etappenziel:
Spätestens 2020 können wir unsere Ressourcen dank bahnbrechender
wissenschaftlicher Entwicklungen und nachhaltiger Innovationen besser
verstehen, bewirtschaften, sparen, wiederverwenden, recyceln, ersetzen,
schützen und in ihrem Wert bestimmen. Ermöglicht wurde dies durch deutlich
höhere Investitionen, Kohärenz beim Umgang mit den gesellschaftlichen
Herausforderungen Ressourceneffizienz, Klimawandel und Widerstandsfähigkeit und
Vorteile durch intelligente Spezialisierung sowie Zusammenarbeit innerhalb des
europäischen Forschungsraums. Die
Mitgliedstaaten werden mit der Kommission ·
einen geeigneten Rahmen schaffen und Anreize zur
Förderung von Investitionen des Privatsektors in die Erforschung und in
Innovationen auf dem Gebiet Ressourceneffizienz geben (fortlaufend). Die Kommission
wird ·
„Innovationspartnerschaften“ aufbauen, um
Ressourceneffizienzziele zu erreichen (z. B. bei Wasser, Rohstoffen sowie
in der produktiven und nachhaltigen Landwirtschaft) (ab 2011); ·
gemeinsame Technologieinitiativen oder andere
Formen von öffentlich-privaten Partnerschaften sowie gemeinsame
Programmplanungen aufstellen, die nationale Forschungsarbeiten auf Gebieten der
Ressourceneffizienz zusammenführen (fortlaufend); ·
Hemmnisse für Öko-Innovationen in Angriff nehmen
(im Jahr 2011); ·
die von der Europäischen Union für die Forschung
bereitgestellten Mittel (EU-Initiative Horizont 2020) auf Schlüsselziele der
Ressourceneffizienz konzentrieren und innovative Lösungen unterstützen für
Nachhaltigkeit im Energie-, Verkehrs- und Bauwesen, die Bewirtschaftung
natürlicher Ressourcen, die Erhaltung von Ökosystemleistungen und
Biodiversität, ressourcenschonende Landwirtschaft und die Bio-Wirtschaft im
weiteren Sinne, umweltfreundliche Werkstoffgewinnung, Recycling,
Wiederverwendung, Ersetzung von umweltschädlichen oder seltenen Werkstoffen,
smartes Design, „grüne Chemie“ und biologisch abbaubare Kunststoffe mit
geringeren Umweltauswirkungen. Die
Mitgliedstaaten sollten ·
öffentliche Forschungsmittel auf die wichtigsten
Ressourceneffizienzziele konzentrieren (fortlaufend).
3.4.
Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise
Die Preise sind das wichtigste Kriterium für
Kauf- und Investitionsentscheidungen, aber sie spiegeln nicht unbedingt die
wahren Kosten des Ressourcenverbrauchs und der Umweltbelastung wider. Außerdem
können die Preise absichtlich verzerrt werden durch umweltschädliche
Subventionen, mit denen Regierungen bestimmten Verbraucherinnen und
Verbrauchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Herstellern einen Vorteil einräumen
mit dem Ziel, ihre Einkommen zu stützen bzw. ihre Kosten zu senken. Dabei
werden jedoch verantwortungsbewusste ökologische Praktiken diskriminiert[8]. 3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen Der Wert der Subventionen mit potenziell
nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere in den Bereichen fossile
Brennstoffe, Verkehr und Wasser, wird auf weltweit 1 Billion USD
jährlich geschätzt. Umweltschädliche Subventionen führen dazu, dass mehr
Abfälle und Emissionen entstehen und mehr Bodenschätze abgebaut werden, oder
sie haben nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität. Sie können zur Beibehaltung
ineffizienter Praktiken führen und Unternehmen davon abhalten, in grüne
Technologie zu investieren. Diese Subventionen können in unterschiedlichen
Formen auftreten, Steuerermäßigungen oder ‑befreiungen sind nur ein Beispiel. Die Abkehr von umweltschädlichen Subventionen
kann wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorteile mit sich bringen und die
Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Die Mitgliedstaaten wurden bereits im
Jahreswachstumsbericht 2011[9]
aufgefordert, umweltschädliche Subventionen zu streichen, um ihre Haushalte zu
konsolidieren. Im Zuge der Abschaffung umweltschädlicher Subventionen sind
möglicherweise alternative Abfederungsregelungen für die am stärksten
betroffenen Wirtschaftszweige, Regionen sowie Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer oder für den Umgang mit Energiearmut erforderlich. Auch die
Auswirkungen einer möglichen Verlagerung der Produktion in andere Länder müssen
berücksichtigt werden. Etappenziel: Spätestens 2020 sind umweltschädliche Subventionen unter
Berücksichtigung der Auswirkungen auf Personen mit entsprechendem Bedarf
abgeschafft. 3.4.2 Die wahren Preise nennen und die
Steuerbelastung verlagern Durch steigende Rohstoffpreise gibt der Markt
bereits Signale für die Knappheit bestimmter Ressourcen. Die Unternehmen sehen
sich immer öfter zu Anpassungen gezwungen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
erhalten, insbesondere auf dem Weltmarkt. Die Kosten von Externalitäten bleiben
allerdings unter Umständen nach wie vor unberücksichtigt, und für eine Reihe
von Ressourcen kommen diese Signale möglicherweise zu spät, um ihre nicht
nachhaltige Ausbeutung zu verhindern. Die Gesamtsteuerbelastung wirkt sich oft
so auf die Preise aus, dass statt mehr Beschäftigung in der Wirtschaft der
Ressourcenverbrauch begünstigt wird. Marktorientierte Instrumente spielen eine
wichtige Rolle für die Korrektur von Marktversagen - zum Beispiel durch die
Einführung von Umweltsteuern, Abgaben, Regelungen für handelbare Zertifikate,
steuerliche Anreize für einen umweltschonenderen Verbrauch oder andere
Instrumente. Neue politische Strategien sollten dazu beitragen, die Preise von
Ressourcen wie Wasser, saubere Luft, Ökosysteme, Biodiversität und
Meeresressourcen, deren Wert auf dem Markt nicht angemessen berücksichtigt
wird, anzupassen. Sie müssen möglicherweise Teil eines umfassenderen Konzepts
mit Regulierungsmaßnahmen sein, z. B. wenn Ressourcen Kollektivgüter sind. Die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit
mit den Ziel, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum anzukurbeln, wurde bereits
im Jahreswachstumsbericht für 2011[10]
und in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2011[11] gefordert. In diesem
Zusammenhang spielen „ökologische Steuerreformen“ eine Rolle, die darin
bestehen, den Anteil der Umweltsteuern zu erhöhen und den anderer Steuern zu
senken. Die Umweltbesteuerung kann auch zur Haushaltskonsolidierung beitragen
und zugleich die Umstrukturierung zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft
erleichtern. Dennoch ist der durchschnittliche Anteil der Umweltsteuern am
Gesamtsteueraufkommen in der EU seit 1999 im Allgemeinen zurückgegangen und
betrug 2009 nur 6,3 %[12]. Mehrere Mitgliedstaaten haben durch verschiedene
Schritte ökologisch ausgerichteter Steuerreformen bereits einen Anteil der
Umweltsteuereinnahmen am Gesamtsteueraufkommen von mehr als 10 % erzielt
und dabei gleichzeitig die Steuereinnahmen erhalten sowie ihre
Wettbewerbsfähigkeit und Energieeffizienz verbessert. Dies zeigt, dass es
möglich ist, die Besteuerung innerhalb eines soliden wirtschaftlichen Rahmens
auf umweltschädliche Tätigkeiten zu verlagern. Um die Verlagerung in den
Preissignalen wirksamer zu messen, die erforderlich ist, um größere
Investitionen in eine effizientere Nutzung von Ressourcen zu fördern, ist
möglicherweise ein zusätzlicher Indikator erforderlich, wie der effektive
Steuersatz auf Umweltverschmutzung oder Ressourcennutzung. Etappenziel:
Spätestens 2020 führt eine grundlegende Verlagerung der Besteuerung vom Faktor
Arbeit weg zur Umweltbesteuerung, auch mit regelmäßigen Anpassungen der realen
Steuersätze im Einklang mit den bewährten Praktiken der Mitgliedstaaten, zu
einem beträchtlichen Anstieg des Anteils der Umweltsteuern an den öffentlichen
Einnahmen. Um
die Problematik der umweltschädlichen Subventionen und besserer Preissignale in
Angriff zu nehmen, wird die Kommission ·
durch das europäische Semester überwachen, wie die
Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen zur Steuerreform, mit der die
Steuerlast vom Faktor Arbeit auf Umweltbelastungen verlagert wird, und die
Abschaffung umweltschädlicher Subventionen ab 2012 weiterverfolgen; ·
den regelmäßigen Austausch bester Praktiken und
Peer Reviews über die Reform umweltschädlicher Subventionen und über
marktorientierte Instrumente zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere im
Rahmen des Forums für marktorientierte Instrumente und der Gruppe
„Steuerpolitik“ fördern (fortlaufend); ·
prüfen, wie staatliche Beihilfen für Maßnahmen zur
Steigerung der Ressourceneffizienz umgesetzt wurden und in welchem Maße die
Ziele der Ressourceneffizienz bei den Überarbeitungen der einschlägigen Leitlinien
für staatliche Beihilfen ab 2013 verstärkt werden sollten; ·
die Arbeiten an der Verbesserung der Indikatoren
für die Besteuerung von Umweltverschmutzung und Ressourcen fortsetzen. Die
Mitgliedstaaten sollten ·
die wichtigsten umweltschädlichen Subventionen
mithilfe etablierter Methoden identifizieren (bis 2012); ·
Pläne und Fristen für die Abschaffung
umweltschädlicher Subventionen festlegen und darüber in ihren nationalen
Reformprogrammen Bericht erstatten (bis 2012/2013); ·
die Besteuerung vom Faktor Arbeit auf
Umweltbelastungen verlagern (fortlaufend); ·
ihre Steuerpolitik und ihre steuerlichen
Instrumente daraufhin überprüfen, wie sie wirksamer zur Ressourceneffizienz
beitragen können, und in diesem Zusammenhang Anreize in Betracht ziehen, mit
denen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller dazu veranlasst werden
können, sich für ressourcenschonendere Erzeugnisse bzw. Herstellungsverfahren
zu entscheiden (spätestens 2013).
4.
Naturkapital und Ökosystemleistungen
4.1.
Ökosystemleistungen
Unser wirtschaftlicher Wohlstand und unser
Wohlergehen hängen von unserem Naturkapital ab. Dazu gehören die Ökosysteme,
die uns mit lebenswichtigen Gütern und Leistungen versorgen - von fruchtbaren
Böden zu ertragreichem Land und intakten Meeren, von frischem Wasser und sauberer
Luft zu Bestäubung, Hochwasserschutz und Klimaregulierung. Viele dieser
Ökosystemleistungen werden fast so genutzt, als wären sie unbegrenzt vorhanden.
Sie werden wie „kostenlose“ Rohstoffe behandelt, ihr wirtschaftlicher Wert wird
auf dem Markt nicht ordnungsgemäß erfasst und deshalb werden sie weiterhin
ausgebeutet oder verschmutzt, was unsere langfristige Nachhaltigkeit und
Widerstandsfähigkeit gegenüber Umweltbelastungen bedroht. In den vergangenen 50 Jahren wurden
60 % der Ökosystemdienstleistungen der Erde geschädigt. In der EU werden
88 % der Fischbestände über den höchstmöglichen Dauerertrag hinaus
befischt und nur 11 % der geschützten Ökosysteme befinden sich in einem
günstigen Erhaltungszustand. Wenn
unsere langfristige Versorgung mit den unverzichtbaren Ökosystemgütern und ‑leistungen
sichergestellt sein soll, müssen wir unser Naturkapital ordnungsgemäß bewerten.
Investitionen in Naturkapital - wie grüne Infrastruktur - haben oft höhere
Erträge als der Bau oder die Herstellung alternativer Lösungen und gleichzeitig
niedrigere Anfangskosten. Etappenziel: Spätestens 2020 werden
Naturkapital und Ökosystemleistungen von öffentlichen Behörden und Unternehmen
ihrem tatsächlichen Wert entsprechend erfasst. Die Kommission
wird ·
die Anwendung innovativer Finanzinstrumente und
marktorientierter Instrumente fördern und ihr größeres Potenzial prüfen,
einschließlich einer möglichen Einführung einer Finanzierungsfazilität für
Biodiversitätsprojekte und Zahlungen für Ökosystemleistungen, um die
Herausforderungen für die Ökosysteme und die Biodiversität auf nationaler, EU-
und internationaler Ebene insbesondere in Zusammenarbeit mit der Europäischen
Investitionsbank und durch Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem
privaten Sektor bewältigen zu können (fortlaufend); ·
Vorschläge zur Förderung von Investitionen in
Naturkapital in Form einer Mitteilung über grüne Infrastruktur (im Jahr 2012)
und eine Initiative „Vermeidung von Nettoverlusten“ (im Jahr 2015) vorlegen, um
das volle Wachstums- und Innovationspotenzial der grünen Infrastruktur und der
„restoration economy“ zu nutzen. Die
Mitgliedstaaten sollten mit der Kommission ·
eine Bestandsaufnahme der Ökosysteme und ihrer
Leistungen erstellen (spätestens 2014); ·
ihren wirtschaftlichen Wert beurteilen und die Einbeziehung
dieser Werte in Rechnungsführungs- und Berichterstattungssysteme auf EU- und
nationaler Ebene fördern (fortlaufend); ·
mit wichtigen Interessenträgern zusammenarbeiten,
um darauf hinzuwirken, dass Unternehmen ihre Abhängigkeit von
Ökosystemleistungen auf der Grundlage der EU-Plattform „Unternehmen &
Biodiversität“ bewerten (fortlaufend).
4.2.
Biodiversität
Die Biodiversität ist die Grundlage vieler
unserer Ökosysteme und unverzichtbar für ihre Widerstandsfähigkeit. Der Verlust
der Biodiversität kann ein Ökosystem schwächen, die Erbringung von
Ökosystemleistungen beeinträchtigen und das System anfällig für
Umweltbelastungen werden lassen. Die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme
ist teuer, und in einigen Fällen können Veränderungen nicht wieder rückgängig
gemacht werden. Es wurde geschätzt, dass die globalen
Geschäftsmöglichkeiten, die von der Biodiversität und den auf ihr basierenden
Ökosystemleistungen abhängen, bis 2050 einen Wert von
800-2300 Mrd. USD jährlich haben könnten. In der Praxis, auf operativer
Ebene, wird der Wert der Biodiversität aber erst allmählich in der
Entscheidungsfindung berücksichtigt. Wenn die Biodiversität erhalten werden
soll, muss dies zur üblichen Praxis werden. In der neuen EU-Biodiversitätsstrategie 2020
sind die wichtigsten politischen Instrumente festgelegt, mit denen dieses Ziel
erreicht und der Trend zum Rückgang der Biodiversität, den wir während der
letzten Generationen erlebt haben, umgekehrt werden soll. Etappenziel: Spätestens 2020 werden der
Verlust an Biodiversität und die Schädigung der Ökosystemleistungen in der EU
aufgehalten und die Biodiversität so weit wie möglich wiederhergestellt. Die Kommission wird ·
ihre Bemühungen zur Integration des Schutzes der
Biodiversität und von Ökosystemaktionen in andere EU-Politikbereiche deutlich
verstärken und dabei den Schwerpunkt auf Landwirtschaft und Fischerei legen
(fortlaufend). Die Mitgliedstaaten werden mit der Kommission ·
zusammen auf die Ziele der Biodiversitätsstrategie
hinarbeiten, indem sie den Wert der Ökosystemleistungen in die
Politikgestaltung integrieren (fortlaufend).
4.3.
Mineralien und Metalle
Eine effizientere Verwendung von natürlichen
Ressourcen wie Metallen und Mineralien ist ein wesentlicher Aspekt der
Ressourceneffizienz. Auf die spezifischen Risiken, einschließlich der
Versorgungssicherheit, wird in der Rohstoff-Initiative eingegangen sowie im
Zusammenhang mit klima- und energiepolitischen Maßnahmen im Rahmen der
Leitinitiative Ressourceneffizienz. Sie werden also nicht umfassend in diesem
Abschnitt behandelt, wenngleich die Wechselwirkung zwischen ihrer Verwendung
und anderen Ressourcen anerkannt wird. Der Übergang zu einer tatsächlich auf dem
Verbrauch basierenden, nachhaltigen Materialwirtschaft oder einer
„Kreislaufwirtschaft“, in der Abfall zu einer Ressource wird, wird auch zu
einer effizienteren Verwendung von Mineralien und Metallen führen. Durch
Maßnahmen zur stärkeren Berücksichtigung der Umweltbelastung während des
gesamten Lebenszyklus, zur Abfallvermeidung und zur Erhöhung der
Wiederverwendungs- und Recyclingrate, durch bessere Forschung und Innovation
sowie durch andere Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstrukturen werden sich
die in Abschnitt 3 dieses Fahrplans beschriebenen Schritte direkt auf die
Effizienz von Mineralien- und Metallressourcen auswirken.
4.4.
Wasser
Wasser ist eine lebenswichtige Ressource für
die menschliche Gesundheit und unverzichtbar für Landwirtschaft,
Fremdenverkehr, Industrie, Verkehr und Energieerzeugung. Wasserknappheit hat
bedeutende Auswirkungen für die Wasserkraft und die Kühlung von Kern- und
Wärmekraftwerken. Der gute Zustand der Umwelt und die Gesundheit
der Bürgerinnen und Bürger hängt von der Qualität und Verfügbarkeit von
Süßwasser ab. Diese nehmen aber immer mehr ab. Der Klimawandel dürfte die
Wasserknappheit sowie Ausmaß und Häufigkeit von Überschwemmungen verstärken.
Viele Flusssysteme und andere Gewässer in Europa wurden durch Wasserentnahme,
die Trockenlegung von Land und Dämme verändert, was oft zu schlechter
Wasserqualität mit schweren ökologischen Schäden und möglichen Folgen für die
Gesundheit führt und nur begrenzten Platz für natürliche Lebensräume lässt. In Europa werden 20 % bis 40 % des
Wassers verschwendet. Durch technologische Verbesserungen allein könnte die
Wassereffizienz um 40 % verbessert werden[13].
Ein besseres Konzept für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen
erfordert eine enge Koordinierung mit der Agrar-, der Verkehrs-, der
Regionalenentwicklung- und der Energiepolitik sowie effektive und faire
Wasserpreise gemäß den Auflagen in der Wasserrahmenrichtlinie (WRR). Änderungen
bei Ökosystemen, Landnutzung, Produktion und Wasserverbrauch sowie
Wiederverwendungsmustern könnten die Wasserknappheit kostenwirksam verringern
und eine gute Wasserqualität sicherstellen. Etappenziel:
2020 sind alle Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete der WRR seit langem
umgesetzt. 2015 wurde in allen Flusseinzugsgebieten der EU ein in Bezug auf
Qualität, Quantität und Verwendung guter Gewässerzustand erreicht. Durch
angepasste Kulturen, besseres Wasserrückhaltevermögen der Böden und effiziente
Bewässerung werden die Auswirkungen von Trockenheiten und Überschwemmungen
minimiert. Alternative Wasserversorgungsoptionen werden nur genutzt, wenn alle
preisgünstigeren Einsparungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Wasserentnahme
sollte unter 20 % der verfügbaren erneuerbaren Wasserressourcen bleiben. Die Kommission wird · die Belange der Ressourceneffizienz noch weiter in die Wasserpolitik integrieren. Dazu gehört ein Konzept für den Schutz der europäischen Gewässer, in dem eine kostenwirksame Strategie festgelegt wird (bereits im Gang); · die Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete der Mitgliedstaaten bewerten, um festzustellen, in welchen Gebieten noch Handlungsbedarf besteht (im Jahr 2011); · im Jahr 2012 Folgendes bewerten und vorschlagen: – Wassereffizienzziele und bessere Wassereffizienzmaßnahmen (z. B. intelligente Verbrauchsmessung, obligatorische Auflagen für wasserführende Geräte; Leitlinien für die Wiederverwendung von Wasser, Verringerung der Wasserverluste aus den Versorgungsnetzen, wassersparende Bewässerung usw.); – bessere Nachfragesteuerung durch wirtschaftspolitische Instrumente (Wasserpreise, Wasserzuteilung) und die Anwendung von Kennzeichnungs- und Zertifizierungsregelungen, die die Lebenszyklusauswirkungen und den virtuellen Wassergehalt von Erzeugnissen messen; – eine geplante europäische Innovationspartnerschaft für Wasser. Die Mitgliedstaaten sollten · auf der Grundlage einer gemeinsamen EU-Methodik, die die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Wirtschaftszweigen und geografischen Gebieten berücksichtigt, Wassereffizienzziele für 2020 auf Ebene der Einzugsgebiete mit geeigneten ergänzenden Maßnahmen festlegen.
4.5.
Luft
Saubere Luft ist eine wertvolle Ressource. In
den am dichtesten besiedelten Gegenden Europas werden mehrere
Luftqualitätsnormen weit überschritten, insbesondere bei den besonders
problematischen Schadstoffen wie Feinstaub, bodennahem Ozon und
Stickstoffdioxid. Trotz intensiver Bemühungen zur Reduzierung der Emissionen
führen die derzeitigen Feinstaubkonzentrationen jedes Jahr zu 500 000
vorzeitigen Todesfällen[14]
in der EU und den unmittelbar angrenzenden Nachbarländern. Studien haben
gezeigt, dass aufgrund von Krankheiten, die auf Luftverschmutzung
zurückzuführen sind, mehr Arbeitstage verloren gehen als erforderlich sind, um
zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen zu bezahlen. Auch die Ökosysteme und die Landwirtschaft
werden durch über die Luft getragene Einwirkungen wie Versauerung,
Eutrophierung und Ozonschäden an Pflanzen beeinträchtigt. Die jährlichen
volkswirtschaftlichen Kosten im Jahr 2020 wurden auf 537 Mrd. EUR
geschätzt[15]. Die bessere Anwendung der geltenden
Rechtsvorschriften und neue, wissenschaftlich fundierte Standards würden zur
Lösung dieser Probleme beitragen und Innovationen anstoßen. Mit entsprechenden
Vorlaufzeiten können diese sicherstellen, dass der Übergang zu einer CO2-armen
Wirtschaft zu Verbesserungen bei der Luftqualität führt. Wichtig sind auch
weitere in diesem Fahrplan vorgesehene Maßnahmen wie die Verringerung von
Abfällen und effizientere Produktionsmethoden sowie Maßnahmen in der
Agrarpolitik und im Verkehrssektor. Etappenziel: Spätestens 2020 werden die
vorläufigen EU-Luftqualitätsnormen erfüllt, auch an besonders stark belasteten
Standorten in Städten. Diese Normen wurden aktualisiert, und es wurden
zusätzliche Maßnahmen festgelegt, um dem übergeordneten Ziel, eine Luftqualität
zu erreichen, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt hat, noch näher zu kommen. Die Kommission wird · eine umfassende Überprüfung aller politischen Maßnahmen der EU zur Luftreinhaltung durchführen (spätestens 2013); · eine verbesserte Strategie für die Zeit nach 2020 vorschlagen und dabei die Möglichkeiten für die Anwendung von Luftqualitäts- und Emissionsnormen und weiteren Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen aus wichtigen Quellen bewerten (im Jahr 2013); · die Durchführung der bereits bestehenden Maßnahmen unterstützen, um zur Lösung anhaltender Luftqualitätsprobleme beizutragen. Die Mitgliedstaaten sollten · ihre Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zur Luftreinhaltung intensivieren (fortlaufend).
4.6.
Land und Böden
In der Europäischen
Union werden jedes Jahr mehr als 1000 km² Land für Wohngebäude Industrie,
Straßen oder Freizeitzwecke „verbraucht“. Etwa die Hälfte dieser Fläche wird
versiegelt[16].
Die Infrastruktur ist zwar in den Regionen unterschiedlich stark ausgebaut,
aber insgesamt betrachtet betonieren wir alle zehn Jahre eine Fläche zu, die
der Größe von Zypern entspricht. Wenn wir bis 2050 auf einem linearen Kurs
einen Zustand erreichen sollen, bei dem netto kein Land mehr verbraucht wird,
müssten wir den Landverbrauch im Zeitraum 2000-2020 auf durchschnittlich
800 km² pro Jahr verringern. In vielen Regionen ist der Boden unwiederbringlich
erodiert oder enthält nur noch wenig organische Stoffe. Auch die Verschmutzung
der Böden ist ein ernstes Problem. Bei der Nutzung
von Land muss fast immer ein Kompromiss gefunden werden zwischen verschiedenen
sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedürfnissen (z. B.
Wohngebäude, Verkehrsinfrastruktur, Energieerzeugung, Landwirtschaft,
Naturschutz). Entscheidungen über Landnutzung sind langfristige
Verpflichtungen, die sich nur schwer oder mit hohem Kostenaufwand rückgängig
machen lassen. Zurzeit werden diese Entscheidungen oft getroffen, ohne dass
zuvor ihre Auswirkungen eingehend analysiert werden, z. B. durch eine
strategische Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Reformen der EU-Agrar-,
Energie-, Verkehrs- und Kohäsionspolitik bieten die Gelegenheit, für Behörden
und Landeigentümer Rahmenbedingungen und die richtigen Anreize im Hinblick auf
dieses Ziel festzulegen. Etappenziel: Spätestens 2020 werden bei
der Ausarbeitung der verschiedenen EU-Politikbereiche die direkten und
indirekten Auswirkungen auf die Landnutzung in der EU und weltweit
berücksichtigt. Es wird angestrebt, die Landnahme so zu reduzieren, dass bis
2050 netto kein Land mehr verbraucht wird. Die Bodenerosion wird verringert und
der Gehalt an organischen Stoffen im Boden wird erhöht; die Sanierung
belasteter Standorte ist weit fortgeschritten. Die Kommission wird ·
die Wissensgrundlage über biotisches Material,
Landnutzungseffekte und -trends sowie Raumplanung, einschließlich der
Auswirkungen auf globaler Ebene und der Auswirkungen auf die Handelspartner,
weiter ausweiten und auf beste Praktiken in den Mitgliedstaaten hinweisen.
Diese Maßnahmen führen zu einer Mitteilung über
Landnutzung (im Jahr 2014); ·
sich mit indirekten Flächennutzungsänderungen
befassen, die vor allem auf die Politik zur Förderung erneuerbarer Energien
zurückzuführen sind (fortlaufend); ·
Leitlinien für beste Praktiken dazu
veröffentlichen, wie die Bodenversiegelung begrenzt, abgemildert oder
kompensiert werden kann (im Jahr 2012); ·
bei der Überprüfung der Richtlinie über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) weiter reichende Erwägungen zur
Ressourceneffizienz berücksichtigen (im Jahr 2012); ·
eine geplante europäische Innovationspartnerschaft
(im Jahr 2011) für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit
vorschlagen, die u. a. darauf abzielt, die Funktion des Bodens bis 2020
auf einem zufriedenstellenden Niveau zu halten (spätestens 2020). Die Mitgliedstaaten
sollten ·
die direkte und indirekte Landnutzung und ihre
Umweltauswirkungen besser in ihre Entscheidungsfindung integrieren sowie
Landnahme und Bodenversiegelung so weit wie möglich begrenzen (fortlaufend); ·
die zur Eindämmung von Erosion und zur Erhöhung des
Anteils organischer Materie im Boden notwendigen Maßnahmen durchführen
(fortlaufend); ·
eine Bestandsaufnahme belasteter Standorte und
einen Zeitplan für Abhilfemaßnahmen erstellen (spätestens 2015).
4.7.
Meeresressourcen
Die Meeresumwelt bietet wirtschaftliche
Möglichkeiten in einer breiten Palette von Sektoren. Dazu gehören
beispielsweise die Förderung von Bodenschätzen, Arzneimittel, Biotechnologie
und Energie. Die Meeresumwelt erbringt auch wichtige Ökosystemleistungen wie
die natürlichen Regulierungsfunktionen, die zur Bekämpfung des Klimawandels
beitragen oder die Küstenerosion aufhalten. Der Druck auf diese Systeme, auch
durch die Einleitung von Schadstoffen über das Süßwasser ins Meer, ist immer
noch groß, obwohl er in mehreren Fällen zurückgeht. Der Seeraum wird nicht
kohärent genug bewirtschaftet, was sich bereits auf unsere Möglichkeiten zur
Nutzung maritimer Tätigkeiten auswirkt. Die Anwendung von
Raumplanungsinstrumenten in Meeresgebieten würde zur Ressourceneffizienz
beitragen. Die Dezimierung der Fischbestände hat ernste wirtschaftliche und
soziale Auswirkungen für die Küstengebiete und trägt durch die Störung von
Ökosystemen zu weiterem Verlust von Biodiversität bei. Zusätzliche Probleme
sind die Verschmutzung der Meere und der Klimawandel (z. B. Versauerung).
Das zentrale Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU und der integrierten
Meerespolitik der EU ist die Nachhaltigkeit, damit eine effiziente und
nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen durch alle Marktteilnehmer der
Wertschöpfungskette sichergestellt ist. Mehr als 1 Million Vögel und 100 000 Meeressäuger und
Meeresschildkröten verenden jedes Jahr aufgrund von Kunststoff- und anderen
Abfällen im Meer. Faktoren wie Abfälle im Meer und städtische
Abwasseraufbereitung verschlimmern die Verschmutzung in einigen Meeren um
Europa erheblich. Um diesen Belastungen entgegenzuwirken, sieht die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
vor, dass ein guter Umweltzustand in Meeresgewässern erzielt werden muss. Etappenziel:
Spätestens 2020 ist ein guter Umweltzustand aller EU-Meeresgewässer erreicht,
und bis 2015 erfolgt die Fischerei innerhalb des höchstmöglichen Dauerertrags. Die Kommission wird · im Kontext der jüngsten Kommissionsvorschläge für die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen anstreben; · weitere Vorschläge zur Streichung aller Fischereisubventionen vorlegen, die der Umwelt schaden könnten; · dazu beitragen, das Naturkapital der Küsten und Meere zu schützen, indem sie politische Maßnahmen für die Bewirtschaftung und Planung vorschlägt (im Jahr 2012) und Wissens- und Demonstrationsprojekte weiter unterstützt; · ökosystembasierte Strategien fördern und das Klimarisiko bei Tätigkeiten auf See berücksichtigen (Mitteilung „Anpassung an den Klimawandel an den Küsten und im Meer“ 2012); · die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen unterstützen und innovative Geschäftsmöglichkeiten in der Meeres- und Küstenwirtschaft ermitteln (Mitteilung über „Blaues Wachstum“, 2012); · in enger Zusammenarbeit mit den Küstenmitgliedstaaten oder in den jeweiligen regionalen Meeresübereinkünften einen Beitrag zu den Strategien zu Abfällen im Meer in allen vier Meeresregionen der EU leisten (im Jahr 2012); · die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Maßnahmen zur Erzielung eines guten Umweltzustands bis 2020 auszuarbeiten und ein umfassendes Netz von Schutzgebieten einzurichten (im Jahr 2020). Die Mitgliedstaaten sollten · die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie umsetzen und Meeresschutzgebiete ausweisen.
5.
Schlüsselsektoren
In den
Industrieländern sind in der Regel 70-80 % aller Umweltauswirkungen auf
die Sektoren Ernährung, Wohnen und Mobilität zurückzuführen. Diese Sektoren
sind auch von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung der
Herausforderungen auf den Gebieten Energie und Klimawandel mithilfe ergänzender
langfristiger Strategien, die mit den in diesem Dokument vorgesehenen Maßnahmen
kombiniert werden, um die Synergien im Rahmen der Leitinitiative
„Ressourceneffizienz“ zu maximieren[17].
5.1.
Lebensmittel
Die
Wertschöpfungskette Lebensmittel und Getränke in der EU ist für 17 %
unserer direkten Treibhausgasemissionen und 28 % des Verbrauchs
materieller Ressourcen verantwortlich, wobei unsere Verbrauchsmuster globale
Auswirkungen haben, insbesondere in Zusammenhang mit dem Verzehr tierischer
Eiweiße. Dieser Sektor ist auch ein großer Verbraucher von Wasser hoher
Qualität, das für seinen Erfolg unverzichtbar ist. Wir verschwenden aber
alleine in der EU jedes Jahr 90 Millionen Tonnen Lebensmittel; das
entspricht 180 kg pro Person. Oft handelt es sich dabei um Erzeugnisse,
die noch genusstauglich sind. Eine gemeinsame
Anstrengung von Landwirten, der Nahrungsmittelindustrie, Einzelhändlern sowie
Verbraucherinnen und Verbrauchern in Form von ressourcenschonenden
Erzeugungsmethoden, der Auswahl nachhaltiger Lebensmittel (im Einklang mit den
WHO-Empfehlungen zur Menge der pro Person verzehrten tierischen Eiweiße,
einschließlich Fleisch und Milcherzeugnisse) und weniger Lebensmittelabfällen
kann zu mehr Ressourceneffizienz und Ernährungssicherheit weltweit beitragen. Die Kommission hat
in ihrer Mitteilung „Ein Haushalt für Europa 2020“ die Maßnahmen vorgeschlagen,
die im Rahmen einer reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik getroffen werden
müssen, damit sie ressourceneffizienter wird[18].
Eine weitere Voraussetzung für die langfristige globale Ernährungssicherheit
ist die nachhaltige Versorgung mit Phosphor, einer unersetzlich wichtigen
Ressource für die Fruchtbarkeit der Böden. Es muss noch weiter erforscht
werden, wie Verbesserungen auf den Gebieten Düngemittel, Lebensmittelproduktion
und biologische Abfälle unsere Abhängigkeit von abgebautem Phosphat verringern
könnten. Etappenziel: Spätestens 2020 sind
Anreize für gesündere und nachhaltigere Erzeugungs- und Verbrauchsstrukturen
weit verbreitet und haben zu einer Reduzierung des Ressourceninputs der
Lebensmittelkette um 20 % geführt. Die Entsorgung von genusstauglichen
Lebensmittelabfällen in der EU sollte halbiert worden sein. Die Kommission wird ·
weiter bewerten, wie die Verschwendung in der
gesamten Lebensmittellieferkette am besten begrenzt werden kann, und prüfen,
wie die Umweltauswirkungen von Verhaltensmustern bei Erzeugung und Verbrauch
gesenkt werden können (Mitteilung über nachhaltige Lebensmittel bis spätestens
2013); ·
eine Methodik für Nachhaltigkeitskriterien für
wichtige Lebensmittel entwickeln (spätestens 2014); ·
die Sicherheit der Versorgung mit Phosphor und
potenzielle Maßnahmen für seine nachhaltige Verwendung weiter bewerten
(Grünbuch über die nachhaltige Verwendung von Phosphor bis 2012). Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
Lebensmittelverschwendung in ihren nationalen
Abfallvermeidungsprogrammen anzusprechen (2013).
5.2.
Besser bauen
Eine
bessere Bauweise und Nutzung von Gebäuden in der EU würde sich auf 42 %
unseres Endenergieverbrauchs, etwa 35 % unserer Treibhausgasemissionen[19] und mehr als 50 % aller
geförderten Werkstoffe auswirken und könnte uns auch helfen, bis zu 30 %
Wasser zu sparen[20].
Die bisherigen politischen Strategien zur Förderung der Energieeffizienz
und der Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden müssen daher weiter verstärkt
und durch Strategien für Ressourceneffizienz ergänzt werden, die auf ein
breiteres Spektrum von Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus von
Gebäuden und Infrastruktur abzielen. Statt lediglich der Baukosten sollten
zunehmend die während der gesamten Lebensdauer von Gebäuden anfallenden Kosten,
einschließlich der von Bau- und Abbruchabfällen, berücksichtigt werden. Bessere Infrastrukturplanung ist eine Voraussetzung für
Ressourceneffizienz von Gebäuden und bei der Mobilität. Deutliche
Verbesserungen beim Ressourcen- und Energieverbrauch während der Lebensdauer -
mit besseren, nachhaltigen Werkstoffen, mehr Abfallrecycling und besserem
Design - werden zur Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors und zum Aufbau eines
ressourcenschonenden Immobilienbestands beitragen. Hierzu ist das aktive
Engagement der gesamten Wertschöpfungskette des Bausektors erforderlich. Die
große Mehrheit der Bauunternehmen sind KMU. Ihnen müssen durch besondere
Strategien Anreize für Ausbildungsmaßnahmen und für Investitionen in
ressourcenschonende Bauweisen gegeben werden. Etappenziel:
Spätestens 2020 gelten für die Renovierung und den Neubau von Gebäuden und
Infrastruktur hohe Ressourceneffizienzstandards. Die Anwendung des
Lebenszykluskonzepts ist weit verbreitet. Alle neuen Gebäude sind
Niedrigstenergiegebäude[21]
und in hohem Maße materialeffizient, und es gibt Strategien für die Renovierung
bestehender Gebäude[22],
wonach jährlich 2 % kosteneffizient saniert werden. 70 % der nicht
gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle werden recycelt[23]. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten ·
bewerten, wie Pläne zur Investition in
Qualifikationen, Ausbildungssysteme und Kommunikation über die besten
ressourcenschonenden Praktiken in der Industrie unterstützt werden können
(fortlaufend); ·
Maßnahmen treffen (gegebenenfalls mithilfe eines
KMU-Tests), die darauf abzielen, die Nachfrage nach ressourcenschonenden
Bauweisen und deren Anwendung durch Berechnung der Lebenszykluskosten und
geeignete Finanzierungsregelungen zu fördern, den Anwendungsbereich von
Eurocodes auf Designkriterien für Nachhaltigkeit auszuweiten, Anreize für
ressourcenschonende Gebäude zu entwickeln und die nachhaltige Verwendung von
Holz im Bauwesen zu fördern (Mitteilung über die nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors, 2011, Mitteilung über nachhaltige Gebäude,
2013); ·
prüfen, wie Innovationen im Bauwesen seitens des
Privatsektors am besten gefördert werden können (fortlaufend).
5.3.
Effiziente Mobilität gewährleisten
Ein modernes, ressourcenschonendes
Mobilitätssystem für Passagiere und Fracht kann erheblich zu Wettbewerbsfähigkeit
und Nachhaltigkeit beitragen. Im Weißbuch zur Verkehrspolitik[24] wird eine breite Palette von
Optionen für die erforderliche ganzheitliche Verkehrspolitik vorgestellt. Etappenziel:
Spätestens 2020 wird die Gesamteffizienz des Verkehrssektors mehr Vorteile mit
optimaler Nutzung von Ressourcen wie Rohstoffe, Energie und Land und weniger
Auswirkungen in Bezug auf Klimawandel, Luftverschmutzung, Lärm, Gesundheit,
Unfälle, Biodiversität und Ökosystemabbau erbringen. Der Verkehr wird weniger
und umweltfreundlichere Energie verbrauchen, eine moderne Infrastruktur besser
nutzen und weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt und wichtige Naturgüter
wie Wasser, Land und Ökosysteme haben. Ab 2012 werden die verkehrsbedingten
Treibhausgasemissionen jährlich um durchschnittlich 1 % gesenkt. Die Kommission wird sicherstellen, dass die Initiativen des Weißbuchs
zur Verkehrspolitik im Einklang mit den Zielen der Ressourceneffizienz
umgesetzt werden, insbesondere durch den Übergang zur Internalisierung externer
Kosten.
6.
Governance und Überwachung
Die Umgestaltung der
Europäischen Union zu einer ressourcenschonenderen Wirtschaft erfordert
konzertierte Maßnahmen in vielen verschiedenen Politikbereichen. Die Kommission
wird zusammen mit den Interessenträgern daran arbeiten, die Indikatoren und
Ziele zu erarbeiten, um die Maßnahmen zu steuern und Fortschritte zu messen.
Sie werden nur dann den erforderlichen Umgestaltungseffekt haben, wenn sie in
der Strategie Europa 2020 uneingeschränkt zum Tragen kommen und die
Ressourceneffizienz in das europäische Semester für die Koordinierung der
Wirtschaftspolitik integriert ist.
6.1.
Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz
Den Dialog
intensivieren: Die politischen Entscheidungsträger auf
EU-Ebene, in den Mitgliedstaaten und auf regionaler Ebene müssen aktive
Diskussionen mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft über die politischen
Bedingungen einleiten, die nötig sind, um die Hindernisse auszuräumen, die der
Ressourceneffizienz im Wege stehen. In den Übergang investieren: Ressourceeffizienz kann zwar Kosten senken, doch dafür muss oft erst
investiert werden. Nach UNEP-Schätzungen beläuft sich der jährliche
Finanzierungsbedarf für die Umgestaltung der Weltwirtschaft in Richtung
Ressourceneffizienz auf 1,05-2,59 Bio. USD[25], hauptsächlich aus privaten
Quellen. Dies erfordert nicht nur Ausgaben für umweltfreundliche Lösungen,
sondern auch die Ökologisierung aller öffentlichen und privaten Investitionen.
Im Vorschlag für einen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 wurden bereits
wichtige Schritte zur Einbeziehung der Ressourceneffizienz in den EU-Haushalt
unternommen. Das rasche Wachstum der globalen Finanzierung für saubere Energie
zeigt, dass diese Änderung der Einstellung möglich ist. Die mangelnde
Vertrautheit von Geldgebern mit den Risiken und Erträgen von Investitionen in
Ressourceneffizienz stellt ein Investitionshemmnis dar, Ungewissheit über die
politische Richtung und Glaubwürdigkeit erhöht das finanzielle Risiko, und
langfristige Investitionen werden von den Finanzmärkten, die auf kurzfristige
Erfolge ausgerichtet sind, oft nicht begünstigt. Indikatoren und mögliche Ziele festlegen: Die Festlegung von Indikatoren und eines Prozesses für umfassende
Ressourceneffizienzziele wird dazu beitragen, den Weg zur
Ressourceneffizienzvision für 2050 vorzuzeichnen: Die Politik des öffentlichen
Sektors kann besser gestaltet werden, um Kosten und Nutzen einer effizienteren
Verwendung von Ressourcen zu berücksichtigen, und der Privatsektor wird von
besseren Signalen für Investitionspläne sowie von der nötigen Vorhersagbarkeit
und Transparenz für langfristige Entscheidungen profitieren. Das im Rahmen der Strategie Europa 2020
angestrebte Ziel eines nachhaltigen Wachstums beinhaltet spezifische
Zielvorgaben für Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz und erneuerbare
Energien, die für die Verwirklichung der Ressourceneffizienzziele relevant
sind. Die Verwirklichung dieser Ziele ist unabdingbar für den Schutz der
natürlichen Ressourcen, und die Maßnahmen im Rahmen dieses Fahrplans werden
auch dazu beitragen, sie zu erreichen. Sie erfassen aber nicht mehrere wichtige
Nachteile für unsere Wirtschaft, Gesundheit und Lebensqualität, z. B.
Faktoren wie ineffiziente Landnutzung, schlechte Wasserqualität sowie
Wasserknappheit, die Abfallproblematik und die Luftverschmutzung sowie den
Verlust von Ökosystemleistungen, Fischbeständen und Biodiversität. Die
Berücksichtigung dieser Faktoren würde dazu beitragen, neue Quellen
nachhaltigen Wachstums zu erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig
zu stärken. Bei der Integration ökologischer,
wirtschaftlicher und sozialer Kostenrechnungssysteme werden bereits wichtige
Fortschritte erzielt, aber es gibt konkurrierende Vorstellungen darüber, welche
Indikatoren als Orientierungshilfe für bessere politische oder Investitionsentscheidungen
verwendet, verbessert oder entwickelt werden müssen. Diese Indikatoren müssen
belastbar, leicht verständlich und allgemein akzeptiert sein, um die
Fortschritte bei der Verbesserung der Ressourceneffizienz kontinuierlich messen
zu können. Deshalb schlägt die Kommission vor, alle Interessenträger in die
Entwicklung dieser Indikatoren und der möglichen Ziele einzubeziehen. Die Kommission erkennt jedoch an, dass sofort
mit der Messung der Fortschritte begonnen werden muss, und schlägt daher als
vorläufigen Leitindikator die Ressourcenproduktivität, gemessen als Verhältnis
des BIP zum inländischen Materialverbrauch, ausgedrückt in EUR/Tonne, vor.
Dabei stünde ein hohes Verhältnis für bessere Leistung, d. h. Wachstum,
bei dem relativ betrachtet weniger Ressourcen verbraucht werden[26]. Damit werden jedoch nur die
Aspekte der materiellen Ressourcen erfasst; andere Ressourcen oder die mögliche
Verlagerung der Belastung in andere Länder bleiben unberücksichtigt. Da dieser vorläufige Leitindikator nur ein
unvollständiges Bild vermittelt, sollte er ergänzt werden durch eine ganze „Anzeigetafel“
von Indikatoren für Wasser, Land, Werkstoffe und Kohlenstoff sowie Indikatoren,
die Umweltbelastungen und unser Naturkapital oder die Ökosysteme messen und
dabei die globalen Aspekte des Verbrauchs in der EU berücksichtigen. Wie in der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die diesem Fahrplan beigefügt
ist, erläutert, wird mithilfe thematischer Indikatoren auf einer dritten Ebene
gemessen, inwieweit die Ziele in anderen Sektoren erreicht werden. Etappenziel: Spätestens 2020 werden
Interessenträger auf allen Ebenen mobilisiert, um sicherzustellen, dass
Politik, Finanzwesen, Investitionen, Forschung und Innovation kohärent sind und
sich gegenseitig verstärken. Entscheidungsträger im öffentlichen und im
privaten Sektor werden sich bei der Umgestaltung der Wirtschaft in Richtung
Ressourceneffizienz an hochgesteckten Zielvorgaben für die Ressourceneffizienz
und belastbaren, aktuellen Indikatoren orientieren. Die
Kommission wird mit den Mitgliedstaaten ·
Ressourceneffizienzaspekte ab 2012 in das
europäische Semester einbeziehen, mit Schwerpunkt auf dem Vorrang für
nachhaltige, wachstumsfreundliche Maßnahmen; ·
Unternehmen, Wissenschaftler, NRO sowie lokale und
nationale Behörden zusammenbringen, um die Chancen und Herausforderungen zu
untersuchen und neue Handlungsansätze für nachhaltiges, ressourcenschonendes
Wachstum zu empfehlen (im Jahr 2012); ·
eine weitreichende Einigung mit diesen
Interessenträgern darüber erzielen, wie die Fortschritte gemessen und die Ziele
festgelegt werden, um der Herausforderung zu begegnen (spätestens 2013). Die
Kommission wird ·
eine „EU-Plattform für den Übergang zur
Ressourceneffizienz“ (2012) errichten, die auf der Arbeit der bereits bestehenden
Plattformen aufbaut; ·
einen Runden Tisch zur Finanzierung der
Ressourceneffizienz einrichten, an dem Vertreter von privaten und
institutionellen Banken (z. B. EIB, EBRD), Versicherungsunternehmen und
Risikokapitalgesellschaften teilnehmen sollen, um Möglichkeiten zur Entwicklung
angepasster Finanzierungsmodelle und zur Nutzung innovativer
Finanzierungsinstrumente für Ressourceneffizienz aufzuzeigen (2012); ·
ein EU-Kompetenzpanorama und
einen europäischen Branchenrat für Qualifikationen für grüne und grünere
Arbeitsplätze ausarbeiten; ·
die Arbeit an Indikatoren, einschließlich der
Datenqualität, mit einer Bestandsaufnahme der bereits bestehenden
Bewertungsrahmen, wie iGrowGreen, mit Blick auf die Aufnahme in die
Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 fortsetzen (2013); ·
einen neuen Leitindikator für Naturkapital und
Umweltauswirkungen der Ressourcennutzung vorschlagen (Ende 2013); ·
ihre Bemühungen im Rahmen des Fahrplans „Das BIP
und mehr“ zur umfassenderen Messung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher
Fortschritte, u. a. durch Weiterentwicklung des System von Umweltkonten,
stärkere Integration externer Umweltkosten in die volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung und Entwicklung eines zusammengesetzten Index für
Umweltbelastungen fortsetzen; ·
den besten Weg für die Einbeziehung von
Ressourceneffizienzaspekten in die Folgenabschätzungen zu künftigen politischen
Vorschlägen prüfen. Die
Mitgliedstaaten sollten ·
die bestehenden nationalen Strategien für
Ressourceneffizienz weiterentwickeln und verstärken und sie in ihre nationalen
Maßnahmen der Wachstums- und Beschäftigungspolitik einfließen lassen
(spätestens 2013); ·
ihre Fortschritte auf dem Weg zur
Ressourceneffizienz im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme melden.
6.2.
Ressourceneffizienz international fördern
In einer ganzen
Reihe von Ländern, nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in Japan,
Korea, den Vereinigten Staaten, China und anderen, werden bereits Maßnahmen
umgesetzt, um die Vorteile einer größeren Ressourceneffizienz zu nutzen. In den
Nachbarländern der EU besteht auch großes Interesse am Dialog und an
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Diese Initiativen sind im Gesamtzusammenhang
der weltweiten Bemühungen zur Förderung des Übergangs zu einer grünen
Wirtschaft zu sehen. Die Europäische Union kann von den Erfahrungen anderer
lernen und trägt aktiv dazu bei, den Kurs, den unsere Partnerländer
einschlagen, mitzubestimmen, insbesondere in den Beitrittsländern, die
aufgerufen sind, mit der Anpassung ihrer Politiken zu beginnen. Als Grundlage für
weitere Erörterungen auf der Konferenz Rio+20 im Juni 2012 hat die
Europäische Kommission vor kurzem ein breites Spektrum möglicher Maßnahmen
vorgeschlagen, zu denen neue internationale Initiativen auf den Gebieten
Wasser, Energie, Landwirtschaft, Landnutzung, Wälder, Chemikalien,
Meeresressourcen, Schulungsprogramme, die Mobilisierung privater und
öffentlicher Gelder und Investitionen sowie der Übergang zu einer wirksameren
globalen, multilateralen Governance gehören[27]. Etappenziel:
Spätestens 2020 wird Ressourceneffizienz ein gemeinsames Ziel der
internationalen Gemeinschaft sein und auf der Grundlage der in Rio vereinbarten
Strategien wurden bereits Fortschritte in diese Richtung erzielt. Die Kommission wird mit
den Mitgliedstaaten (fortlaufend) ·
sich für den Erfolg des Gipfels Rio+20 im Jahr 2012
und für konkrete Fortschritte auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen
Wirtschaft und einer effizienteren Verwendung der natürlichen Ressourcen
einsetzen; ·
den Dialog mit strategischen Partnerländern
intensivieren, um Erfahrungen und gute Praktiken auf dem Gebiet der
Ressourceneffizienz auszutauschen; ·
gemeinsame Initiativen mit Beitrittsländern,
potenziellen Beitrittsländern und anderen Nachbarn unternehmen, mit denen wir
viele Umweltressourcen teilen; ·
den Abschluss und die effektive Umsetzung
internationaler Vereinbarungen fördern, um Verbrauchs- und
Produktionsstrukturen weltweit nachhaltiger zu gestalten; ·
Entwicklungshilfe dafür einsetzen, Bemühungen
weniger entwickelter Länder zur Verbesserung der Ressourceneffizienz im
Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und der Beseitigung der Armut zu
unterstützen; ·
bei Forschung und Innovation auf dem Gebiet
Ressourceneffizienz mit internationalen Partnern zusammenarbeiten; ·
auf stärkere multilaterale Mechanismen für eine
globale Ordnungspolitik für öffentliche Güter hinarbeiten.
6.3.
Den Nutzen der EU-Umweltmaßnahmen stärker
konkretisieren
Fortschritte in
Richtung Ressourceneffizienz hängen von Verbesserungen der Art und Weise ab,
wie wir unsere natürlichen Ressourcen und Ökosysteme bewirtschaften. In den
Mitgliedstaaten gibt es noch große Lücken bei der Durchführung von Maßnahmen
insbesondere auf den Gebieten Naturschutz, Abfälle und Wasserwirtschaft. Die
Kosten der Nichtdurchführung der geltenden Vorschriften werden auf rund 50 Mrd. EUR
jährlich geschätzt[28]. Etappenziel: Spätestens 2020 kommt der Nutzwert des EU-Umweltrechts in
vollem Umfang zum Tragen. Die Kommission wird ·
Maßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse, zur
Sensibilisierung und zur stärkeren Mobilisierung wichtiger Akteure vorschlagen,
um die Durchsetzung von Umweltmaßnahmen in der gesamten Europäischen Union zu
verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten ·
das EU-Recht in vollem Umfang umsetzen.
7.
Fazit
Die bisherigen Wachstumsmuster haben uns mehr
Wohlstand gebracht, aber durch intensive und oft ineffiziente Nutzung von
Ressourcen. Die Bedeutung der Biodiversität, der Ökosysteme und ihrer
Leistungen wird viel zu gering eingeschätzt, die Abfallkosten fließen oft nicht
mit in die Preise ein, die derzeitigen Märkte und öffentlichen Maßnahmen können
die konkurrierende Nachfrage nach strategischen Ressourcen wie Mineralien,
Land, Wasser und Biomasse nicht vollständig decken. Diese Lage erfordert
kohärente und integrierte Maßnahmen in einem breiten Spektrum von
Politikfeldern, um die zu erwartende Ressourcenknappheit zu bewältigen und
unseren Wohlstand langfristig zu erhalten. Der vorliegende Fahrplan ist nicht die
endgültige Antwort auf alle Herausforderungen. Er ist vielmehr ein erster
Schritt auf dem Weg zu einem kohärenten Aktionsrahmen, der unterschiedliche
Politikfelder und Sektoren erfasst. Ziel ist es, eine stabile Perspektive für
die Umgestaltung der Wirtschaft vorzugeben. Die Kommission wird
Strategiepapiere und Legislativvorschläge zur Durchführung dieses Fahrplans
ausarbeiten. Ohne das Engagement anderer öffentlicher und privater Akteure
werden wir unsere Ressourceneffizienzziele nicht erreichen können. Die Kommission fordert das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen auf, diesen Fahrplan zu billigen und zur
Weiterentwicklung der Maßnahmen der Europäischen Union für ein
ressourcenschonendes Europa beizutragen. Anhang: Ressourceneffizienz – Wechselbeziehungen
zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU Ressource/ Sektor || Fossile Brennstoffe || Werkstoffe und Mineralien || Wasser || Luft || Land || Böden || Ökosysteme: Biodiversität || Meeresressourcen || Abfall || Politische Initiativen der EU Kreislaufwirtschaft || Reduzieren, wiederverwenden, recyceln, ersetzen, schützen, wertbestimmen || Überprüfung der Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch (2012) Energie || Nutzung fossiler Brennstoffe reduzieren durch: - Bessere Energieeffizienz (20 % bis 2020); - Ersetzung durch erneuerbare Ressourcen (20 % bis 2020 und 10 % im Verkehrssektor). || - Versorgungssicherheit bei kritischen Rohstoffen (für erneuerbare Energien und Elektrifizierung) gewährleisten - Energieintensität bei Gewinnung, Produktion und Verbrauch von Rohstoffen reduzieren || - Als erneuerbare Energiequelle effizient nutzen - Kühlbedarf von Kraftwerken senken - Energieintensität der Wasseraufbereitung senken - Verwendung von heißem Wasser durch bessere Geräte und Wasserinfrastruktur verringern || - Verschmutzung durch Schadstoffe reduzieren, insbesondere durch reduzierte Nutzung von fossilen Brennstoffen - Reduzierung der TGH-Emissionen um 20 % bis 2020 (unter den richtigen Voraussetzungen 30 %); - 80-95 % Reduzierung der THG-Emissionen bis 2050 || - Landnutzung für Biokraftstoffe verringern - Energieinfrastruktur optimieren || - Bodenschäden durch SO2- und NOx-Emissionen verhindern - Auswirkungen neuer Infrastruktur/Energielösungen auf Böden abmildern - Torfgebiete erhalten || - Versauerung durch reduzierte Verwendung fossiler Brennstoffe verringern - Schädigung von Ökosystemen durch Gewinnung/Nutzung von Energieträgern vermeiden || - Als Quelle erneuerbarer Energie nutzen - Nachhaltige Nutzung von Algen als Biokraftstoffe gewährleisten - Risiken von Ölunfällen und ‑katastrophen senken - Versauerung aufgrund von THG-Emissionen reduzieren || - Engetische Verwertung von nicht recyclingfähigem Abfall sicherstellen - Energieverbrauch der Abfallbehandlung senken - Verwendung von biologisch abbaubaren Abfällen für Bioenergie und Bioprodukte steigern || - Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie (2011) - Europäischer Strategieplan für Energietechnologie - Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz (2011) - Europäischer Energieeffizienzplan 2020 (2011) - Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie (2011) - Energieinfrastruktur-Paket (2011) - Energiefahrplan 2050 (2011) - Intelligente Netze (2011) - Energieversorgungssicherheit und internationale Zusammenarbeit (2011) Nahrungsmittel || - Verwendung fossiler Brennstoffe durch bessere Energieeffizienz der Lebensmittelproduktion reduzieren - Nachteilige Auswirkungen der Ersetzung fossiler Brennstoffe durch Biokraftstoffe verhindern || - Nutzung von Mineralien und Werkstoffen optimieren (z. B. Phosphor) - Verpackungen verbessern für bessere Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit || - Wassernutzung in der Landwirtschaft optimieren - Hochwasser und Trockenheiten verhindern, d. h. durch Bekämpfung des Klimawandels - Verfügbarkeit von sauberem Wasser für hochwertige Erzeugnisse sicherstellen - Belastung durch Düngemittel und Pestizide vermeiden || - THG-Emissionen reduzieren; - SO2- und NOx-Emissionen reduzieren || - Landnutzung optimieren, um sie mit anderen Verwendungen in Einklang zu bringen - Erschlossenes fruchtbares Land für Landwirtschaft nutzen - Landnahme verringern (z. B. durch optimale Aufnahme tierischer Eiweiße) || - Bodenverlust umkehren - Gehalt der Böden an organischen Stoffen wiederherstellen - Bodenschäden durch SO2- und NOx-Emissionen verhindern - Belastung durch Düngemittel und Pestizide vermeiden || - Ökosysteme erhalten und wiederherstellen, um Bestäubung, Wasserrückhaltung usw. sicherzustellen - Eutrophierung durch Düngemittel vermeiden und Pestizideinsatz reduzieren - Biodiversität durch gute landwirtschaftliche Praxis verbessern || - Fischbestände auffüllen und Beifänge und Rückwürfe vermeiden - Zerstörerische Fangpraktiken abschaffen - Nachhaltige Aquakultur entwickeln - Verschmutzung von Küstengebieten durch Düngemittel reduzieren - Abfälle im Meer vermeiden || - Lebensmittelverschwendung verringern - Recyclingfähige/biologisch abbaubare Verpackungen verwenden - Kompostierung biologischer Abfälle entwickeln || - GAP-Reform (2011) - Vorschlag für eine Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (2011) - Grünbuch über Phosphor (2012) - Mitteilung über nachhaltige Lebensmittel (2013) Gebäude || - Nutzung fossiler Brennstoffe durch bessere Energieeffizienz von Gebäuden und erneuerbare Energien in Gebäuden reduzieren - Nullenergiehäuser bauen und die Renovierungsrate bestehender Gebäude erhöhen || - Verwendung von Werkstoffen optimieren - Nachhaltige Werkstoffe verwenden || - Wassereffizienz von Gebäuden und Geräten verbessern || - THG-Emissionen von Gebäuden reduzieren - Raumluftqualität verbessern || - Zusätzliche Landnahme (z. B. für Zersiedelung) verhindern - Belastete Standorte sanieren || - Zersiedlung fruchtbarer Böden verhindern - Flächenversiegelung minimieren || - Ausreichende und zusammenhängende Grünflächen als Teil grüner Infrastrukturen gewährleisten || - Versauerung aufgrund von THG-Emissionen reduzieren || - Bau- und Abbruchabfälle recyceln (70 % bis 2020) || - Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes in der EU (2011) - Mitteilung über nachhaltige Gebäude (2013) - Initiative für Wassereffizienz in Gebäuden (2012) Mobilität || - Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern durch bessere Kraftstoffeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energien, schrittweise Abschaffung der mit konventionellem Kraftstoff betriebenen Pkw in Städten bis 2050, bessere multimodale Logistik, bessere Verkehrsnetze, effizientere Fahrzeuge || - Ressourceneffizienz von Infrastrukturen erhöhen - Logistik des Materialtransports optimieren; - Versorgungssicherheit bei kritischen Werkstoffen (die für Batterien benötigt werden) gewährleisten || - Zur Senkung von Emissionen das Potenzial des Schiffsverkehrs ausschöpfen - Verschmutzungen durch den Schiffsverkehr reduzieren || - Verkehrsbedingte Verschmutzungen reduzieren: 60 % weniger THG bis 2050; weniger bodennahes Ozon; Feinstaub, NO2; weniger Schwefel in Schiffskraftstoffen || Auswirkungen der Verkehrsinfrastruktur auf Flächenfragmentierung minimieren || - Auswirkungen der Verkehrsinfrastruktur auf Flächenversiegelung minimieren || - Auswirkungen von Flächenversiegelung und ‑zerschneidung sowie Verschmutzung minimieren - Verbreitung invasiver, nicht heimischer Arten vermeiden || - Potenzial der Seeschifffahrt nutzen, um Emissionen zu senken - Verschmutzung durch Abfälle, auch von Schiffen, vermeiden || - Effizienz bei Wiederverwendung und Recycling von Altfahrzeugen (85-95 % bis 2015) und Schiffen sicherstellen || - Weißbuch über die künftige Verkehrspolitik (2011) - Überarbeitung der TEN-V-Politik (2011) - Strategieplan für Verkehrstechnologie Politische Initiativen der EU || Rahmen für staatliche Beihilfen (2013) Richtlinie zur Kraftstoffqualität usw. || - Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze (2011) - Vorschlag für eine Innovationspartnerschaft für Rohstoffe || - Konzept für Wasser (2012) - Innovationspartnerschaft für Wassereffizienz - Überarbeitung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (prioritäre Stoffe) (2011) - Überarbeitung der Grundwasserrichtlinie (2012) || - Fahrplan für eine CO2-arme Wirtschaft bis 2050 (2011) - Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Überwachung von und Berichterstattung über THG - Überprüfung der EU-Politik auf dem Gebiet der Luftqualität (2013) || - Mitteilung über Landnutzung (2014) - Mitteilung LULUCF in den EU-Klimaschutzverpflichtungen (2011) || - Leitlinien für beste Praktiken zur Begrenzung, Abmilderung oder Kompensierung der Bodenversiegelung || - Strategie Europa 2020 für Biodiversität (2011) - Mitteilung über grüne Infrastruktur und Wiederherstellung (2012) - Initiative Vermeidung von Nettoverlusten (2015) || - Reform der Gemeinsamen Meeres- und Fischereipolitik 2011) [AGRI] - Anpassung an den Klimawandel an der Küste und im Meer (2012) - Blaues Wachstum (2013) - Integriertes Küstenzonenmanagement (2012) - Maritime Raumplanung (2012) || - Überprüfung der Ziele auf den Gebieten Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling und Abfalldeponien (2014) || - Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa (2011) - Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-2020 - Reform der Kohäsionspolitik nach 2013 (2011) [REGIO] - Aktionsplan für eine nachhaltige Bioökonomie bis 2020 (2011) - Aktionsplan für Öko-Innovationen (2011) - EU-Horizont 2020 (2011) - Überprüfung der UVP-Richtlinie [1] KOM(2011) 21. [2] KOM(2005) 670. [3] Siehe z. B. Strategie für umweltfreundliches Wachstum
der OECD und Green Economy Report des UNEP sowie die Arbeiten der Europäischen
Umweltagentur. [4] http://ec.europa.eu/governance/impact/index_en.htm [5] Wie im beigefügten KOM(2011) 571 erläutert. [6] Einer Studie zufolge kann eine bessere
Ressourceneffizienz in der verarbeitenden Industrie in Deutschland allein
jährliche Einsparungen zwischen 20 % und 30 % erbringen und bis zu 1 Million
Arbeitsplätze im Land schaffen. In einer anderen neueren Studie werden die
Einsparungen, die Unternehmen im Vereinigten Königreich durch
Ressourceneffizienz-Maßnahmen erzielen könnten, die wenig oder nichts kosten,
auf 23 Mrd. GBP geschätzt [7] Einzelheiten sind der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
zu entnehmen. [8] OECD, Environmentally harmful subsidies: challenges for
reform, 2005. [9] KOM(2011) 11 endgültig. [10] KOM(2011) 11 endgültig. [11] EUCO 10/1/ 11 REV 1. [12] Taxation trends in the European Union, Europäische Union
2011. [13] Wassersparpotenzial in der EU, Ecologic, 2007. [14] EUA, Umweltzustandsbericht 2010. [15] Assessment of Health-Cost Externalities of Air Pollution
at the National Level using the EVA Model System, J. Brandt et al., CEEH 2011. [16] Report on best practices for limiting
soil sealing and mitigating its effects, Prokop et al,
Europäische Gemeinschaften 2011. [17] KOM(2011) 112, KOM(2011) 109,
KOM(2010) 639. [18] KOM(2011) 500. [19] KOM(2007) 860 endgültig. [20] KOM(2007) 414 endgültig. [21] Richtlinie 2010/31/EU. [22] Gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010.
[23] Gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2008/98/EG. [24] KOM(2011) 144. [25] UNEP Green Economy Synthesis 2010. [26] Zur Veranschaulichung des Indikators: Der EU-Durchschnitt betrug
2007 1,30 EUR/Tonne, die schlechtesten und besten Werte lagen unter 0,3
bzw. um 2,5. [27] KOM(2011) 363. [28] The cost of not implementing the environmental acquis,
COWI, erscheint demnächst.