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Document 32009D0407

2009/407/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen (2007-2013)

ABl. L 132 vom 29.5.2009, p. 8–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 22/12/2013; Stillschweigend aufgehoben durch 32013Q1220(01)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/407/oj

29.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 132/8


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 6. Mai 2009

zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen (2007-2013)

(2009/407/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf die Nummer 21, die Nummer 22 Absätze 1 und 2 und die Nummer 23,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Auf der Trilogsitzung vom 2. April 2009 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Einigung darüber erzielt, dass im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms zur Modernisierung der Infrastruktur und zur Förderung der Energiesolidarität Projekte im Energiebereich sowie das Breitband-Internet finanziert werden und dass Maßnahmen zur Bewältigung der anlässlich der Halbzeitbewertung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 („Gesundheitscheck“) festgelegten „neuen Herausforderungen“ intensiviert werden. Die Finanzierung erfordert zunächst eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 gemäß den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung, um die für 2009 maßgebliche Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Teilrubrik 1a um 2 000 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen anzuheben.

(2)

Die Anhebung der Obergrenze bei der Teilrubrik 1a wird vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Rubrik 2 für das Jahr 2009 um 2 000 000 000 EUR gesenkt wird.

(3)

Um ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen angepasst. Diese Anpassung ist neutral.

(4)

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ist also entsprechend zu ändern (2)

BESCHLIESSEN:

Einziger Artikel

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Geschehen zu Straßburg am 6. Mai 2009.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

H.-G. PÖTTERING

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. KOHOUT


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  Zu diesem Zwecke werden die aus der genannten Vereinbarung resultierenden Beträge in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet.


ANHANG

Finanzrahmen 2007—2013 (geändert für das Europäische Konjunkturprogramm) (zu konstanten Preisen 2004)

(Mio. EUR — konstante Preise 2004)

Mittel für Verpflichtungen

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Insgesamt

2007—2013

1.

Nachhaltiges Wachstum

50 865

53 262

55 883

54 860

55 400

56 866

58 256

385 392

1a

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

8 404

9 595

12 021

11 000

11 306

12 122

12 914

77 362

1b

Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

42 461

43 667

43 862

43 860

44 094

44 744

45 342

308 030

2.

Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

51 962

54 685

52 205

53 379

52 528

51 901

51 284

367 944

davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 120

42 697

42 279

41 864

41 453

41 047

40 645

293 105

3.

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 199

1 258

1 380

1 503

1 645

1 797

1 988

10 770

3a

Freiheit, Sicherheit und Recht

600

690

790

910

1 050

1 200

1 390

6 630

3b

Unionsbürgerschaft

599

568

590

593

595

597

598

4 140

4.

Die EU als globaler Akteur

6 199

6 469

6 739

7 009

7 339

7 679

8 029

49 463

5.

Verwaltung  (1)

6 633

6 818

6 973

7 111

7 255

7 400

7 610

49 800

6.

Ausgleichszahlungen

419

191

190

 

 

 

 

800

Mittel für Verpflichtungen insgesamt

117 277

122 683

123 370

123 862

124 167

125 643

127 167

864 169

in Prozent des BNE

1,08 %

1,09 %

1,07 %

1,05 %

1,03 %

1,02 %

1,01 %

1,048 %

Mittel für Zahlungen insgesamt

115 142

119 805

110 439

119 126

116 552

120 145

119 391

820 600

in Prozent des BNE

1,06 %

1,06 %

0,96 %

1,01 %

0,97 %

0,98 %

0,95 %

1,00 %

Verfügbarer Spielraum

0,18 %

0,18 %

0,28 %

0,23 %

0,27 %

0,26 %

0,29 %

0,24 %

Eigenmittelobergrenze in Prozent des BNE

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %


(1)  Ausgaben für Ruhegehälter: Die innerhalb der Obergrenze dieser Rubrik erfassten Beträge sind Nettobeträge, d. h. sie wurden unter Berücksichtigung der Beiträge des Personals zur Versorgungsverordnung (maximal 500 Mio. EUR zu Preisen von 2004 für den Zeitraum 2007—2013) berechnet.


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