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Document 32024R1960

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1960 des Rates vom 15. Juli 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

ST/11169/2024/INIT

ABl. L, 2024/1960, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1960/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1960/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1960

15.7.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1960 DES RATES

vom 15. Juli 2024

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 7. Dezember 2020 hat der Rat die Verordnung (EU) 2020/1998 angenommen.

(2)

In der Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) im Namen der Europäischen Union vom 8. Dezember 2020 zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ist ein Grundwert der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

(3)

In seiner Erklärung vom 16. Dezember 2023 betonte der Hohe Vertreter, dass die Union über die zunehmende Gewalt gegen Palästinenser durch extremistische Siedler im besetzten Westjordanland besorgt ist, die ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht hat. Die Union bekräftigte erneut, dass sie die Gewalt durch Siedler entschieden verurteilt, und forderte Rechenschaftspflicht. Die Union hat Israel zudem aufgefordert, die Gewalt durch Siedler zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Seit den Terroranschlägen der Hamas gegen Israel vom 7. Oktober 2023 hat die Gewalt durch Siedler drastisch zugenommen.

(4)

In ihrer gemeinsamen Erklärung vom 20. Mai 2024 zu den Angriffen auf medizinische und zivile Infrastruktur im Gazastreifen und im Westjordanland haben der Hohe Vertreter und der Kommissar für Krisenmanagement das Leid der Zivilbevölkerung im Gazastreifen als menschliche Tragödie bezeichnet und die tiefe Besorgnis der Union zum Ausdruck gebracht. Sie bekräftigten ihre Forderungen nach einer sofortigen Waffenruhe, der bedingungslosen Freilassung aller Geiseln und dem uneingeschränkten Zugang für humanitäre Hilfe.

(5)

In diesem Zusammenhang sollten fünf Personen und drei Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(6)

Die Verordnung (EU) 2020/1998 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

NAGY I.


(1)   ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 1.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 wird wie folgt geändert:

(1)

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Abschnitt „A. Natürliche Personen“ aufgenommen:

 

Name (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Name

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„110.

Moshe SHARVIT

משה שרביט

(hebräische Schreibweise)

Geburtsdatum: 13.11.1994

Staatsangehörigkeit: israelisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 206223000

Anschrift: Tirzah Valley Farm outpost, West Bank, Occupied Palestinian Territories

Verbundene Organisationen: Moshe’s Farm

Moshe Sharvit ist ein israelischer Siedler im Jordantal und lebt in einem Vorposten in der Nähe des Dorfes mit dem Namen ‚Tirza Valley Farm‘, auch unter dem Namen ‚Moshe‘s Farm‘ bekannt.

Moshe Sharvit verübt als Siedler Gewalttaten gegenüber palästinensischen Bewohnern, die als Viehhirten in der Nähe seines sich auf einem Hügel befindenden Vorpostens im Westjordanland leben, und bedroht sie. Seine Belästigungen gegenüber diesen Gemeinschaften haben sich seit Oktober 2023 verschärft.

Moshe Sharvit hat Palästinenser häufig verbal und physisch belästigt und sie aufgefordert, ihre Häuser und Grundstücke zu verlassen. Im Oktober 2023 hat dieses Verhalten dazu geführt, dass palästinensische Zivilpersonen aus ihrem Dorf Ein Shibli geflohen sind. Er bedrohte palästinensische Männer, Frauen und Kinder verbal und hat einen älteren Menschen körperlich angegriffen. So warf er unter anderem Steine auf Palästinenser und deren Vieh, fuhr absichtlich in Viehherden und auf kultivierte Felder, hetzte Hunde auf Palästinenser und deren Vieh und misshandelte Tiere mit Schlagstöcken und Peitschen.

Moshe Sharvit ist daher verantwortlich für schwere und systematische Menschenrechtsverstöße, darunter auch die Verletzung des Rechts jeder Person, das höchstmögliche Maß an körperlicher und geistiger Unversehrtheit zu genießen. Diese Verstöße geben auch im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union Anlass zu ernster Besorgnis.

15.7.2024

111.

Zvi BAR YOSEF

alias Zvi BAR-YOSEF

 

Geburtsdatum: 20.9.1992

Staatsangehörigkeit: israelisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 204377998

Verbundene Organisationen: Zvi’s Farm

Zvi Bar Yosef gründete im Westjordanland, östlich der Siedlung Halamish, den nicht genehmigten Außenposten ‚Zvi‘s Farm‘. Der Vorposten hat rund 2 500 Dunam (= 620 Acre = 248 ha) besetzt, die von den Dörfern Jibya, Kaubar (Kobar) und Umm Safa bewirtschaftet wurden.

In den Jahren 2019, 2021 und 2023 hat Zvi Bar Yosef wiederholt Palästinenser aus diesen Dörfern angegriffen und war ihnen gegenüber gewalttätig, wodurch einige von ihnen schwer verletzt wurden.

Zvi Bar Yosef ist daher verantwortlich für schwere und systematische Menschenrechtsverstöße darunter auch die Verletzung des Rechts auf körperliche und geistige Unversehrtheit, des Eigentumsrechts und des Rechts auf Privat- und Familienleben. Diese Verstöße geben auch im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union Anlass zu ernster Besorgnis.

15.7.2024

112.

Isaschar MANNE

alias Issachar MANN

יששכר מן

(hebräische Schreibweise)

Geburtsdatum: 10.5.1983

Staatsangehörigkeit: israelisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 038826939

Isaschar Manne, Gründer des nicht genehmigten Vorpostens ‚Manne Farm‘ in der Hügellandschaft südlich von Hebron, hat wiederholt privates Land der Einwohner des Dorfes Ta‘ala betreten und Palätinenser in ihrer Bewegungsfreiheit behindert, indem er beispielsweise palästinensische Kinder davon abgehalten hat, ihre Schule in Tuba, Masafer Yatta zu erreichen.

Seit 2018 wird mehrfach berichtet, dass Isaschar Manne in die Häuser von Viehhirten eingedrungen ist und diese bedroht und belästigt hat. Manne, der oft bewaffnet ist, hat palästinensische Viehhirten daran gehindert, ihr Weideland zu erreichen und sie somit davon abgehalten, ihr Land zu bewirtschaften und für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Isaschar Manne ist daher verantwortlich für systematische und schwere Menschenrechtsverstöße, darunter auch die Verletzung des Eigentumsrechts und des Rechts auf Privat- und Familienleben sowie des Rechts auf Bildung. Diese Verstöße geben auch im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union Anlass zu ernster Besorgnis.

15.7.2024

113.

Baruch MARZEL

 

Position(en): Mitglied von Otzma Yehudit

Geburtsdatum: 23.4.1959

Geburtsort: Boston, USA

Staatsangehörigkeit: amerikanisch, israelisch

Geschlecht: männlich

Anschrift: Tel Rumeida settlement, Hebron, Occupied Palestinian Territories

Baruch Marzel ist ein Mitglied der rechtsextremen Partei ‚Otzma Yehudit‘, die eine der extremsten israelischen Ideologien vertritt und Teil der Bewegung des Kahanismus ist. In den 1990er-Jahren war er Leiter der Kahane-Partei, bis diese im Jahr 1994 von den israelischen Behörden verboten wurde.

2019 wurde Baruch Marzel vom Obersten Gerichtshof Israels mit der Begründung, dass er wiederholt rassistische Bemerkungen geäußert habe, von der Möglichkeit ausgeschlossen, sich als Kandidat für die Parlamentswahlen aufstellen zu lassen.

Baruch Marzel fordert die Schaffung eines Großisraels, in dem es kein Platz für Palästinenser gibt. Er fordert offen eine ethnische Säuberung Israels von Palästinensern und verweigert diesen ihr Recht auf ihr eigenes Land.

Baruch Marzel ist daher für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich einschließlich wegen des Eintretens für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, was der Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeiten oder Gewalt entspricht. Diese Verstöße geben auch im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union Anlass zu ernster Besorgnis.

15.7.2024

114.

Ben-Zion ‚Bentzi‘ GOPSTEIN

בן ציון גופשטיין

(hebräische Schreibweise)

Position: Gründer und Leiter von Lehava

Geburtsdatum: 10.9.1969

Staatsangehörigkeit: israelisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 024526394

Anschrift: Givat HaAvot, Kiryat Arba, Occupied Palestinian Territories

Verbundene Organisationen: Lehava

Ben-Zion ‚Bentzi‘ Gopstein, der in der Siedlung Kiryat Arba (Westjordanland) lebt, ist Gründer und Leiter der extremistischen Organisation ‚Lehava‘, einer Abspaltung der Bewegung des Kahanismus, mit dem Ziel, die ‚Assimilation im Heiligen Land‘ zu bekämpfen.

Ben-Zion ‚Bentzi‘ Gopstein setzt sich dafür ein, dass allen Palästinensern ihre Rechte aberkannt werde, und fordert, dass diese Israel und die palästinensischen Gebiete verlassen.

Ben-Zion ‚Bentzi‘ Gopstein setzte sich offen für einen Krieg gegen die Palästinenser ein. Der Oberste Gerichtshof Israels hat ihm 2019 verboten, sich als Kandidat für die Wahl zur Knesset aufstellen zu lassen, weil er ‚systematisch zu Rassismus gegen die arabische Öffentlichkeit aufstachelt‘.

Ben-Zion ‚Bentzi‘ Gopstein ist daher für systematische und schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich, einschließlich wegen des Eintretens für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, was der Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeiten oder Gewalt entspricht. Diese Verstöße geben auch im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union Anlass zu ernster Besorgnis.

15.7.2024“

(2)

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Abschnitt „B Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ aufgenommen:

 

Name (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Name

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„29.

Moshe’s Farm

alias Tirza Valley Farm Outpost

החווה של משה

(hebräische Schreibweise)

Anschrift: West Bank, Occupied Palestinian Territories

Registrierungsdatum: 2021

Verbundene Personen: Moshe Sharvit

Moshe’s Farm befindet sich im Eigentum des israelischen Siedlers Moshe Sharvit und wurde im Jahr 2020 gegründet. Moshe Sharvit ist ein Siedler und verübt Gewalttaten gegenüber palästinensischen Bewohnern, die als Viehhirten in der Nähe seines sich auf einem Hügel befindenden Vorpostens im Westjordanland leben, und bedroht sie.

Bei Moshe‘s Farm handelt es sich um einen unrechtmäßigen Vorposten, der ungefähr 1,5  km südöstlich von der Siedlung Chamra im Westjordanland liegt. Moshe‘s Farm ist seit seiner Gründung größer geworden und umfasst derzeit mehrere Wohngebäude, ein Gästehaus für Reisende und einen Veranstaltungskomplex. In dem Gästehaus können bis zu 100 Menschen untergebracht werden und sämtliche Gebäude wurden ohne eine Genehmigung errichtet und sind daher illegal. Seit der Gründung von Moshe‘s Farm ist er ein Ausgangspunkt von Gewalt und Belästigung gegenüber palästinensischen Gemeinschaften von Viehhirten und von dort aus verüben Moshe Sharvit und andere Bewohner Gewalt und Belästigung gegenüber Palästinenser.

Daher ist Moshe‘s Farm eine Organisation, die mit Moshe Sharvit in Verbindung steht, gegen den wegen schwerer und systematischer Menschenrechtsverstöße, darunter auch die Verletzung des Rechts jeder Person, das höchstmögliche Maß an körperlicher und geistiger Unversehrtheit zu genießen. Diese Verstöße geben auch im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union Anlass zu ernster Besorgnis.

15.7.2024

30.

Zvi’s Farm

החווה של צב

(hebräische Schreibweise)

Anschrift: Halamish, West Bank, Occupied Palestinian Territories

Verbundene Personen: Zvi Bar Yosef

Bei Zvi‘s Farm handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, der einen unrechtmäßigen, nicht genehmigten Vorposten auf palästinensischem Gebiet in der Nähe von Halamish im Westjordanland bildet.

Zvi‘s Farm befindet sich in einem Teil des Westjordanlands, der sich unter vollständiger Kontrolle des israelischen Militärs befindet und der von Palästinensern bewohnt wird.

Zvi‘s Farm wird von Zvi Bar Yosef betrieben, der den Vorposten als Ausgangsbasis für seine Gewalttaten gegen palästinensische Bewohner nutzt und die palästinensischen Landwirte am Zugang zu ihrem Land und an dessen Bewirtschaftung hindert. Der Vorposten hat rund 2 500 Dunam (= 620 Acre = 248 ha) besetzt, die von den Dörfern Jibya, Kaubar (Kobar) und Umm Safa bewirtschaftet wurden.

In den Jahren 2019, 2021 und 2023 hat Zvi Bar Yosef wiederholt Palästinenser aus diesen Dörfern angegriffen und war ihnen gegenüber gewalttätig, wodurch einige von ihnen schwer verletzt wurden.

Daher ist Zvi‘s Farm eine Organisation, die mit Zvi Bar Yosef in Verbindung steht, gegen den wegen schwerer und systematischer Menschenrechtsverstöße, darunter auch die Verletzung des Rechts auf körperliche und geistige Unversehrtheit, des Eigentumsrechts und des Rechts auf Privat- und Familienleben, Sanktionen verhängt wurden. Diese Verstöße geben auch im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union Anlass zu ernster Besorgnis.

15.7.2024

31.

Tzav 9

alias Tsav 9, Order 9

 

Website: https://www.tzav9.co.il/faq/

Tzav 9 ist eine israelische Gruppe gewalttätiger Aktivisten, die im Januar 2024 gemeinsam von Reut Ben Haim und Aviad Shlomo Sarid gegründet wurde. Reut Ben Haim und Yossef (Sefi) Ben Haim leiten derzeit die Gruppe.

Laut ihrer Website bestehen die beiden Hauptaufgaben von Tzav 9 darin, Lastkraftwagen, die humanitäre Hilfe wie Nahrungsmittel, Wasser und Kraftstoff nach Gaza liefern, zu blockieren und die Legitimität des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten in Israel in Verruf zu bringen.

Seit Januar 2024 hat Tzav 9 regelmäßig Lastkraftwagen mit humanitärer Hilfe blockiert. Am 18. Januar 2024 hat die Gruppe in Kerem Shalom erstmals Hilfslieferungen blockiert. Am 13. Mai 2024 am Tarquima Checkpoint nahm Tzav 9 an einem gewaltsamen Protest gegen einen Lkw-Fahrer teil. Am 16. Mai 2024 in Binyamin hat sich Tzav 9 an einem weiteren Angriff auf einen Lastkraftwagen mit Nahrungsmitteln beteiligt. Weitere Vorfälle ereigneten sich u. a. in den Gebieten Kerem Shalom und Nitzana. Zu den durchgeführten Handlungen zählen gewaltsame Proteste, Angriffe auf Lastkraftwagen, die Nahrungsmittel liefern, und die Vernichtung dieser Nahrungsmittel. Diese Handlungen haben dazu beigetragen, dass die bereits katastrophale Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen noch weiter verschlimmert wird.

Daher ist Tzav 9 für schwere Menschenrechtsverstöße, darunter auch die Verletzung des Rechts jeder Person, das höchstmögliche Maß an körperlicher und geistiger Unversehrtheit zu genießen, verantwortlich. Diese Verstöße geben auch im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union Anlass zu ernster Besorgnis.

15.7.2024“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1960/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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