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Document L:2014:244:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 244, 19. August 2014


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    ISSN 1977-0642

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 244

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    57. Jahrgang
    19. August 2014


    Inhalt

     

    II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

    Seite

     

     

    VERORDNUNGEN

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 893/2014 der Kommission vom 14. August 2014 über ein Verbot des Fangs von Rotem Thun im Atlantik östlich von 45° W und im Mittelmeer durch in Italien, Portugal und Spanien registrierte Tonnaren

    1

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 894/2014 der Kommission vom 14. August 2014 über ein Fangverbot für Ringwadenfänger, die die Flagge Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens oder Maltas führen oder in diesen Mitgliedstaaten registriert sind und im Atlantik östlich von 45° W oder im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben

    3

     

    *

    Verordnung (EU) Nr. 895/2014 der Kommission vom 14. August 2014 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ( 1 )

    6

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 896/2014 der Kommission vom 18. August 2014 zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 793/2013 mit Maßnahmen gegenüber den Färöern zur Erhaltung des atlanto-skandischen Heringsbestands

    10

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 897/2014 der Kommission vom 18. August 2014 zur Festlegung spezifischer Vorschriften für die Durchführung von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments

    12

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 898/2014 der Kommission vom 18. August 2014 zur Aufhebung des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aktivkohle in Pulverform mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates

    55

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 899/2014 der Kommission vom 18. August 2014 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    57

     

     

    BESCHLÜSSE

     

     

    2014/532/EU

     

    *

    Beschluss der Kommission vom 23. November 2011 über die Staatliche Beihilfe C 28/2010, die Portugal in Form einer Regelung für kurzfristige Exportkreditversicherungen gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2011) 7756)  ( 1 )

    59

     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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