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Asiakirja L:2004:095:TOC
Official Journal of the European Union, L 95, 31 March 2004
Amtsblatt der Europäischen Union, L 95, 31. März 2004
Amtsblatt der Europäischen Union, L 95, 31. März 2004
| Amtsblatt der Europäischen Union | ISSN
1725-2539 L 95 47. Jahrgang 31. März 2004 |
| Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
| Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
| * | Regelung Nr. 39 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Geschwindigkeitsmesseinrichtung einschließlich ihres Einbaus | 1 | ||
| * | Regelung Nr. 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen | 10 | ||
| * | Regelung Nr. 62 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Kraftfahrzeuge mit Lenker hinsichtlich ihrer Sicherung gegen unbefugte Benutzung | 38 | ||
| * | Regelung Nr. 71 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von landwirtschaftlichen Traktionen hinsichtlich des Sichtfelds des Fahrzeugführers | 46 | ||
| * | Regelung Nr. 73 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Lastkraftwagen, Anhängern und Sattelanhängern hinsichtlich ihres Seitenschutzes | 56 | ||
| * | Regelung Nr. 78 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) — Einheitliche Vorschriften über die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L hinsichtlich der Bremsen | 67 | ||
| * | Regelung Nr. 101 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotoren hinsichtlich der Messung der Kohlendioxidemission und des Kraftstoffverbrauchs und der Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 mit elektrischer Antriebsgruppe hinsichtlich der Messung des Stromverbrauchs und der Reichweite | 89 | ||
| * | Regelung Nr. 103 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Austauschkatalysatoren für Kraftfahrzeuge | 140 | ||
| DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |