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Document L:1992:035:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 35, 12. Februar 1992


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 35
    35. Jahrgang
    12. Februar 1992



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 319/92 des Rates vom 3. Februar 1992 über die Anwendung des Finanzinstruments "EC Investment Partners" für Länder Lateinamerikas, Asiens und des Mittelmeerraums während eines Versuchszeitraums

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 320/92 der Kommission vom 11. Februar 1992 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    5

      

    Verordnung (EWG) Nr. 321/92 der Kommission vom 11. Februar 1992 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    7

     

    *

    Entscheidung Nr. 322/92/EGKS der Kommission vom 7. Februar 1992 über die Aufhebung der Entscheidung Nr. 3499/87/EGKS zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Bleche aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Mexiko

    9

     

    *

    BESCHLUSS Nr. 323/92/EGKS DER KOMMISSION vom 7. Februar 1992 über die Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Stähle aus legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei

    12

     

    *

    Verordnung ( EWG ) nr. 324/92 der Kommission vom 11. Februar 1992 zur Änderung der Verordnung ( EWG ) Nr. 3701/91 über Durchführungsbestimmungen zu der in der Verordnung ( EWG ) Nr. 3667/91 des Rates für gefrorenes Rindfleisch des KN-Codes 0202 sowie für Waren des KN­Codes 0206 29 91 vorgesehenen Einfuhrregelung

    13

      

    Verordnung (EWG) Nr. 325/92 der Kommission vom 11. Februar 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3291/91 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der französischen Interventionsstelle befindlichem Roggen auf 34 500 Tonnen

    15

      

    Verordnung (EWG) Nr. 326/92 der Kommission vom 11. Februar 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3286/91 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 100 000 Tonnen Hartweizen aus Beständen der griechischen Interventionsstelle

    17

      

    Verordnung (EWG) Nr. 327/92 der Kommission vom 11. Februar 1992 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 30 000 Tonnen Futterroggen aus Beständen der dänischen Interventionsstelle

    18

      

    Verordnung (EWG) Nr. 328/92 der Kommission vom 11. Februar 1992 über die am 10. Februar 1992 eingereichten Anträge auf Erteilung von EHM-Lizenzen für die Einfuhr von Weichweizen in Spanien

    21

      

    Verordnung (EWG) Nr. 329/92 der Kommission vom 11. Februar 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 148/92 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung für die Lieferung nach Albanien von 25 000 Tonnen Brotweichweizen aus Beständen der französischen Interventionsstelle in Gent

    22

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Rat

     

    *

    Richtlinie 92/3/Euratom des Rates vom 3. Februar 1992 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle von einem Mitgliedstaat in einen anderen, in die Gemeinschaft und aus der Gemeinschaft

    24

      

    Kommission

      

    92/93/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 13. Januar 1992 über die Mengen Schaf- und Ziegenfleisch, die im Jahr 1992 aus einigen Drittländern in bestimmte empfindliche Marktzonen eingeführt werden dürfen

    29

      

    92/94/EWG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 5. Februar 1992 zur Zuteilung von Einfuhrquoten für Halone, Tetrachlorkohlenstoff, 1, 1, 1-Trichlorethan und andere vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe als 11, 12, 113, 114 und 115 für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 1992

    31




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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