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Document JOL_2010_252_R_0178_01

2010/534/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2008
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2008 sind

ABl. L 252 vom 25.9.2010, p. 178–180 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/178


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 5. Mai 2010

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2008

(2010/534/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2008,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (3), insbesondere auf Artikel 39,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0084/2010),

1.

erteilt dem leitenden Direktor der Europäischen Eisenbahnagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2008;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem leitenden Direktor der Europäischen Eisenbahnagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 89.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 5. Mai 2010

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2008 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2008,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (3), insbesondere auf Artikel 39,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0084/2010),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem leitenden Direktor der Europäischen Eisenbahnagentur am 23. April 2009 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2008 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

feststellte, dass dem Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs zu entnehmen war, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur für 2007 einschließlich einer Reserve in Höhe von 1 900 000 EUR auf 16 600 000 EUR belief; des Weiteren feststellte, dass Ende des Jahres 2007 3 400 000 EUR einschließlich der Reserve in Abgang gestellt werden mussten und dass außerdem 2 700 000 EUR auf 2008 übertragen wurden;

besorgt war über die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass mehr als 35 % der endgültigen Haushaltsmittel nicht verwendet worden waren, was dem Rechnungshof zufolge deutlich machte, dass die Verfahren der Agentur im Bereich der Planung und Budgetierung erhebliche Mängel aufwiesen;

die Agentur aufforderte, auf der Grundlage von Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 eine rigorose Kassenmittelbewirtschaftung durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Kassenbestände auf einen ordnungsgemäß begründeten Bedarf beschränkt werden, und besonderes Augenmerk auf die Verbesserung ihrer Kassenmittelbewirtschaftung zu legen;

1.

begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof den Jahresabschluss der Europäischen Eisenbahnagentur für 2008 als zuverlässig beurteilt und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen als rechtmäßig und ordnungsgemäß angesehen hat;

2.

stellt fest, dass die Agentur aus dem Haushaltsplan der Union für 2008 18 000 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen erhalten hat;

Leistung

3.

fordert die Agentur auf, in eine Übersicht, die im Anhang zum nächsten Jahresbericht des Rechnungshofes zu veröffentlichen ist, einen Vergleich der tatsächlich erzielten Ergebnisse des Jahres, für das die Entlastung erteilt werden soll, mit denen des vorhergehenden Haushaltsjahrs aufzunehmen, damit die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur von einem Jahr zum anderen bewerten kann;

4.

hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die Agentur im Rahmen ihrer Programmplanung SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festlegt, um die von ihr tatsächlich erzielten Ergebnisse zu bewerten; nimmt indessen zur Kenntnis, dass die Agentur erklärt hat, dass sie diese Bemerkungen bereits in ihrem Arbeitsprogramm 2009 berücksichtigt habe; fordert die Agentur auch auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen, um die Zeit, während der die einzelnen Bediensteten an einem Projekt arbeiten, rasch darstellen zu können und einen ergebnisorientierten Ansatz zu fördern;

5.

nimmt die Feststellung des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass dadurch, dass die Agentur an zwei Standorten (Lille und Valenciennes) tätig ist, zusätzliche Kosten entstehen;

Mittelübertragungen

6.

nimmt zur Kenntnis, das der Rechnungshof festgestellt hat, dass mehr als 4 100 000 EUR auf 2009 übertragen wurden, davon ungefähr 3 900 000 EUR im Zusammenhang mit Verwaltungs- und operationellen Ausgaben (d. h. 57 % des Jahreshaushalts für Titel II und III); betont, dass eine solche Situation auf Schwierigkeiten hindeutet, auf die die Agentur bei der Planung ihrer Tätigkeiten und der Mittelveranschlagung stößt;

Beschaffungsverfahren

7.

bekundet Besorgnis über die vom Rechnungshof in seiner Prüfung aufgedeckten Schwächen bei den Verfahren der Auftragsvergabe;

8.

begrüßt, dass die Agentur einen Aktionsplan erstellt hat, um Abhilfe bei den Unzulänglichkeiten im Rahmen der Beschaffungsverfahren zu schaffen, die vom Rechnungshof festgestellt wurden und die Transparenz der Verfahren beeinträchtigten;

Internes Audit

9.

bestätigt, dass seit 2006 32 der 36 Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) umgesetzt wurden; von den vier Empfehlungen, denen noch nicht nachgekommen wurde, ist eine als „kritisch“ anzusehen und drei sind als „sehr wichtig“ zu erachten; fordert die Agentur deshalb dringend auf, bestimmte interne Kontrollnormen im Zusammenhang mit Bankunterschriften, Aufgabentrennung, sensiblen Planstellen und Aufrechterhaltung von Übertragungsbefugnissen anzuwenden;

10.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 (6) zu Leistung, Finanzmanagement und Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 89.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 167.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0139. (Siehe Seite 241 dieses Amtsblatts.)


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