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Document JOL_2010_252_R_0169_01

2010/530/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2008
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2008 sind

ABl. L 252 vom 25.9.2010, p. 169–172 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/169


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 5. Mai 2010

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2008

(2010/530/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2008,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (3), insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0081/2010),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2008;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 55.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 5. Mai 2010

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2008 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2008,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (3), insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0081/2010),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs am 23. April 2009 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2007 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Bemerkung des Rechnungshofs, dass im Jahr 2007 32 Mittelübertragungen vorgenommen wurden, und die Kritik des Rechnungshofs an der hohen Zahl der Mittelübertragungen zur Kenntnis genommen hat,

darauf hingewiesen hat, dass der Rechnungshof wie bereits 2006 erneut festgestellt hat, dass rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden,

die Agentur aufgefordert hat, sich bei ihren Einstellungsverfahren um Transparenz und Nichtdiskriminierung zu bemühen, indem sie insbesondere die Beteiligung der Personalvertretung gewährleistet,

Leistung

1.

ist enttäuscht darüber, dass es die Agentur versäumt hat, ein mehrjähriges Arbeitsprogramm vorzubereiten, und dass ihr jährliches Arbeitsprogramm in keinem Zusammenhang mit ihren Mitteln für Verpflichtungen stand; betont, dass die Agentur im Rahmen ihrer Programmplanung zum Zweck der Leistungsbewertung SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festlegen sollte; nimmt indessen Kenntnis von der Antwort der Agentur, dass sie ihr Arbeitsprogramm 2009 durch Einführung wichtiger Leistungsziele und -indikatoren verbessert habe; fordert deshalb, dass diese Strategie so schnell wie möglich dem Parlament vorgestellt wird; fordert die Agentur ferner auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen, um die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendete Zeit prägnant darzustellen und einen ergebnisorientierten Ansatz zu fördern;

2.

fordert die Agentur auf, in einer dem nächsten Jahresbericht des Rechnungshofs beizufügenden Tabelle einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen darzustellen, damit die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.

begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof den Jahresabschluss 2008 der Agentur als zuverlässig beurteilt und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt als rechtmäßig und ordnungsgemäß angesehen hat;

4.

stellt fest, dass die Agentur aus dem Haushaltsplan der Union für 2008 44 300 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 46 890 000 EUR an Zahlungsermächtigungen erhalten hat;

5.

hält es für besorgniserregend, dass der Rechnungshof 2008 erneut eine hohe Anzahl von Mittelübertragungen festgestellt hat (52 im Jahr 2008 und 32 im Jahr 2007); nimmt Kenntnis von der Antwort der Agentur, dass die Mittelübertragungen für Sachausgaben wegen des Umzugs der Agentur in ihre endgültigen Büros auf den Zeitraum 2008/2009 beschränkt seien; ist insbesondere besorgt darüber, dass in der Zeit von Juni bis November 2008 ein Betrag von über 2 000 000 EUR, der Mitteln für Personalausgaben entsprach, auf Haushaltslinien für Sachausgaben übertragen wurde, wodurch mehr Mittel auf 2009 übertragen werden konnten und weniger Mittel an die Kommission zurückgezahlt werden mussten; nimmt allerdings Kenntnis von der Antwort der Agentur, sie werde sich weiter darum bemühen, ihre Planung und Überwachung zu verbessern, um die Zahl der Haushaltsänderungen zu verringern;

6.

stellt fest, dass der Rechnungshof wie in den Jahren 2006 und 2007 erneut der Auffassung war, dass rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden; fordert daher die Agentur auf, verstärkte Anstrengungen im Bereich ihrer Ausbildungs- und Kommunikationsmaßnahmen zu unternehmen, um in Zukunft eine solche Situation zu vermeiden; fordert des Weiteren, dass die in diesem Bereich getroffenen Maßnahmen im Tätigkeitsbericht der Agentur für 2009 dargelegt werden;

7.

nimmt zur Kenntnis, dass bei der Agentur im Jahr 2008 Erträge aus Zinsen in Höhe von 519 598,10 EUR verbucht wurden, wovon 472 251,18 EUR bereits an die Generaldirektion Energie und Verkehr zurückgezahlt und die übrigen 47 346,92 EUR als passiver Rechnungsabgrenzungsposten verbucht wurden; schließt aus dem Jahresabschluss und der Höhe der Zinszahlungen, dass die Agentur dauerhaft über enorm hohe Kassenbestände verfügt; nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich die Kassenbestände der Agentur zum 31. Dezember 2008 nur noch auf 3 610 677,41 EUR beliefen; ersucht die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung gemäß Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 zur vollen Geltung zu verhelfen, und welcher konzeptionellen Änderungen es bedarf, um die Kassenbestände der Agentur dauerhaft so gering wie möglich zu halten;

Interne Prüfung und Humanressourcen

8.

erkennt an, dass die Agentur bis Ende 2008 25 der vom Dienst Internes Audit (IAS) seit 2006 abgegebenen 32 Empfehlungen umgesetzt hat; stellt fest, dass die als „sehr wichtig“ angesehenen Empfehlungen folgende Bereiche betreffen: die Annahme der Durchführungsbestimmungen zum Statut bezüglich der Einstellung von Bediensteten auf Zeit im Einklang mit dem Statut, die Kontrollen bei den Auswahlverfahren zur Gewährleistung einer höheren Transparenz und der Gleichbehandlung der Bewerber, die Entwicklung einer Strategie für den Bereich Laufbahnplanung (einschließlich Ausbildungs-, Coaching- und Mentoring-Tätigkeiten) und bessere Planung im Bereich der Humanressourcen;

9.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 (6) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 55.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 172.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0139. (Siehe Seite 241 dieses Amtsblatts.)


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