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Binnenschifffahrt: Strukturbereinigung
Die Verordnung zielt darauf, den Kapazitätenüberhang in der Binnenschifffahrt zu verringern.
RECHTSAKT
Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates vom 27. April 1989 über die Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt [Amtsblatt L116 vom 28.4.1989].
ZUSAMMENFASSUNG
Aufzählung der Maßnahmen zur Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt:
Aufzählung der Schiffe, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, und der Schiffe, die davon ausgenommen sind.
Errichtung von Abwrackfonds in den betreffenden Mitgliedstaaten.
Die Schiffseigentümer entrichten an die Fonds einen jährlichen Beitrag im Hinblick auf die Erstattung der von den betreffenden Mitgliedstaaten für die Abwrackaktion vorfinanzierten Beträge.
Finanzielle Solidarität zwischen den Fonds, die bei der Rückzahlung der Darlehen gewährleistet, dass der Tilgungszeitraum für alle Fonds gleich sei.
Die betreffenden Mitgliedstaaten können Maßnahmen treffen, um Binnenschiffsunternehmern, die sich aus diesem Gewerbe zurückziehen, die Erlangung einer vorgezogenen Altersrente oder die Umschulung auf eine andere Erwerbstätigkeit zu erleichtern.
Die Verordnung (EWG) Nr. 3572/90 enthält die Bestimmungen, die auf Grund der Herstellung der deutschen Einheit gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 2310/96 betrifft die Bedingungen für die Inbetriebnahme neuer Schubbootkapazitäten in der Binnenschifffahrt.
Verordnung (EG) Nr. 742/98 betrifft die Bedingungen für die Inbetriebnahme neuer Kapazitäten für Trockenladungsschiffe in der Binnenschifffahrt.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung Nr. 1101/89/EWG |
28.4.1989 |
- |
ABl. L 116 vom 28.4.1989 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung Nr. 3572/90/EWG |
17.12.1990 |
- |
ABl. L 353 vom 17.12.1990 |
Verordnung Nr. 844/94/EG |
12.4.1994 |
- |
ABl. L 98 vom 16.4.1990 |
Verordnung Nr. 2812/94/EG |
9.12.1994 |
- |
ABl. L 298 vom 19.11.1994 |
Verordnung Nr. 3314/94/EG |
1.1.1995 |
- |
ABl. L 350 vom 31.12.1994 |
Verordnung Nr. 2819/95/EG |
7.12.1995 |
- |
ABl. L 292 vom 7.12.1995 |
Verordnung Nr. 2254/96/EG |
27.11.1996 |
- |
ABl. L 304 vom 27.11.1996 |
Verordnung Nr. 2310/96/EG |
23.12.1996 |
- |
ABl. L 313 vom 3.12.1996 |
Verordnung Nr. 742/98/EG |
23.4.1998 |
- |
ABl. L 103 vom 3.4.1998 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Der Rat hat am 24. Oktober 1994 eine Entschließung zur Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt festgelegt [Amtsblatt C 309 vom 5.11.1994].
Mit dieser Entschließung wird die Kommission zum einen ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Wirksamkeit der Verordnungen über die Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt zu verbessern; zum anderen wird sie ersucht, vor dem 1. Januar 1995 einen Gesamtvorschlag zur Binnenschifffahrt vorzulegen, insbesondere über die künftige Marktorganisation und die Abwrackmaßnahmen.
Bericht der Kommission vom 3. November 1997 über die Auswirkungen der Maßnahmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 844/94 des Rates vom 12. April 1994 zur Verlängerung der „Alt-für-neu-Regelung" bis zum 28. April 1999 im Rahmen der Maßnahmen zur Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates vom 27. April 1989 [KOM(97) 555 endgültig].
Letzte Änderung: 07.09.2007