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Document 52021PC0634

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Europäisches Jahr der Jugend 2022

COM/2021/634 final

Brüssel, den 14.10.2021

COM(2021) 634 final

2021/0328(COD)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über ein Europäisches Jahr der Jugend 2022

(Text von Bedeutung für den EWR)


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags 

Am 15. September 2021 kündigte Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union an, die Europäische Kommission werde vorschlagen, das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend zu erklären, zu einem „Jahr, das den jungen Menschen gewidmet ist und jene in den Fokus rückt, die für andere auf so vieles verzichtet haben“. Unter Betonung der Zuversicht für die Zukunft Europas, die sie aus der Inspiration durch die junge Generation in Europa schöpfe, sagte von der Leyen weiter: „Wenn wir unsere Union nach ihren Vorstellungen gestalten wollen, müssen sich die jungen Menschen auch an der Gestaltung der Zukunft Europas beteiligen können.“ 

Damit die Aktionen, Träume, Hoffnungen und Erkenntnisse der neuen Generationen unser gemeinsames Unionsprojekt erfolgreich inspirieren können, muss das Europäische Jahr der Jugend kompromisslos inklusiv sein. Um es mit den Worten von Präsidentin von der Leyen zu sagen: „Europa braucht alle seine jungen Menschen.“

Die COVID-19-Pandemie hat sich in beispielloser – und ungleichmäßiger – Weise auf die Bildung, Beschäftigung, soziale Inklusion und psychische Gesundheit junger Menschen ausgewirkt. Die Pandemie und die mit ihr verbundenen Maßnahmen haben zu Unterbrechungen in ihrer Ausbildung und ihrem Übergang ins Erwerbsleben geführt, was bei vielen jungen Menschen Gefühle von Isolation, Angst und Depressionen ausgelöst hat. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wurden stark durch Störungen der familiären und sozialen Bindungen beeinträchtigt, und die durch die Lockdowns ausgelöste Wirtschaftskrise betraf und betrifft junge Menschen in Europa in besonderem Maße.  1

Gleichzeitig haben junge Menschen unter Beweis gestellt, dass sie andere Generationen unterstützen und mit ihnen solidarisch sind, und dabei auf viele wertvolle Momente verzichten, die Jungsein ausmachen. Und doch haben sich die jungen Menschen, die eine der vielfältigsten Kohorten unserer europäischen Gesellschaft bilden, auch als äußerst resilient erwiesen und zur Milderung der Folgen der Pandemie beigetragen.

Vor diesem Hintergrund soll das Europäische Jahr der Jugend 2022 junge Menschen in Europa weiter dazu anregen, ihre Beiträge und Sichtweisen einzubringen, um die Entwicklung der Union und die Gesellschaft insgesamt zu gestalten. Es böte auch die Gelegenheit, das Bewusstsein für die Möglichkeiten zu schärfen, die den jungen Menschen offenstehen. Das übergeordnete Ziel des Europäischen Jahrs der Jugend soll es sein, die Bemühungen der Union, der Mitgliedstaaten sowie regionaler und lokaler Behörden um die Wertschätzung, Unterstützung und Einbindung junger Menschen für die Zeit nach der Pandemie zu verstärken, und zwar indem

(1)deutlich herausgestellt wird, wie der ökologische und der digitale Wandel eine neue Perspektive für die Zukunft sowie Chancen zum Ausgleich der negativen Auswirkungen der Pandemie auf junge Menschen und die Gesellschaft insgesamt bieten; Inspiration aus den Aktionen, Visionen und Erkenntnissen junger Menschen zur weiteren Stärkung und Belebung unseres gemeinsamen Projekts einer europäischen Union gezogen wird, und indem wir den jungen Menschen zuhören, ihre Anliegen berücksichtigen und sie dabei unterstützen, konkrete, inklusive Chancen zu entwickeln, und zwar unter optimaler Nutzung der Instrumente der Union;

(2)alle jungen Menschen, vor allem solche mit geringeren Chancen, aus benachteiligten Verhältnissen oder besonders schutzbedürftigen Gruppen, ermutigt werden, aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Triebkräfte des Wandels zu werden, inspiriert durch ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa. Dies erfordert auch zusätzliche Bemühungen zum Aufbau von Kapazitäten für die Beteiligung junger Menschen sowie bürgerschaftliches Engagement bei jungen Menschen und allen Akteuren, die an der Vertretung ihrer Interessen mitwirken. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass junge Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund sowie junge Menschen aus schutzbedürftigen Gruppen ihren Beitrag zu den wichtigsten Konsultationsverfahren leisten können, wie zur Konferenz zur Zukunft Europas;

(3)stärker bekannt gemacht wird, welche Chancen die politischen Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene für die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung junger Menschen in einer ökologischeren, digitaleren und inklusiveren Union eröffnen.

Auf einer allgemeineren Ebene wird das Europäische Jahr der Jugend mit der erfolgreichen Umsetzung von NextGenerationEU einhergehen, was eine Beschleunigung des zweifachen Übergangs gewährleistet, die Chance eröffnet, gemeinsam stärker aus der Pandemie herauszukommen, und jungen Menschen wieder Perspektiven voller Möglichkeiten eröffnet, darunter hochwertige Arbeitsplätze und Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für das Europa der Zukunft, sowie die Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft fördert. Die Kommission möchte der Jugend eine stärkere Rolle dabei geben, den Aufschwung zu einer Triebkraft für zukunftsorientiertes Wohlergehen und ebensolchen Wohlstand zu machen.

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Die EU-Jugendstrategie bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in der EU für den Zeitraum 2019-2027 auf der Grundlage der Entschließung des Rates vom 26. November 2018 2 . Die jugendpolitische Zusammenarbeit auf EU-Ebene soll das Potenzial der Jugendpolitik bestmöglich nutzen. Sie fördert die Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben gemäß Artikel 165 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Sie unterstützt zudem das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen für die gesellschaftliche Teilhabe verfügen.

Die Europäischen Jugendziele 3 , die fester Bestandteil der EU-Jugendstrategie sind, wurden im Rahmen des EU-Jugenddialogs von jungen Menschen für junge Menschen entwickelt und stehen für die Bereiche, in denen der Wandel noch geschehen muss, damit junge Menschen ihr volles Potenzial entfalten können.

Gleichzeitig wird vom Europäischen Jahr der Jugend 2022 ein einzigartiger Impuls für die Schaffung eines europäischen Bildungsraums ausgehen, indem bis 2025 ein echter europäischer Raum des Lernens gestaltet wird, in dem inklusive und hochwertige allgemeine und berufliche Bildung für alle nicht durch Grenzen erschwert wird. Das Jahr wird einen Beitrag zum europäischen Klimapakt, zum aktualisierten Aktionsplan für digitale Bildung und zur Initiative HealthyLifestyle4all leisten. Im Hinblick auf Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung wird es durch den Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt. Das Europäische Jahr der Jugend wird die Bemühungen der Union zur Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen im Zuge der Erholung nach der Pandemie deutlich machen und lenkt den Fokus auf die verstärkte Jugendgarantie 4 , die Erneuerung der Europäischen Ausbildungsallianz und des Netzwerks europäischer Auszubildender, die europäische Garantie gegen Kinderarmut, die Umsetzung der europäischen Kompetenzagenda 5 , die Empfehlung der Kommission für eine wirksame aktive Beschäftigungsförderung nach der COVID-19-Krise 6  (EASE) sowie den Start der neuen Initiative ALMA (Aim, Learn, Master, Achieve). ALMA wird ein grenzüberschreitendes Jugendmobilitätsprogramm für benachteiligte junge Menschen von 18 bis 30 Jahren sein, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren.

Auch wenn sie in das digitale Zeitalter hineingeboren wurden, sollten junge Menschen, insbesondere Minderjährige, für ihr Leben, in dem die Grenzen zwischen online und offline immer weiter verschwimmen, unterstützt und gestärkt werden. Im Jahr 2022 wird die aktualisierte Strategie für ein besseres Internet für Kinder die Teilhabe junger Menschen, digitale Kompetenzen, Inklusion und die Förderung des Wohlergehens von Kindern in den Mittelpunkt stellen.

Mit der umfassenden Strategie der EU für die Rechte des Kindes und der Europäischen Garantie für Kinder 7 wird einen neuer Standard für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gesetzt, da sie gemeinsam mit Kindern entwickelt wurden.

Viele dieser Angebote werden durch umfangreiche EU-Investitionen gestützt, insbesondere durch Programme wie Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps, Europäischer Sozialfonds Plus, Kreatives Europa, Horizont Europa, das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, das Programm „Justiz“, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Mit diesen Förderprogrammen leistet die EU einen erheblichen Beitrag dazu, dass junge Menschen ihre persönliche, soziale und berufliche Entfaltung vorantreiben können.  

Die speziell auf die Jugend ausgerichteten EU-Programme werden während des Europäischen Jahres der Jugend eine zentrale Rolle spielen. 2022 wird das Erasmus+-Programm 35 Jahre alt, und das Europäische Jahr bietet eine hervorragende Gelegenheit, um die 10 Millionen jungen Menschen zu feiern, die seit 1987 am Erasmus-Abenteuer teilgenommen haben, und zugleich für dieses Programm in seiner neuen Auflage mit all seinen Dimensionen – allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport – zu werben. Das Europäische Solidaritätskorps geht außerdem 2022 in sein fünftes Jahr. Der 9. Mai bietet sich als symbolträchtiges Datum für die Ausrichtung von Aktivitäten oder Veranstaltungen an.

Die im Rahmen des Europäischen Jahres der Jugend organisierten Aktivitäten sollten für alle Mitgliedstaaten relevant sein. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, einen nationalen Koordinator zu benennen, der ihre Teilnahme am Europäischen Jahr der Jugend organisiert. Die Kommission beruft Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein; diese Sitzungen dienen der Koordination des Europäischen Jahres der Jugend und dem Informationsaustausch über die Durchführung auf nationaler Ebene und auf Unionsebene.

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Das Europäische Jahr der Jugend 2022 wird bereichsübergreifend sein und sich auf alle EU-Strategien und ‑Programme stützen, die darauf abzielen, allen jungen Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen und sie zu stärken. Es sollte auf dem europäischen Grünen Deal – der EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum – und anderen bestehenden Initiativen und Maßnahmen aufbauen, wie der digitalen Dekade, dem europäischen Binnenmarkt (der demnächst 30 Jahre alt wird), dem Neuen Europäischen Bauhaus, den Horizont-Europa-Missionen, der Konferenz zur Zukunft Europas, der europäischen Säule sozialer Rechte, der EU-Kinderrechtsstrategie, der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dem strategischen Rahmen der EU für Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma, der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen, dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus, der Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens, dem Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021–2027, der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter, dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie, Europas Plan gegen den Krebs und der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU. Das Europäische Jahr der Jugend berührt viele Politikbereiche der Union über die eigentliche Jugendpolitik hinaus, wie allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, soziale Inklusion, Kultur und Medien, Sport, Gesundheit, Forschung und Innovation, Umwelt und Klima, Verkehr, Nichtdiskriminierung und Antirassismus, Kohäsions- und Städtepolitik, ländliche Entwicklung, Migration sowie Verbindungen der Union zu ihrer Nachbarschaft und internationalen Partnerschaften.

Das Europäische Jahr der Jugend wird auf der Grundlage bereits bestehender EU-Programme und Durchführungsmechanismen und mit dem Rückenwind von NextGenerationEU durchgeführt. Für jugendrelevante Investitionen kommen derzeit erhebliche EU-Mittel aus verschiedenen Programmen und Instrumenten der EU in Betracht, insbesondere im Rahmen von Erasmus+, dem Europäischen Solidaritätskorps, Erasmus für junge Unternehmer, Kreatives Europa, dem Europäischen Sozialfonds Plus, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und den Programmen „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, „Digitales Europa “ und „Horizont Europa“. Die externe Dimension dieser Programme, einschließlich der Weitergabe wertvoller Erfahrungen und Erkenntnisse, sowie spezifische Instrumente im Außenbereich, etwa NDICI/Europa in der Welt werden integraler Bestandteil der jugendpolitischen Zusammenarbeit der EU mit unseren internationalen Partnern sein. Der anstehende Aktionsplan für die Jugend wird einen Schwerpunkt bei der externen Dimension des Europäischen Jahres der Jugend bilden.

Das Europäische Jahr der Jugend 2022 wird auf die Prioritäten der Kommission für den Zeitraum 2019-2024 abgestimmt.

2. RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

Rechtsgrundlage

Gemäß Artikel 6 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die Union für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jugendbereich zuständig. Gemäß Artikel 165 Absatz 2 AEUV zielt die Tätigkeit der Union ab auf die „Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer und verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa“. Der genannte Artikel sieht ferner vor, die Mobilität von Lernenden und die europäische Dimension in Bildung und Sport zu fördern. Gemäß Artikel 166 Absatz 2 AEUV zielt die Tätigkeit der Union zudem ab auf die „Erleichterung der Aufnahme einer beruflichen Bildung sowie Förderung der Mobilität der Ausbilder und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen“ und auf den „Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten“.

Der Vorschlag stützt sich auf zwei Rechtsgrundlagen:

(1)Artikel 165 Absatz 4 AEUV, in dem es heißt: „Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten“.

(2)Artikel 166 Absatz 4 AEUV, in dem es heißt: „Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels beitragen, unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, und der Rat erlässt auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen“.

Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit) 

Der vorliegende Vorschlag steht im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Subsidiaritätsprinzip. Die Ziele des Vorschlags können nicht in ausreichender Form allein durch Maßnahmen erreicht werden, die die Mitgliedstaaten ergreifen. Dies ist der Fall, weil die Maßnahme speziell darauf abzielt, jungen Menschen auf europäischer Ebene mehr Gehör zu verschaffen, um so das gemeinsame Unionsprojekt zu bereichern, und weil Maßnahmen auf nationaler Ebene allein nicht von der europäischen Dimension des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten profitieren könnten. Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr von den Verträgen übertragen wurden. Darüber hinaus wären die innerhalb und außerhalb der EU erzielte Bekanntheit und Sichtbarkeit für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten von Vorteil.

Verhältnismäßigkeit

Der vorliegende Vorschlag steht im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 4 EUV verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das vorgeschlagene Vorgehen ist einfach. Es stützt sich auf bestehende Programme und eine Neuausrichtung der Kommunikationsaktivitäten auf die Themen, die das Europäische Jahr der Jugend 2022 betreffen. Auch werden keine unverhältnismäßigen administrativen Anforderungen an die mit der Umsetzung des Vorschlags befassten Behörden gestellt.

Die EU-Maßnahmen dienen der Unterstützung und Ergänzung der von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen. Erstens werden diese Maßnahmen die Wirksamkeit der Instrumente der Union verbessern. Zweitens werden sie Synergien und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Organisationen und Stiftungen sowie privaten und öffentlichen Unternehmen fördern und damit weitere Fortschritte ermöglichen.

Die EU-Maßnahmen werden nicht über das für die Inangriffnahme der festgestellten Probleme erforderliche Maß hinausgehen.

Wahl des Instruments

Ein Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates stellt das am besten geeignete Instrument dar, um die umfassende Einbindung der Rechtsetzungsinstanzen in die Ausrufung des Jahres 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend zu gewährleisten.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Nicht zutreffend.

Konsultation der Interessenträger

Nicht zutreffend.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Nicht zutreffend.

Folgenabschätzung

Eine Folgenabschätzung ist nicht erforderlich, da die Ziele der vorgeschlagenen Initiative unter die Ziele bestehender Programme der Union fallen. Das Europäische Jahr der Jugend 2022 kann im Rahmen der bestehenden Haushaltsgrenzen durchgeführt werden, indem Programme herangezogen werden, die Finanzierungsprioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis vorsehen. Die vorgeschlagene Initiative wäre auch nicht mit signifikanten sozialen, wirtschaftlichen oder umweltbezogenen Auswirkungen verbunden, die über die bestehender Instrumente hinausgingen.

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Nicht zutreffend.

Grundrechte

Nicht zutreffend.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Die Flexibilität, Prioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis in den einschlägigen Programmen wie Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps festzulegen, reicht aus, um eine Sensibilisierungskampagne in einer mit früheren Europäischen Jahren vergleichbaren Größenordnung zu planen. Für solche Koordinierungsmaßnahmen werden mindestens 8 Mio. EUR bereitgestellt. Die meisten Maßnahmen werden durch Programme und Instrumente der Union unterstützt, wobei die Maßnahmen unmittelbar den jungen Menschen in Europa zugutekommen.

5.WEITERE ANGABEN

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Die nationalen Koordinatoren sollten in Zusammenarbeit mit Vertretern von Organisationen oder Einrichtungen im Jugendbereich, möglichst einschließlich der jungen Menschen selbst, junge Menschen aktiv in die Vorbereitung und Durchführung der Aktivitäten des Europäischen Jahres der Jugend 2022 einbinden.

Der Vorschlag verpflichtet die Kommission, bis zum 31. Dezember 2023 über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung der Initiativen im Rahmen des Europäischen Jahres der Jugend Bericht zu erstatten.

Im Anschluss an das Europäische Jahr der Jugend wird sich die Kommission im Zuge der Umsetzung der Europäischen Jugendstrategie 2019-2027 darum bemühen, die Ergebnisse und Errungenschaften des Jahres durch die verschiedenen EU-Jugendprogramme lebendig zu halten, bekannt zu machen und weiter zu analysieren und umzusetzen.

Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)

Nicht zutreffend.

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

2021/0328 (COD)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über ein Europäisches Jahr der Jugend 2022

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 165 Absatz 4 und Artikel 166 Absatz 4,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 8 ,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 9 ,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Gemäß Artikel 165 Absatz 2 AEUV hat die Tätigkeit der Union unter anderem das Ziel, die „verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa“ zu fördern.

(2)Im Bratislava-Fahrplan vom 16. September 2016 10 bekannten sich die 27 Staats- und Regierungschefs zur „Verbesserung der Chancen für junge Menschen“, insbesondere durch „EU-Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit und [...] erweiterte EU-Programme für junge Menschen“.

(3)In der Erklärung von Rom vom 25. März 2017 11 verpflichteten sich die führenden Vertreter der 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission dazu, sich für eine Union einzusetzen, „in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden können“.

(4)In der EU-Jugendstrategie 2019-2027 wird festgestellt, dass junge Menschen Architekten ihres eigenen Lebens sind, zu einem positiven Wandel in der Gesellschaft beitragen und die Ziele der EU bereichern und dass die Jugendpolitik zur Schaffung eines Raumes beitragen kann, in dem junge Menschen Chancen ergreifen und sich mit europäischen Werten identifizieren können. Im Rahmen früherer Europäischer Jahre wie dem Europäischen Jahr der Schiene 2021, dem Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018 oder dem Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013-2014 wurden wertvolle Erfahrungen gesammelt, die in künftige Bemühungen einfließen sollten, um junge Menschen in die Gestaltung ihrer Zukunft und der Zukunft Europas einzubinden.

(5)NextGenerationEU ermöglicht rasche Fortschritte bei der Bewältigung des grünen und digitalen Wandels, schafft die Voraussetzungen, um gemeinsam gestärkt aus der Pandemie hervorzugehen, und eröffnet neue Perspektiven durch zahllose Chancen für junge Menschen, etwa in Verbindung mit hochwertigen Arbeitsplätzen und der Anpassung an den sozialen Wandel. Die Union will die Jugend umfassend in die Umsetzung von NextGenerationEU einbinden und so deren Rolle innerhalb des grünen und digitalen Wandels stärken.

(6)Am 15. September 2021 kündigte Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 12 an, die Europäische Kommission werde vorschlagen, das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend zu erklären. Unter Betonung der Zuversicht für die Zukunft Europas, die sie aus der Inspiration durch die junge Generation in Europa schöpfe, sagte von der Leyen weiter: „Wenn wir unsere Union nach ihren Vorstellungen gestalten wollen, müssen sich die jungen Menschen auch an der Gestaltung der Zukunft Europas beteiligen können.“ Europa braucht die Vision, das Engagement und die Beteiligung aller jungen Menschen, um eine bessere Zukunft zu gestalten, und Europa muss den jungen Menschen Chancen für eine Zukunft geben, die grüner, digitaler und inklusiver sein wird. Deshalb schlug die Präsidentin ein Jahr vor, „das den jungen Menschen gewidmet ist und jene in den Fokus rückt, die für andere auf so vieles verzichtet haben“.

(7)Die aktive Beteiligung junger Menschen an demokratischen Prozessen ist für die Zukunft Europas und seiner demokratischen Gesellschaften von entscheidender Bedeutung. Im Einklang mit dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie 13 zielt das Europäische Jahr der Jugend daher darauf ab, die aktive Einbindung junger Menschen in das demokratische Leben in Europa zu verstärken, unter anderem durch die Unterstützung von Aktivitäten zur Beteiligung junger Menschen aus unterschiedlichem Verhältnissen an Prozessen wie der Konferenz zur Zukunft Europas; dies fördert bürgerschaftliches Engagement und Freiwilligeninitiativen und schärft zugleich das Bewusstsein für die gemeinsamen europäischen Werte und die Grundrechte sowie für die europäische Geschichte und Kultur, junge Menschen werden mit Entscheidungsträgern auf lokaler, nationaler und EU-Ebene zusammengebracht, und es wird ein Beitrag zum Prozess der europäischen Integration geleistet.

(8)Zugleich ist es wichtig, die wesentliche Rolle junger Menschen anzuerkennen und zu unterstützen, um deren „unerschöpfliches Potenzial für Aktivismus zur Schaffung einer besseren Welt einzusetzen“. Das Europäische Jahr der Jugend ist ein konkreter Beitrag zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung 14 (im Folgenden „Agenda 2030“), in der betont wird, dass „Kinder und junge Frauen und Männer [...] entscheidende Träger des Wandels“ sind; das Europäische Jahr soll der Umsetzung der Agenda weitere Impulse verleihen und dabei helfen, den Weg zu nachhaltiger Entwicklung zu gehen und die Kapazitäten junger Menschen für die Gestaltung der Zukunft – der Zukunft der Union, aber auch der EU-Partnerländer und des ganzen Planeten – zu stärken.

(9)Das Europäische Jahr sollte dazu beitragen, die Beteiligung der Jugend am auswärtigen Handeln der EU in allen Politikbereichen zu stärken, neue Möglichkeiten für Bildung und Austausch und für den Dialog zwischen Jugendlichen aus der EU und aus Partnerländern zu schaffen und die Einbindung der Jugend in die strategische Kommunikation und in Public Diplomacy zu stärken.

(10)Die Europäischen Jugendziele, die fester Bestandteil der EU-Jugendstrategie sind, wurden im Rahmen des EU-Jugenddialogs von jungen Menschen für junge Menschen entwickelt; sie zeugen von der großen Bereitschaft vieler junger Europäerinnen und Europäer, die Richtung mitzubestimmen, in die sich die Europäische Union entwickeln sollte.

(11)Das Europäische Jahr der Jugend sollte die erfolgreiche Umsetzung des ersten Grundsatzes der europäischen Säule sozialer Rechte 15 , dem zufolge jeder Mensch ein „Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form“ hat, sowie die Umsetzung des Europäischen Bildungsraums fördern, der die persönliche, soziale und berufliche Entfaltung junger Menschen anregen soll, indem bis 2025 ein echter europäischer Raum des Lernens geschaffen wird, in dem inklusive und hochwertige allgemeine und berufliche Bildung für alle Menschen nicht durch Grenzen behindert wird.

(12)Das Europäische Jahr der Jugend sollte die Bemühungen der Union unterstützen, um im Zuge der Erholung nach der Pandemie mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen, wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Jugendgarantie ( 2020/2764(RSP) ) 16 gefordert; darin wird betont, dass die Lockdown-Maßnahmen zu unvorhergesehenen Unterbrechungen in der formalen und informellen Bildung, bei Praktika und Lehrstellen sowie im Arbeitsleben junger Menschen geführt haben, was sich auf ihr Einkommen, ihre Verdienstmöglichkeiten und ihr Wohlbefinden (einschließlich der Gesundheit, insbesondere der psychischen Gesundheit) auswirkt.

(13)Im Rahmen der Initiative zur Förderung der Jugendbeschäftigung (Youth Employment Support; YES) einschließlich der verstärkten Jugendgarantie 17 und der ALMA-Initiative (Aim, Learn, Master, Achieve), die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds+ umgesetzt werden, soll das Europäische Jahr der Jugend der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen weitere Impulse verleihen. Als Programm für die grenzüberschreitende Mobilität, das sich an benachteiligte Jugendliche richtet, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, soll es ALMA den jungen Menschen – auch denjenigen aus ländlichen oder weniger entwickelten Regionen und Randgebieten – ermöglichen, begleitet durch soziale Dienste Berufserfahrung im Ausland zu sammeln, die ihnen für den allgemeinen oder beruflichen Bildungsweg oder für eine hochwertige Beschäftigung von Nutzen ist.

(14)In seiner Entschließung zu den Auswirkungen von COVID-19 auf junge Menschen und Sport (2020/2864 (RSP)) 18 unterstreicht das Europäische Parlament die besonders gravierenden Auswirkungen der derzeitigen Pandemie auf junge Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren (NEET), und betont, dass die Probleme junger Menschen aus benachteiligten Gruppen in Angriff genommen werden müssen; zugleich stellt das Parlament fest, dass die Jugendarbeitslosigkeit seit Beginn der Pandemie stetig zugenommen hat, und fordert die Kommission nachdrücklich dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den katastrophalen Auswirkungen auf die Jugendbeschäftigung entgegenzuwirken. In der Entschließung wird auf die Rolle verwiesen, die ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Entwicklung der Lebens- und Beschäftigungskompetenzen von jungen Menschen spielen, und betont, dass das Europäische Solidaritätskorps jungen Europäerinnen und Europäern neue Möglichkeiten außerhalb ihres lokalen Umfelds eröffnen kann.

(15)Das Europäische Jahr der Jugend sollte die Wirkung folgender Initiativen verstärken: Entschließung des Rates vom 1. Dezember 2020 zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda 19 und Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2019 zum Thema „Junge Menschen und die Zukunft der Arbeit“ 20 , vom 10. Dezember 2019 zur digitalen Jugendarbeit 21 und vom 7. Dezember 2017 zur smarten Jugendarbeit 22 .

(16)Angesichts der Bedeutung, die der Bewältigung der Klima- und Naturkrise zukommt – auch mit Blick auf die Zusagen der Union zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris 23 und zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung – sollte das Europäische Jahr der Jugend zur durchgängigen Berücksichtigung klima- und naturbezogener Maßnahmen sowie zur fairen, inklusiven Umsetzung des europäischen Grünen Deals 24 , der Missionen von Horizont Europa und des Pakets „Fit für 55 25 beitragen, und zwar insbesondere, indem junge Menschen ermutigt werden, eigene Initiativen und kreative Ideen zur Erreichung der einschlägigen Ziele zu entwickeln.

(17)Das Europäische Jahr der Jugend sollte der Umsetzung der Entschließung des Europäischen Parlaments zu wirksamen Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms „Kreatives Europa“ und des Europäischen Solidaritätskorps (2019/2195(INI)) 26 neue Impulse verleihen; in der Entschließung wird betont, dass Erasmus+ durch seine Unterstützung für die formale und nichtformale allgemeine und berufliche Bildung und für Aktivitäten zur Beteiligung junger Menschen von entscheidender Bedeutung ist für die Sensibilisierung der Menschen in Europa, insbesondere der jungen Generationen, damit sie einen aktiven und sachkundigen Standpunkt in Bezug auf Nachhaltigkeit und einschlägige politische Maßnahmen entwickeln und engagierte, bewusst lebende Bürgerinnen und Bürger werden; zugleich wird in der Entschließung die wichtige Rolle der Jugendorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft beim Austausch bewährter Verfahren und bei der Durchführung von Projekten zur Sensibilisierung der jüngeren Generationen für Nachhaltigkeit unterstrichen.

(18)„Europa braucht alle seine jungen Menschen“ – dies betonte Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union. Die Verwirklichung der Ziele des Europäischen Jahres sollte daher in jeder Hinsicht inklusiv gestaltet und die Teilhabe von Menschen mit geringeren Chancen sollte aktiv gefördert werden.

(19)Das Europäische Jahr der Jugend ist fest in den Grundsätzen verankert, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) 27 festgeschrieben sind. Insbesondere zielt das Europäische Jahr mit seinen Maßnahmen und Aktivitäten darauf ab, die uneingeschränkte Wahrung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten, jegliche Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen und die Anwendung der Charta zu fördern. Die EU-Kinderrechtsstrategie 28 und die Europäische Garantie für Kinder 29 , haben einen neuen Standard für die Repräsentation von Kindern und Jugendlichen gesetzt und sorgen dafür, dass Kinder und junge Menschen als aktive Bürgerinnen und Bürger und Akteure des Wandels anerkannt werden.

(20)Im Interesse einer effizienten und wirksamen Durchführung des Europäischen Jahres der Jugend sollte so weit wie möglich auf bestehende Mechanismen zurückgegriffen werden. Damit das Europäische Jahr einen möglichst großen Mehrwert erzielt, sollten Synergien und Komplementarität angestrebt werden, insbesondere mit den Programmen der Union, einschließlich derjenigen mit internationaler Ausrichtung speziell für junge Menschen und derjenigen ohne transnationalen oder internationalen Charakter, insbesondere Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Sport, Kultur und Medien, Jugend und Solidarität, Freiwilligentätigkeit und soziale Inklusion, Forschung und Innovation, Industrie und Unternehmen, Digitalpolitik, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (mit Fokus auf jungen Landwirtinnen und Landwirten), Umwelt und Klima, Kohäsionspolitik, Migration, Sicherheit und internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie Synergien mit den Aktivitäten der Mitgliedstaaten.

(21)Durch Schaffung eines Umfelds, das die gleichzeitige Verfolgung dieser Ziele auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unterstützt, können größere Synergien erzielt und die Ressourcen besser genutzt werden. In dieser Hinsicht sollte die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, den Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den im Jugendbereich tätigen Einrichtungen und Verbänden auf Unionsebene zeitnah Informationen bereitstellen und eng mit ihnen zusammenarbeiten. Um sicherzustellen, dass die für das Europäische Jahr der Jugend entwickelten Aktivitäten eine europäische Dimension haben, sollten die Mitgliedstaaten auch untereinander zusammenarbeiten.

(22)Das Europäische Jahr der Jugend sollte auf Maßnahmen und Aktivitäten mit potenziellem europäischem Mehrwert ausgerichtet sein. Der Begriff „europäischer Mehrwert“ ist weit auszulegen und kann sich auf unterschiedliche Weise manifestieren, zum Beispiel wenn die Maßnahmen oder Aktivitäten transnationalen Charakter haben, insbesondere was die Zusammenarbeit mit dem Ziel einer nachhaltigen systemischen Wirkung anbelangt, oder wenn sie zur Entwicklung der europäischen Identität der jungen Menschen, ihres Bewusstseins für Europa und ihrer Identifikation mit gemeinsamen europäischen Werten und den Grundrechten beitragen oder ihre Fähigkeit zur Teilhabe an der repräsentativen und partizipativen Demokratie der Union unterstützen.

(23)Auf Unionsebene sollten die für die Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Haushaltsmittel im Einklang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 aus den Budgets der beitragenden Programme stammen. Unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde sollte das Ziel darin bestehen, für die Durchführung dieses Beschlusses Mittel in Höhe von mindestens 8 Mio. EUR bereitzustellen. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln erfolgt die Kofinanzierung von Aktivitäten zur Unterstützung des Europäischen Jahres der Jugend aus dem Unionshaushalt im Einklang mit den für die einschlägigen Programme – insbesondere Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps und gegebenenfalls weitere Unionsprogramme – geltenden Bestimmungen.

(24)Da die Ziele dieses Beschlusses von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen des Umfangs und der Wirkungen der vorgeschlagenen Maßnahme auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 EUV verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

(25)Wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die jungen Menschen und der daraus folgenden Dringlichkeit, entsprechend dem Ziel des Europäischen Jahres die Wertschätzung, Unterstützung und Einbindung junger Menschen für die Zeit nach der Pandemie zu verstärken, wird es als angemessen angesehen, eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorzusehen.

(26)Damit die Umsetzung des Europäischen Jahres der Jugend rasch anlaufen kann, sollte dieser Beschluss aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1 
Gegenstand

Das Jahr 2022 wird zum „Europäischen Jahr der Jugend 2022“ (im Folgenden „Europäisches Jahr“) ausgerufen.

Artikel 2 
Ziele

Im Einklang mit den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 und den Europäischen Jugendzielen besteht das übergeordnete Ziel des Europäischen Jahres darin, die Bemühungen der Union, der Mitgliedstaaten sowie regionaler und lokaler Behörden um die Wertschätzung, Unterstützung und Einbindung junger Menschen für die Zeit nach der Pandemie zu verstärken. Im Einzelnen zielt das Europäische Jahr darauf ab,

 

(1)deutlich herauszustellen, inwieweit der ökologische und der digitale Wandel eine neue Perspektive für die Zukunft sowie Chancen zum Ausgleich der negativen Auswirkungen der Pandemie auf junge Menschen und die Gesellschaft insgesamt bieten, Inspiration aus den Aktionen, Visionen und Erkenntnissen junger Menschen zur weiteren Stärkung und Belebung unseres gemeinsamen Projekts einer Europäischen Union zu ziehen, jungen Menschen zuzuhören, ihre Anliegen zu berücksichtigen und sie dabei zu unterstützen, konkrete, inklusive Chancen zu entwickeln, und zwar unter optimaler Nutzung der Instrumente der Union;

(2)alle jungen Menschen, vor allem solche mit geringeren Chancen, aus benachteiligten Verhältnissen oder besonders schutzbedürftigen Gruppen sowie aus ländlichen oder weniger entwickelten Regionen und Randgebieten, dazu zu ermutigen, aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Triebkräfte des Wandels zu werden, inspiriert durch ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa; dies umfasst zusätzliche Bemühungen zum Aufbau von Kapazitäten für die Beteiligung junger Menschen sowie bürgerschaftliches Engagement bei jungen Menschen und allen Akteuren, die an der Vertretung ihrer Interessen mitwirken, sowie das Einholen von Beiträgen junger Menschen aus unterschiedlichen Verhältnissen zu den wichtigsten Konsultationsverfahren, etwa zur Konferenz zur Zukunft Europas;

(3)bekannt zu machen, welche Chancen die politischen Maßnahmen auf Unionsebene und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene für die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung junger Menschen in einer grünen, digitalen und inklusiven Welt eröffnen.

Artikel 3 
Art der Maßnahmen

(1)Zu den Maßnahmen, die zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele getroffen werden, zählen folgende mit den Zielen des Europäischen Jahres verknüpfte Aktivitäten auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene und gegebenenfalls in Partnerländern:

a)Konferenzen, Veranstaltungen und Initiativen zur Förderung einer inklusiven und barrierefreien Debatte über die Herausforderungen, einschließlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, mit denen junge Menschen (auch solche mit geringeren Chancen und aus besonders schutzbedürftigen Gruppen) konfrontiert sind, und darüber, wie Interessenträger auf unterschiedlichen Ebenen vorgehen können;

b)Förderung der Teilhabe junger Menschen und Verbesserung bestehender Instrumente, Kanäle und Programme, die es jungen Menschen ermöglichen, politische Entscheidungsträger zu erreichen, indem Erfahrungen und bewährte Verfahren ermittelt, gesammelt und ausgetauscht werden;

c)Zusammentragen von Ideen mittels partizipativer Methoden im Hinblick auf die gemeinsame Gestaltung des Europäischen Jahres;

d)Informations-, Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen zur Vermittlung von Werten wie Gleichheit, Solidarität und freiwilligem Engagement, des Gefühls von Zugehörigkeit und Sicherheit und des Gefühls, Gehör zu finden und respektiert zu werden, um einen aktiven Beitrag der Jugend zum Aufbau einer inklusiveren, umweltfreundlicheren und digitaleren Gesellschaft zu fördern;

e)Schaffung eines Raums für den Austausch darüber, wie sich durch Unternehmergeist Herausforderungen in Chancen umwandeln lassen;

f)Durchführung von Studien und Forschungsarbeiten zur Lage der Jugend in der Union, auch durch Erstellung harmonisierter europäischer Statistiken und die Nutzung dieser und anderer EU-Statistiken, sowie Bekanntmachung und Verbreitung der Ergebnisse auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene;

g)Bewerben von Programmen, Finanzierungsmöglichkeiten, Projekten, Maßnahmen und Netzwerken, die für die Jugend relevant sind, auch über soziale Medien und Online-Communities.

(2)Die Kommission kann weitere Aktivitäten ermitteln, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen könnten, und gestatten, dass zur Werbung für diese Aktivitäten auf das Europäische Jahr verwiesen wird, soweit dies im Sinne dieser Ziele ist. Die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten können ebenfalls solche weiteren Aktivitäten ermitteln und sie der Kommission vorschlagen.

Artikel 4 
Koordinierung auf nationaler Ebene

Für die Organisation der Teilnahme am Europäischen Jahr auf nationaler Ebene sind die Mitgliedstaaten zuständig. Die Mitgliedstaaten benennen zu diesem Zweck nationale Koordinatoren. Die nationalen Koordinatoren sorgen für die Koordinierung der einschlägigen Aktivitäten auf nationaler Ebene. Sie sorgen auch dafür, dass junge Menschen und im Jugendbereich tätige Organisationen der Zivilgesellschaft aktiv in die Durchführung der Aktivitäten des Europäischen Jahres einbezogen werden und daran mitwirken.

Artikel 5 
Koordinierung auf Unionsebene

(1)Um die Durchführung des Europäischen Jahres zu koordinieren, beruft die Kommission Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein. Die Sitzungen dienen ferner dem Informationsaustausch über die Umsetzung des Europäischen Jahres auf nationaler Ebene und Unionsebene. Vertreter des Europäischen Parlaments können als Beobachter an diesen Sitzungen teilnehmen und Beiträge einbringen.

(2)Bei der Koordination des Europäischen Jahres auf Unionsebene wird ein übergreifender Ansatz verfolgt, um Synergien zwischen den unterschiedlichen für junge Menschen relevanten Programmen und Initiativen der Union auszuschöpfen.

(3)Um die gemeinsame Gestaltung und Umsetzung des Europäischen Jahres auf Unionsebene zu unterstützen, beruft die Kommission Sitzungen mit Interessenträgern und Vertretern von Organisationen und Einrichtungen aus dem Jugendbereich ein.

Artikel 6 
Zusammenarbeit auf internationaler Ebene

Die Kommission arbeitet für die Zwecke des Europäischen Jahres erforderlichenfalls mit internationalen Partnern und den zuständigen internationalen Organisationen zusammen, wobei sie für eine hinreichende Sichtbarkeit der EU-Beteiligung sorgt. Die Kommission stellt insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Europarat, auch im Rahmen der Jugendpartnerschaft EU-Europarat, sowie mit internationalen Jugendnetzwerken und ‑organisationen sicher.

Artikel 7 
Monitoring und Bewertung

Bis zum 31. Dezember 2023 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die Durchführung der in diesem Beschluss vorgesehenen Initiativen – samt den Ergebnissen und einer Gesamtbewertung – vor.

Artikel 8 
Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Der Präsident    Der Präsident

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

INHALT

1.RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE21

1.1.Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative21

1.2.Politikbereich(e)21

1.3.Der Vorschlag/Die Initiative betrifft21

1.4.Ziel(e)21

1.4.1.Allgemeine(s) Ziel(e)21

1.4.2.Einzelziel(e)21

1.4.3.Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen21

1.4.4.Leistungsindikatoren21

1.5.Begründung des Vorschlags/der Initiative21

1.5.1.Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf, einschließlich einer detaillierten Zeitleiste für die Durchführung der Initiative21

1.5.2.Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union (kann sich aus unterschiedlichen Faktoren ergeben, z. B. Vorteile durch Koordinierung, Rechtssicherheit, größerer Wirksamkeit oder Komplementarität). Für die Zwecke dieser Nummer bezeichnet der Ausdruck „Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union“ den Wert, der sich aus dem Tätigwerden der Union ergibt und den Wert ergänzt, der andernfalls allein von den Mitgliedstaaten geschaffen worden wäre.21

1.5.3.Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse22

1.5.4.Vereinbarkeit mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen sowie mögliche Synergieeffekte mit anderen geeigneten Instrumenten22

1.6.Laufzeit und finanzielle Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative23

1.7.Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung23

2.VERWALTUNGSMAẞNAHMEN24

2.1.Überwachung und Berichterstattung24

2.2.Verwaltungs- und Kontrollsystem(e)24

2.2.1.Begründung der Methode(n) der Mittelverwaltung, des Durchführungsmechanismus/der Durchführungsmechanismen für die Finanzierung, der Zahlungsmodalitäten und der Kontrollstrategie, wie vorgeschlagen24

2.2.2.Schätzung und Begründung der Kosteneffizienz der Kontrollen (Verhältnis zwischen den Kontrollkosten und dem Wert der betreffenden verwalteten Mittel) sowie Bewertung des erwarteten Ausmaßes des Fehlerrisikos (bei Zahlung und beim Abschluss)24

2.3.Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten24

3.GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE25

3.1.Betroffene Rubrik(en) des Mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan25

3.2.Geschätzte finanzielle Auswirkungen des Vorschlags auf die Mittel26

3.2.1.Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die operativen Mittel26

3.2.2.Geschätzte Ergebnisse, die mit operativen Mitteln finanziert werden29

3.2.3.Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel30

3.2.4.Vereinbarkeit mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen32

3.2.5.Finanzierungsbeteiligung Dritter32

3.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen33

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1.RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 

1.1.Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Europäisches Jahr der Jugend 2022

1.2.Politikbereich(e) 

Politikbereich: Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

Unter Rubrik 2: Zusammenhalt, Resilienz und Werte

1.3.Der Vorschlag/Die Initiative betrifft 

X eine neue Maßnahme 

 eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme 30  

 die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme 

 die Zusammenführung mehrerer Maßnahmen oder die Neuausrichtung mindestens einer Maßnahme 

1.4.Ziel(e)

1.4.1.Allgemeine(s) Ziel(e)

Ziel des Europäischen Jahres der Jugend ist es, die Bemühungen der Union, der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Behörden zu unterstützen, um nach der Pandemie Wertschätzung für die Jugend zum Ausdruck zu bringen, indem man sich von ihren Ideen, Erwartungen und Visionen inspirieren lässt. Ziel ist es, dass sie die künftige Entwicklung der Union und der Gesellschaft insgesamt mitgestalten. Zudem bietet das Jahr die Gelegenheit, das Bewusstsein für die Möglichkeiten zu schärfen, die den jungen Menschen in Europa offenstehen.  

1.4.2.Einzelziel(e)

 

– Deutlich herausstellen, inwieweit der ökologische und der digitale Wandel eine neue Perspektive für die Zukunft sowie Chancen zum Ausgleich der negativen Auswirkungen der Pandemie auf junge Menschen und die Gesellschaft insgesamt bieten, Inspiration aus den Aktionen, Visionen und Erkenntnissen junger Menschen zur weiteren Stärkung und Belebung unseres gemeinsamen Projekts einer Europäischen Union ziehen, jungen Menschen zuhören, ihre Anliegen berücksichtigen und sie dabei unterstützen, konkrete, inklusive Chancen zu entwickeln, und zwar unter optimaler Nutzung der Instrumente der Union.

– Alle jungen Menschen, vor allem solche mit geringeren Chancen, aus benachteiligten Verhältnissen und aus besonders schutzbedürftigen Gruppen, dazu ermutigen, aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Triebkräfte des Wandels zu werden, inspiriert durch ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa. Dies erfordert auch zusätzliche Bemühungen zum Aufbau von Kapazitäten für die Beteiligung junger Menschen sowie bürgerschaftliches Engagement bei jungen Menschen und allen Akteuren, die an der Vertretung ihrer Interessen mitwirken. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass junge Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund sowie junge Menschen aus schutzbedürftigen Gruppen ihren Beitrag zu den wichtigsten Konsultationsverfahren leisten können, wie zur Konferenz zur Zukunft Europas.

– Bekannt machen, welche Chancen die politischen Maßnahmen auf Unionsebene und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene für die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung junger Menschen in einer grünen, digitalen und inklusiven Welt eröffnen.

1.4.3.Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppen auswirken dürfte.

Informations- und PR-Kampagnen, Veranstaltungen und Initiativen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Vermittlung von zentralen Botschaften sowie von Informationen über bewährte Vorgehensweisen, einschließlich Beispielen für die Rolle der EU bei der Herbeiführung gemeinsamer Lösungen. Dies wird zu einer aktiven Beteiligung und Lernfortschritten in wichtigen Politikbereichen wie Klimawandel, Grüner Deal usw. führen.

Sensibilisierung für die Bedeutung und die Schlüsselrolle der Jugend für die Zukunft der EU und Förderung von Instrumenten, die es jungen Menschen ermöglichen, an der Entwicklung einer erneuerten Vision für eine Gesellschaft mitzuwirken, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene stärker auf Inklusion, Umweltschutz und Digitalisierung ausgerichtet ist.

Die jungen Menschen werden sich Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, Werte und Einstellungen aneignen, die sie in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung voranbringen, und sie werden besser mit der politischen Landschaft auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene vertraut werden.

1.4.4.Leistungsindikatoren

Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Fortschritte und Ergebnisse verfolgen lassen.

Zahl der Ergebnisse (im Rahmen der Informationskampagne festzulegen).

1.5.Begründung des Vorschlags/der Initiative 

1.5.1.Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf, einschließlich einer detaillierten Zeitleiste für die Durchführung der Initiative

Kurzfristig: Schärfung des Bewusstseins für die Bedeutung und die Rolle der Jugend bei der Gestaltung der Zukunft Europas und für die Instrumente, die jungen Menschen zur Verfügung stehen, um in ihren Gesellschaften etwas zu bewegen.

Langfristig: Stärkung der Motivation junger Menschen nach der Pandemie und Schaffung neuer Chancen und Lernangebote, um ihre persönliche und berufliche Entwicklung in einer sich wandelnden Welt zu unterstützen.

1.5.2.Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union (kann sich aus unterschiedlichen Faktoren ergeben, z. B. Vorteile durch Koordinierung, Rechtssicherheit, größerer Wirksamkeit oder Komplementarität). Für die Zwecke dieser Nummer bezeichnet der Ausdruck „Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union“ den Wert, der sich aus dem Tätigwerden der Union ergibt und den Wert ergänzt, der andernfalls allein von den Mitgliedstaaten geschaffen worden wäre.

Schärfung des Bewusstseins für die Möglichkeiten, die jungen Menschen zur Verfügung stehen, um auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger und Triebkräfte des Wandels zu werden, inspiriert durch ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa.

Die Unionsdimension der Maßnahmen zielt darauf ab, bei den jungen Menschen die berufliche und persönliche Erholung nach der Pandemie zu beschleunigen – im Einklang mit den Zielen von NextGenerationEU, den politischen Leitlinien für die derzeitige Europäische Kommission (2019-2024) und anderen politischen Maßnahmen und Programmen der EU, die die Lebensbedingungen junger Menschen verbessern sollen.

1.5.3.Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse

Die in den letzten zehn Jahren durchgeführten Europäischen Jahre haben sich als wirksame Sensibilisierungsinstrumente bewährt, die sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei Multiplikatoren Widerhall gefunden und für Synergien zwischen verschiedenen Aktionsbereichen auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten gesorgt haben.

1.5.4.Vereinbarkeit mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen sowie mögliche Synergieeffekte mit anderen geeigneten Instrumenten

Das Europäische Jahr der Jugend 2022 wird bereichsübergreifend sein und sich auf alle EU-Strategien und ‑Programme stützen, die darauf abzielen, jungen Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen und sie zu stärken. Es sollte auf bestehenden Initiativen und Maßnahmen aufbauen, unter anderem auf dem europäischen Grünen Deal, der digitalen Dekade, dem Neuen Europäischen Bauhaus, der Konferenz zur Zukunft Europas, der europäischen Säule sozialer Rechte, der Garantie für Kinder, der EU-Kinderrechtsstrategie, dem Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021–2027, dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie, dem Pakt für den ländlichen Raum und dem zugehörigen Aktionsplan.  

Das Europäische Jahr der Jugend berührt viele Politikbereiche der Union über die eigentliche Jugendpolitik hinaus, wie allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, soziale Inklusion, Kultur und Medien, Sport, Gesundheit, Forschung und Innovation, Umwelt und Klima, Kohäsionspolitik, ländliche Entwicklung, Migration sowie Verbindungen der Union zu ihrer Nachbarschaft. Das Europäische Jahr wird die interdisziplinäre Dimension der Jugend als die Generation hervorheben, die den Kontinent durch eine stärkere Ausrichtung auf Inklusion, Nachhaltigkeit und Digitalisierung voranbringen wird. 

1.6.Laufzeit und finanzielle Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative

X befristete Laufzeit

X    in Kraft ab Annahme des Beschlusses bis zum 31.12.2023 

X    Finanzielle Auswirkungen auf die Mittel für Verpflichtungen von 2021 bis 2024 und auf die Mittel für Zahlungen von 2022 bis 2026 

 unbefristete Laufzeit

Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ,

anschließend reguläre Umsetzung.

1.7.Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung 31

X Direkte Mittelverwaltung durch die Kommission

x durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den Delegationen der Union

x    durch Exekutivagenturen

 Geteilte Mittelverwaltung mit Mitgliedstaaten

 Indirekte Mittelverwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen

internationale Einrichtungen und deren Agenturen (bitte angeben)

die EIB und den Europäischen Investitionsfonds

Einrichtungen im Sinne der Artikel 70 und 71 der Haushaltsordnung

öffentlich-rechtliche Körperschaften

privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie ausreichende finanzielle Garantien bieten

privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Einrichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die ausreichende finanzielle Garantien bieten

Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der GASP im Rahmen des Titels V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt benannt sind

Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung angegeben werden, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.

Bemerkungen

[…]

[…]

2.VERWALTUNGSMAẞNAHMEN 

2.1.Überwachung und Berichterstattung 

Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.

Arbeitsprogramm für das Europäische Jahr

Einrichtung eines Lenkungsausschusses

2.2.Verwaltungs- und Kontrollsystem(e) 

2.2.1.Begründung der Methode(n) der Mittelverwaltung, des Durchführungsmechanismus/der Durchführungsmechanismen für die Finanzierung, der Zahlungsmodalitäten und der Kontrollstrategie, wie vorgeschlagen

Die direkte Mittelverwaltung im Sinne des Artikels 62 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung ist vorzuziehen, da die Maßnahmen von der Europäischen Kommission, insbesondere der GD EAC, durchgeführt werden, die die Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Akteuren sicherstellen wird.

2.2.2.Schätzung und Begründung der Kosteneffizienz der Kontrollen (Verhältnis zwischen den Kontrollkosten und dem Wert der betreffenden verwalteten Mittel) sowie Bewertung des erwarteten Ausmaßes des Fehlerrisikos (bei Zahlung und beim Abschluss) 

Die Kontrollen sind Teil des Systems der internen Kontrolle der GD EAC. Diese neuen Tätigkeiten werden geringe zusätzliche Kontrollkosten auf Ebene der GD verursachen.

2.3.Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten 

Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen, z. B. im Rahmen der Betrugsbekämpfungsstrategie, bereits bestehen oder angedacht sind.

Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und durch Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen. Die Kommission ist gemäß der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten befugt, auf Grundlage dieses Beschlusses Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) führt erforderlichenfalls Untersuchungen durch, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) geregelt sind.

3.GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 

3.1.Betroffene Rubrik(en) des Mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan

·Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens

Haushaltslinie

Art der 
Ausgaben

Finanzierungsbeiträge

Nummer  

GM/NGM 32

von EFTA-Ländern 33

von Kandidatenländern 34

von Drittländern

nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung

GM/NGM

JA/
NEIN

JA/NEIN

JA/
NEIN

JA/NEIN

2.b

07 01 02 01 – Unterstützungsausgaben für Erasmus+

GM

JA

JA

JA

NEIN

2.b

07 01 03 01 – Unterstützungsausgaben für das Europäische Solidaritätskorps

GM

JA

JA

JA

NEIN

2.b

07 03 01 02 – Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik – Direkte Mittelverwaltung

GM

JA

JA

JA

NEIN

2.b

07 03 02 – Förderung der nichtformalen Lernmobilität und der aktiven Teilnahme junger Menschen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Jugendorganisationen und der Jugendpolitik

GM

JA

JA

JA

NEIN

2.b

07 04 01 – Europäisches Solidaritätskorps

GM

JA

JA

JA

NEIN

3.2.Geschätzte finanzielle Auswirkungen des Vorschlags auf die Mittel 

Die nachstehend genannten Programme und Haushaltslinien sind vorläufig. Geeignete Mittel werden innerhalb der Dotationen der beitragenden Programme gemäß den geltenden Finanzvorschriften ausgewiesen.

3.2.1.Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die operativen Mittel 

   Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.

x    Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Rubrik des Mehrjährigen
Finanzrahmens

Nummer

Unter Rubrik 2: Zusammenhalt, Resilienz und Werte

GD EAC

2021

2022

2023

2024

2025 2026 2027

INSGESAMT

• Operative Mittel

Haushaltslinie 07 03 01 02

Verpflichtungen

(1a)

3,500

3,500

Zahlungen

(2a)

1,437

0,515

0,987

0,310

0,251

3,500

Haushaltslinie 07 03 02

Verpflichtungen

(1b)

4,000

0,500

4,500

Zahlungen

(2b)

2,724

1,403

0,346

0,027

4,500

Haushaltslinie 07 04 01

Verpflichtungen

(1c)

0,500

0,500

Zahlungen

(2c)

0,275

0,130

0,054

0,041

0,500



Operative Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

1a+1b+1c

8,000

0,500

8,500

Zahlungen

2a+2b

+2

4,436

2,048

1,387

0,378

0,251

8,500

·Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben

Haushaltslinie 07 01 02 01

Verpflichtungen/Zahlungen

(3)

0,200

0,200

0,200

0,600

Haushaltslinie 07 01 03 01

Verpflichtungen/Zahlungen

(3)

0,050

0,050

0,050

0,150

Mittel INSGESAMT 
für die GD EAC

Verpflichtungen

=1a+1b+1c +3

8,250

0,750

0,250

9,250

Zahlungen

=2a+2b

+2c+3

4,686

2,298

1,637

0,378

0,251

9,250

 



Rubrik des Mehrjährigen  
Finanzrahmens

7

Verwaltungsausgaben

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Jahr 
2021

Jahr 
2022

Jahr 
2023

Jahr 
2024

Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.

INSGESAMT

GD EAC

• Personal

0,948

1,358

0,240

2,546

• Sonstige Verwaltungsausgaben

0,012

0,012

GD EAC INSGESAMT

Mittel

0,948

1,370

0,240

2,558

Mittel INSGESAMT 
unter RUBRIK 7 
des Mehrjährigen Finanzrahmens 

(Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.)

0,948

1,370

0,240

2,558

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

2021 35

2022

2023

2024

Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.

INSGESAMT

Mittel INSGESAMT 
unter den RUBRIKEN 1 bis 7 
des Mehrjährigen Finanzrahmens 

Verpflichtungen

0,948

9,620

0,990

0,250

11,808

Zahlungen

0,948

6,056

2,538

1,637

0,378

0,251

11,808

3.2.2.Geschätzte Ergebnisse, die mit operativen Mitteln finanziert werden 

Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Ziele und Ergebnisse angeben

Jahr 
2021

Jahr 
2022

Jahr 
2023

Jahr 
2024

Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.

INSGESAMT

ERGEBNISSE

Art 36

Durchschnittskosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Gesamtzahl

Gesamtkosten

EINZELZIEL Nr. 1 37

- Ergebnis

- Ergebnis

- Ergebnis

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1

EINZELZIEL Nr. 2 ...

- Ergebnis

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2

INSGESAMT

3.2.3.Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 

Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

X Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Jahr 
2021 38

Jahr 
2022

Jahr 
2023

Jahr 
2024

Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.

INSGESAMT

RUBRIK 7 
des Mehrjährigen Finanzrahmens

Personal

0,948

1,358

0,240

2,546

Sonstige Verwaltungsausgaben

0,012

0,012

Zwischensumme RUBRIK 7 
des Mehrjährigen Finanzrahmens

0,948

1,370

0,240

2,558

Außerhalb der RUBRIK 7 39  
des mehrjährigen Finanzrahmens

Personal

Sonstige 
Verwaltungsausgaben

0,250

0,250

0,250

0,750

Zwischensumme 
außerhalb der RUBRIK 7 
des Mehrjährigen Finanzrahmens

0,250

0,250

0,250

0,750

INSGESAMT

0,948

1,620

0,490

0,250

3,308

Der Mittelbedarf für Personal- und sonstige Verwaltungsausgaben wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder GD-interne Personalumschichtung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

3.2.3.1.Geschätzter Personalbedarf

Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

X Für den Vorschlag/die Initiative wird folgendes Personal benötigt:

Schätzung in Vollzeitäquivalenten

Jahr 
2021

Jahr 
2022

Jahr 2023

Jahr N+3

Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.

•Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

20 01 02 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission)

3

3

0,50

20 01 02 03 (in den Delegationen)

01 01 01 01 (Indirekte Forschung)

01 01 01 11 (Direkte Forschung)

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben)

Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten – VZÄ) 40

20 02 01 (VB, ANS und LAK der Globaldotation)

6

11

2

20 02 03 (VB, ÖB, ANS, LAK und JFD in den Delegationen)

XX 01 xx yy zz   41

- am Sitz

- in den Delegationen

01 01 01 02 (VB, ANS und LAK der direkten Forschung)

01 01 01 12 (VB, ANS und LAK der direkten Forschung)

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben)

INSGESAMT

9

14

2,50

XX steht für den jeweiligen Politikbereich bzw. Haushaltstitel.

Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumschichtung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete

Formulierung des Arbeitsplans für das Jahr und seine Abstimmung mit anderen Dienststellen; Erarbeitung der Leistungsbeschreibung für Dienstleistungs- und Kaufverträge und Begleitung des Auswahlverfahrens; Gewährleistung der interinstitutionellen Koordinierung; Erarbeitung von Briefings und Reden für Kommissionsmitglieder und GD; Bereitstellung von Material für die Pressearbeit; Begleitung der Ex-post-Bewertung

Externes Personal

3.2.4.Vereinbarkeit mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 

Der Vorschlag/Die Initiative

X ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.

   kann durch Umschichtungen innerhalb der entsprechenden Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) in voller Höhe finanziert werden.

   erfordert die Inanspruchnahme des verbleibenden Spielraums unter der einschlägigen Rubrik des MFR und/oder den Einsatz der besonderen Instrumente im Sinne der MFR-Verordnung.

   erfordert eine Revision des MFR.

3.2.5.Finanzierungsbeteiligung Dritter 

Der Vorschlag/Die Initiative

x    sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

   sieht folgende Kofinanzierung durch Dritte vor:

Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Jahr 
N 42

Jahr 
N+1

Jahr 
N+2

Jahr 
N+3

Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.

Insgesamt

Kofinanzierende Einrichtung 

Kofinanzierung INSGESAMT

 

3.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen 

X Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

auf die übrigen Einnahmen

Bitte geben Sie an, ob die Einnahmen bestimmten Ausgabenlinien zugewiesen sind.    

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie:

Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel

Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative 43

Jahr 
N

Jahr 
N+1

Jahr 
N+2

Jahr 
N+3

Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.

Artikel ….

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die betreffende(n) Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan an.

Sonstige Anmerkungen (bei der Ermittlung der Auswirkungen auf die Einnahmen verwendete Methode/Formel oder weitere Informationen).

ANHANG 
des FINANZBOGENS ZU RECHTSAKTEN

Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative:

  Europäisches Jahr der Jugend 2022

1. VORAUSSICHTLICHER BEDARF an PERSONAL und MITTEL HIERFÜR

2. SONSTIGE VERWALTUNGSAUSGABEN

3. VERWALTUNGSKOSTEN INSGESAMT

4. KOSTENSCHÄTZUNGSMETHODEN

4.1.Personal

4.2. Sonstige Verwaltungsausgaben

Bei der Einleitung der dienststellenübergreifenden Konsultation ist dieser Anhang dem Finanzbogen zu Rechtsakten beizulegen.

Die in diesen Tabellen enthaltenen Daten fließen in die Tabellen des Finanzbogens zu Rechtsakten ein. Die Tabellen sind als interne Dokumente ausschließlich für den Dienstgebrauch der Kommission bestimmt.

1. Voraussichtlicher Bedarf an Personal und Mittel hierfür

Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Mittel für Personal benötigt.

x    Für den Vorschlag/die Initiative wird folgendes Personal benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

RUBRIK 7

des Mehrjährigen Finanzrahmens

2021

2022

2023

Jahr N+3

Jahr N+4

Jahr N+5

Jahr N+7

INSGESAMT

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

20 01 02 01 – Hauptsitz und Vertretungen

AD

3

 0,456

3

 0,456

0.50

0,076 

 

 

 

 

 

 

 

 

 6.5

0,988 

AST

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20 01 02 03 – Delegationen der Union

AD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AST

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Externes Personal 44

20 02 01 und 20 02 02 – Externes Personal – Hauptsitz und Vertretungen

VB

3

0,246 

0,656 

2

 0,164

 

 

 

 

 

 

 

 

13 

1,066 

ANS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LAK

 3

0,246

 3

0,246

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 6

0,492 

20 02 03 – Externes Personal – Delegationen der Union

VB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ÖB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LAK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

JFD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige personalbezogene Haushaltslinien (bitte angeben)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme Personal – RUBRIK 7

 

9

 0,948

14

1,358 

 2,50

 0,240

 

 

 

 

 

 

 

 

25,5 

2,546 

Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumschichtung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

   

Außerhalb der RUBRIK 7

des Mehrjährigen Finanzrahmens

2021

2022

2023

Jahr N+3

Jahr N+4

Jahr N+5

Jahr N+7

INSGESAMT

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

VZÄ

Mittel

Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

01 01 01 01 Indirekte Forschung 45

01 01 01 11 Direkte Forschung

Sonstiges (bitte angeben)

AD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AST

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Externes Personal 46

Aus operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien)

- am Sitz

VB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LAK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- in den Delegationen der Union

VB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ÖB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LAK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

JFD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

01 01 01 02 Indirekte Forschung

01 01 01 12 Direkte Forschung

Sonstiges (bitte angeben) 47

VB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LAK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige personalbezogene Haushaltslinien (bitte angeben)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme Personal – Außerhalb der RUBRIK 7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Personal insgesamt (alle MFR-Rubriken)

Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumschichtung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

Der Personalbedarf wird teils durch GD-interne Personalumschichtung gedeckt; zugleich wird ein Antrag auf Zuweisung von vier Vertragsbediensteten gestellt, die der zuständigen GD gegebenenfalls nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

2. Sonstige Verwaltungsausgaben

Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

x    Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

RUBRIK 7

des Mehrjährigen Finanzrahmens

2021

2022

2023

Jahr N+3

Jahr N+4

Jahr N+5

Jahr N+7

Insgesamt

Am Sitz der Kommission oder im Gebiet der Union:

 

 

 

 

 

 

 

 

20 02 06 01 – Dienstreisen und Repräsentationszwecke

 

0,012

 

 

 

 

 

 0,012

20 02 06 02 – Konferenzen und Sitzungen

 

 

 

 

 

 

 

 

20 02 06 03 – Ausschusssitzungen 48

 

 

 

 

 

 

 

 

20 02 06 04 – Untersuchungen und Konsultationen

 

 

 

 

 

 

 

 

20 04 – IT-Ausgaben (intern) 49  

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige nicht personalbezogene Haushaltslinien (ggf. bitte angeben)

 

 

 

 

 

 

 

 

In den Delegationen der Union:

 

 

 

 

 

 

 

 

20 02 07 01 – Dienstreise- und Repräsentationskosten, Ausgaben für Konferenzen

 

 

 

 

 

 

 

 

20 02 07 02 – Berufliche Fortbildung des Personals

 

 

 

 

 

 

 

 

20 03 05 – Infrastruktur und Logistik

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige nicht personalbezogene Haushaltslinien (ggf. bitte angeben)

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme Sonstiges – RUBRIK 7

des Mehrjährigen Finanzrahmens

 

 0,012

 

 

 

 

 

0,012

Der Bedarf an Verwaltungsmitteln wird aus den Mitteln gedeckt, die für die Verwaltung der Maßnahme bereits zugewiesen wurden bzw. ggf. neu zugewiesen werden. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Außerhalb der RUBRIK 7 

des Mehrjährigen Finanzrahmens

Jahr N 50

Jahr N+1

Jahr N+2

Jahr N+3

Jahr N+4

Jahr N+5

Jahr N+7

Insgesamt

Aus operativen Mitteln finanzierte technische und administrative Unterstützung ohne externes Personal (vormalige BA-Linien)

 

 

 

 

 

 

 

 

- am Sitz

 

 

 

 

 

 

 

 

- in den Delegationen der Union

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Verwaltungsausgaben für die Forschung

 

 

 

 

 

 

 

 

IT-Ausgaben zur Politikunterstützung für operationelle Programme 51  

Interne IT-Ausgaben für operationelle Programme 52

Sonstige nicht personalbezogene Haushaltslinien (ggf. bitte angeben)

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme Sonstiges – Außerhalb der RUBRIK 7

des Mehrjährigen Finanzrahmens

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Verwaltungsausgaben insgesamt (alle MFR-Rubriken)

3. Verwaltungskosten insgesamt (alle MFR-Rubriken)

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Übersicht

Jahr 2021

Jahr 2022

Jahr 2023

Jahr N+3

Jahr N+4

Jahr N+5

Jahr N+7

Insgesamt

Rubrik 7 – Personal

0,948

 1,358

0,240

 

 

 

 

2,546

Rubrik 7 – Sonstige Verwaltungsausgaben

 

0,012 

 

 

 

 

 

 0.012

Zwischensumme Rubrik 7

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerhalb der Rubrik 7 – Personal

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerhalb der Rubrik 7 – Sonstige Verwaltungsausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme Sonstige Rubriken

 

 

 

 

 

 

 

 

INSGESAMT

RUBRIK 7 und Außerhalb der RUBRIK 7

0,948

1,370

0,240

2,558

Der Bedarf an Verwaltungsmitteln wird aus den Mitteln gedeckt, die für die Verwaltung der Maßnahme bereits zugewiesen wurden bzw. ggf. neu zugewiesen werden. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

4. Kostenschätzungsmethoden

4.1. Personal

In diesem Teil ist zu erläutern, nach welcher Methode der geschätzte Personalbedarf berechnet wird (Annahmen hinsichtlich des Arbeitsaufwands mit Angabe der genauen Funktionsbezeichnungen (Arbeitsprofile nach Sysper 2), der Personalkategorie und entsprechender Durchschnittskosten)

RUBRIK 7 des Mehrjährigen Finanzrahmens

Hinweis: Für die am Sitz der Kommission tätigen Personalkategorien sind die Durchschnittskosten unter folgender Adresse abrufbar (BudgWeb):

https://myintracomm.ec.europa.eu/budgweb/EN/pre/legalbasis/Pages/pre-040-020_preparation.aspx

Beamte sowie Bedienstete auf Zeit

3,00 VZÄ im Jahr 2021 für die Vorbereitung des Jahres

3 VZÄ im Jahr 2022 für die Koordinierung der Aktivitäten

0,5 VZÄ im Jahr 2023 für die abschließende Berichterstattung

Externes Personal

3 Vertragsbedienstete und 3 Leiharbeitskräfte zur Vorbereitung des Jahres in einem Zeitraum von 3 bis 4 Monaten

 

8 Vertragsbedienstete im Jahr 2022 und 3 Leiharbeitskräfte zur Durchführung der Aktivitäten und zur Abstimmung mit Generaldirektionen und Interessenträgern

2 Vertragsbedienstete im Jahr 2023 zur Unterstützung der abschließenden Berichterstattung und für den Abschluss der Aktivitäten

Außerhalb der RUBRIK 7 des Mehrjährigen Finanzrahmens

Nur für aus dem Forschungshaushalt finanzierte Stellen 

Externes Personal

4.2. Sonstige Verwaltungsausgaben

Für jede Haushaltslinie ist die verwendete Berechnungsmethode darzulegen,

insbesondere auch die zugrunde gelegten Annahmen (z. B. Anzahl der Sitzungen pro Jahr, Durchschnittskosten usw.)

RUBRIK 7 des Mehrjährigen Finanzrahmens

Etwa zehn Dienstreisen in die Mitgliedstaaten im Jahr 2022

Außerhalb der RUBRIK 7 des Mehrjährigen Finanzrahmens

(1)    OECD (2020). Youth and Covid-19. Response, recovery and resilience (Die Jugend und COVID-19: Reaktion, Erholung und Resilienz). OECD (2020). ILO 2020. Youth & COVID-19: Impacts on jobs, education, rights and mental well-being (Die Jugend und COVID-19: Auswirkungen auf Beschäftigung, Bildung, Rechte und das psychische Wohlbefinden). Eurostat Statistics Explained (2020), Being young in Europe today – Health (Jungsein im heutigen Europa – Gesundheit).
(2)    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2018:456:FULL
(3)    https://europa.eu/youth/strategy/european-youth-goals_de
(4)     https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=22829&langId=de
(5)    https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de
(6)     https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=23699&langId=de  
(7)    https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/rights-child/eu-strategy-rights-child-and-european-child-guarantee_en
(8)    ABl. C vom , S. .
(9)    ABl. C vom , S. .
(10)     Erklärung von Bratislava und Bratislava-Fahrplan – Consilium (europa.eu) .
(11)     Erklärung von Rom (europa.eu) .
(12)     soteu_2021_address_de_0.pdf (europa.eu) .
(13)     https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0790&from=DE
(14)     21252030 Agenda für nachhaltige Entwicklung web.pdf (un.org) .
(15)     pdf (europa.eu) .
(16)     Angenommene Texte – Stärkung der Jugendgarantie – Donnerstag, 8. Oktober 2020 (europa.eu) .
(17)     pdf (europa.eu) .
(18)     Angenommene Texte – Auswirkungen von COVID-19 auf junge Menschen und Sport - Mittwoch, 10. Februar 2021 (europa.eu) .
(19)     https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU  
(20)     pdf (europa.eu) .
(21)     Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur digitalen Jugendarbeit 2019/C 414/02 - Amt für Veröffentlichungen der EU (europa.eu) .
(22)     Schlussfolgerungen des Rates zur smarten Jugendarbeit (europa.eu) .
(23)     Übereinkommen von Paris . Klimaschutz (europa.eu) .
(24)     Europäischer Grüner Deal Europäische Kommission (europa.eu) .
(25)     Der EU-Plan für den grünen Wandel – Consilium (europa.eu) .
(26)     Angenommene Texte – Wirksame Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms „Kreatives Europa“ und des Europäischen Solidaritätskorps - Dienstag, 15. September 2020 (europa.eu) .
(27)     text_de.pdf (europa.eu) .
(28)    COM(2021) 142 final.
(29)    Empfehlung (EU)2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021.
(30)    Im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.
(31)    Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): https://myintracomm.ec.europa.eu/budgweb/EN/man/budgmanag/Pages/budgmanag.aspx  
(32)    GM = Getrennte Mittel/NGM = Nichtgetrennte Mittel.
(33)    EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.
(34)    Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans.
(35)    Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird. Bitte ersetzen Sie „N“ durch das voraussichtlich erste Jahr der Umsetzung (z. B. 2021). Dasselbe gilt für die folgenden Jahre.
(36)    Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z. B. Zahl der finanzierten Austauschstudierenden, gebaute Straßenkilometer usw.).
(37)    Wie unter 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben.
(38)    Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird. Bitte ersetzen Sie „N“ durch das voraussichtlich erste Jahr der Umsetzung (z. B. 2021). Dasselbe gilt für die folgenden Jahre.
(39)    Technische und/oder administrative Hilfe und Ausgaben zur Unterstützung der Durchführung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.
(40)    VB = Vertragsbedienstete, ÖB = örtliche Bedienstete, ANS = abgeordnete nationale Sachverständige, LAK = Leiharbeitskräfte, JFD = Juniorfachkräfte in Delegationen.
(41)    Teilobergrenze für aus operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).
(42)    Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird. Bitte ersetzen Sie „N“ durch das voraussichtlich erste Jahr der Umsetzung (z. B. 2021). Dasselbe gilt für die folgenden Jahre.
(43)    Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d.h. abzüglich 20 % für Erhebungskosten, anzugeben.
(44)    VB = Vertragsbedienstete, ÖB = örtliche Bedienstete, ANS = abgeordnete nationale Sachverständige, LAK = Leiharbeitskräfte, JFD = Juniorfachkräfte in Delegationen.
(45)    Bitte wählen Sie die entsprechende Haushaltslinie oder geben Sie gegebenenfalls eine andere Haushaltslinie an; falls mehrere Haushaltslinien betroffen sind, sollte das Personal für die jeweiligen Haushaltslinien getrennt ausgewiesen werden.
(46)    VB = Vertragsbedienstete, ÖB = örtliche Bedienstete, ANS = abgeordnete nationale Sachverständige, LAK = Leiharbeitskräfte, JFD = Juniorfachkräfte in Delegationen.
(47)    Bitte wählen Sie die entsprechende Haushaltslinie oder geben Sie gegebenenfalls eine andere Haushaltslinie an; falls mehrere Haushaltslinien betroffen sind, sollte das Personal für die jeweiligen Haushaltslinien getrennt ausgewiesen werden.
(48)    Art des Ausschusses sowie jeweilige Gruppe angeben.
(49)    Stellungnahme der GD DIGIT – Team „IT-Investitionen“ erforderlich (siehe Leitlinien zur Finanzierung von Informationstechnologie, C(20206126 final vom 10.9.2020, S. 7).
(50)    Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird. Bitte ersetzen Sie „N“ durch das voraussichtlich erste Jahr der Umsetzung (z. B. 2021). Dasselbe gilt für die folgenden Jahre.
(51)    Stellungnahme der GD DIGIT – Team „IT-Investitionen“ erforderlich (siehe Leitlinien zur Finanzierung von Informationstechnologie, C(20206126 final vom 10.9.2020, S. 7).
(52)    Hierunter fallen lokale Verwaltungssysteme und Beiträge zur Kofinanzierung interner IT-Systeme (siehe Leitlinien zur Finanzierung von Informationstechnologie, C(20206126 final vom 10.9.2020).
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