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Document 52002PC0538
Proposal for a Council Decision On providing further supplementary-financial assistance to Moldova
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine weitere Finanzhilfe für die Republik Moldau
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine weitere Finanzhilfe für die Republik Moldau
/* KOM/2002/0538 endg. - CNS 2002/0236 */
ABl. C 20E vom 28.1.2003, pp. 364–368
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine weitere Finanzhilfe für die Republik Moldau /* KOM/2002/0538 endg. - CNS 2002/0236 */
Amtsblatt Nr. 020 E vom 28/01/2003 S. 0364 - 0368
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über eine weitere Finanzhilfe für die Republik Moldau (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Einführung Anfang 1993 leitete die Republik Moldau ein von IWF und Weltbank unterstütztes, umfassendes Programm zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Marktreform ein. Als Ergebnis wurden bis 1995 Inflation und Haushaltsdefizit unter Kontrolle gebracht, und die Strukturreformen kamen besonders im steuerlichen Bereich, bei der Preisfreigabe und der Privatisierung gut voran. Die Europäische Union unterstützte die Republik Moldau während dieser ersten Phase des Übergangs zur Marktwirtschaft unter anderem auf finanzielle Weise. So stellte die Kommission zwei Finanzhilfepakete im Wert von 45 Mio. EUR bzw. 15 Mio. EUR zur Verfügung (Ratsbeschlüsse EG/94/346 und EG/96/242). In beiden Fällen waren die Gemeinschaftsdarlehen Teil eines Gesamtpakets der internationalen Staatengemeinschaft, das die Mittel der Internationalen Finanzinstitutionen (IFI) ergänzen sollte. Bisher hat die Republik Moldau ihre Außenschulden gegenüber der EU gewissenhaft bedient und gemäß dem vereinbarten Zeitplan zwischen Dezember 2000 und August 2002 einen Kapitalbetrag in Höhe von 18 Mio. EUR zurückgezahlt. Im März 1998 fand auf Initiative des IWF und der Weltbank ein weiteres Gebertreffen statt, um finanzielle Mittel für das neue, von den IFI unterstützte Wirtschaftsprogramm der Republik Moldau bereitzustellen. Der Rat genehmigte in diesem Rahmen ein in zwei Teilbeträgen auszuzahlendes Finanzhilfedarlehen für die Republik Moldau in Höhe von 15 Mio. EUR mit einer Hoechstlaufzeit von 10 Jahren (Beschluss des Rates 2000/452/EG vom 10. Juli 2000). Ungefähr zur gleichen Zeit (Mai 2000) lief die im Mai 1996 genehmigte Vereinbarung zwischen der Republik Moldau und dem IWF im Rahmen der Erweiterten Fondsfazilität (EFF) aus. Sie wurde im Dezember 2000 durch eine neue dreijährige Vereinbarung im Rahmen der Fazilität für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Facility - PRGF) ersetzt, die es der Republik Moldau Ende 2000/Anfang 2001 ermöglichte, 18,48 Mio. SZR (rund 24 Mio. USD) in Anspruch zu nehmen. Das Programm wurde jedoch aufgrund unplanmäßiger Entwicklungen im Frühjahr 2001 ausgesetzt und erst nach Abschluss der ersten Überprüfung im Juli 2002 fortgeführt. Gleichzeitig setzte die Weltbank ihre finanzielle Unterstützung für das Land durch Genehmigung eines neuen Strukturanpassungskredits (Structural Adjustment Credit - SAC III) fort. Inzwischen haben die Auslandsschulden des Landes bedrohlich zugenommen. In einer Studie und einem Seminar über Armutsbekämpfung, Wachstum und Schuldentragfähigkeit in einkommensschwachen GUS-Staaten haben die Weltbank, der IWF, die Asiatische Entwicklungsbank (AEB) und die EBWE gemeinsam geprüft, wie in der Republik Moldau (und sechs weiteren GUS-Staaten) eine tragbare Schuldensituation hergestellt werden kann. Die Studie und das Seminar ergaben unter anderem, dass hierzu Schulden- und Schuldendiensterleichterungen erforderlich sind; dementsprechend werden die Geberländer aufgefordert, dem Land in größerem Umfang Finanzhilfen zu Vorzugsbedingungen zu gewähren. Im Anschluss an das Seminar fand am 20. April in Washington ein Ministertreffen zum selben Thema statt (engl. "CIS-7 Initiative"), bei dem stärkere Unterstützung zu Vorzugsbedingungen (z. B. Zuschüsse), Umschuldung und Schuldenerlass gefordert wurden. Der Außenfinanzierungsbedarf der Republik Moldau während des Zeitraums, den das derzeitige vom IWF und der Weltbank unterstützte Programm abdeckt, betrifft zum großen Teil Außenschulden gegenüber staatlichen und privaten Gläubigern. Da die finanziellen Mittel des Landes begrenzt sind, wird eine Umschuldung oder Refinanzierung eines Großteils der Schuldendienstverpflichtungen erforderlich sein. Das Wirtschaftsprogramm sieht auch vor, dass die Republik Moldau nur zu Vorzugsbedingungen neue Außenschulden eingeht. Auf ein Ersuchen hin, das der moldauische Ministerpräsident Tarlev am 9. April 2002 an Präsident Prodi richtete, schlägt die Kommission vor, das im Juli 2000 beschlossene Finanzhilfedarlehen der Gemeinschaft durch einen verlorenen Zuschuss in vergleichbarer Höhe zu ersetzen. Diese Finanzhilfe soll unter ähnlichen Bedingungen, wie sie für die Auszahlung des Darlehens vorgesehen sind, in zwei Tranchen zur Verfügung gestellt werden und die finanzielle Unterstützung der IFI ergänzen. Jüngste Wirtschaftsentwicklung Wachstum Nach einem geringen Anstieg im Jahr 2000 wuchs das reale BIP 2001 im Vorjahresvergleich um 6,1 %. Trotz langsamer Reformen und eines relativ schwachen außenwirtschaftlichen Umfelds wird für 2002-2003 ein Wirtschaftswachstum von 4,8 bis 5 % erwartet. Das kommt daher, dass durch den mehrjährigen rasanten wirtschaftlichen Abschwung ein Basiszeitraum mit extrem niedrigen Werten zugrunde liegt und die schrittweise durchgeführten Reformen nun Wirkung zeigen. Die moldauische Wirtschaft wird ferner von der relativen makroökonomischen Stabilität in Russland und der im Allgemeinen soliden russischen Importnachfrage profitieren. Die im Jahr 2001 verzeichnete relativ kräftige Entwicklung geht hauptsächlich auf die starke Erholung des Industriesektors in Verbindung mit dem Ende des Abschwungs im Agrarsektor zurück. Noch immer entfallen rund 50 % der Ausfuhren auf den landwirtschaftlichen Bereich, in dem sich die erfolgreiche Privatisierung von Betrieben und damit verbundene Reformen in den letzten Jahren positiv ausgewirkt haben. Um jedoch eine Diversifizierung hin zur Produktion von Waren mit höherer Wertschöpfung und eine Orientierung auf lukrativere, verlässlichere Märkte außerhalb der GUS zu ermöglichen, sind in Zukunft deutlich höhere Investitionen und eine stärkere Liberalisierung erforderlich. Werden die Reformen im Agrarsektor nicht fortgeführt, so ist auch das erwartete mäßige Wirtschaftswachstum gefährdet (welches auf der Annahme beruht, dass es in diesem wichtigen Sektor nicht zu witterungsbedingten Ausfällen kommt). Inflation Die Verbraucherpreisinflation ging auf 6,4 % Ende 2001 zurück, nachdem sie 2000 18,5 % und 1999 43,8 % betragen hatte. Die starke Desinflation im Jahr 2001 ergibt sich aus einem moderaten Wachstum der Geldmenge, der relativen Währungsstabilität und einer besseren Ernte. Die Inflation blieb aus eben diesen Gründen Anfang 2002 niedrig und ging durch Preissenkungen bei Lebensmitteln und Treibstoff während des ersten Quartals insgesamt sogar auf 1,4 % zurück. Haushalt Die seit der Russlandkrise von 1998 erreichte Straffung der Haushaltspolitik wurde 2001 fortgesetzt: Das gesamtstaatliche Defizit, das 1998 noch 8 % des BIP betragen hatte, verringerte sich 2000 auf unter 1 % und verwandelte sich 2001 in einen Überschuss von 0,5 %, der jedoch nicht auf höhere Staatseinnahmen, sondern auf unzureichende Außenfinanzierung zurückzuführen ist. Im Ergebnis liefen Ende 2001 neue Zahlungsrückstände gegenüber dem Ausland auf und waren starke Ausgabenkürzungen erforderlich. Insgesamt gelang es den Behörden nur teilweise, unter Beibehaltung bzw. Erhöhung der Sozialausgaben an ihrer restriktiven Finanzpolitik festzuhalten, wie es im vorläufigen Strategiepapier zur Armutsbekämpfung gefordert wird, das in Zusammenarbeit mit der Weltbank erstellt wurde und die Grundlage für die Kreditprogramme der Bank bildet. Der im November letzten Jahres angenommene Haushaltsplan 2002 sieht ein konsolidiertes Defizit in Höhe von ca. 1,4 % des BIP vor. Abhängig von nicht veranschlagten Lohnkostenerhöhungen und unerwartet niedrigen Mehrwertsteuer-Einnahmen bzw. niedrigeren Zinszahlungen wird der Haushaltsplan im späteren Verlauf nach oben bzw. unten angepasst. Geld- und Wechselkurspolitik Durch die niedrigere Inflationsrate konnte die Nationalbank der Republik Moldau 2001 schrittweise zu einer expansiveren Politik übergehen, indem sie den geforderten Mindestreservesatz (von 13 % auf 10 % im Oktober 2001) und die Zinssätze senkte. So beträgt der Basiszins der Nationalbank, der im Januar 2001 noch bei 21 % gelegen hatte, seit Ende Februar 2002 13 %. Durch die expansivere Politik haben Einlagen und Kredite an die Wirtschaft in kurzer Zeit stark zugenommen. Nachdem der Wechselkurs des Moldau-Leu (MDL) 2001 bemerkenswert stabil war, kam es Anfang dieses Jahres aufgrund einer saisonbedingt höheren USD-Nachfrage und der unsicheren politischen Lage vermehrt zu Schwankungen. Die Währung verlor zwischen Mitte Februar und Mitte März über 3 % ihres Wertes, konnte sich von diesem Kursverfall jedoch wieder etwas erholen. Bis Mitte 2002 kam es durch die politische Lage zu weiteren Kursrückgängen, die auch auf Befürchtungen zurückgehen, die Regierung könne ihre Schulden nicht bedienen. Leistungsbilanz Die Leistungsbilanz hat sich 2001 bedeutend verbessert. Zwar ist das Leistungsbilanzdefizit kaum geringer als im Jahr 2000 (119 Mio. USD gegenüber 121 Mio. USD im Vorjahr), doch entspricht es nur noch 7,4 % des BIP (8,4 % im Vorjahr). Dieser positive Trend setzte sich Anfang 2002 fort. Die verbesserte Situation ist vor allem auf die um 20 % gestiegenen Überweisungen von im Ausland arbeitenden Moldauern zurückzuführen (Schätzungen zufolge entspricht dies jährlich weit über 10 % des BIP). Die Ausfuhren sind besonders durch positive Ergebnisse im Agrarsektor im selben Maß gestiegen, was jedoch nicht ausreichte, um das Handelsbilanzdefizit zu verringern, welches durch weiterhin umfangreiche Einfuhren entsteht. Privatisierung Die Privatisierung der Kellereien und Tabakbetriebe sowie der Versorgungsunternehmen wurde sowohl vom IWF als auch von der Weltbank schon früher zur Bedingung gemacht. Zwar lehnte die Kommunistische Partei den Verkauf konsequent ab, als sie noch in der Opposition war, doch nach der Machtübernahme war sie gezwungen, den Verkauf zu unterstützen, da die Wiederherstellung der Beziehungen zu den IFI immer dringlicher wurde. In der Republik Moldau ist seit Februar 2000 kein großer Betrieb mehr privatisiert worden. Der Staat erzielte 2001 lediglich 32,6 Mio. MDL (2,5 Mio. USD) aus kleineren Privatisierungen. Der Verkauf zweier großer Kellereien wurde Ende 2001 aufgegeben, da die Angebote der russischen und lokalen Bieter zu niedrig waren. Für 2002 hat die Regierung ehrgeizigere Pläne - zwischen 350 und 500 Gesellschaften stehen zum Verkauf. Unter anderem sollen Mehrheitsbeteiligungen an zwei der fünf Stromversorgungsunternehmen des Landes in diesem Jahr verkauft werden, nachdem bereits zwei Versuche gescheitert sind. Union Fenosa (Spanien) erwarb im Jahr 2000 die anderen drei Stromversorgungsunternehmen für 25,2 Mio. USD und sagte zu, weitere 67 Mio. USD zu investieren. Auslandsschulden Die Auslandsverschuldung der Republik Moldau ist besorgniserregend hoch. Sie hat zwar durch die Unterbrechung der Außenfinanzierung besonders der IFI im Jahr 2001 abgenommen, liegt jedoch noch immer bei über 90 % des BIP. Staatsschulden und Schulden, für die der Staat bürgt, machen ungefähr zwei Drittel der Gesamtschulden aus. Durch die Wiederaufnahme der Außenfinanzierung dürfte die Auslandsverschuldung in den kommenden Jahren erneut zunehmen. 2002 ist für das Land ein kritisches Jahr bei der Bedienung der Auslandsschulden. Inzwischen sind dafür jährlich 250 Mio. USD erforderlich - bei vollständiger Zahlung also fast ein Drittel der Ausfuhrerlöse. Allein die Bedienung der staatlichen und staatlich verbürgten Schulden verschlingt 18 % der Ausfuhrerlöse und über 50 % der Einnahmen des Zentralstaats. Bereits 2001 tauchte das Schreckgespenst des Zahlungsverzugs auf, als die Republik Moldau zweimal Zahlungen für Eurobonds aus dem Jahr 1997 erst mit Verspätung leistete. Derzeit verhandelt die Regierung eine Umschuldung ausstehender Beträge für die Eurobonds (40 Mio. USD) sowie ihres Schuldenrückstands gegenüber der russischen Gazprom für geliefertes Erdgas. Das mit IWF und Weltbank vereinbarte Wirtschaftsprogramm Das neue Programm soll in den kommenden Jahren zu einem Primärüberschuss von mindestens 2 % des BIP führen. Angestrebt wird eine Stabilisierung der Schuldenlast und der Abbau von Zahlungsrückständen bei Löhnen und Renten. Die Haushaltslage dürfte sich vor allem durch effektivere Steuererhebung verbessern. Die Staatsausgaben für Bildung und Gesundheit sollen erhöht und Zuschüsse eingeschränkt werden. Ziel der Geldpolitik wird es sein, die Inflation bei weniger als 8 % zu halten und die internationalen Reserven bis 2003 auf das Dreifache des monatlichen Einfuhrvolumens zu erhöhen. Die im Rahmen des Programms vorgesehenen Strukturreformen betreffen unterschiedliche Bereiche, wie z. B. den Steuer- und Finanzsektor, die Regierungsführung, die Transparenz, die Privatisierung von Schlüsselbereichen der Wirtschaft (Kellereien, Telekommunikationssektor), die Verbesserung der Sozialdienste und die Stärkung des Rechts- und Regulierungsrahmens. Der Finanzierungsbedarf der Republik Moldau Für den Zeitraum 2002-2003 wird ein Außenfinanzierungsbedarfin Höhe von 210 Mio. USD veranschlagt. Über die Hälfte dürfte durch Mittel der IFI abgedeckt werden: 80 Mio. USD kommen im Rahmen der derzeitigen PRGF-Vereinbarung vom IWF, 30 Mio. USD im Rahmen des Strukturanpassungskredits III von der Weltbank. Der Großteil der noch verbleibenden Finanzierungslücke in Höhe von 100 Mio. USD (über 80 Mio. USD) soll von privaten Kreditgebern durch Umschuldung bei den Eurobonds und den Gazprom-Schuldscheinen abgedeckt werden. Der IWF geht davon aus, dass der dann noch fehlende Betrag in Höhe von rund 18 Mio. USD(bzw. 20 Mio. EUR zu dem Wechselkurs, der bei Erstellung der Vorausschätzungen galt) durch eine Finanzhilfe der EU in Form von Zuschüssen aufgebracht wird.Die Regierung der Republik Moldau hat wiederholt die Möglichkeit angesprochen, dem Land für seine Verbindlichkeiten gegenüber offiziellen Gläubigern Pariser-Klub-Konditionen einzuräumen, doch sieht der IWF hierfür derzeit keine dringende Notwendigkeit. Die vorgeschlagene Finanzhilfe Angesichts der zunehmenden Außenverschuldung ersuchte der moldauische Ministerpräsident Tarlev Präsident Prodi in einem Schreiben vom 9. April 2002 um Umwandlung des im Jahr 2000 beschlossenen Darlehens über 15 Mio. EUR in einen Zuschuss. Dieses Ersuchen steht im Einklang mit der Verpflichtung, neue Kredite nur zu Vorzugsbedingungen aufzunehmen, die das Land im Rahmen des mit dem IWF vereinbarten Wirtschaftsprogramms für 2002-2003 eingegangenen ist.Es spiegelt auch die Ansicht der Geber wider, dass die Republik Moldau in größerem Umfang Hilfe zu Vorzugsbedingungen erhalten sollte, welche anlässlich des o. g. Ministertreffens zur "CIS-7 Initiative" zugunsten der ärmsten GUS-Staaten (einschl. der Republik Moldau) bestätigt wurde. Die Kommission schlägt daher vor, den Beschluss über eine Finanzhilfe für die Republik Moldau in Form eines Darlehens über bis zu 15 Mio. EUR (Beschluss des Rates 2000/452/EG) aufzuheben und durch einen verlorenen Zuschuss in maximal derselben Höhe zu ersetzen. Die aufgrund des genannten Beschlusses im Jahr 2000 bereits in den Garantiefonds eingestellten 2,25 Mio. EUR werden im kommenden Jahr wieder freigegeben. Nach Auffassung der Kommission stellt die vorgeschlagene Finanzhilfe einen angemessenen Referenzbetrag für die Unterstützung der Zahlungsbilanz der Republik Moldau durch die Gemeinschaft dar. Sie entspricht dem verbleibenden Finanzierungsbedarf der Republik Moldau nach Berücksichtigung der Mittelabfluesse aufgrund der Tilgungszahlungen des Landes an die EU (46 Mio. EUR zwischen 2002 und 2006). Die Hilfe würde die Reserveposition des Landes festigen und die Reformanstrengungen der Behörden unterstützen. Zusammen mit der Hilfe der IFI und anderer bilateraler Geber könnte der Außenfinanzierungsbedarf auf diese Weise gedeckt werden. Unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde ist die Kommission der Auffassung, dass die neue Finanzhilfe - innerhalb des Plafonds der Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau für 2000-2006 - in mindestens zwei Tranchen im Zeitraum 2002-2004 durchgeführt werden soll. Entsprechend ersucht die Kommission den Rat, den vorgeschlagenen Beschluss anzunehmen und der Republik Moldau das neue Finanzhilfepaket zur Verfügung zu stellen. 2002/0236 (CNS) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über eine weitere Finanzhilfe für die Republik Moldau DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308, auf Vorschlag der Kommission [1], [1] ABl. C [...] nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments [2], [2] ABl. C [...] in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Kommission hat vor Unterbreitung ihres Vorschlags den Wirtschafts- und Finanzausschuss angehört. (2) Die Republik Moldau führt grundlegende politische und wirtschaftliche Reformen durch und unternimmt erhebliche Anstrengungen, um im Übergangsprozess voranzukommen. (3) Die Republik Moldau auf der einen sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten auf der anderen Seite haben ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen unterzeichnet, das am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist. (4) Die Behörden der Republik Moldau haben mit dem IWF ein makroökonomisches Programm vereinbart, das durch eine im Dezember 2000 bewilligte dreijährige Fazilität für Armutsbekämpfung und Wachstum (PRGF) unterstützt wird; sie haben außerdem ihre Absicht bekundet, das Programm anschließend im Rahmen einer weiteren angemessenen Fondsfazilität fortzusetzen. (5) Mit Beschluss 2000/452/EG vom 10. Juli 2000 [3] hat der Rat der Republik Moldau eine Finanzhilfe in Form eines langfristigen Darlehens über bis zu 15 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. [3] ABl. L 181 vom 20.7.2000. (6) Die Außenverschuldung des Landes hat besorgniserregend zugenommen, so dass die Schulden im Verhältnis zu den Ausfuhren und den Einnahmen des Zentralstaats sehr hoch sind. (7) Die moldauischen Behörden haben um finanzielle Unterstützung zu Vorzugsbedingungen durch die internationalen Finanzinstitutionen, die Gemeinschaft und andere bilaterale Geber nachgesucht. Über die Finanzierung durch den IWF und die Weltbank hinaus ist noch eine erhebliche Finanzierungslücke zu schließen, damit die Außenschulden tragfähig bleiben, die Reserveposition des Landes sich verbessert und die mit den Reformmaßnahmen der Behörden verfolgten wirtschaftspolitischen Ziele unterstützt werden. (8) Der IWF, die Weltbank, die AEB und die EBWE haben am 20. April 2002 ein Ministertreffen zu einer Initiative zugunsten der einkommensschwachen GUS-Staaten veranstaltet, um zusätzliche Finanzhilfe zu Vorzugsbedingungen für die ärmsten GUS-Staaten, einschließlich der Republik Moldau, bereitzustellen. (9) Die Republik Moldau kann inzwischen von der Weltbank und vom IWF Darlehen zu sehr vorteilhaften Konditionen erhalten und befindet sich in einer besonders schwierigen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lage. (10) Unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde sollte die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die Republik Moldau unter diesen Umständen in Form eines Zuschusses gewährt werden, um das Land in dieser kritischen Phase zu unterstützen. (11) Die Finanzhilfe sollte von der Kommission verwaltet werden. (12) Der Vertrag sieht nur die in Artikel 308 genannten Befugnisse für den Erlass dieses Beschlusses vor - BESCHLIESST: Artikel 1 1. Die Gemeinschaft stellt der Republik Moldau eine Finanzhilfe in Form eines verlorenen Zuschusses zur Verfügung, um eine tragbare Zahlungsbilanzsituation sicherzustellen und die Reserveposition des Landes zu festigen. 2. Die Finanzhilfe beläuft sich auf höchstens 15 Mio. EUR. 3. Die Kommission verwaltet die Finanzhilfe in enger Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und im Einklang mit etwaigen Vereinbarungen zwischen dem IWF und der Republik Moldau. Artikel 2 1. Die Kommission wird ermächtigt, mit den moldauischen Behörden nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses die wirtschaftspolitischen Auflagen zu vereinbaren, an die die Finanzhilfe geknüpft ist. Diese Auflagen müssen mit den in Artikel 1 Absatz 3 genannten Vereinbarungen in Einklang stehen. 2. Die Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und in Abstimmung mit dem IWF, ob die Wirtschaftspolitik der Republik Moldau mit den Zielen der Finanzhilfe übereinstimmt und ob die vereinbarten Bedingungen eingehalten werden. Artikel 3 1. Die Hilfe wird der Republik Moldau in mindestens zwei Teilbeträgen zur Verfügung gestellt. Vorbehaltlich des Artikels 2 wird der erste Teilbetrag freigegeben, wenn die Ergebnisse des Wirtschaftsprogramms, das mit dem IWF im Rahmen der derzeitigen Fazilität für Armutsbekämpfung und Wachstum vereinbart wurde, bzw. etwaiger Nachfolgevereinbarungen über eine erweiterte Kredittranche zufriedenstellend sind. 2. Der zweite und jeder weitere Teilbetrag werden vorbehaltlich des Artikels 2 sowie einer zufriedenstellenden Weiterführung des Wirtschaftsprogramms der Republik Moldau frühestens drei Monate nach Bereitstellung des ersten Teilbetrags freigegeben. 3. Die Mittel werden an die Nationalbank der Republik Moldau ausgezahlt. 4. Sämtliche Kosten, die der Gemeinschaft durch den Abschluss und die Durchführung der in diesem Beschluss vorgesehenen Transaktion entstehen, gehen gegebenenfalls zu Lasten der Republik Moldau. Artikel 4 Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat mindestens einmal jährlich vor September Bericht über die Durchführung dieses Beschlusses und gibt eine Bewertung ab. Artikel 5 1. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Seine Gültigkeit endet drei Jahre nach dem Tag seiner Veröffentlichung. 2. Der Beschluss des Rates 2000/452/EG wird aufgehoben. Geschehen zu Brüssel am [...] Im Namen des Rates Der Präsident FINANZBOGEN 1. Bezeichnung der Massnahme Weitere Finanzhilfe für die Republik Moldau. 2. Haushaltslinie Artikel B7-528: Makroökonomische Unterstützung der Partnerländer in Osteuropa und Zentralasien 3. Rechtsgrundlage Artikel 308 EG-Vertrag. 4. Bezeichnung der Massnahme a) Beschreibung Bereitstellung eines Zuschusses der Gemeinschaft in Höhe von bis zu 15 Mio. EUR zur Verbesserung der Tragfähigkeit der Auslandsschulden, zur Unterstützung der Reformanstrengungen der Regierung und zur Milderung sozialer Härten, die die Reformen mit sich bringen. b) Begründung Die Tragfähigkeit der Auslandsschulden und Wirtschaftsreformen hängt in hohem Maße von externen Finanzhilfen offizieller Geber ab, die zu Vorzugskonditionen gewährt werden. 5. Einstufung der Ausgaben/Einnahmen - Nichtobligatorische Ausgaben. 6. Art der Ausgaben/Einnahmen - Verlorener Zuschuss (100%ige Beihilfe), der in aufeinanderfolgenden Teilbeträgen freigegeben würde. - Der Zuschuss der Gemeinschaft wird nicht zurückgezahlt. 7. Finanzielle auswirkungen 7.1 Berechnung der Gesamtkosten der Maßnahme (Verhältnis zwischen Einzelkosten und Gesamtkosten) 1. a) Berechnungsweise Bei der Beurteilung, in welcher Höhe eine Finanzhilfe erforderlich ist, wurde der noch zu deckende Außenfinanzierungsbedarf des Empfängerlandes in seiner gegenwärtig geschätzten Höhe zugrunde gelegt. 2. b) Auswirkungen auf die Interventionsmittel Der die Finanzhilfe betreffende Haushaltsartikel wird nur bei Erfuellung bestimmter politischer Auflagen, die mit der Regierung des Empfängerlandes zu vereinbaren sind, aktiviert. 7.2 Aufschlüsselung der Kosten - Fälligkeitsplan für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt in jährlichen oder halbjährlichen Teilbeträgen ab dem Jahr 2002 innerhalb der Obergrenzen der Rubrik 4 der neuen Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006. Für die Mittelzuweisungen (in Mio. EUR) wird folgende zeitliche Staffelung vorgeschlagen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> - Inanspruchnahme der Haushaltslinie B7-528, wenn eines oder mehrere Empfängerländer der im Rahmen dieser Linie in Form eines Zuschusses vergebenen Finanzhilfe nicht alle Bedingungen für die vollständige Auszahlung erfuellen. - Reichen die Mittel der Haushaltslinie B7-528 nicht aus, so kann der erforderliche Betrag entweder durch Übertragung innerhalb des Kapitels B7-52 oder aus unter Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2002-2006 zur Verfügung stehenden Mitteln bereitgestellt werden. 7.3 Operative Ausgaben für Studien, Sachverständige usw. im Rahmen von Teil B des Haushaltsplans Sämtliche Kosten, die der Gemeinschaft durch den Abschluss und die Durchführung der in diesem Beschluss vorgesehenen Transaktion entstehen, gehen zu Lasten des Empfängerlandes. 8. Betrugsbekämpfungsmaßnahmen Die Mittel werden direkt an die Zentralbank des Empfängerlandes ausgezahlt, sobald wenn die Kommissionsdienststellen in Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und in Verbindung mit den Dienststellen des IWF und der Weltbank festgestellt haben, dass die in dem Land durchgeführten makroökonomischen Maßnahmen zufriedenstellend und die mit der Finanzhilfe verknüpften besonderen Auflagen erfuellt sind, Die im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Finanzhilfemaßnahmen unterliegen der Rechnungskontrolle durch die zuständigen Kommissionsdienststellen und den Rechnungshof, die jederzeit und überall vorgenommen werden kann. 9. kostenwirksamkeitsanalyse 9.1 Quantifizierbare Einzelziele Durch Unterstützung der makroökonomischen Reformanstrengungen des Empfängerlandes und Ergänzung der Finanzierung, die die internationale Staatengemeinschaft dem Land im Rahmen des mit dem IWF vereinbarten Programms gewährt, würde diese Hilfe den Übergang zur Marktwirtschaft unterstützen, die Wachstumsaussichten verbessern und soziale Härten mildern. Die Finanzhilfe würde dem Land außerdem helfen, seine ausstehenden finanziellen Verpflichtungen, auch gegenüber der Gemeinschaft, zu bedienen. 9.2 Begründung der Maßnahme Die Möglichkeiten für einen erweiterten Zugang der Republik Moldau zu den Fazilitäten der internationalen Finanzinstitutionen sind begrenzt. Daher forderten der Internationale Währungsfonds und die Weltbank auf der Sitzung der Beratenden Gruppe im Dezember 1998 bilaterale Geber und insbesondere die Gemeinschaft auf, eine außergewöhnliche Zusatzanstrengung zu unternehmen. Der IWF, die Weltbank, die AEB und die EBWE veranstalteten im April 2002 ein Ministertreffen zu einer Initiative zugunsten von sieben einkommensschwachen GUS-Staaten, um zusätzliche Finanzhilfe zu Vorzugsbedingungen für die ärmsten GUS-Staaten, einschließlich der Republik Moldau,bereitzustellen. Wahl der Interventionsmodalitäten: Angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Lage und der äußerst anfälligen Zahlungsbilanzsituation sollte die Republik Moldau durch eine Finanzhilfe unterstützt werden. Wichtigste Unsicherheitsfaktoren, die sich auf die Ergebnisse der Maßnahme auswirken könnten: Die ungünstige Entwicklung der Wirtschafts- und Finanzlage der gesamten Region und insbesondere des Empfängerlandes könnte sich fortsetzen. 9.3 Überwachung und Bewertung der Maßnahme Die Sonderfinanzhilfe ist makroökonomischer Natur. Ihre Überwachung und Bewertung basieren auf zufriedenstellenden Ergebnissen bei den vom Empfängerland durchgeführten und vom IWF unterstützten Anpassungs- und Reformprogrammen. Die Überwachung durch die Kommissionsdienststellen wird auf der Grundlage eines spezifischen Systems makroökonomischer und struktureller Indikatoren erfolgen, die mit den Behörden des Empfängerlandes abzustimmen sind. Außerdem werden die Kommissionsdienststellen weiterhin enge Verbindung mit dem IWF und der Weltbank halten, da deren Einschätzung der Stabilisierungs- und Reformfortschritte des Empfängerlandes hilfreich sein könnte. Der vorgeschlagene Ratsbeschluss sieht einen jährlichen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat vor, in dem auch die Durchführung der Maßnahme bewertet wird. 10. Verwaltungsausgaben (Teil A des Einzelplans III des Gesamthaushaltsplans) Es handelt sich um eine Sondermaßnahme, durch die sich die Zahl der Kommissionsbediensteten nicht erhöht.