EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document JOL_2012_286_R_0169_01

2012/568/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 169–173 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/169


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/568/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (3), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A7-0130/2012),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (3), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A7-0130/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Agentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Agentur nachdrücklich aufgefordert hat, ihr jährliches Arbeitsprogramm dadurch zu verbessern, dass sie spezifische und messbare Ziele sowohl auf de Ebene der Politikbereiche als auch auf operativer Ebene einbezieht und SMART-Indikatoren festlegt,

den Direktor nachdrücklich aufgefordert hat, uneingeschränkt seiner Verpflichtung nachzukommen, in seinem Bericht an die Entlastungsbehörde, in dem der Bericht des Internen Auditdienstes (IAS) zusammengefasst wird, alle abgegebenen Empfehlungen und alle aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen darzulegen,

die Agentur aufgefordert hat, ihr internes Kontrollsystem (IKS) zu überprüfen, um die jährliche Zuverlässigkeitserklärung ihres Direktors zu untermauern, und alle ihre Verfahren, die administrativen wie die operationellen, einer Überprüfung zu unterziehen und anschließend den Arbeitsablauf und die Schlüsselkontrollen zu dokumentieren;

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur 2010 auf insgesamt 11 000 000 EUR gegenüber 10 100 000 EUR im Jahr 2009 belief, was einer Zunahme um 8,9 % entspricht;

D.

in der Erwägung, dass der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur 7 695 223 EUR betrug, was gegenüber ihrem ursprünglichen Beitrag für 2009 einen Anstieg um 34,9 % darstellt (6);

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 7 695 223 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 714 777 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union auf insgesamt 8 410 000 EUR erhöht;

2.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Agentur für das Haushaltsjahr 2010, dass die Agentur 98,3 % des gewährten Beitrags gebunden und 85,6 % der verfügbaren Zahlungsermächtigungen ausgezahlt hat (ohne Berücksichtigung der Ausgaben aus anderen Einnahmequellen); begrüßt, dass die Agentur der Entlastungsbehörde in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) für 2010 Angaben zu ihrer Gesamtausführungsrate, bezogen auf die Verpflichtungs- und die Zahlungsermächtigungen, vorgelegt hat;

3.

entnimmt dem Bericht des IAS ferner, dass sich die automatischen Übertragungen der Agentur vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 auf 1 160 393 EUR (noch abzuwickelnde Mittelbindungen (RAL)) und 629 517,41 EUR (Zahlungsermächtigungen) beliefen und dass die nichtautomatischen Mittelübertragungen der Agentur 530 875,59 EUR betrugen; fordert den Rechnungshof auf, in seinen Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Agentur Angaben zu den Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr aufzunehmen;

4.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, den Grundsatz der Jährlichkeit einzuhalten; stellt insbesondere fest, dass sich einige Mittelbindungen der Agentur für das Jahr 2010 auf Ausgaben für Projekte des Jahres 2011 bezogen; bedauert, dass der Rechnungshof nicht in der Lage war, die Entlastungsbehörde in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Agentur mit weiteren Einzelheiten in dieser Frage zu versorgen;

Rechnungsführungssystem

5.

entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Agentur für das Haushaltsjahr 2010, dass die Haushaltskonten der Agentur mit Hilfe des Systems ABAC geführt werden, während für die Finanzbuchhaltung das System SAP benutzt wird, das über eine direkte Schnittstelle mit dem Finanzbuchhaltungssystem der Kommission verfügt;

6.

dringt dennoch darauf, dass die Agentur die ABAC-Zugangsrechte für die bevollmächtigten Anweisungsbefugten mit der Befugnisübertragung abgleicht;

7.

nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Agentur eine Überprüfung ihrer sämtlichen Umlaufblätter, Vorlagen und Formulare, die im Rahmen der Verfahren zum Einsatz kommen, vorgenommen hat, um festzustellen, in welchen Bereichen Verbesserungen erforderlich sind, und um Redundanzen zu vermeiden;

Vergabeverfahren

8.

fordert die Agentur auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Beschaffungsunterlagen ordnungsgemäß unterzeichnet und datiert werden; weist darauf hin, dass der Rechnungshof auf die Schwachstellen in dieser Hinsicht aufmerksam gemacht hat;

Humanressourcen

9.

ermutigt die Agentur, die Transparenz ihrer Einstellungsverfahren zu verbessern; stellt fest, dass der Rechnungshof diesbezüglich auf Schwachstellen hingewiesen hat; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass bei den Personalauswahlverfahren weder die Mindestpunktzahl, die die Bewerber erreichen mussten, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, noch die Mindestpunktzahl für die Aufnahme in die Reserveliste im Voraus festgelegt wurden;

10.

entnimmt dem JTB der Agentur, dass von 11 freien Stellen für Bedienstete auf Zeit 10 besetzt werden konnten, was dazu führte, dass die im Stellenplan 2010 vorgesehenen Stellen zu 98 % besetzt waren (52 von 53 Stellen für Bedienstete auf Zeit);

11.

entnimmt dem JTB, dass sich die Personalfluktuation darauf beschränkte, dass zwei Vertragsbedienstete ausgeschieden sind und ein Bediensteter auf Zeit in den Ruhestand versetzt wurde;

12.

bringt seine Befriedigung darüber zum Ausdruck, dass der Rechnungshof die dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen für rechtmäßig und ordnungsgemäß erklärt hat;

Leistung

13.

stellt fest, dass die Agentur am 19. Oktober 2010 ihr mehrjähriges Arbeitsprogramm für 2011-2015 angenommen hat; hebt hervor, dass ein solches Dokument wichtig ist, damit die Agentur wirksame organisatorische Vorkehrungen für die Umsetzung ihrer Strategie und die Erreichung ihrer Ziele treffen kann;

14.

fordert die Agentur erneut auf, bei der Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten ein Gantt-Diagramm zu entwickeln, um die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendete Zeit prägnant darzustellen und einen ergebnisorientierten Ansatz zu fördern; erkennt jedoch an, dass die Agentur der Entlastungsbehörde eine Übersicht mit den geforderten Informationen vorgelegt hat;

15.

begrüßt die Initiative der internen Auditstelle der Agentur (IAC), die eine interne Schulung entwickelt und die notwendigen Ausbildungsmaßnahmen zum Thema Ethik und Integrität in der Agentur durchgeführt hat; begrüßt insbesondere, dass diese Ausbildungsmaßnahmen für alle Bediensteten verbindlich sind, um eine Sensibilisierung für ethische und organisatorische Werte, insbesondere ein ethisches Verhalten, die Vermeidung von Interessenkonflikten, die Verhinderung von Betrug und die Meldung von Unregelmäßigkeiten, zu gewährleisten;

16.

unterstreicht die Bedeutung der Aufgaben der Agentur und begrüßt ihre Effizienz und Leistungsfähigkeit, von der sich der Fischereiausschuss des Parlaments bei seinem Besuch der Agentur im Juni 2010 überzeugen konnte und die er bei seinem nächsten Besuch im Jahr 2012 erneut untersuchen wird;

Interne Prüfung

17.

begrüßt die Initiative, die die Agentur 2008 mit der Einrichtung einer internen Auditstelle (der oben genannten IAC) bewiesen hat, die den Direktor und die Verwaltung in Fragen der internen Kontrolle, der Risikobewertung und der internen Prüfung unterstützen und beraten soll; stellt fest, dass die Agentur über keinen auf Vollzeitbasis arbeitenden IAC verfügt, sondern den IAC mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) in Lissabon teilt; nimmt zur Kenntnis, dass zu diesem Zweck am 17. Juni 2008 eine Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Agentur und der EMSA geschlossen wurde;

18.

entnimmt dem JTB der Agentur, dass der IAS in Übereinstimmung mit dem Strategieplan 2010-2012 eine Prüfung des Haushaltsvollzugsverfahrens und eine IT-Risikobewertung durchgeführt hat;

19.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS im Jahr 2010 eine Prüfung des Haushaltsvollzugs durchgeführt hat, um festzustellen, ob das IKS hinreichende Gewähr für die Einhaltung der Rechtsgrundlage, die Wirksamkeit und Effizienz der Verfahren und die Zuverlässigkeit der der Verwaltung bei ihrer Überwachung als Grundlage dienenden Informationen bietet;

20.

fordert die Agentur auf, die Maßnahmen zu ergreifen, die mit Blick auf folgende Fragen erforderlich sind:

ABAC-Zugangsrechte für die bevollmächtigten Anweisungsbefugten,

Zahlungsverzögerungen,

Politik für die Behandlung von Beanstandungen und Einrichtung eines zentralen Verzeichnisses der Beanstandungen;

nimmt zur Kenntnis, dass die beiden sehr wichtigen Empfehlungen des IAS, die die Anpassung der ABAC-Zugangsrechte für die bevollmächtigten Anweisungsbefugten und die Festlegung und Umsetzung einer Strategie für die Behandlung von Beanstandungen und ein zentrales Verzeichnis der Beanstandungen betrafen, von der Agentur als umgesetzt erklärt wurden und derzeit vom IAS überprüft werden; fordert die Agentur jedoch auf, die Entlastungsbehörde umgehend über die getroffenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse zu unterrichten;

21.

fordert die Agentur auf, in Bezug auf die nachstehenden Fragen umgehend tätig zu werden und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten:

Einführung eines Risikomanagementsystems,

Einführung regelmäßiger Überprüfungen des IKS;

22.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

23.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 135.

(6)  ABl. L 64 vom 12.03.10, S. 837.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

Europäische Fischereiaufsichtsagentur

(errichtet 2007)

2007

2008

2009

Leistung

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament fordert die Agentur des Weiteren auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ein mehrjähriges Arbeitsprogramm zu erstellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen zu liefern, damit die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann.

Das Parlament fordert die Agentur nachdrücklich auf, ihr jährliches Arbeitsprogramm dadurch zu verbessern, dass sie spezifische und messbare Ziele sowohl auf der Ebene der Politikbereiche als auch auf der Ebene der operativen Tätigkeiten einbezieht und SMART-Indikatoren festlegt.

Das Parlament fordert die Agentur auf, grundlegende Leistungsindikatoren für die administrative Unterstützung zu entwickeln.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Die in Artikel 38 der Finanzordnung vorgeschriebenen internen Kontrollverfahren zur Sicherstellung der Transparenz und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wurden noch nicht dokumentiert — keine Kontrollnormen und keine Vergabeverfahren.

Die Agentur hält den Grundsatz der Spezialität nicht strikt ein: Sie muss die Schwachstellen in der Planung ihrer Tätigkeit bekämpfen; im Widerspruch zur Finanzordnung wurden rechtliche Verpflichtungen (im Wert von 1 400 000 EUR) eingegangen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden.

k. A.

Humanressourcen

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Überwachung der Ausführung ihres Haushaltsplans, vor allem im Personalbereich, zu verbessern.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Schwächen bei der Planung der Personaleinstellungen zu beheben.

Interne Prüfung

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, den 15 Empfehlungen des Internen Auditdienstes nachzukommen, die folgende Bereiche betrafen: Entwicklung einer Reihe alle Tätigkeiten der Agentur erfassender Indikatoren, die die Zuverlässigkeitsgewähr des Managements stützende interne Organisation und Verfahrensstruktur, die Verwaltung der Humanressourcen und die Notwendigkeit interner Verfahren zur Verringerung der Zahlungsverzögerungen der Agentur.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die vom IAC abgegebenen Empfehlungen und die von ihr getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.

Das Parlament fordert den Direktor der Agentur nachdrücklich auf, uneingeschränkt seiner Verpflichtung nachzukommen, in seinem Bericht an die Entlastungsbehörde, in dem der IAS-Bericht zusammengefasst wird, alle abgegebenen Empfehlungen und alle aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen darzulegen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihr internes Kontrollsystem zu überprüfen, um die jährliche Zuverlässigkeitserklärung ihres Direktors zu untermauern, und alle ihre Verfahren, die administrativen wie die operationellen, einer Überprüfung zu unterziehen und anschließend den Arbeitsablauf und die Schlüsselkontrollen zu dokumentieren.

Das Parlament ruft die Agentur auf, eine Risikomanagementfunktion zur Erfassung von Risiken und zur Erarbeitung von Plänen für Maßnahmen zur Eindämmung des Fehlerrisikos einzurichten.


Top