This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document JOL_2013_308_R_NS0048
2013/582/EU: Decision of the European Parliament of 17 April 2013 on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Institute of Innovation and Technology for the financial year 2011#Resolution of the European Parliament of 17 April 2013 with observations forming an integral part of its Decision on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Institute of Innovation and Technology for the financial year 2011
2013/582/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2011
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2011 sind
2013/582/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2011
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2011 sind
ABl. L 308 vom 16.11.2013, p. 48–48
(HR)
ABl. L 308 vom 16.11.2013, pp. 248–252
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
|
16.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 308/248 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 17. April 2013
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2011
(2013/582/EU)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
|
— |
in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2011, |
|
— |
in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts zusammen mit den Antworten des Instituts (1), |
|
— |
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2013 (05753/2013 — C7-0041/2013), |
|
— |
gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
|
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
|
— |
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208, |
|
— |
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (4), insbesondere auf Artikel 21, |
|
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (5), insbesondere auf Artikel 94, |
|
— |
gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
|
— |
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0108/2013), |
1.
erteilt dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2011;
2.
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3.
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
Der Präsident
Martin SCHULZ
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 388 vom 15.12.2012, S. 110.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
ENTSCHLIEẞUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 17. April 2013
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2011 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
|
— |
in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2011, |
|
— |
in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts zusammen mit den Antworten des Instituts (1), |
|
— |
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2013 (05753/2013 — C7-0041/2013), |
|
— |
gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
|
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
|
— |
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208, |
|
— |
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (4), insbesondere auf Artikel 21, |
|
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (5), insbesondere auf Artikel 94, |
|
— |
gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
|
— |
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0108/2013), |
|
A. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (nachstehend „das Institut“) für das Haushaltsjahr 2011 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
|
B. |
in der Erwägung, dass das Institut mit Sitz in Budapest durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 geschaffen wurde; |
|
C. |
in der Erwägung, dass das Institut am 8. Juni 2011 von der Kommission finanzielle Autonomie erhielt; |
|
D. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof 2011 erstmals einen Bericht über den Jahresabschluss des Instituts vorlegte; in der Erwägung, dass der Zeitraum vom 8. Juni bis 31. Dezember 2011 geprüft wurde; |
|
E. |
in der Erwägung, dass sich der Gesamtetat des Instituts 2011 auf 64 294 640 EUR belief; |
|
F. |
in der Erwägung, dass Finanzhilfen etwa 90 % des Haushalts des Instituts ausmachen und daher erheblichen Einfluss auf den Haushaltsvollzug haben; in der Erwägung, dass Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) Finanzhilfen in Höhe von 56 847 080 EUR erhielten; |
|
G. |
in der Erwägung, dass der Haushalt des Instituts im Jahr 2011 durch EU-Beihilfen sowie durch Beiträge der Europäischen Freihandelsgemeinschaft (EFTA) und des Mitgliedstaats bestritten wurde, in dem das Institut seinen Sitz hat; |
|
H. |
in der Erwägung, dass das das Institut am 23. März 2010 ein Sitzabkommen mit der Regierung der Republik Ungarn unterzeichnete; |
|
I. |
in der Erwägung, dass das Institut am Jahresende 2011 ein negatives Haushaltsergebnis von EUR 1 824 955,81 EUR aufwies (6); in der Erwägung, dass das Institut das Ergebnis als Eventualforderung anerkennt; in der Erwägung, dass das negative Haushaltsergebnis im Einklang mit den Leitlinien der Dienststellen für die Rechnungsführung in der Kommission nicht als Außenstände der Kommission verbucht werden sollte, da die übertragenen Mittel in der Regel teilweise annulliert werden; |
|
J. |
in der Erwägung, dass das Institut und sein Partner, die Generaldirektion Bildung und Kultur, gemeinsam angemessene interne Strukturen und Verfahren erarbeitet haben, durch die das Institut in die Lage versetzt wird, Unionsmittel gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwalten und die Mindestvoraussetzungen für finanzielle Autonomie zu erfüllen; in der Erwägung, dass folgende Mindestvoraussetzungen (7) festgelegt wurden:
|
1.
begrüßt den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des Instituts für das Haushaltsjahr 2011;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
|
2. |
weist erneut darauf hin, dass im Jahresabschluss des Instituts für 2011 ein Gesamtetat von 64 294 640 EUR ausgewiesen ist; |
|
3. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass sich der Institutsetat in dem Zeitraum ab Erhalt der finanziellen Autonomie (Juni-Dezember 2011) auf 9 794 873,70 EUR belief; |
|
4. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass der Beitrag der EU im Zeitraum ab Erhalt der finanziellen Autonomie 8 234 873,70 EUR betrug; stellt zudem fest, dass in diesem Beitrag Zuwendungen der EFTA-Staaten in Höhe von 191 433,87 EUR enthalten sind, die von der Kommission eingezogen und zusammen mit der Finanzhilfe der EU an das Institut weiterleitet werden; |
|
5. |
weist erneut darauf hin, dass das das Institut am 23. März 2010 ein Sitzabkommen mit der Regierung der Republik Ungarn unterzeichnete; erinnert daran, dass der Mitgliedstaat, in dem das Institut seinen Sitz hat, gemäß dem Abkommen die Verpflichtung eingeht, sich an den Personalkosten zu beteiligen und die Lohnkosten von 20 Beschäftigten fünf Jahre lang zu decken; stellt überdies fest, dass der Beitrag von 2011 an in fünf Jahresraten je 1 560 000 EUR zu leisten ist; |
Rechnungsführungssystem
|
6. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass das Institut am 8. Juni 2011 die periodengerechte Rechnungsführung (Accrual Based Accounting — ABAC) einführte, die auch die Kommission für die Haushaltsbuchführung einsetzt; stellt zudem fest, dass seit dem 8. Juni 2011 ABAC Contract als Vertragsmanagementsystem eingesetzt wird; |
|
7. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass das Institut am 8. Juni 2011 das auch von der Kommission verwendete und unmittelbar mit ABAC verknüpfte SAP für die allgemeine Buchführung eingeführt hat; stellt ferner fest, dass das Institut vom 1. Januar bis zum 7. Juni 2011 das Buchführungssystem der zuständigen Generaldirektion verwandte; |
|
8. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass seit dem 19. Dezember 2011 ABAC Assets als Vermögensverwaltungssystem eingesetzt wird; |
Mittelbindungen
|
9. |
entnimmt dem Jahresabschluss (8), dass die Ausführungsrate für das gesamte Jahr bei den Verpflichtungsermächtigungen 97,21 %, bei den Zahlungsermächtigungen 83,83 % und bei der Abwicklung von Verpflichtungen aus früheren Haushaltsjahren 67,33 % betrug; |
|
10. |
stellt fest, dass die Ausführungsrate in dem Zeitraum ab Erhalt der finanziellen Autonomie bei den Verpflichtungsermächtigungen 92,81 %, bei den Zahlungsermächtigungen 24,70 % und bei der Abwicklung von Verpflichtungen aus früheren Haushaltsjahren 11,48 % betrug; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen, welche Maßnahmen es treffen wird, um diesem Missstand abzuhelfen, lässt doch die niedrige Ausführungsrate auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen; |
|
11. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführungsrate bei den Mittelbindungen nach Titel I (Personalausgaben) im gesamten Jahr 73,28 % und bei den vorgenommenen Mittelbindungen 92,79 % erreichte; |
|
12. |
stellt fest, dass die Ausführungsrate bei den Mittelbindungen nach Titel I (Personalausgaben) im Zeitraum ab Erhalt der finanziellen Autonomie 63,36 % und bei den vorgenommenen Mittelbindungen 88,56 % erreichte; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen, welche Maßnahmen es treffen wird, um diesem Missstand abzuhelfen, lässt doch die niedrige Ausführungsrate auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen; |
|
13. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass Ende 2011 die Ausführungsrate bei den Mittelbindungen nach Titel II (Sachausgaben für den Dienstbetrieb) 72,41 % und bei Zahlungsermächtigungen 47,77 % betrug; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen, welche Maßnahmen es treffen wird, um diesem Missstand abzuhelfen, lässt doch die niedrige Ausführungsrate auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen; |
|
14. |
stellt fest, dass die Ausführungsrate bei den Mittelbindungen nach Titel II (Sachausgaben für den Dienstbetrieb) im Zeitraum ab Erhalt der finanziellen Autonomie 70,32 % und bei den vorgenommenen Mittelbindungen 42,13 % erreichte; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen, welche Maßnahmen es treffen wird, um diesem Missstand abzuhelfen, lässt doch die niedrige Ausführungsrate auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen; |
|
15. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführungsrate bei den Mittelbindungen nach Titel III (Operative Ausgaben) im gesamten Jahr 99,32 % und bei den vorgenommenen Mittelbindungen 66,39 % erreichte; stellt zudem fest, dass die Ausführungsrate von Mittelbindungen für KIC-Finanzhilfen und die Stiftung des Instituts jeweils 100 % betrug und dass der Wert von 66,39 % bei den vorgenommenen Mittelbindungen für operative Ausgaben daher rührt, dass die der zweiten Übertragung im August geschuldeten zusätzlichen Finanzhilfen nicht vorfinanziert wurden; |
|
16. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführungsrate bei den Mittelbindungen nach Titel III (Operative Ausgaben) im Zeitraum ab Erhalt der finanziellen Autonomie 98,09 % betrug und bei den vorgenommenen Mittelbindungen mit 3,46 % schwindend gering war; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen, welche Maßnahmen es treffen wird, um diesem Missstand abzuhelfen, lässt doch die niedrige Ausführungsrate auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen; |
|
17. |
entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass Finanzhilfevereinbarungen, die 2011 zu Zahlungen führten, von der Kommission (GD Bildung und Kultur) und dem Institut systematisch erst nach der Durchführung eines Großteils der Tätigkeiten unterzeichnet wurden; stellt fest, dass das Institut zwischen September und Dezember 2011 Abschlusszahlungen in Höhe von 4 200 000 EUR zu drei Finanzhilfevereinbarungen leistete, die deutlich nach Beginn der Tätigkeiten unterzeichnet wurden; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen, welche Maßnahmen es treffen wird, um diesem Missstand abzuhelfen, da dies unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Haushaltsführung ein Problem darstellt; |
Mittelübertragungen
|
18. |
nimmt zur Kenntnis, dass von 2010 auf 2011 Zahlungsermächtigungen in Höhe von 4 500 000 EUR auf Haushaltslinie 3 100 (KIC-Finanzhilfen) übertragen wurden; stellt außerdem fest, dass 3 780 634,25 EUR ausgezahlt wurden, was einer Ausführungsrate von 84,01 % bei vorgenommenen Mittelbindungen am Jahresende 2011 entspricht; |
|
19. |
stellt fest, dass bei den Zahlungsermächtigungen 21 903 441,85 EUR automatisch von 2011 auf 2012 übertragen wurden, die sich folgendermaßen verteilen: 0,97 % für Personalausgaben, 2,25 % für Verwaltungsausgaben und der größte Teil, nämlich 96,79 %, für operative Ausgaben; fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen, welche Maßnahmen es ergreifen wird, um diesem Missstand abzuhelfen, da die hohe Übertragungsrate einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt; |
|
20. |
stellt fest, dass bei den Zahlungsermächtigungen 3 778 942,31 EUR nicht automatisch von 2011 auf 2012 übertragen wurden, da Ende 2011 ein größerer Teil der Mittel des Instituts gebunden war, die ordnungsgemäß eingegangenen Verpflichtungen entsprachen, die aber 2011 weder zur Gänze noch teilweise ausgezahlt wurden; fordert das Amt auf, die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen, welche Maßnahmen es ergreifen wird, um diesem Missstand abzuhelfen; |
Einstellungsverfahren
|
21. |
entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass zum Jahresende 2011 insgesamt 40 Stellen (mit 23 Zeit- und 17 Vertragsbediensteten) besetzt waren, was einem Anstieg von 66 % gegenüber den 24 Stellen entspricht, die zum Jahresende 2010 besetzt waren; |
|
22. |
nimmt zur Kenntnis, dass nicht nur mehr Personal eingestellt, sondern auch im September 2011 eine neue Organisationsstruktur eingerichtet wurde, um einen ausreichend großen Teil des Personalbestands insbesondere für administrative und bereichsübergreifende Aufgaben, Planung und Ausführung des Haushaltsplans, Personalverwaltung sowie Buchführung und interne Prüfung vorzusehen und auf diese Weise die Unterstützungsdienste des Instituts auf eine solide Grundlage zu stellen; |
|
23. |
entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass das Institut seit dem 1. Juli 2011 einen neuen Direktor hat; |
|
24. |
verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 17. April 2013 (9) zur Leistung, zur Haushaltsführung und zur Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 388 vom 15.12.2012, S. 110.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Jahresabschluss 2011, S. 23.
(7) Beschluss K(2009) 10145 der Kommission vom 17. Dezember 2009.
(8) Jahresabschluss 2011, S. 34.
(9) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0134 (siehe Seite 374 dieses Amtsblatts).