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Document C2010/321A/05

Stellenausschreibung PE/135/S — Direktor (m/w) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union — Direktion Ausschüsse

ABl. C 321A vom 26.11.2010, p. 22–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 321/22


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/135/S — DIREKTOR (m/w)

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

GENERALDIREKTION EXTERNE POLITIKBEREICHE DER UNION — DIREKTION AUSSCHÜSSE

(2010/C 321 A/05)

1.   Zu besetzende Stelle

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors  (1) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb dessen Generaldirektion Externe Politikbereiche — Direktion Ausschüsse — gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (2) (nachstehend „Statut“) zu eröffnen.

Dieses Ausleseverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 12 732,20 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 29. März 2004 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft sowie zahlreiche interne und externe Kontakte insbesondere zu den Abgeordneten im Europäischen Parlament erforderlich. Die dafür zuständige Person wird zu häufigen Dienstreisen an die jeweiligen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments und außerhalb dieser Orte aufgerufen sein.

2.   Dienstort

Brüssel. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

4.   Beschreibung der Aufgaben

Hoher Beamter, der im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generaldirektor erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnimmt (4):

Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit des Generalsekretariats, die mehrere Referate im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst;

Leitung, Unterweisung, Motivierung und Koordinierung eines oder mehrerer Teams von Bediensteten — Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Gewährleistung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Humanressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation usw.) in seinem Tätigkeitsbereich;

Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Fassen der zum Erreichen der festgesetzten Ziele erforderlichen Beschlüsse, Bewertung der Leistungen der Dienste zur Gewährleistung ihrer Qualität;

Beratung des Generaldirektors, des Generalsekretariats und der Mitglieder des Parlaments in seinem Zuständigkeitsbereich, Zusammenarbeit mit den jeweiligen Direktionen des Generalsekretariats;

Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können;

Wahrnehmung der Aufgabe eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

5.   Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)

An diesem Ausleseverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Voraussetzungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts müssen die Bewerber

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein (5);

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein;

den für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt,

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (6), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt;

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der in Absatz 1 genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen.

ii)   Erforderliche Kenntnisse

Hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten;

hervorragendes Verständnis interner, einzelstaatlicher und internationaler politischer Fragen;

hervorragende Kenntnis der Verträge;

hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure;

hervorragende Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren, der internen Regelungen und Methoden;

hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Anforderungen;

hervorragende Kenntnis der Haushaltsordnung, der Durchführungsbestimmungen, der internen Vorschriften und anderer nachgeordneter Texte des Europäischen Parlaments;

sehr gutes Verständnis für die Verschiedenartigkeit der in den Organen vertretenen Kulturen;

sehr gute verwaltungstechnische Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, Recht usw.);

hervorragende Kenntnis von Managementtechniken.

iii)   Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) sowie Kenntnisse in zwei weiteren dieser Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)   Erforderliche Fähigkeiten

Strategisches Denken,

Führungsqualitäten,

Planungsfähigkeit,

Reaktionsvermögen,

Durchsetzungsfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit.

6.   Ausleseverfahren

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   Einreichung der Bewerbungen

Die Bewerber werden gebeten, ihr Bewerbungsschreiben (mit dem Vermerk „avis de recrutement numéro PE/135/S“) zusammen mit einem Begründungsschreiben und einem Lebenslauf im Europass-Format (8) an folgende Anschrift zu senden:

Monsieur le Secrétaire général

Parlement européen

Bâtiment Konrad Adenauer

2929 Luxembourg

LUXEMBOURG

Dieses Bewerbungsschreiben ist bis spätestens 10. Dezember 2010 per Einschreiben zu übermitteln; es gilt das Datum des Poststempels.

Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden (9), werden darauf hingewiesen, dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind. Die Bewerber erhalten keinen dieser Nachweise zurück.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  ABl. L 124 vom 27.4.2004.

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Hauptaufgaben: siehe Anlage.

(5)  Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich.

(6)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(7)  Amtssprachen der Europäischen Union sind Bulgarisch, Spanisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Griechisch, Englisch, Französisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch und Schwedisch.

(8)  http://europass.cedefop.europa.eu/

(9)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.


ANLAGE

GENERALDIREKTION EXTERNE POLITIKBEREICHE — DIREKTION AUSSCHÜSSE

1.   Hauptaufgaben

Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate und Dienststellen der Direktion;

Überwachung der Veranstaltung der Parlamentarischen Konferenz betreffend die Welthandelsorganisation (WTO) und ihres Lenkungsausschusses;

Gewährleistung der Beziehungen zu anderen multilateralen Organisationen: Interparlamentarische Union (IPU), Parlamentarische Versammlung der Organisation für die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE);

Teilnahme an zahlreichen internen und diensteübergreifenden Koordinierungssitzungen sowie Sitzungen von Gremien (Konferenz der Präsidenten, Konferenz der Ausschussvorsitze, Konferenz der Vorsitzenden der Delegationen);

Überwachung der Veranstaltung von Wahlbeobachtungsmissionen und der Unterstützung der Koordinierungsgruppe Wahlen;

Veranstaltung (Vorbereitung und Begleitung) von Sitzungen von Dienststellen (Direktor und Referatsleiter der Direktion A);

Abwicklung von Projekten;

Wahrnehmung der Aufgaben eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten;

Vertretung des Generaldirektors in dessen Abwesenheit.

2.   Stellenplan (2)

1 Direktor,

1 Assistent.

SEKRETARIAT DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

1.   Hauptaufgaben

Führung des Sekretariats des Ausschusses (Veranstaltung von Sitzungen, Koordinatorensitzungen, Planung, Protokolle, Ernennungen für den Sacharow-Preis, Arbeitsgruppen);

Ausarbeitung von Arbeitsdokumenten/Berichtsentwürfen (legislative und nichtlegislative Verfahren) und Begleitung der „Komitologie“-Rechtsakte;

Unterstützung der europäischen Abgeordneten bei der Ausübung ihrer Aufgaben als Präsident, Vizepräsident, Berichterstatter und Verfasser einer Stellungnahme durch schriftliche und mündliche Beiträge;

Veranstaltung öffentlicher Anhörungen, Dienstreisen außerhalb der Arbeitsorte, Ad-hoc-Delegationen u. a.;

Pflege von Kontakten zu den anderen Organen und bei der Union akkreditierten diplomatischen Missionen;

Pflege des Kontakts zum „Regional Cooperation Council“, zur IPU und zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE;

Koordinierung der Arbeiten des Ausschusses und seiner beiden Unterausschüsse (Sicherheit und Verteidigung sowie Menschenrechte);

Koordinierung der Aufgaben des Ausschusses und der gemischten parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen, darunter auch der Ad-hoc-Delegationen und Wahlbeobachtungsmissionen, die in seine Zuständigkeit fallen;

Gewährleistung des Sekretariats der Arbeitsgruppe „Naher Osten“.

2.   Stellenplan (18)

1 Referatsleiter,

7 Verwaltungsräte,

10 Assistenten.

UNTERAUSSCHUSS SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG

1.   Hauptaufgaben

Führung des Sekretariats des Unterausschusses (Veranstaltung von Sitzungen, Koordinatorensitzungen, Protokolle u. a.);

Unterstützung der Berichterstatter und Verfasser von Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung;

Unterstützung der Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO (Sitzungen, Reisen) und Pflege der Kontakte zur Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) sowie zu den jeweiligen Sekretariaten;

Pflege der Kontakte zur Kommission und zum Rat im Bereich Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP);

Gewährleistung der Organisation von Reisen der Ad-hoc-Delegationen;

Veranstaltung von Anhörungen;

Ausarbeitung von Arbeitsdokumenten und Vermerken in Absprache mit der Fachabteilung.

2.   Stellenplan (8)

1 Referatsleiter,

3 Verwaltungsräte,

4 Assistenten.

UNTERAUSSCHUSS MENSCHENRECHTE/REFERAT MENSCHENRECHTE

1.   Hauptaufgaben

Führung des Sekretariats des Unterausschusses (Veranstaltung von Sitzungen, Sitzungen des erweiterten Präsidiums, Protokolle, Arbeitsgruppe „Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte“ (EIDHR));

Unterstützung der Berichterstatter und Verfasser von Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten im Bereich Menschenrechte, insbesondere beim Jahresbericht;

Unterstützung des AFET- und des DEVE-Ausschusses, der Paritätischen Versammlungen, der gemischten parlamentarischen Ausschüsse und interparlamentarischen Delegationen im Bereich Menschenrechte;

Veranstaltung der Verleihung des Sacharow-Preises im Einvernehmen mit dem Kabinett und allen beteiligten Generaldirektionen;

Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den EU-Organen, dem Europarat, den Vereinten Nationen, der OSZE und den Mitgliedstaaten im Bereich Menschenrechte;

Pflege der Kontakte und des Informationsaustauschs mit nichtstaatlichen Organisationen (NRO);

Beiträge zum Dringlichkeitsverfahren (Artikel 122);

Empfang und Betreuung der Menschenrechtsdelegationen bei deren Besuchen im Parlament;

Veranstaltung öffentlicher Anhörungen, Dienstreisen außerhalb der Arbeitsorte und Ad-hoc-Delegationen;

Ausarbeitung von Arbeitsdokumenten und Vermerken in Absprache mit der Fachabteilung;

Gewährleistung der Weiterbehandlung der vom Parlament angenommenen Entschließungen zu Menschenrechtsthemen;

Gewährleistung der Weiterbehandlung der vom Präsidenten des Parlaments und den Vorsitzenden des DROI- und des AFET-Ausschusses verfassten Schreiben zur Unterstützung von Einzelfällen.

2.   Stellenplan (12)

1 Referatsleiter,

6 Verwaltungsräte,

5 Assistenten.

SEKRETARIAT DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES

1.   Hauptaufgaben

Führung des Sekretariats des Ausschusses (Veranstaltung von Sitzungen, Koordinatorensitzungen, Planung, Protokolle u. a.);

Unterstützung des Präsidenten des Europäischen Parlaments und der europäischen Abgeordneten bei der Ausübung ihrer Aufgaben als Präsident, Vizepräsident, Berichterstatter und Verfasser einer Stellungnahme durch schriftliche und mündliche Beiträge;

Ausarbeitung von Arbeitsdokumenten/Berichtsentwürfen (legislative und nichtlegislative Verfahren);

Veranstaltung öffentlicher Anhörungen, Studienreisen, Ad-hoc-Missionen (Wahlbeobachtung) außerhalb der Arbeitsorte (Entwicklungsländer) u. a.;

Pflege von Kontakten zu den anderen Organen, betroffenen Kreisen und der Zivilgesellschaft;

Veranstaltung der Plenartagungen des Parlaments und der Sitzungen seiner Organe (Präsidium, Arbeitsgruppen, drei ständige Ausschüsse, Workshops), Unterstützung der Abgeordneten bei der Ausarbeitung von Berichtsentwürfen, Arbeitsdokumenten, Redeentwürfen, der Führung von Protokollen, der Behandlung mündlicher Anfragen durch Rat und Kommission, Entschließungen, der Übermittlung dieser Entschließungen an die jeweiligen Empfänger, Einstellung von Dokumenten ins Internet, Kontakte zu den anderen Organen und Zusammenarbeit mit dem AKP-Sekretariat;

Veranstaltung und Begleitung von Studienreisen und gemeinsamen Wahlbeobachtungsmissionen AKP-EU.

2.   Stellenplan (13)

1 Referatsleiter,

4 Verwaltungsräte,

8 Assistenten.

SEKRETARIAT DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL

1.   Hauptaufgaben

Führung des Sekretariats des Ausschusses (Veranstaltung von Sitzungen, Koordinatorensitzungen, Planung, Protokolle u. a.);

Ausarbeitung von Arbeitsdokumenten/Berichtsentwürfen (legislative und nichtlegislative Verfahren);

Unterstützung des Präsidenten des Europäischen Parlaments und der europäischen Abgeordneten bei der Ausübung ihrer Aufgaben als Präsident, Vizepräsident, Berichterstatter und Verfasser einer Stellungnahme durch schriftliche und mündliche Beiträge;

Veranstaltung öffentlicher Anhörungen und Ad-hoc-Dienstreisen außerhalb der Arbeitsorte;

Pflege von Kontakten zu den anderen Organen, betroffenen Kreisen und der Zivilgesellschaft;

Pflege von Kontakten zu den bei der Union akkreditierten diplomatischen Missionen sowie zu den Delegationen der Kommission in Drittländern im Bereich des Welthandels;

Veranstaltung und Vorbereitung der Parlamentarischen Konferenzen betreffend die Welthandelsorganisation (WTO) und Unterstützung ihrer Organe.

2.   Stellenplan (14)

1 Referatsleiter,

7 Verwaltungsräte,

6 Assistenten.

WAHLBEOBACHTUNG

1.   Hauptaufgaben

Führung des Sekretariats der Koordinierungsgruppe Wahlen (Sitzungen, Dokumente, Schreiben, Protokolle u. a.);

Erstellung eines von der Konferenz der Präsidenten zu genehmigenden halbjährlichen Zeitplans für parlamentarische Wahlbeobachtungsmissionen;

Gewährleistung der Umsetzung und Weiterführung dieses Programms;

Rückmeldungen, Information und Kontakte zu den anderen Dienststellen des Europäischen Parlaments (Sekretariat der Konferenz der Präsidenten, Sekretariate der Ausschüsse und Delegationen u. a.);

Pflege und Weiterentwicklung der Kontakte zu den anderen Organen (Kommission, Rat), internationalen Organisationen (Europarat, OSZE, Vereinte Nationen u. a.) und spezialisierten Instituten wie IDEA (International Institute for Democracy and Electoral Assistance), IFES, NEEDS (Network of Europeans for Electoral and Democracy Support) und ERIS.

2.   Stellenplan (5)

1 Referatsleiter,

2 Verwaltungsräte,

2 Assistenten.


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