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Document C2007/143/07

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — GD EAC Nr. 26/07 — Pilotprojekte für die Kooperation zwischen europäischen Technologieinstituten

ABl. C 143 vom 28.6.2007, p. 9–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 143/9


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — GD EAC Nr. 26/07

Pilotprojekte für die Kooperation zwischen europäischen Technologieinstituten

(2007/C 143/07)

1.   Einleitung/Hintergrund

In Europa gibt es eine Vielzahl von Kooperationsformen zwischen den Akteuren im „Wissensdreieck“ aus Bildung, Forschung und Innovation. Normalerweise handelt es sich um Netze, in denen die Partner Informationen austauschen und ihre Tätigkeit auf gleichberechtigter Basis koordinieren. Diese Initiativen haben dazu beigetragen, ein Umfeld zu schaffen, in dem europäische Organisationen und Technologieinstitute (Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die sich mit Innovation befassen) leichter zusammenarbeiten können; dennoch mangelt es in Europa immer noch an der Fähigkeit, F&E-Ergebnisse in Geschäftsideen umzusetzen. So wird es immer dringlicher, diese Formen der Zusammenarbeit auszubauen, etwa durch gemeinsame Verwaltungsstrukturen oder die effiziente gemeinsame Nutzung von Ressourcen. Außerdem sind diese Partnerschaften zunehmend aufgerufen, sich auf Wissens- und Technologietransfer zu konzentrieren, um ihre soziale und wirtschaftliche Wirkung und ihre Innovationsfähigkeit zu stärken. In diesem Zusammenhang hat das Europäische Parlament eine Haushaltslinie (Artikel 15 02 29) für ein Pilotprojekt für die „Zusammenarbeit zwischen europäischen Technologieinstituten“ (1) geschaffen. Auf dieser Grundlage soll die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine Antwort auf die Forderung sein, die Technologietransferkapazitäten Europas durch engere Integration des „Wissensdreiecks“ zu stärken.

Insbesondere sollen zu diesem Zweck Pilotnetze eingerichtet werden, die neue Modelle integrierter Partnerschaften zwischen den Akteuren auf dem Gebiet Innovation und Technologietransfer (Universitäten, Forschungsorganisationen, kleine, mittlere und große Unternehmen, Innovationszentren usw.) konzipieren, umsetzen und testen. Wissen und Erfahrung, die auf diese Weise entstehen, sollen nicht nur diese Netze durch verstärkte Integration fördern, sondern auch bewährte Verfahren und Unterstützung für bestehende Netze im Wissensdreieck und für Politiker bieten, die neue Instrumente und Initiativen zur Förderung der Integration gestalten.

2.   Ziele und Beschreibung

Strategisches Ziel dieser Pilotprojekte ist die Gestaltung, Umsetzung und Erprobung neuer Kooperationsmodelle im „Wissensdreieck“ im Hinblick auf die Bildung integrierter Partnerschaften. Letztlich geht es darum, Wissensaustausch und Technologietransfer zu erleichtern, indem wir die Fähigkeit europäischer Netzen in strategischen interdisziplinären Feldern stärken, um ihre Zusammenarbeit in eine neue, mehr integrierte Form der Partnerschaft zu überführen. Ergebnisse wären unter anderem neue Modelle für die Verwaltung integrierter Partnerschaften, bei denen Hemmnisse für eine engere Zusammenarbeit der führenden Akteure beseitigt würden, sowie die Realisierung und Erprobung der kritischen Komponenten, außerdem eine Reihe von Empfehlungen und bewährten Verfahren für die Verbreitung und weitere Nutzung der Projektergebnisse. Jede vorgeschlagene Partnerschaft sollte auf die genannten Ziele ausgerichtet sein und sich insbesondere auf ein strategisches interdisziplinäres Feld konzentrieren, dass sich als Fallstudie für die Erprobung der Praxistauglichkeit der Ergebnisse nutzen lässt. Die Antragsteller sollten in ihren Vorschlägen begründen, warum sie sich im Hinblick auf die wirtschaftliche und soziale Wirkung für ein bestimmtes strategisches Feld entschieden haben.

3.   Zulassungskriterien

Die Anträge, die die nachstehenden Kriterien erfüllen, werden einer ausführlicheren Bewertung unterzogen.

3.1.   Förderfähige Einrichtungen/Organisationen/Empfänger

Anträge müssen vom Koordinator einer Partnerschaft eingereicht werden; die Partnerschaft muss aus mindestens sechs unabhängigen Rechtsträgern (einschließlich Koordinator) bestehen, die ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben müssen.

Förderfähig sind Universitäten, Forschungszentren, Wissenstransferbüros und Berufsbildungszentren, die Beratung zu Technologietransfer und Innovationsmanagement bieten, „incubation centres“, Wissenschaftsparks und ähnliche Einrichtungen, große und kleine Unternehmen sowie andere Interessengruppen auf dem Gebiet Technologie- und Wissenstransfer, einschließlich Regionalentwicklungsagenturen u. ä.

Um für eine Finanzhilfe in Frage zu kommen, muss eine Einrichtung folgende Anforderungen erfüllen:

sie muss ein öffentliche oder private Einrichtung mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein;

es darf sich nicht um eine natürliche Person (also Einzelperson) handeln;

sie muss zum Antragszeitpunkt seit mindestens zwei Jahren als Rechtspersönlichkeit bestehen;

sie muss ihren Sitz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten haben.

Die Partnerschaft muss

eine ausgewogene Vielfalt an Organisationen und Expertenwissen aus öffentlichem und privatem Sektor aufweisen, um die Aspekte Forschung, Bildung und Innovation in dem jeweiligen interdisziplinären Feld abdecken zu können;

über Erfahrung und Kooperationsgrundlagen in einem interdisziplinären Feld mit sozialer und wirtschaftlicher Wirkung verfügen;

zeigen, dass das vorgeschlagene interdisziplinäre Feld eine starke Verknüpfung zwischen den verschiedenen Komponenten des „Wissensdreiecks“ bietet;

Erfahrung in Netzarbeit sowie die Beteiligung an Netzen auf europäischer Ebene nachweisen, etwa Exzellenznetzen, europäischen Technologieplattformen oder anderen EU-finanzierten Kooperationsprogrammen. In dieser Hinsicht muss mindestens die Hälfte der Einrichtungen in einer Partnerschaft zu einem EU-weiten Netz im Bereich Forschung, Bildung und Innovation mit Partnern aus mindestens sechs Mitgliedstaaten gehören oder gehört haben. Diese Netze, auch wenn sie zeitlich begrenzt arbeiten, sollten offiziell begründet sein oder begründet gewesen sein (also etwa auf der Grundlage eines Vertrags oder einer Konsortiumsvereinbarung) und eine Reihe gemeinsamer Aktivitäten als Ziel haben;

über horizontale Kompetenzen zu Aspekten wie Innovationsmanagement, Unternehmergeist, regionalen oder virtuellen „Clustern“, Wissensmanagement wie auch über vertikale Kompetenzen für die Anwendung der Ergebnisse auf ein bestimmtes interdisziplinäres Feld verfügen;

eine Verwaltungsstruktur vorschlagen, die geeignet ist, Koordinierung und Integration der Arbeit der Partner zu gewährleisten;

eine Reihe von Maßnahmen zur Untersuchung neuer Modelle zur Integration der Partnerschaft und zur Erprobung der Praxistauglichkeit der Ergebnisse vorschlagen und die Kapazität zur optimalen Verbreitung der Ergebnisse anderer Netze bieten;

nachweislich die Kapazität bieten, die europäische Dimension mit lokaler und regionaler Wirkung von Innovationsmaßnahmen auf lokaler/regionaler Ebene zu verknüpfen;

mindestens eine öffentliche Organisation einbeziehen, die sich mit Maßnahmen für Innovations- und Wissenstransfer befasst.

3.2.   Länder

Zulässig sind Anträge von Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten.

4.   Zuschlagskriterien

Zulässige Anträge/Projekte werden anhand nachstehender Kriterien bewertet (in Klammern jeweils die Gewichtung des jeweiligen Kriteriums):

Inhalt (30 %)

Qualität des Vorschlags in Bezug auf Ziele, Relevanz, Maßnahmen und Ergebnisse

Partnerschaft (30 %)

Qualität der Wissenschafts-, Bildungs- und Innovationskompetenz der Partner in dem vorgeschlagenen interdisziplinären Feld sowie im Bereich Innovationsmanagement

Qualität und Umfang der Netzerfahrung der Teilnehmer

Qualität der Partnerschaft in Bezug auf europäische Wirkung, Technologie- und Wissenstransfer sowie tiefgreifende, nachhaltige und dauerhafte Integration

Management (20 %)

Eignung der Managementstruktur

Angemessenheit der Ressourcen für eine erfolgreiche Durchführung der geplanten Maßnahmen

Fähigkeit, neben der Gemeinschaftsförderung zusätzliche Ressourcen zu gewinnen, zu Beginn des Projekts und während seiner Laufzeit, insbesondere aus dem privaten Sektor

Wirkung (20 %)

Wirkung der Ergebnisse und Verbreitungsmaßnahmen auf europäischer Ebene

Fähigkeit zur Umsetzung der Ergebnisse mit Hilfe anderer Initiativen, geeignete Ausstiegsstrategie

5.   Finanzmittel

Insgesamt ist für die Kofinanzierung von Projekten ein Betrag von 5 Millionen EUR vorgesehen. Die Finanzhilfe der Kommission überschreitet keinesfalls 75 % der förderfähigen Gesamtkosten. Sie kann zwischen 0,5 und 1,5 Millionen EUR betragen. Der Höchstbetrag der Finanzhilfe liegt bei 1,5 Millionen EUR.

Angesichts der Gesamtmittel von 5 Millionen EUR wird erwartet, dass drei bis fünf Partnerschaften eine Finanzhilfe erhalten können.

6.   Zeitplan

Die Anträge müssen spätestens bis 15. August 2007 bei der Kommission eingehen.

Die Aktivitäten müssen vor dem 30. Dezember 2007 anlaufen und vor dem 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Anträge für Projekte, deren Laufzeit die hier angegebene maximale Laufzeit übersteigt, sind nicht zulässig. Es werden keine Verlängerungen des Förderzeitraums bewilligt, die über diese Höchstlaufzeit hinausgehen. Die Antragsteller werden voraussichtlich spätestens im Oktober 2007 über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens informiert.

Die Vertragsunterlagen gehen den Begünstigten voraussichtlich spätestens im November 2007 zur Unterzeichnung zu. Der Förderzeitraum beginnt am Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die letzte der beiden Parteien. Sofern der Begünstigte nachweisen kann, dass der Beginn der Maßnahme vor der Unterzeichnung der Vereinbarung notwendig war, so können auch vor der Unterzeichnung der Vereinbarung angefallene Ausgaben genehmigt werden. Der Beginn des Förderzeitraums kann auf keinen Fall vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegen.

7.   Weitere Informationen

Den Volltext der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare finden Sie auf der Website

http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/calls/tenders_en.html

Die Anträge müssen den Anforderungen laut Volltext entsprechen und sind auf den vorgegebenen Formularen einzureichen.


(1)  Pilotprojekt gemäß Artikel 49 Absatz 2 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


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