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Document 92004E000138

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0138/04 von Kathalijne Buitenweg (Verts/ALE) an die Kommission. Verwendung von Passagierdaten zur Erprobung des CAPPS II-Systems.

ABl. C 84E vom 3.4.2004, p. 166–167 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

3.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 84/166


(2004/C 84 E/0204)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0138/04

von Kathalijne Buitenweg (Verts/ALE) an die Kommission

(26. Januar 2004)

Betrifft:   Verwendung von Passagierdaten zur Erprobung des CAPPS II-Systems

Nach dem Entwurf eines Übereinkommens über die Weitergabe von PNR-Daten an die amerikanischen Regierungsstellen, den Kommissionsmitglied Bolkestein am 16. Dezember 2003 dem Europäischen Parlament vorlegte, ist es zulässig, dass die persönlichen Daten von europäischen Bürgern zur Erprobung des umstrittenen CAPPS II-Systems verwendet werden. Die Amerikaner haben sich angeblich verpflichtet, die Daten nicht operativ zu verwenden, sie unmittelbar nach der Testphase zu löschen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Am 12. Januar berichtete die Washington Post, dass es den amerikanischen Regierungsstellen nicht gelingt, eine inländische Fluggesellschaft zu finden, die freiwillig an der Erprobung von CAPPS II mitwirken will. Im letzten Jahr stellten zwei amerikanische Fluggesellschaften nach Protesten von Bürgerrechtlern und angesichts eines drohenden Verbraucherboykotts ihre Zusammenarbeit ein.

1.

Trifft es zu, dass es nach dem Entwurf eines Übereinkommens zulässig ist, dass die persönlichen Daten von europäischen Bürgern für die Erprobung von CAPPS II verwendet werden? Wie kann die Kommission gewährleisten, dass die amerikanischen Behörden die Daten tatsächlich nicht operativ verwenden, sie unmittelbar nach der Testphase löschen und sie nicht an Dritte weitergeben?

2.

Teilt die Kommission die Auffassung, dass es ein gravierender Schritt ist, wenn die Mitwirkung an der Erprobung eines Systems zugesagt wird, das im Widerspruch zu europäischen Grundsätzen und Regeln für den Schutz der Privatsphäre steht und das im Grundsatz ganz von dem Übereinkommen hätte ausgeschlossen bleiben können?

3.

Aus dem Bericht der Washington Post geht hervor, dass die Amerikaner dringend auf der Suche nach Passagierdaten waren, um das System CAPPS II zu erproben. War die entsprechende Zusage der Europäischen Kommission eine Vorbedingung für das bescheidene Entgegenkommen, das die Amerikaner bei anderen Teilen des Übereinkommens zeigten und das den Abschluss des Übereinkommens ermöglichte?

Antwort von Frederik Bolkestein im Namen der Kommission

(11. März 2004)

1.

Bei den Verhandlungen mit den US-Behörden über die Weitergabe von Fluggastdaten (Passenger Name Records — PNR), hat sich die Kommission damit einverstanden erklärt, dass PNR aus der EU bei der Erprobung von CAPPS II verwendet werden, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen. Zusätzlich zu den von der Frau Abgeordneten erwähnten Bedingungen müssen vor der Erprobung alle sensiblen Daten gelöscht werden. Aus dem Schreiben von Herrn Bolkestein an den US-Minister für Heimatschutz Tom Ridge vom 18. Dezember 2003 zu diesem Thema, das auf der Website der Kommission veröffentlicht ist (1), geht klar hervor, dass die Kommission grundsätzlich bereit ist, mit dem US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security) in Sachen CAPPS II zusammenzuarbeiten, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass CAPPS II zunächst die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen US-Behörden erhalten hat. Wie uns die amerikanischen Behörden bestätigt haben, werden derzeit auf keinen Fall Tests mit Fluggastdaten durchgeführt. Die Kommission ist zuversichtlich, dass sie sich auf die erhaltenen Zusagen, die vereinbarten Bedingungen einzuhalten, verlassen kann.

2.

Bei dem CAPPS-II-Programm handelt es sich um die computerisierte Vorab-Kontrolle von Fluggästen vor dem Abflug, die es ermöglichen soll, am Abflugort gezielt nach Passagieren zu suchen, die nach dem Abflug ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen. Das Department of Homeland Security hält dieses System für einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der zivilen Luftfahrt und zur Vermeidung von Vorfällen wie denen des 11. September. Nach Ansicht der Kommission wäre es verfrüht, bereits davon zu sprechen, dass CAPPS II „im Widerspruch zu europäischen Grundsätzen und Regeln für den Schutz der Privatsphäre“ steht, weil erstens sich das System in den USA noch immer in der Entwicklung befindet und zweitens die Kommission diese Frage erst dann untersuchen möchte, wenn es von allen verantwortlichen Stellen in den Vereinigten Staaten grünes Licht erhalten hat. Die von den US-Behörden — insbesondere am 15. Januar und am 11. Juli 2003 — veröffentlichten Beschreibungen von CAPPS II geben allerdings tatsächlich in einer Reihe von Punkten Anlass zu Bedenken; eine künftige Verwendung von Daten aus der EU müsste auf jeden Fall ausreichende Sicherheitsgarantien zur Voraussetzung haben. Außerdem ist der Kommission bekannt, dass das General Accounting Office (GAO) der Vereinigten Staaten bei seiner vom US-Kongress in Auftrag gegebenen Untersuchung von CAPPS II im Februar 2004 zu dem Schluss kam, dass noch nicht alle Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz ausgeräumt waren.

3.

Die Kommission möchte den Artikel aus der Washington Post lediglich dahingehend kommentieren, dass noch verschiedene Fragen geklärt werden müssen, ehe Fluggastdaten US-amerikanischer Fluggesellschaften und anschließend auch solche aus der EU für die Erprobung von CAPPS II verwendet werden können.

Die Kommission ist daran interessiert, dass die amerikanische Luftsicherheitsbehörde (Transportation Security Administration, TSA) CAPPS II nicht nur mit US-amerikanischen Daten, sondern auch mit EU-Daten testet, da eines der Hauptanliegen der EU darin besteht, dass das System fair arbeitet und NichtAmerikaner nicht benachteiligt.


(1)  http://europa.eu.int/comm/internal_market/privacy/docs/adequacy/pnr/2003-12-18-letter-bolkestein_en.pdf


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