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Document 92002E002717

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2717/02 von Vitaliano Gemelli (PPE-DE) an die Kommission. Verwaltungsbeschwerden von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Kommission.

ABl. C 222E vom 18.9.2003, p. 14–14 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E2717

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2717/02 von Vitaliano Gemelli (PPE-DE) an die Kommission. Verwaltungsbeschwerden von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Kommission.

Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0014 - 0014


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2717/02

von Vitaliano Gemelli (PPE-DE) an die Kommission

(26. September 2002)

Betrifft: Verwaltungsbeschwerden von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Kommission

Aus einer ersten Antwort vom 24.5.2002 auf die schriftliche Anfrage E-0661/02(1) geht hervor, dass ein beträchtlicher Teil der von Bediensteten der Europäischen Kommission eingereichten Verwaltungsbeschwerden (30,5 % an das Gericht Erster Instanz und 13,2 % an den Europäischen Gerichtshof) im Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis zum 30. Juni 2001 eine juristische Grundlage hatte und von beiden Gerichten ganz oder teilweise für zulässig erklärt wurde.

Diese Angaben sind jedoch nicht ausreichend, um die Auswirkungen dieser Verfahren auf das Personal und die Verwaltungsmittel umfassend einschätzen zu können; dies umsomehr, als die Kommission in den meisten Fällen zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt wird, unter die auch die Honorare für die Anwälte der Antragsteller sowie derjenigen Anwälte fallen, die in manchen Fällen die Kommission vertreten.

Kann die Gesamtzahl der Gerichtsverfahren mitgeteilt werden, für die die Kommission während des Bezugszeitraums die Verfahrenskosten übernehmen musste, sowie die durchschnittliche Höhe dieser Kosten?

Kann die Gesamtzahl der Personen mitgeteilt werden, die bei der Kommission beschäftigt sind, sowie der externen Personen, die von ihr mit der Bearbeitung ihrer Verwaltungsstreitigkeiten gemäß Artikel 90 und 91 des Beamtenstatuts befasst wurden?

(1) ABl. C 229 E vom 26.9.2002, S. 117.

Antwort von Herrn Prodi im Namen der Kommission

(21. November 2002)

Die Kommission holt gegenwärtig die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Informationen ein. Sie wird das Ergebnis ihrer Nachforschungen unverzüglich mitteilen.

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