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Document 92001E000926

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0926/01 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an die Kommission. Verantwortung für die Einstellung von R. Berthelot.

ABl. C 261E vom 18.9.2001, p. 218–219 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0926

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0926/01 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an die Kommission. Verantwortung für die Einstellung von R. Berthelot.

Amtsblatt Nr. 261 E vom 18/09/2001 S. 0218 - 0219


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0926/01

von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an die Kommission

(28. März 2001)

Betrifft: Verantwortung für die Einstellung von R. Berthelot

Der persönliche Bekannte des früheren Kommissionsmitglieds Cresson wurde im März 1997 als Sachverständiger für Aids-Fragen eingestellt. Herr Berthelot verfügte jedoch nicht über die erforderliche Kompetenz, und die Kommission hat nun nachträglich die Rückzahlung der Herrn Berthelot für den Auftrag gezahlten Vergütung gefordert.

Wer ist nun aber für die fehlerhafte Einstellung verantwortlich? Wurde dem stellvertretenden Generaldirektor der Kommission, der Berthelots Vertrag unterzeichnete, irgend ein Verweis erteilt?

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission

(7. Mai 2001)

Gegen mehrere Beamte bzw. andere Bedienstete, die mit der Akte über den Vertrag von Herrn Berthelot zu tun hatten, sind Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Des weiteren hat die Anstellungsbehörde beschlossen, zusätzliche Ermittlungen einzuleiten, um die etwaige Verantwortung anderer Parteien zu klären, die mit dieser Angelegenheit zu tun hatten.

Die Kommission wird das Parlament über das Ergebnis der Disziplinarverfahren unterrichten, sobald sie endgültige Schlüsse gezogen hat.

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