EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E001434

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1434/00 von Malcolm Harbour (PPE-DE) an die Kommission. Fluoridierung von Trinkwasser.

OJ C 72E, 6.3.2001, p. 58–59 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E1434

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1434/00 von Malcolm Harbour (PPE-DE) an die Kommission. Fluoridierung von Trinkwasser.

Amtsblatt Nr. 072 E vom 06/03/2001 S. 0058 - 0059


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1434/00

von Malcolm Harbour (PPE-DE) an die Kommission

(5. Mai 2000)

Betrifft: Fluoridierung von Trinkwasser

In der Europäischen Union gibt es einzelne Mitgliedstaaten, die ihre eigenen Maßnahmen gegen die künstliche Fluoridierung des Trinkwassers treffen. So haben Finnland, Deutschland, die Niederlande, Frankreich und Italien die Fluoridierung eingestellt oder lehnen sie ab, weil sie wissenschaftlich umstritten und möglicherweise gesundheitsschädlich ist.

Trifft die Kommission Maßnahmen, und wenn ja, welche, um die Auswirkungen einer künstlichen Fluoridierung des Trinkwassers auf die menschliche Gesundheit zu untersuchen? Wie denkt die Kommission über die von anderen Mitgliedstaaten in bezug auf die negativen Auswirkungen der Fluoridierung geäußerten Bedenken? Hat die Kommission die Absicht, Richtlinien über die Fluoridierung von Trinkwasser einzuführen?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(19. Juni 2000)

Die Qualität des Trinkwassers wird in der Gemeinschaft durch die Richtlinie 80/778/EWG des Rates vom 15. Juli 1980 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch(1) geregelt, an deren Stelle am 25. Dezember 2003 die unlängst verabschiedete neue Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998(2) treten wird. In beiden Richtlinien wird ein Grenzwert für die zulässige Hoechstkonzentration von Fluor im Trinkwasser festgelegt, wobei kein Unterschied hinsichtlich der Herkunft (natürlich vorhanden oder künstlich angereichert) gemacht wird. Über eine Fluoridierung der Wasserversorgung entscheiden die Mitgliedstaaten, und die Kommission wird nicht tätig, solange der in der Richtlinie festgelegte Grenzwert eingehalten wird. Die Mitgliedstaaten machen ihre Politik von verschiedenen Faktoren abhängig, wobei auch die lokalen Gepflogenheiten zu berücksichtigen sind. Dadurch können sich von einem Mitgliedstaat zum anderen durchaus große Unterschiede ergeben. Die Fluoridierung ist zweifelsohne ein kontroverses Thema, da Fluor je nach der Konzentration im Trinkwasser positive wie auch negative Auswirkungen haben kann.

Der in der Trinkwasserrichtlinie festgelegte Grenzwert beträgt 1,5 Milligramm pro Liter (mg/l). Dieser Wert ermöglicht es den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Trinkwasserqualität zufolge, für ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen positiven und negativen Auswirkungen von Fluor zu sorgen. Positive Auswirkungen sind zwischen 0,5mg/l und 2 mg/l festzustellen. Je stärker die Konzentration über den Wert 2mg/l hinaus ansteigt, desto stärker die Gefahr negativer Auswirkungen wie Dentalfluorose oder selbst Fluorosteopathie bei sehr hohen Konzentrationen.

Die Kommission beabsichtigt derzeit keine Revision der einschlägigen Rechtsvorschriften, da die neue Trinkwasserrichtlinie noch umgesetzt (bis zum 25. Dezember 2000) und angewandt werden muß. Allerdings wird die Kommission prüfen, ob seit der Verabschiedung der Richtlinie neue Hinweise gewonnen wurden, die gegebenenfalls eine Änderung der jetzigen Position nahelegen. Die Kommission wird sich diesbezüglich vom wissenschaftlichen Ausschuß für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt über den neuesten Stand informieren lassen.

(1) ABl. L 229 vom 30.8.1980.

(2) ABl. L 330 vom 5.12.1998.

Top