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Document 91999E000365

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 365/99 von Joaquín SISÓ CRUELLAS Bekämpfung der Schattenwirtschaft

ABl. C 341 vom 29.11.1999, p. 100 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E0365

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 365/99 von Joaquín SISÓ CRUELLAS Bekämpfung der Schattenwirtschaft

Amtsblatt Nr. C 341 vom 29/11/1999 S. 0100


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0365/99

von Joaquín Sisó Crüllas (PPE) an die Kommission

(1. März 1999)

Betrifft: Bekämpfung der Schattenwirtschaft

Die Sozialpartner im Bereich des Reinigungsgewerbes, FENI (Arbeitgeber) und EURO-FIET (Gewerkschaften) übergaben im Dezember 1998 der österreichischen Ministerin für soziale Angelegenheiten und Gesundheit als amtierender Präsidentin des Rates der Sozialminister der EU sowie dem mit diesen Angelegenheiten betrauten Mitglied der Europäischen Kommission eine Mitteilung, in der sie die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung ankündigten, durch die sie sich zur Bekämpfung der nicht deklarierten Arbeit verpflichten und fordern, daß die Mitgliedstaaten der Union konkrete Maßnahmen beschließen, damit den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren Mittel und Wege zur Verfügung stehen, um diese Art von Schwarzarbeit zu vermeiden, ohne die jegliche Verpflichtung in diesem Sinne unwirksam wäre. Im Bereich des Reinigungsgewerbes gibt es in Europa ungefähr 47.000 Unternehmen und 2,3 Millionen Arbeitnehmer.

Kann die Kommission angeben, ob sie diesbezueglich irgendeine Maßnahme ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt?

Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission

(7. April 1999)

Die im Oktober 1998 im Rahmen des Europäischen Sozialen Dialogs verabschiedete gemeinsame Erklärung der europäischen Sozialpartner im Bereich des Reinigungsgewerbes, des Europäischen Verbands des Reinigungsgewerbes (FENI) und des Internationalen Verbands der Angestellten (Euro-Fiet), über nicht gemeldete Arbeit schließt an die Mitteilung der Kommission vom 7. April 1998 über nicht gemeldete Arbeit(1) an. Diese gemeinsame Erklärung der Sozialpartner soll ein gemeinsamer Beitrag zur Beschäftigungsstrategie und insbesondere zu den Leitlinien für die Beschäftigung 1999(2)sein, die vom Rat am 22. Februar 1999 verabschiedet wurden.

FENI und Euro-Fiet hielten es für notwendig, ihren Willen zu bekunden, gegen nicht gemeldete Erwerbstätigkeit, die sie sowohl für den Reinigungssektor als auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinschaft für schädlich halten, vorzu gehen. In ihrer gemeinsamen Erklärung verpflichten sie sich, aktiv zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beizutragen. Sie zeigen so ihre Entschlossenheit, sich für die Schaffung von Arbeitsplätzen einzusetzen; sie hoffen, daß ihr Aufruf Beachtung findet und erwarten, daß die auf europäischer Ebene verabschiedeten Leitlinien wirksam und konkret umgesetzt werden.

Die Kommission ist der Auffassung, daß das Problem der nicht gemeldeten Erwerbstätigkeit im Rahmen mehrerer der 1999 vorgeschlagenen Leitlinien von den Mitgliedstaaten behandelt werden könnte, wie z.B. Neufassung der Steuer- und Sozialleistungssysteme um Arbeit wieder attraktiver zu machen, Verringerung der allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten für Unternehmen; Verringerung der Nicht-Lohnkosten für relativ ungelernte und Niedriglohn-Arbeitskräfte sowie die Einführung diversifizierterer und flexiblerer Arbeitszeitregelungen. Ferner sind Strafmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erforderlich.

Die Bedeutung dieses Problems wurde von den Mitgliedstaaten in der Begründung zu den Beschäftigungsleitlinien für 1999 anerkannt. Die Kommission wird weiter die politischen Entwicklungen in diesem Bereich überwachen.

(1) KOM(98) 219 endg..

(2) KOM(98) 574 endg.

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