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Document 62008CN0460

Rechtssache C-460/08: Klage, eingereicht am 21. Oktober 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik

OJ C 327, 20.12.2008, p. 19–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 327/19


Klage, eingereicht am 21. Oktober 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik

(Rechtssache C-460/08)

(2008/C 327/32)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Rozet und D. Triantafyllou)

Beklagte: Hellenische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG verstoßen hat, dass sie in ihrem Recht das Erfordernis der griechischen Staatsangehörigkeit für den Zugang zur Beschäftigung als Kapitän oder Erster Offizier auf allen Schiffen unter griechischer Flagge beibehalten hat;

der Hellenische Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Keine Rechtfertigung im Sinne des Art. 39 Abs. 4 EG, da die hoheitlichen Befugnisse nicht tatsächlich regelmäßig von den Kapitänen und den Ersten Offizieren ausgeübt würden.


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