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Document 52013DC0504

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 6/2013

/* COM/2013/0504 final */

52013DC0504

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 6/2013 /* COM/2013/0504 final */


INHALTSVERZEICHNIS

1........... EGFL-Haushaltsverfahren 2013...................................................................................... 3

2........... Zweckgebundene Einnahmen des EGFL......................................................................... 3

3........... Anmerkungen zur Ausführung des EGFL-Haushalts 2013................................................ 4

4........... Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL...................................................... 6

5........... Schlussfolgerungen.......................................................................................................... 7

Anhang 1: || Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln – Stand 30.4.2013

1. Einleitung

Der tatsächliche Stand der Haushaltsmittelausführung für den Zeitraum vom 16. Oktober 2012 bis zum 30. April 2013, gemessen an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates[1] erstellten und als Indikator dienenden Ausgabenprofil, ist in Anhang 1 aufgeführt.

2. Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.[2]

Der EGFL-Haushalt 2013 umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und Direktbeihilfen notwendig wären, als auch ihre Schätzungen für die zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen dürften, und die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag für die Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2013 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2013 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den neuen Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2013 schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1533 Mio. EUR. Im Einzelnen:

– Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres 2013 zusammenkommen dürften, wurde auf 628 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei jeweils 389 Mio. EUR bzw. 161 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit 78 Mio. EUR veranschlagt.

– Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2012 auf das Haushaltsjahr 2013 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 905 Mio. EUR angesetzt (einschließlich des Saldos des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie, der mit 675 Mio. EUR veranschlagt wird).

Im Haushalt 2013 hat die Kommission die ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1533 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen:

– 500 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;

– 1033 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich entsprechend dem Vorschlag der Kommission Beträge in Höhe von 267 Mio. EUR bzw. 30 635 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 767 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 668 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

In Anhang 1, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2013 für die Zeit bis zum 30. April 2013 wiedergibt, handelt es sich bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für den Obst- und Gemüsesektor und für die entkoppelten Direktbeihilfen um die ursprünglich bewilligten Mittel für diese beiden Regelungen (611 Mio. EUR bzw. 38 076 Mio. EUR) ohne die genannten zweckgebundenen Einnahmen. Mit den diesen Sektoren zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2013 insgesamt auf 1111 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 39 109 Mio. EUR für die entkoppelten Direktbeihilfen.

3. Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2013

Der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2012 bis 30. April 2013 ist in Anhang 1 dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2013 festzustellen sind.

3.1. Marktstützungsmaßnahmen

Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 30. April 2013 um 36,1 Mio. EUR leicht über den bewilligten Haushaltsmitteln. In dieser Abweichung zeigt sich die Nettoauswirkung der kombinierten Verbrauchsmuster vor allem bei den Mitteln für den Obst- und Gemüsesektor, den Weinsektor und die Nahrungsmittelhilfeprogramme.

3.1.1. Nahrungsmittelhilfeprogramme (– 88,9 Mio. EUR)

Die gegenüber dem Indikator langsamere Inanspruchnahme der Mittel für die Programme zur Nahrungsmittelverteilung an Bedürftige hängt mit der weiter herrschenden Ungewissheit über die Zukunft der Regelung zusammen, so dass die Durchführung der Programme für 2013 von den meisten Mitgliedstaaten auf spätere Monate des Jahres verschoben wird. Da die Regelung im Jahr 2013 zum letzten Mal angeboten wird, stehen die Mitgliedstaaten unter dem Druck, die Haushaltsmittel 2013 voll auszuschöpfen, so dass die Kommission die derzeitige Abweichung im Mittelverbrauch nur als vorübergehend betrachtet.

3.1.2. Obst und Gemüse (+ 178,6 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

In Bezug auf die bewilligten Mittel ergibt sich dieser Stand der Ausführung aus den Ausgaben für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2013 zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 30. April 2013 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen.

Derzeit geht die Kommission davon aus, dass die für diesen Sektor insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung der voraussichtlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2013 ausreichen werden.

Eine Fußnote* in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 30. April 2013 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für diesen Ausgabensektor bewilligte Haushaltsmittel von 611 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von schätzungsweise 500 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator auf den für diesen Sektor veranschlagten Gesamtbetrag von 1111 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein unerheblicher Minderverbrauch von - 5,7 Mio. EUR zu verzeichnen.

3.1.3. Weinbauerzeugnisse (- 33,7 Mio. EUR)

Eine Verlangsamung der Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel für den Weinsektor ergibt sich aus einer langsameren Ausführung der Mittel für den Weinsektor als in der Vergangenheit in einigen Mitgliedstaaten, während der Indikator auf dem historischen durchschnittlichen Zahlungsrhythmus basiert. Angesichts der historisch gesehen hohen Ausführungsrate in diesem Sektor sowie unter Berücksichtigung der Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Änderung von Maßnahmen und Ausgaben innerhalb ihrer nationalen Programme betrachtet die Kommission die derzeitige Abweichung im Mittelverbrauch jedoch nur als vorübergehend, wird aber weiterhin aufmerksam die Entwicklung des Mittelverbrauchs bei dieser Regelung verfolgen.

3.2. Direktbeihilfen

Gegenüber dem Indikator zum 30. April 2013 wurden mehr Haushaltsmittel für Direktbeihilfen in Anspruch genommen (1186,3 Mio. EUR)

3.2.1. Entkoppelte Direktbeihilfen (+ 1091,6 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

Bezüglich der bewilligten Mittel ist bei der Betriebsprämienregelung ein Mehrverbrauch festzustellen, der weitgehend durch die Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 30. April 2013 auf die bewilligten Haushaltsmittel bedingt ist, welche die diesem Sektor zugewiesenen Einnahmen nicht umfassen. Die Ausführung für entkoppelte Direktbeihilfen (Betriebsprämienregelung und die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung) am 30. April 2013 ist auf demselben Stand wie im April 2012. Die Mitgliedstaaten haben bisher bereits rund 98 % des im Haushaltsplan veranschlagten Bedarfs für die Betriebsprämienregelung und 97,4 % des veranschlagten Bedarfs für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung ausgezahlt[3].

Eine Fußnote* in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 30. April 2013 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung der entkoppelten Direktbeihilfen veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für entkoppelte Direktbeihilfen bewilligte Haushaltsmittel von 38 076 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von schätzungsweise 1033 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den für entkoppelte Direktbeihilfen veranschlagten Gesamtbetrag von 39 109 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Mehrverbrauch von 87,2 Mio. EUR zu verzeichnen. Diese Abweichung ergibt sich aus der Einrichtung des Indikators für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (basierend auf dem Zahlungsrhythmus im Jahr 2012 unter gleichzeitiger Berücksichtigung der tatsächlichen Zahlungen in den ersten beiden Monaten des Jahres) und beläuft sich auf 96,4 % gegenüber der tatsächlichen Ausführung bis zum 30. April 2013 in Höhe von 97,4 %.

Angesichts dessen erwartet die Kommission jetzt, dass der derzeit noch zu beobachtende Mehrverbrauch bei den entkoppelten Direktbeihilfen nur als vorübergehend anzusehen ist und dass die verfügbaren Mittel und zweckgebundenen Einnahmen für den tatsächlichen Haushaltsvollzug bei diesem Artikel ausreichen. Die Kommission wird weiterhin aufmerksam die Entwicklung in diesem Sektor verfolgen.

3.2.2. Andere Direktbeihilfen (+ 95,1 Mio. EUR)

In der beschleunigten Inanspruchnahme der bewilligten Mittel für die anderen Direktbeihilfen äußert sich die Nettoauswirkung eines schnelleren Zahlungsrhythmus, der gemessen am Indikator zum 30. April 2013 bei bestimmten Regelungen und hier insbesondere bei der Mutterkuhprämie zu verzeichnen war. Die Kommission ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Auffassung, dass es sich hierbei möglicherweise um eine zeitliche Abweichung handelt. Sie wird jedoch aufmerksam verfolgen, wie sich die Mittelausführung für diese Regelung sowie für die anderen entkoppelten Direktbeihilfen entwickelt. 

3.3. Audit der Agrarausgaben 3.3.1. Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre (+ 78,0 Mio. EUR)

Bis zum 30. April 2013 haben die Mitgliedstaaten keine Korrekturen im Rahmen des Rechnungsabschlusses gemeldet, da die Kommission keinen Rechnungsabschlussbeschluss erlassen hat. Der derzeitige Ausführungsstand ergibt sich aus dem entsprechenden Indikator zum 30. April 2013.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplan 2013 die Einplanung von Mitteln aus Finanzkorrekturen in Höhe von - 56 Mio. EUR vorgeschlagen hat, wobei diese Zahl auf der durchschnittlichen Ausführung in früheren Jahren basiert, da solche Korrekturen nicht voraussagbar sind. In dem im November erstellten neuen Haushaltsentwurf wurde dieser Betrag nach der fehlgeschlagenen ersten Schlichtung auf - 100 Mio. EUR erhöht. Nach der Schlichtung am 5. Dezember 2012 nahm die Haushaltsbehörde schließlich den Haushaltsplan 2013 an, in dem dieser Betrag auf ‑ 200 Mio. EUR festgesetzt wurde.

Zur Zeit geht die Kommission davon aus, dass die zu erwartenden Mittel aus Finanzkorrekturen im Rahmen ihrer Rechnungsabschlussbeschlüsse sowie wegen der Nichteinhaltung von Beihilfezahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichen werden, um den höheren Betrag von - 200 Mio. EUR zu decken. Die Kommission müsste den Fehlbetrag an negativen Haushaltmitteln durch positive Haushaltsmittel ersetzen, die sie von anderen Haushaltsposten überträgt, um diesen Haushaltsposten 2013 abschließen zu können.

4. Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle in Anhang 1 geht hervor, dass bis zum 30. April 2013 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 553,5 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im Einzelnen:

– die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf 379,2 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres noch einige weitere Beträge erwartet werden;

– die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf etwa 95,5 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden;

– die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen zum Großteil abgeführt wurde, belaufen sich auf etwa 78,8 Mio. EUR.

Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2012 auf das Haushaltsjahr 2013 übertragenen zweckgebundenen Ausgaben belief sich auf 1245,6 Mio. EUR (einschließlich des Restbetrags des befristeten Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie, der sich nach Leistung aller fälligen Zahlungen aus dem Fonds auf etwa 755 Mio. EUR beläuft). Dieser Betrag liegt damit um einiges über dem ursprünglich geschätzten Betrag von 905 Mio. EUR.

Die zum 30. April 2013 zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich somit auf 1799,1 Mio. EUR. Die Kommission geht zur Zeit davon aus, dass sich die noch einzuziehenden zweckgebundenen Einnahmen auf 74,5 Mio. EUR belaufen dürften (im Haushaltsplan 2013 veranschlagter Zufluss von zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 628 Mio. EUR, von denen bislang 553,5 Mio. EUR vereinnahmt sind).

5. Schlussfolgerungen

Der bis zum 30. April 2013 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2013 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um etwa 1287,9 Mio. EUR überschreiten. Dies ist in erster Linie auf die von der Kommission gewährte allgemeine Ermächtigung zurückzuführen, ab dem 16. Oktober 2012 Vorschusszahlungen für Direktbeihilfen zu leisten, wodurch der Auszahlungsrhythmus beschleunigt wurde. Mit dem Herannahen der Zahlungsfrist für die Beihilfen (30. Juni 2013) dürften sich die Zahlungen jedoch verlangsamen.

Es stehen zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1799,1 Mio. EUR zur Verfügung, und im Verlauf des Jahres 2013 dürften noch 74,5 Mio. EUR hinzukommen. Derzeit geht die Kommission davon aus, dass die bereits jetzt verfügbaren sowie die im Laufe des Jahres verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen entsprechend den Erwartungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2013 für die Finanzierung der Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen und der Betriebsprämienregelung sowie zur Deckung jedweden Mehrverbrauchs auf anderen Linien wie dem Rechnungsabschluss ausreichen werden.

[1]             ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

[2]             Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union werden interne zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels zu verwenden.

[3]              Der als Prozentsatz des im Haushaltsplan veranschlagten Bedarfs berechnete Ausführungsstand der Mittel für die entkoppelten Direktbeihilfen schließt bei der Betriebsprämienregelung die zweckgebundenen Einnahmen ein.

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