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Document 52013DC0504
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on EAGF expenditure Early Warning System No 6/2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 6/2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 6/2013
/* COM/2013/0504 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 6/2013 /* COM/2013/0504 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... EGFL-Haushaltsverfahren 2013...................................................................................... 3 2........... Zweckgebundene Einnahmen des EGFL......................................................................... 3 3........... Anmerkungen zur Ausführung des
EGFL-Haushalts 2013................................................ 4 4........... Vollzug der zweckgebundenen
Einnahmen des EGFL...................................................... 6 5........... Schlussfolgerungen.......................................................................................................... 7 Anhang 1: || Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln – Stand 30.4.2013
1.
Einleitung
Der tatsächliche Stand der
Haushaltsmittelausführung für den Zeitraum vom 16. Oktober 2012 bis zum
30. April 2013, gemessen an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung
(EG) Nr. 1290/2005 des Rates[1]
erstellten und als Indikator dienenden Ausgabenprofil, ist in Anhang 1
aufgeführt.
2.
Zweckgebundene Einnahmen des EGFL
Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG)
Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von
Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur
Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen
können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben
verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste
Haushaltsjahr übertragen.[2] Der EGFL-Haushalt 2013
umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur
Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und
Direktbeihilfen notwendig wären, als auch ihre Schätzungen für die
zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen
dürften, und die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen
Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag für die
Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2013 berücksichtigte die Kommission
den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte
für das Jahr 2013 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten
Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde
hat den neuen Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten
zweckgebundenen Einnahmen angenommen. Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2013 schätzte
die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf
1533 Mio. EUR. Im Einzelnen: –
Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im
Laufe des Haushaltsjahres 2013 zusammenkommen dürften, wurde auf
628 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des
Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten wurden dabei jeweils 389 Mio. EUR bzw.
161 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit
78 Mio. EUR veranschlagt. –
Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2012 auf
das Haushaltsjahr 2013 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden
mit 905 Mio. EUR angesetzt (einschließlich des Saldos des
Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie, der mit 675 Mio. EUR
veranschlagt wird). Im Haushalt 2013 hat die Kommission die
ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von
1533 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen: –
500 Mio. EUR für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor; –
1033 Mio. EUR für die
Betriebsprämienregelung. Für diese beiden Regelungen bewilligte die
Haushaltsbehörde schließlich entsprechend dem Vorschlag der Kommission Beträge
in Höhe von 267 Mio. EUR bzw. 30 635 Mio. EUR. Die
Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen
entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 767 Mio. EUR
für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und
31 668 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung. In Anhang 1, der den vorläufigen
Haushaltsvollzug 2013 für die Zeit bis zum 30. April 2013 wiedergibt,
handelt es sich bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für den
Obst- und Gemüsesektor und für die entkoppelten Direktbeihilfen um die
ursprünglich bewilligten Mittel für diese beiden Regelungen
(611 Mio. EUR bzw. 38 076 Mio. EUR) ohne die genannten
zweckgebundenen Einnahmen. Mit den diesen Sektoren zugewiesenen Einnahmen
belaufen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2013 insgesamt auf
1111 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf
39 109 Mio. EUR für die entkoppelten Direktbeihilfen.
3.
Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2013
Der vorläufige Stand der Mittelausführung im
Zeitraum 16. Oktober 2012 bis 30. April 2013 ist in Anhang 1
dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG)
Nr. 1290/2005 des Rates erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als
Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen,
bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem
erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2013 festzustellen sind.
3.1.
Marktstützungsmaßnahmen
Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den
Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 30. April 2013 um
36,1 Mio. EUR leicht über den bewilligten Haushaltsmitteln. In dieser
Abweichung zeigt sich die Nettoauswirkung der kombinierten Verbrauchsmuster vor
allem bei den Mitteln für den Obst- und Gemüsesektor, den Weinsektor und die
Nahrungsmittelhilfeprogramme.
3.1.1.
Nahrungsmittelhilfeprogramme (– 88,9 Mio. EUR)
Die gegenüber dem Indikator langsamere
Inanspruchnahme der Mittel für die Programme zur Nahrungsmittelverteilung an
Bedürftige hängt mit der weiter herrschenden Ungewissheit über die Zukunft der
Regelung zusammen, so dass die Durchführung der Programme für 2013 von den
meisten Mitgliedstaaten auf spätere Monate des Jahres verschoben wird. Da die
Regelung im Jahr 2013 zum letzten Mal angeboten wird, stehen die Mitgliedstaaten
unter dem Druck, die Haushaltsmittel 2013 voll auszuschöpfen, so dass die
Kommission die derzeitige Abweichung im Mittelverbrauch nur als vorübergehend
betrachtet.
3.1.2.
Obst und Gemüse (+ 178,6 Mio. EUR im Vergleich zu
den bewilligten Mitteln)
In Bezug auf die bewilligten Mittel ergibt sich
dieser Stand der Ausführung aus den Ausgaben für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als
auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2013 zugewiesenen zweckgebundenen
Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der
angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der Anwendung des Indikators für
den Zeitraum bis zum 30. April 2013 auf die bewilligten Haushaltsmittel,
die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen. Derzeit geht die Kommission davon aus, dass die
für diesen Sektor insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung der
voraussichtlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2013
ausreichen werden. Eine Fußnote* in der Übersicht über den
vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung
aussehen würde, wenn der Indikator zum 30. April 2013 auf die Gesamtmittel
angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors veranschlagt
sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für diesen
Ausgabensektor bewilligte Haushaltsmittel von 611 Mio. EUR und
zweckgebundene Einnahmen von schätzungsweise 500 Mio. EUR zur
Verfügung stehen. Wäre der Indikator auf den für diesen Sektor veranschlagten
Gesamtbetrag von 1111 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein
unerheblicher Minderverbrauch von - 5,7 Mio. EUR zu verzeichnen.
3.1.3.
Weinbauerzeugnisse (- 33,7 Mio. EUR)
Eine Verlangsamung der Inanspruchnahme der
verfügbaren Mittel für den Weinsektor ergibt sich aus einer langsameren
Ausführung der Mittel für den Weinsektor als in der Vergangenheit in einigen
Mitgliedstaaten, während der Indikator auf dem historischen durchschnittlichen
Zahlungsrhythmus basiert. Angesichts der historisch gesehen hohen
Ausführungsrate in diesem Sektor sowie unter Berücksichtigung der Flexibilität
der Mitgliedstaaten bei der Änderung von Maßnahmen und Ausgaben innerhalb ihrer
nationalen Programme betrachtet die Kommission die derzeitige Abweichung im
Mittelverbrauch jedoch nur als vorübergehend, wird aber weiterhin aufmerksam
die Entwicklung des Mittelverbrauchs bei dieser Regelung verfolgen.
3.2.
Direktbeihilfen
Gegenüber dem Indikator zum 30. April 2013
wurden mehr Haushaltsmittel für Direktbeihilfen in Anspruch genommen (1186,3 Mio. EUR)
3.2.1.
Entkoppelte Direktbeihilfen
(+ 1091,6 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)
Bezüglich der bewilligten Mittel ist bei der
Betriebsprämienregelung ein Mehrverbrauch festzustellen, der weitgehend durch
die Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 30. April 2013 auf
die bewilligten Haushaltsmittel bedingt ist, welche die diesem Sektor
zugewiesenen Einnahmen nicht umfassen. Die Ausführung für entkoppelte
Direktbeihilfen (Betriebsprämienregelung und die Regelung für die einheitliche
Flächenzahlung) am 30. April 2013 ist auf demselben Stand wie im
April 2012. Die Mitgliedstaaten haben bisher bereits rund 98 % des im
Haushaltsplan veranschlagten Bedarfs für die Betriebsprämienregelung und
97,4 % des veranschlagten Bedarfs für die Regelung für die einheitliche
Flächenzahlung ausgezahlt[3]. Eine Fußnote* in der Übersicht über den
vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung
aussehen würde, wenn der Indikator zum 30. April 2013 auf die Gesamtmittel
angewandt worden wäre, die für die Finanzierung der entkoppelten
Direktbeihilfen veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften
insgesamt für entkoppelte Direktbeihilfen bewilligte Haushaltsmittel von
38 076 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von schätzungsweise
1033 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den
für entkoppelte Direktbeihilfen veranschlagten Gesamtbetrag von
39 109 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Mehrverbrauch von
87,2 Mio. EUR zu verzeichnen. Diese Abweichung ergibt sich aus der
Einrichtung des Indikators für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung
(basierend auf dem Zahlungsrhythmus im Jahr 2012 unter gleichzeitiger
Berücksichtigung der tatsächlichen Zahlungen in den ersten beiden Monaten des Jahres)
und beläuft sich auf 96,4 % gegenüber der tatsächlichen Ausführung bis zum
30. April 2013 in Höhe von 97,4 %. Angesichts dessen erwartet die Kommission jetzt,
dass der derzeit noch zu beobachtende Mehrverbrauch bei den entkoppelten
Direktbeihilfen nur als vorübergehend anzusehen ist und dass die verfügbaren
Mittel und zweckgebundenen Einnahmen für den tatsächlichen Haushaltsvollzug bei
diesem Artikel ausreichen. Die Kommission wird weiterhin aufmerksam die
Entwicklung in diesem Sektor verfolgen.
3.2.2.
Andere Direktbeihilfen (+ 95,1 Mio. EUR)
In der beschleunigten Inanspruchnahme der
bewilligten Mittel für die anderen Direktbeihilfen äußert sich die
Nettoauswirkung eines schnelleren Zahlungsrhythmus, der gemessen am Indikator
zum 30. April 2013 bei bestimmten Regelungen und hier insbesondere bei der
Mutterkuhprämie zu verzeichnen war. Die Kommission ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt der Auffassung, dass es sich hierbei möglicherweise um eine zeitliche
Abweichung handelt. Sie wird jedoch aufmerksam verfolgen, wie sich die
Mittelausführung für diese Regelung sowie für die anderen entkoppelten
Direktbeihilfen entwickelt.
3.3.
Audit der Agrarausgaben
3.3.1.
Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre
(+ 78,0 Mio. EUR)
Bis zum 30. April 2013 haben die
Mitgliedstaaten keine Korrekturen im Rahmen des Rechnungsabschlusses gemeldet,
da die Kommission keinen Rechnungsabschlussbeschluss erlassen hat. Der
derzeitige Ausführungsstand ergibt sich aus dem entsprechenden Indikator zum
30. April 2013. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die
Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplan 2013 die
Einplanung von Mitteln aus Finanzkorrekturen in Höhe von
- 56 Mio. EUR vorgeschlagen hat, wobei diese Zahl auf der
durchschnittlichen Ausführung in früheren Jahren basiert, da solche Korrekturen
nicht voraussagbar sind. In dem im November erstellten neuen Haushaltsentwurf
wurde dieser Betrag nach der fehlgeschlagenen ersten Schlichtung auf
- 100 Mio. EUR erhöht. Nach der Schlichtung am 5. Dezember
2012 nahm die Haushaltsbehörde schließlich den Haushaltsplan 2013 an, in dem
dieser Betrag auf ‑ 200 Mio. EUR festgesetzt wurde. Zur Zeit geht die Kommission davon aus, dass die
zu erwartenden Mittel aus Finanzkorrekturen im Rahmen ihrer
Rechnungsabschlussbeschlüsse sowie wegen der Nichteinhaltung von
Beihilfezahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichen werden, um
den höheren Betrag von - 200 Mio. EUR zu decken. Die Kommission
müsste den Fehlbetrag an negativen Haushaltmitteln durch positive
Haushaltsmittel ersetzen, die sie von anderen Haushaltsposten überträgt, um
diesen Haushaltsposten 2013 abschließen zu können.
4.
Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL
Aus der Tabelle in Anhang 1 geht
hervor, dass bis zum 30. April 2013 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von
553,5 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im Einzelnen: –
die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen
aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf
379,2 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres noch einige
weitere Beträge erwartet werden; –
die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf etwa 95,5 Mio. EUR, wobei bis
zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden; –
die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen
zum Großteil abgeführt wurde, belaufen sich auf etwa 78,8 Mio. EUR. Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2012 auf das
Haushaltsjahr 2013 übertragenen zweckgebundenen Ausgaben belief sich auf
1245,6 Mio. EUR (einschließlich des Restbetrags des befristeten
Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie, der sich nach Leistung aller
fälligen Zahlungen aus dem Fonds auf etwa 755 Mio. EUR beläuft).
Dieser Betrag liegt damit um einiges über dem ursprünglich geschätzten Betrag
von 905 Mio. EUR. Die zum 30. April 2013 zur Finanzierung der
EGFL-Ausgaben verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich somit auf
1799,1 Mio. EUR. Die Kommission geht zur Zeit davon aus, dass sich
die noch einzuziehenden zweckgebundenen Einnahmen auf 74,5 Mio. EUR
belaufen dürften (im Haushaltsplan 2013 veranschlagter Zufluss von
zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 628 Mio. EUR, von denen bislang
553,5 Mio. EUR vereinnahmt sind).
5.
Schlussfolgerungen
Der bis zum 30. April 2013 zu verzeichnende
vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2013 zeigt, dass die
monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den
Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um etwa 1287,9 Mio. EUR
überschreiten. Dies ist in erster Linie auf die von der Kommission gewährte
allgemeine Ermächtigung zurückzuführen, ab dem 16. Oktober 2012
Vorschusszahlungen für Direktbeihilfen zu leisten, wodurch der
Auszahlungsrhythmus beschleunigt wurde. Mit dem Herannahen der Zahlungsfrist
für die Beihilfen (30. Juni 2013) dürften sich die Zahlungen jedoch
verlangsamen. Es stehen zweckgebundene Einnahmen in Höhe von
1799,1 Mio. EUR zur Verfügung, und im Verlauf des Jahres 2013
dürften noch 74,5 Mio. EUR hinzukommen. Derzeit geht die Kommission
davon aus, dass die bereits jetzt verfügbaren sowie die im Laufe des Jahres
verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen entsprechend den Erwartungen bei der
Aufstellung des Haushaltsplans 2013 für die Finanzierung der Betriebsfonds
der Erzeugerorganisationen und der Betriebsprämienregelung sowie zur Deckung
jedweden Mehrverbrauchs auf anderen Linien wie dem Rechnungsabschluss
ausreichen werden. [1] ABl. L 209 vom
11.8.2005, S. 1. [2] Gemäß Artikel 14
der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union
werden interne zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar folgende Jahr
übertragen. Im Interesse einer
wirtschaftlichen Haushaltsführung sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der
Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels zu
verwenden. [3] Der als Prozentsatz des
im Haushaltsplan veranschlagten Bedarfs berechnete Ausführungsstand der Mittel
für die entkoppelten Direktbeihilfen schließt bei der Betriebsprämienregelung
die zweckgebundenen Einnahmen ein.