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Document 52012XC1128(04)

Beschluss zur Einstellung des förmlichen Prüfverfahrens nach Rücknahme der Anmeldung durch den Mitgliedstaat — Staatliche Beihilfen — Dänemark (Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) — Bekanntmachung der Kommission nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV — Rücknahme der Anmeldung — Staatliche Beihilfe SA.26029 (C 30/09) — Steuerbefreiung für Abfälle aus der Zementherstellung Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 368 vom 28.11.2012, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.11.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 368/18


BESCHLUSS ZUR EINSTELLUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS NACH RÜCKNAHME DER ANMELDUNG DURCH DEN MITGLIEDSTAAT

Staatliche Beihilfen — Dänemark

(Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bekanntmachung der Kommission nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV — Rücknahme der Anmeldung

Staatliche Beihilfe SA.26029 (C 30/09) — Steuerbefreiung für Abfälle aus der Zementherstellung

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 368/10

Die Kommission hat entschieden, das am 28. Oktober 2009 eingeleitete förmliche Prüfverfahren (1) nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV bezüglich der genannten Maßnahme einzustellen, nachdem Dänemark die Anmeldung am 29. Mai 2012 zurückgenommen hat und das Beihilfevorhaben nicht weiterverfolgen wird.


(1)  ABl. C 105 vom 24.4.2010, S. 3.


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