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Document 52012TA1215(05)

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie

ABl. C 388 vom 15.12.2012, p. 23–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/23


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie

2012/C 388/05

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Polizeiakademie (nachstehend „die Akademie“) mit Sitz in Bramshill wurde durch den Beschluss 2000/820/JI des Rates errichtet, der im Jahr 2005 durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates (1) aufgehoben und ersetzt wurde. Aufgabe der Akademie ist die Funktion als Netz nationaler Polizeihochschulen und -akademien in den Mitgliedstaaten und die Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen für hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste auf der Grundlage gemeinsamer Standards (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Akademie. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Akademie bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Akademie eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Akademie sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Akademie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Akademie ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Akademie für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

12.

Der Gesamthaushalt 2011 der Akademie belief sich auf 8,3 Millionen Euro. Auf das Jahr 2012 wurden Mittel in Höhe von 1,8 Millionen Euro (22 %) übertragen. Von den aus 2010 übertragenen Mitteln in Höhe von 2,5 Millionen Euro wurden im Jahr 2011 0,7 Millionen Euro (27,5 %) annulliert. Der hohe Umfang der Übertragungen und Annullierungen weist auf Mängel bei der Haushaltsplanung und/oder beim Haushaltsvollzug hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

13.

Im Jahr 2011 nahm die Akademie 38 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in einer Höhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro vor. Diese Sachlage weist auf Mängel in der Haushaltsplanung hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Die Akademie hat ihren Sitz in Bramshill, wo sie die Räumlichkeiten der National Policing Improvement Agency (NPIA) des Vereinigten Königreichs nutzt. Die NPIA soll Ende 2012 abgeschafft werden, und es ist unklar, wie lange die Akademie ihre derzeitigen Räumlichkeiten noch nutzen kann.

15.

Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren der Akademie besteht Verbesserungsbedarf. Stellenausschreibungen enthielten keinen Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsbehelfs, die Gewichtung der Auswahlkriterien wurde nicht vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt, und es wurden nicht in allen Fällen zusammenfassende Berichte über die angewandten Prüfverfahren und die Entscheidungen bezüglich der Reservelisten erstellt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Akademie zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Akademie aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 15. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 3. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.cepol.europa.eu.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Polizeiakademie (Bramshill)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 87 AEUV)

Angleichung der Rechtsvorschriften

"1.

Die Union entwickelt eine polizeiliche Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der Polizei, des Zolls und anderer auf die Verhütung oder die Aufdeckung von Straftaten sowie entsprechende Ermittlungen spezialisierter Strafverfolgungsbehörden.

2.

Für die Zwecke des Absatzes 1 können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen erlassen, die Folgendes betreffen: (…)

b)

Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung von Personal sowie Zusammenarbeit in Bezug auf den Austausch von Personal, die Ausrüstungsgegenstände und die kriminaltechnische Forschung; (…)"

Zuständigkeiten der Akademie

(Beschluss 2005/681/JI des Rates)

Ziele

Die Akademie verfolgt das Ziel, durch Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den ihr angehörenden Ausbildungseinrichtungen an der Schulung von hochrangigen Führungskräften der Polizeidienste in den Mitgliedstaaten mitzuwirken. Sie unterstützt und entwickelt einen europäischen Ansatz für die Hauptprobleme, die sich in den Mitgliedstaaten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, der Kriminalitätsprävention und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene stellen.

Aufgaben

Vertiefung der Kenntnisse über die nationalen Polizeisysteme und -strukturen der anderen Mitgliedstaaten sowie über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union;

Verbesserung der Kenntnisse über die internationalen Regelungen und die Regelungen der Europäischen Union, insbesondere in den folgenden Bereichen:

a)

Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, ihre Arbeitsweise und Rolle sowie Beschlussfassungsverfahren und Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere ihre Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden;

b)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Europol und die Möglichkeiten für eine möglichst umfassende Zusammenarbeit zwischen Europol und den mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten;

c)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Eurojust;

Gewährleistung einer angemessenen Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Wahrung der demokratischen Garantien, insbesondere der Verteidigungsrechte.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine Delegation jedes Mitgliedstaats.

Jede Delegation verfügt über eine Stimme. Vertreter der Europäischen Kommission und des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union sowie von Europol werden als nicht stimmberechtigte Beobachter zu den Sitzungen eingeladen.

Direktor

Verantwortlich für die Verwaltung der Akademie, Ernennung und Amtsenthebung durch den Verwaltungsrat.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Akademie für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2010)

Haushalt

8,3 (7,8) Millionen Euro.

Personalbestand

Im Stellenplan 2011 vorgesehene Planstellen: 26 (26) Zeitbedienstete.

Zusätzlich waren Mittel für 8 (10) Vertragsbedienstete im Haushalt vorgesehen.

Darüber hinaus stellten die Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres insgesamt 7 (4) nationale Sachverständige ab.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

(Angaben für 2010)

Schulungskurse und Seminare

Die Akademie führte insgesamt 88 (91) Aktivitäten (Kurse, Seminare und Konferenzen) durch. Eine vorläufige Auswertung der Beurteilungen zeigt, dass die allgemeine Zufriedenheit mit den Aktivitäten der Akademie und den diesbezüglichen Lernergebnissen hoch ist (93 %). Die Akademie brachte 2 043(1 997) Teilnehmer von Strafverfolgungsbehörden und 784 (841) Ausbilder aus 37 (36) Ländern (EU-Mitgliedstaaten und Drittländer) zusammen. Sie selbst organisierte 17 (10) Aktivitäten zur Unterstützung des Netzwerks und begann mit der Beantragung von Zuschüssen für 2012. Es wurden keine Aktivitäten auf das nächste Kalenderjahr verschoben.

Externe Beziehungen

Außenpolitik: Die Akademie hat zwei neue Kooperationsabkommen mit Georgien und Montenegro unterzeichnet. Sie führt ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit strategischen Partnern, Partnerstellen und EU-Institutionen (einschließlich des EAD) fort und gilt als eine der wichtigsten Ausbildungseinrichtungen für Polizeibeamte, die an EU-Polizeimissionen teilnehmen.

Entwicklung von Ausbildungshandbüchern und (gemeinsamen) Lehrplänen

2011 wurde in Zusammenarbeit mit dem SIRENE-Ausbildungsausschuss und der SIRENE/SIS-Arbeitsgruppe des Rates der Europäischen Union ein Handbuch für SIRENE-Aus- und Fortbilder entwickelt.

Im Bereich der gemeinsamen Lehrpläne wurden drei Basisdokumente zur Definition gemeinsamer Lehrpläne erarbeitet: Umsetzung/Einbindung, Vermarktung der gemeinsamen Lehrpläne und Qualitätssicherung.

Forschung und Wissenschaft

Das Netzwerk der nationalen Research and Science-Korrespondenten und die Research and Science-Arbeitsgruppe unterstützten die Akademie bei der Vorbereitung ihrer jährlichen Konferenz zur Polizeiwissenschaft und -forschung in Europa mit dem Thema Cybercrime, Cyber security and Social Networks (Cyberkriminalität, Computer- und Netzsicherheit und soziale Netzwerke), die vom 28. bis zum 30. Juni 2011 stattfand.

Drei weitere Ausgaben des Bulletins zum Bereich Forschung und Wissenschaft (European Science and Research Bulletin) wurden auf der Website der Akademie veröffentlicht.

Der Bestand der e-Bibliothek wächst weiter an und dient registrierten Nutzern des e-Net als Wissensquelle.

Austauschprogramm

Das europäische Programm der Akademie für den Austausch von Polizeibeamten 2011 fand von April bis Dezember 2011 statt und umfasste Folgendes:

hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste und Ausbildungspersonal,

Befehlshaber,

Experten auf dem Gebiet der Cyberkriminalität und

Studienbesuche bei Europol und beim OLAF.

Das Programm umfasste an den Prioritäten des Stockholm-Programms ausgerichtete Themen sowie ausgewählte Fachthemen, die sich mit dem Ausbildungsbedarf der Austauschpartner deckten. Jeder Austauschbesuch erstreckte sich über 12 Kalendertage und wurde nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit organisiert, wonach jeder Teilnehmer jeweils die Rolle des Gastes und des Gastgebers (Tutors) übernahm. Es wurden drei Studienbesuche bei Europol und ein Studienbesuch beim OLAF organisiert. Insgesamt nahmen 292 Austauschpartner aus 26 Mitgliedstaaten teil. Das Programm wurde von der Akademie mit Mitteln in Höhe von 800 000 Euro finanziert.

Elektronisches Netz (e-Net)

Das e-Net (elektronisches Netz) der Akademie verzeichnete am Ende des Jahres 2011 109 000(102 000) einmalige Besucher und 9 283(6 226) registrierte Nutzer (49 % mehr als am Ende des Jahres 2010). Das Learning Management System (LMS) erwies sich als äußerst erfolgreich sowohl als Unterstützung der traditionellen Aktivitäten der Akademie als auch als Plattform für den Informationsaustausch im Rahmen des Austauschprogramms Europäische Polizeiakademie/ISEC (Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung) und verschiedener Arbeitsgruppen. Darüber hinaus wurden offene Plattformen bereitgestellt, mit Hilfe derer praxisbezogene Arbeitsgruppen dank der Online-Technologie auf einfache Weise in einem Lernnetzwerk von- und miteinander lernen können.

E-Learning

2011 entwickelte die Akademie fünf E-Learning-Module mit den Schwerpunkten Europol, Schengen, Cyberkriminalität, geschlechtsbezogene Gewalt und bürgernahe Polizeiarbeit zur Verhinderung von Radikalisierung und Terrorismus (Community Policing Preventing Radicalisation & Terrorism, CoPPra). Die Module können von den Beamten der Strafverfolgungsbehörden zum Zweck der Professionalisierung jederzeit und überall verwendet werden und fördern somit das lebensbegleitende Lernen sowie das individuelle Selbststudium.

2011 wurde ein neues erfolgreiches Produkt im Bereich E-Learning eingeführt: die sogenannten Webinare (webbasierte Seminare). Die Akademie organisierte insgesamt 18 Webinare (9 zu polizeibezogenen Themen und 9 zur Unterstützung des Learning Management System) mit 398 Teilnehmern. Die bestehende E-Learning-Kultur innerhalb der Strafverfolgungsbehörden wird dadurch verbessert, und die positiven Rückmeldungen der Mitgliedstaaten bestätigen, dass die Akademie ihnen neue Möglichkeiten aufzeigt, wie sie unter den heutigen finanziellen und lerntechnischen Rahmenbedingungen ihre Produktivität erhöhen können.

Quelle: Angaben der Akademie.


ANTWORTEN DER AKADEMIE

12.

Die Akademie stimmt den Bemerkungen des Hofes zu. Die Akademie weist darauf hin, dass Maßnahmen eingeführt wurden, um sicherzustellen, dass die Mittelübertragungen möglichst gering gehalten werden. Das Verfahren der Mittelübertragungen zum Jahresende wurde überarbeitet und verbessert. Diese Verbesserungen haben zu einem Rückgang der übertragenen Beträge geführt.

13.

Die Akademie nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Die Akademie hat Verbesserungen an der Haushaltsplanung vorgenommen. Im Jahr 2010 erfolgten 63 Übertragungen, während es 2011 nur 38 Übertragungen waren, 20 davon erfolgten innerhalb der Haushaltskapitel.

14.

Das Innenministerium informierte die Akademie sowie die Kommission, dass die NPIA voraussichtlich Ende 2012 geschlossen wird; der Innenminister beabsichtigt die Gründung einer neuen Polizei-Facheinrichtung.

Noch wurde keine endgültige Entscheidung bezüglich der künftigen Nutzung der Räumlichkeiten in Bramshill getroffen. Sollte Bramshill verkauft werden, ist ein Verkauf vor 2015 unwahrscheinlich. In diesem Fall wird garantiert, dass das Innenministerium des Vereinigten Königreichs mit der Akademie und der Kommission in engem Kontakt bleiben wird und weitere Informationen erteilt, sobald die internen Beratungen abgeschlossen sind.

15.

Die Akademie stimmt den Bemerkungen des Hofes zu. Die Standards und Vorlagen zur Dokumentation jeder Phase der Einstellungsverfahren wurden im Juni 2012 überarbeitet, um die Unterlagen transparenter und deutlicher zu gestalten.


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