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Document 52010XX0309(03)

Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Amtliche Bekanntmachung zu dem Antrag auf Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen mit der Bezeichnung Permis des Marges du Finistère ) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 57 vom 9.3.2010, p. 16–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 57/16


Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (1)

(Amtliche Bekanntmachung zu dem Antrag auf Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen mit der Bezeichnung „Permis des Marges du Finistère“)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 57/11

Mit Schreiben vom 15. September 2009 hat das Unternehmen GTO Ltd. mit Sitz in Trafalgar House, 11 Waterloo Place, London SW1Y 4AU UNITED KINGDOM, um eine Exklusivgenehmigung mit fünfjähriger Laufzeit zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen („Permis des Marges du Finistère“) für eine Fläche von ca. 21 000 Quadratkilometern ersucht, die sich auf das Departement Finistère erstreckt.

Das betreffende Gebiet wird umgrenzt durch die Längen- und Breitengrade, die nacheinander die nachstehend aufgeführten geographischen Punkte miteinander verbinden, wobei als Null-Meridian derjenige von Paris gilt (die Greenwich-Koordinaten in Minuten und Sekunden sind zur Erläuterung angegeben):

Scheitelpunkt A

:

Schnittpunkt des Längengrads 12,60° W (9° 00′ 00″ W) mit der Grenze zwischen der französischen und englischen Kontinentalplatte

Scheitelpunkt B

:

Schnittpunkt des Längengrads 8,70° W (5° 30′ 00″ W) mit der Grenze zwischen der französischen und englischen Kontinentalplatte

Scheitelpunkt

Länge

Breite

C

8,70° W (5° 30′ 00″ W)

53,30° N (48° 00′ 00″ N)

D

12,60° W (9° 00′ 00″ W)

53,30° N (48° 00′ 00″ N)

Scheitelpunkte A—B

=

Grenze zwischen der französischen und englischen Kontinentalplatte

Einreichung der Anträge und Kriterien für die Erteilung der Rechte

Erstantrag- und Gegenantragsteller müssen den Nachweis erbringen, dass sie die für die Erteilung von Schürfrechten notwendigen Bedingungen erfüllen, die in den Artikeln 4 und 5 des Dekrets Nr. 2006-648 vom 2. Juni 2006 über Schürfrechte und Rechte zur Untertagespeicherung (Journal officiel de la République française vom 3. Juni 2006) festgelegt sind.

Interessierte Firmen können innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einen Gegenantrag vorlegen. Dabei sind die Modalitäten einzuhalten, die in der Bekanntmachung über die Erteilung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Frankreich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 374 vom 30. Dezember 1994, S. 11, veröffentlicht und mit der geänderten Fassung des Dekrets 2006-648 vom 2. Juni 2006 über Schürfrechte und die Untertagespeicherung (Journal Officiel de la République française vom 3. Juni 2006) festgelegt wurden.

Gegenanträge sind unter der nachfolgend angegebenen Anschrift an den für Bergbau zuständigen Minister zu richten. Die Entscheidungen über den Erstantrag und die Gegenanträge ergehen innerhalb von zwei Jahren nach Eingang des Erstantrags bei den französischen Behörden, d.h. bis spätestens 15. September 2011.

Bedingungen und Auflagen in Bezug auf den Geschäftsbetrieb und dessen Einstellung

Antragsteller werden auf die Artikel 79 und 79.1 des französischen Bergbaugesetzbuchs („Code Minier“) sowie auf das Dekret Nr. 2006-649 vom 2. Juni 2006 über den Bergbau, die Untertagespeicherung und die Bergwerk- und Untertagespeicheraufsicht (Journal Officiel de la République française vom 3. Juni 2006) verwiesen.

Weitere Auskünfte erteilt:

Ministère de l'écologie, de l’énergie, du développement durable et de la mer: Direction générale de l'énergie et du climat, Direction de l’énergie, Sous-direction de la sécurité d’approvisionnement et nouveaux produits énergétiques Grande Arche — Paroi Nord, 92055 La Défense Cedex, FRANCE, Tel. +33 140819529. Die oben genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften können auf folgender Webseite eingesehen werden: http://www.legifrance.gouv.fr


(1)  ABl. L 164 vom 30.6.1994, S. 3.


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